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Risikolebensversicherung: Hinterbliebene gut versorgt wissen!

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Der Tod gehört zum Leben dazu und darf kein Tabuthema sein. Es kann jederzeit jeden treffen – das wissen wir alle. Und doch blendet man diesen Umstand nur allzu gerne aus. Das kann allerdings für Hinterbliebene erhebliche Konsequenzen haben. Zusätzlich zur Belastung des Verlustes eines geliebten Menschen kommt es zum finanziellen Einbruch. Neben den Beerdigungskosten lässt man eine große Versorgungslücke zurück. Folge: der Lebensstil der Hinterbliebenen kann nicht mehr aufrechterhalten werden. Hier droht ein Leben am Existenzminimum. Aber das muss nicht sein! Sie können Ihre Lieben schützen.
Setzen wir uns also mit einem ernstzunehmenden Thema auseinander.

Das Problem

Gesetzliche Witwen- und Waisenrente sind oft nur ein Wassertropfen auf dem heißen Stein.
War man verheiratet oder bestand eine eingetragene Lebenspartnerschaft erhält man Witwenrente, sofern der verstorbene Partner bereits Rente bezogen oder mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, §§ 46, 50 SGB VI. Dieser Anspruch bezieht sich allerdings nur auf einen Teil der gesetzlichen Rente! Und wir alle kennen das Problem der auf uns zukommenden Altersarmut. Meist reicht schon die volle Auszahlung der Rente nicht zum Leben. Und bei der Witwenrente wird im allerbesten Fall 55% (gr. Witwenrente) der Rente ausgezahlt. Bei der kleinen Witwenrente bekommt man sogar nur 25% der Rente ausbezahlt. Letztlich nur ein marginaler finanzieller Ausgleich für Hinterbliebene.

Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern und einem Monatsverdienst in Höhe von 2.000 Euro Netto – wobei der Vater hier als Hauptverdiener fungiert. Bei Tod des Vaters bleibt – nach der gesetzlichen Absicherung – 564 Euro Hinterbliebenenrente. Dieser Betrag errechnet sich aus: 414 Euro große Witwenrente und zwei mal 75 Euro Halbwaisenrente. Der Familie fehlen also 1.436 Euro im Monat.

Die gesetzliche Absicherung stellt also keine Hilfe im Ernstfall dar!

Hinterbliebenenschutz durch Risikolebensversicherung

Eine individuelle Risikolebensversicherung kann hier einen finanziellen Ausgleich schaffen. Hier wird im Todesfall die festgesetzte Summe der im Vertrag begünstigten Person ausbezahlt. Diese Summe sichert Hinterbliebene vor einem finanziellen Ruin ab. Diesen Schutz erhält man teilweise schon ab 50 Euro pro Jahr. Kostet also nicht die Welt und ist in keinem Vergleich mit dem großen Nutzen im Todesfall gleichzusetzen.

Hervorzuheben ist bei der Risikoversicherung, dass die Versicherungssumme auch kurz nach Vertragsschluss ausgezahlt wird. Sie haben also keine beträchtliche Wartezeit zu befürchten. Hier trägt nämlich die Versicherungsgesellschaft das Risiko.

Mit wenigen finanziellen Mitteln können Sie hier also vorsorgen, dass Ihre Hinterbliebenen nicht am Existenzminimum leben müssen. Eine gute und vor allem beruhigend zu wissende Sache, oder? Eine Risikolebensversicherung ist auch gerne als Sicherheit bei Banken zur Aufnahme eines Kredites gesehen.

Verbundene Risikolebensversicherung: Lukrativ für Ehepaare

Bei einer sog. verbundenen Risikolebensversicherung können sich bis zu neun Personen gegenseitig absichern. In einem Vertrag sind also gleich mehrere Personen versichert. Gerade für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften attraktiv. Denn Vorteil dieses „Paar-Tarifs“ sind die günstigen Beiträge. Allerdings zahlt der Versicherer bei der Risikoversicherung auf zwei verbundene Leben (Partnerversicherung) die Versicherungssumme nur bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person. Bei gleichzeitigem Tod des Paares wird die Versicherungssumme nur einmal fällig.

Risikolebensversicherung ist eine Absicherung und kein Sparplan

Mit einer Risikolebensversicherung sichert man seine Hinterbliebenen ab und nicht sich selbst. Man bekommt – nach Ablauf der Versicherungsdauer – keine Versicherungssumme ausbezahlt, wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten ist. Sie bekommen hier Ihre Beiträge auch nicht zurück!

Ausnahme: Bei einer Kapitallebensversicherung bekommt man am Ende der vereinbarten Laufzeit eine Versicherungssumme ausbezahlt (macht aber nur in wenigen Fällen Sinn, z.B. aber bei einer betrieblichen Altersvorsorge).

Wann sich für Sie eine Risikolebensversicherung lohnt

Eine Risikolebensversicherung lohnt sich nur, wenn es auch Hinterbliebene gibt. Gerade bei Heirat oder bei Geburt eines Kindes sollten Sie sich mit dem Gedanken einer Risikolebensversicherung beschäftigen.

Um den genauen Bedarf einer Risikolebensversicherung zu ermitteln, sollten Sie Ihren persönlichen Versorgungsbedarf ermitteln. Berechnen Sie hierfür die Differenz von monatlichen Ausgaben und monatlichen Einnahmen, wenn Ihr Verdienst ausfällt. Diese Summe stellt Ihre monatliche Versorgungslücke dar. Ist die Versorgungslücke so groß, dass Hinterbliebene ins Leben am Existenzminimum rutschen, sollte man ernsthaft über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken.

Entscheiden Sie sich für eine Risikolebensversicherung, müssen Sie sich für eine Versicherungssumme entscheiden. Für den Regelfall wird  empfohlen, dass man seine monatliche Versorgungslücke mit 200 multipliziert.

Fazit

Für Hinterbliebene ist ein Todesfall ein großer Verlust – auch in finanzieller Hinsicht. Für Hinterbliebene kann nun ein Leben am Existenzminimum drohen. Denn die gesetzliche Absicherung hilft hier leider nicht weiter. Die Versorgungslücke bleibt groß und kann im Zweifel nur durch eine Risikolebensversicherung geschlossen werden. Mit wenig finanziellem Aufwand kann man bei einer Risikolebensversicherung dafür Sorge tragen, dass die Hinterbliebenen ausreichend versorgt sind. Eine Versicherung, die durchaus Sinn und das Leben in einer schwerer Situation leichter macht.

Beachten Sie bei Antragstellung Ihre Anzeigepflicht bzw. die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Angehörige schützen, Hinterbliebene, Hinterbliebenenrente, Risiko-LV, Risikolebensversicherung, Tod, Versicherungssumme, Versorgungslücke, Waisenrente, Witwenrente

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