Services

Ange­hö­ri­gen-Ent­las­tungs­ge­setz: Kin­der wer­den ent­las­tet!

Die Bun­des­re­gie­rung hat erwach­se­ne Kin­der pfle­ge­be­dürf­ti­ger Eltern ent­las­tet: Seit dem 01.01.2020 kön­nen Kin­der erst zu Unter­halts­zah­lun­gen her­an­ge­zo­gen wer­den, wenn ihr Jah­res­ein­kom­men 100.000 Euro brut­to über­steigt. Außer­dem wur­de mit dem Ange­hö­ri­gen-Ent­las­tungs­ge­setz ein Bud­get für Aus­bil­dung ein­ge­führt und die unab­hän­gi­ge Teil­ha­be­be­ra­tung gestärkt.

Die­se Re­ge­lungen gal­ten bis­lang

Wenn Eltern die Kos­ten für ihre Pfle­ge im Alter nicht allein auf­brin­gen kön­nen, wur­den häu­fig die erwach­se­nen Kin­der zu Unter­halts­zah­lun­gen ver­pflich­tet. Das gel­ten­de Recht ging (bis vor Inkraft­tre­ten des Ange­hö­ri­gen-Ent­las­tungs­ge­set­zes) von gegen­sei­ti­gen Ein­stands­pflich­ten inner­halb der enge­ren Fami­lie aus. Wenn der sozi­al­hil­fe­recht­li­che Pfle­ge­be­darf nicht aus dem Ein­kom­men und dem Ver­mö­gen des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen selbst gedeckt wer­den kann, gehen in der Regel die Unter­halts­an­sprü­che des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bis zur Höhe der geleis­te­ten Sozi­al­hil­fe­auf­wen­dun­gen auf den Sozi­al­hil­fe­trä­ger über. Der Unter­halts­bei­trag, den Ange­hö­ri­ge zu erbrin­gen haben, rich­tet sich dann nach den Unter­halts­an­sprü­chen des bür­ger­li­chen Rechts.

Das ist neu

Mit dem neu­en Gesetz wer­den Ange­hö­ri­ge nun erst her­an­ge­zo­gen, wenn ihr Brut­to-Jah­res­ein­kom­men 100.000 Euro über­steigt. Für Leis­tun­gen der Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung galt die Ein­kom­mens­gren­ze von 100.000 Euro bereits zuvor.

Eltern und Kin­der sei­en durch die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit eines Ange­hö­ri­gen oft stark belas­tet und trü­gen eine gro­ße Ver­ant­wor­tung.

Wir neh­men ihnen jetzt die Angst vor unkal­ku­lier­ba­ren finan­zi­el­len For­de­run­gen; Bun­des­so­zi­al­mi­nis­ter Huber­tus Heil

Von der Neu­re­ge­lung pro­fi­tie­ren alle Kin­der und Eltern bis zu einem Jah­res­ein­kom­men von 100.000 Euro, die gegen­über Sozi­al­leis­tungs­be­zie­hern unter­halts­pflich­tig sind. So auch Fami­li­en, die sich um ein voll­jäh­ri­ges Kind mit Behin­de­rung küm­mern. Damit geht das Gesetz  über die Ver­ein­ba­rung im Koali­ti­ons­ver­tag hin­aus. Die Bun­des­re­gie­rung been­de damit eine jah­re­lan­ge Ungleich­be­hand­lung, so Heil.

Im glei­chen Umfang sind außer­dem Men­schen von Zuzah­lun­gen befreit, deren Ange­hö­ri­ge auf­grund einer Behin­de­rung Anspruch auf eine soge­nann­te Ein­glie­de­rungs­hil­fe haben – etwa auf finan­zi­el­le Hil­fe für den Umbau einer bar­rie­re­frei­en Woh­nung oder auf einen Gebär­den­sprach­dol­met­scher.

Ver­bes­se­run­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen

Für Men­schen mit Behin­de­run­gen ent­hält das Gesetz dar­über hin­aus wei­te­re wich­ti­ge Ver­bes­se­run­gen – etwa ein Bud­get für Aus­bil­dung. Damit wer­den behin­der­te Men­schen unter­stützt, die eine regu­lä­re Berufs­aus­bil­dung antre­ten. Bis Ende ver­gan­ge­nen Jah­res wur­de nur die beruf­li­che Bil­dung in einer Werk­statt für behin­der­te Men­schen geför­dert – aller­dings ohne die Mög­lich­keit, dort einen aner­kann­ten Berufs­ab­schluss zu erwer­ben.

Zudem wur­de die ergän­zen­de unab­hän­gi­ge Teil­ha­be­be­ra­tung ent­fris­tet und finan­zi­ell auf­ge­stockt. Sie bie­tet Men­schen mit Behin­de­rung und deren Ange­hö­ri­gen Hil­fe und Bera­tung zu Fra­gen von Reha­bi­li­ta­ti­on und Teil­ha­be – unab­hän­gig von Leis­tungs­trä­gern und Leis­tungs­er­brin­gern.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen (Pres­se­mit­tei­lung des BMAS) erhal­ten Sie auf den ein­schlä­gi­gen Web­sei­ten des BMAS, u.a. mit einer FAQ.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Angehörigen-Entlastungsgesetz, BGB, Eingliederungshilfe, Einstandspflichten, Entlastung, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Pflege, SGB, Teilhabeberatung, Unterhalt

Wei­te­re Infos

Jah­res­wech­sel 2019/2020: Span­nend, stres­sig und sehr erfül­lend!
#Welt­krebs­tag: #Ich­BinUn­dIch­Wer­de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

nachhaltig. transparent. erklärt.