Die Bundesregierung hat erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern entlastet: Seit dem 01.01.2020 können Kinder erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Außerdem wurde mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt und die unabhängige Teilhabeberatung gestärkt.
Diese Regelungen galten bislang
Wenn Eltern die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können, wurden häufig die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das geltende Recht ging (bis vor Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes) von gegenseitigen Einstandspflichten innerhalb der engeren Familie aus. Wenn der sozialhilferechtliche Pflegebedarf nicht aus dem Einkommen und dem Vermögen des Pflegebedürftigen selbst gedeckt werden kann, gehen in der Regel die Unterhaltsansprüche des Pflegebedürftigen bis zur Höhe der geleisteten Sozialhilfeaufwendungen auf den Sozialhilfeträger über. Der Unterhaltsbeitrag, den Angehörige zu erbringen haben, richtet sich dann nach den Unterhaltsansprüchen des bürgerlichen Rechts.
Das ist neu
Mit dem neuen Gesetz werden Angehörige nun erst herangezogen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung galt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro bereits zuvor.
Eltern und Kinder seien durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oft stark belastet und trügen eine große Verantwortung.
Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen; Bundessozialminister Hubertus Heil
Von der Neuregelung profitieren alle Kinder und Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So auch Familien, die sich um ein volljähriges Kind mit Behinderung kümmern. Damit geht das Gesetz über die Vereinbarung im Koalitionsvertag hinaus. Die Bundesregierung beende damit eine jahrelange Ungleichbehandlung, so Heil.
Im gleichen Umfang sind außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Behinderungen enthält das Gesetz darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen – etwa ein Budget für Ausbildung. Damit werden behinderte Menschen unterstützt, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Bis Ende vergangenen Jahres wurde nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert – allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.
Zudem wurde die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt. Sie bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.
Weitere Informationen (Pressemitteilung des BMAS) erhalten Sie auf den einschlägigen Webseiten des BMAS, u.a. mit einer FAQ.
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Christian Ulrich LL.B.