Sie können spätestens bis zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihre Wohnimmobilie gekauft haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Das Wichtigste in Kürze
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. (Quelle: KfW, Stand 25.01.2021)
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- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
- Für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
- Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- Nach Ihrem Einzug einfach online beantragen
Wie lange ist eine Antragstellung für das Baukindergeld möglich?
Sie können spätestens bis zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihre Wohnimmobilie gekauft haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach Einzug stellen.
Welcher Stichtag gilt beim Kauf vom Bauträger?
Erwerben Sie eine Immobilie inklusive Grundstück von einem Bauträger, zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags als Stichtag.
Welcher Stichtag gilt beim Kauf eines Fertighauses?
Beauftragen Sie ein Bauunternehmen, für Sie eine Wohnimmobilie zu errichten (z. B. ein Fertighaus), schließen Sie in der Regel einen Werkvertrag ab. In diesem Fall zählt der Tag Ihrer Baugenehmigung.
Wann kann ich mit der ersten Auszahlung rechnen?
Wenn Sie alle Nachweise hochgeladen und die KfW alles geprüft hat, erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung – zu finden im Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“. Darin informiert Sie die KfW auch über den ersten Auszahlungstermin. Ihre jährlichen Auszahlungen werden dann jeweils zum Monatsende desselben Monats wie die erste Auszahlung vorgenommen.
Was kann ich tun, wenn mir noch nicht alle Nachweise vorliegen?
Übermitteln Sie der KfW alle Nachweise, die Ihnen bereits vorliegen, im KfW-Zuschussportal. Für den noch fehlenden Nachweis übermitteln Sie uns bitte eine frei formulierte Erklärung, warum dieser noch nicht vorliegt. Das ist die Voraussetzung, um eine Fristverlängerung zu erhalten.
Beachten Sie unbedingt die Frist zum Einreichen der Nachweise. Wenn Sie uns innerhalb dieser Frist keine Nachweise bzw. die oben beschriebene Erklärung im KfW-Zuschussportal verbindlich übermitteln, verfällt Ihr Zuschussantrag und eine Auszahlung dieses Zuschusses ist nicht mehr möglich.
Wie ist das Haushaltseinkommen definiert?
Zum zu versteuernden Haushaltseinkommen zählt das Einkommen des Antragstellers und zusätzlich des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Für die Höhe des Einkommens gilt der Durchschnitt aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Jahr – für einen Antrag im Jahr 2021 also die Jahre 2019 und 2018.
Erhalte ich weiterhin Baukindergeld, wenn mein Kind vor Ablauf des Auszahlungszeitraums 18 Jahre alt wird?
Ja. Sie erhalten für den gesamten Auszahlungszeitraum Baukindergeld, Entscheidend ist, dass das Kind am Tag der Antragstellung unter 18 Jahre ist.
Eine ausführliche FAQ sowie einen Vorab-Check finden Sie auch auf der Webseite der KfW.
Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.
In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.
Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.