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Baukindergeld: Jetzt noch 12.000 Euro pro Kind sichern!

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Sie können spätestens bis zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihre Wohnimmobilie gekauft haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.

Das Wichtigste in Kürze

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. (Quelle: KfW, Stand 25.01.2021)

    • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
    • Für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
    • Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
    • Mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
    • Nach Ihrem Einzug einfach online beantragen

Wie lange ist eine Antragstellung für das Bau­kindergeld möglich?

Sie können spätestens bis zum 31.12.2023 einen Antrag auf Bau­kinder­geld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihre Wohn­immobilie gekauft haben oder Ihnen die Bau­genehmigung erteilt wurde. Stichtag beim Kauf ist die Unter­zeichnung des notariellen Kauf­vertrags. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten 6 Monate nach Einzug stellen.

Welcher Stichtag gilt beim Kauf vom Bauträger?

Erwerben Sie eine Immobilie inklusive Grund­stück von einem Bauträger, zählt das Datum des notariellen Kauf­vertrags als Stichtag.

Welcher Stichtag gilt beim Kauf eines Fertighauses?

Beauftragen Sie ein Bau­unter­nehmen, für Sie eine Wohn­immobilie zu errichten (z. B. ein Fertig­haus), schließen Sie in der Regel einen Werk­vertrag ab. In diesem Fall zählt der Tag Ihrer Bau­genehmigung.

Wann kann ich mit der ersten Auszahlung rechnen?

Wenn Sie alle Nachweise hoch­geladen und die KfW alles geprüft hat, erhalten Sie eine Auszahlungs­bestätigung – zu finden im Zuschuss­portal unter „Meine Zuschuss­anträge“. Darin informiert Sie die KfW auch über den ersten Auszahlungs­termin. Ihre jähr­lichen Auszahlungen werden dann jeweils zum Monatsende desselben Monats wie die erste Auszahlung vorgenommen.

Was kann ich tun, wenn mir noch nicht alle Nach­weise vorliegen?

Übermitteln Sie der KfW alle Nachweise, die Ihnen bereits vorliegen, im KfW-Zuschuss­portal. Für den noch fehlenden Nachweis über­mitteln Sie uns bitte eine frei formulierte Erklärung, warum dieser noch nicht vorliegt. Das ist die Voraussetzung, um eine Frist­verlängerung zu erhalten.

Beachten Sie unbedingt die Frist zum Einreichen der Nachweise. Wenn Sie uns innerhalb dieser Frist keine Nachweise bzw. die oben beschriebene Erklärung im KfW-Zuschuss­portal verbindlich übermitteln, verfällt Ihr Zuschuss­antrag und eine Auszahlung dieses Zuschusses ist nicht mehr möglich.

Wie ist das Haushalts­einkommen definiert?

Zum zu versteuernden Haushalts­einkommen zählt das Einkommen des Antrag­stellers und zusätzlich des Ehe- oder Lebens­partners oder des Partners aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft.

Für die Höhe des Einkommens gilt der Durch­schnitt aus dem vorletzten und dem vorvor­letzten Jahr – für einen Antrag im Jahr 2021 also die Jahre 2019 und 2018.

Erhalte ich weiterhin Baukindergeld, wenn mein Kind vor Ablauf des Auszahlungs­zeitraums 18 Jahre alt wird?

Ja. Sie erhalten für den gesamten Auszahlungs­zeitraum Baukindergeld, Entscheidend ist, dass das Kind am Tag der Antrag­stellung unter 18 Jahre ist.

Eine ausführliche FAQ sowie einen Vorab-Check finden Sie auch auf der Webseite der KfW.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Baukindergeld, Förderprogramm 424, KfW, KfW-Zuschussportal, Zuschuss

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