Finanzierungen

Bau­kin­der­geld: Ordent­lich geför­dert ins eige­ne Heim!

Der Staat bezu­schusst, und das nicht zu knapp: Mit dem Bau­kin­der­geld wer­den ab sofort Fami­li­en für den Schritt in die eige­nen vier Wän­de geför­dert. Dabei ist es uner­heb­lich, ob Sie ein neu­es Haus bau­en, ein bestehen­des kau­fen oder in eine Eigen­tums­woh­nung zie­hen. Eini­ge Ein­schrän­kun­gen und Vor­aus­set­zun­gen gibt es aber den­noch.

Wie wird geför­dert?

Mit dem Bau­kin­der­geld stellt der Staat Fami­li­en pro Kind unter 18 Jah­ren 1.200 Euro pro Jahr über eine Lauf­zeit von 10 Jah­ren zur Ver­fü­gung. Ins­ge­samt las­sen sich dabei also je Kind bis zu 12.000 Euro her­aus­ho­len! Ein Haken besteht dar­in, dass das geför­der­te Kind bezie­hungs­wei­se die Kin­der mit im Haus leben muss. Die Anzahl geför­der­ter Kin­der ist dafür unbe­grenzt. Weil der För­der­be­trag nicht am Stück son­dern über 10 Jah­re aus­ge­zahlt wird, kann das Geld nicht gleich im Gan­zen ver­wen­det wer­den. Für das schritt­wei­se Abbe­zah­len eines Kre­dits ist es dafür schon eher geeig­net.

Wich­tig: Der Zuschuss wird bei einem Kind nur für Haus­hal­te mit einem maxi­ma­len Jah­res­ein­kom­men von bis zu 90.000 Euro gewährt. Für jedes wei­te­re Kind steigt die Gren­ze um 15.000 Euro. Max und Eri­ka Mus­ter­mann mit zwei Kin­dern kön­nen so also im Schnitt 105.000 Euro in den Haus­halt ein­brin­gen und wer­den mit 24.000 Euro geför­dert.

Die Ein­schrän­kun­gen: Fris­ten nicht ver­pas­sen!

Zunächst die gute Nach­richt: Das Bau­kin­der­geld wird für geeig­ne­te Antrag­stel­ler rück­wir­kend bis zum 01. Janu­ar 2018 ver­ge­ben. Für alle aktu­el­len Antrag­stel­ler oder sol­che, die in Zukunft das eige­ne Heim wol­len, gilt fol­gen­des:

1. Das Wich­tigs­te gleich vor­weg: Der Antrag muss inner­halb von drei Mona­ten nach dem Ein­zugs­da­tum ein­ge­reicht wer­den.

2. Der Kauf­ver­trag muss bis 2020 unter­zeich­net wor­den sein. Bei Neu­bau­ten muss bis 2020 die Bau­ge­neh­mi­gung vor­lie­gen.

3. Nach dem Stich­tag 31.12.2023 wer­den kei­ne neu­en Anträ­ge mehr ange­nom­men. Wer bis dahin nicht bean­tragt hat, wird nicht geför­dert.

Bezu­schusst wird außer­dem nur die ers­te Immo­bi­lie – soll­ten Sie (ob durch Kauf oder Erbe ist uner­heb­lich) schon eine besit­zen, wird der Antrag abge­lehnt.

Den ent­spre­chen­den Antrag kön­nen Sie ab sofort bei der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) stel­len. Die KfW hat dafür an die­ser Stel­le ein beque­mes Online-For­mu­lar ein­ge­rich­tet. Weil die Bun­des­re­gie­rung ursprüng­lich davon gespro­chen hat­te, “Fami­li­en” zu bezu­schus­sen, sei an die­ser Stel­le Ent­war­nung gege­ben: Die För­de­rung gilt nicht nur für (Ehe)paare; auch Allein­er­zie­hen­de kön­nen das Bau­kin­der­geld bean­tra­gen.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Bau oder Kauf der eigenen vier Wände, Baukindergeld, Immobilienfinanzierung, KfW, KfW (424), KfW-Zuschussportal

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