Finanzierungen

Baukindergeld: Ordentlich gefördert ins eigene Heim!

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Der Staat bezuschusst, und das nicht zu knapp: Mit dem Baukindergeld werden ab sofort Familien für den Schritt in die eigenen vier Wände gefördert. Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein neues Haus bauen, ein bestehendes kaufen oder in eine Eigentumswohnung ziehen. Einige Einschränkungen und Voraussetzungen gibt es aber dennoch.

Wie wird gefördert?

Mit dem Baukindergeld stellt der Staat Familien pro Kind unter 18 Jahren 1.200 Euro pro Jahr über eine Laufzeit von 10 Jahren zur Verfügung. Insgesamt lassen sich dabei also je Kind bis zu 12.000 Euro herausholen! Ein Haken besteht darin, dass das geförderte Kind beziehungsweise die Kinder mit im Haus leben muss. Die Anzahl geförderter Kinder ist dafür unbegrenzt. Weil der Förderbetrag nicht am Stück sondern über 10 Jahre ausgezahlt wird, kann das Geld nicht gleich im Ganzen verwendet werden. Für das schrittweise Abbezahlen eines Kredits ist es dafür schon eher geeignet.

Wichtig: Der Zuschuss wird bei einem Kind nur für Haushalte mit einem maximalen Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro gewährt. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 15.000 Euro. Max und Erika Mustermann mit zwei Kindern können so also im Schnitt 105.000 Euro in den Haushalt einbringen und werden mit 24.000 Euro gefördert.

Die Einschränkungen: Fristen nicht verpassen!

Zunächst die gute Nachricht: Das Baukindergeld wird für geeignete Antragsteller rückwirkend bis zum 01. Januar 2018 vergeben. Für alle aktuellen Antragsteller oder solche, die in Zukunft das eigene Heim wollen, gilt folgendes:

1. Das Wichtigste gleich vorweg: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Einzugsdatum eingereicht werden.

2. Der Kaufvertrag muss bis 2020 unterzeichnet worden sein. Bei Neubauten muss bis 2020 die Baugenehmigung vorliegen.

3. Nach dem Stichtag 31.12.2023 werden keine neuen Anträge mehr angenommen. Wer bis dahin nicht beantragt hat, wird nicht gefördert.

Bezuschusst wird außerdem nur die erste Immobilie – sollten Sie (ob durch Kauf oder Erbe ist unerheblich) schon eine besitzen, wird der Antrag abgelehnt.

Den entsprechenden Antrag können Sie ab sofort bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Die KfW hat dafür an dieser Stelle ein bequemes Online-Formular eingerichtet. Weil die Bundesregierung ursprünglich davon gesprochen hatte, „Familien“ zu bezuschussen, sei an dieser Stelle Entwarnung gegeben: Die Förderung gilt nicht nur für (Ehe)paare; auch Alleinerziehende können das Baukindergeld beantragen.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Bau oder Kauf der eigenen vier Wände, Baukindergeld, Immobilienfinanzierung, KfW, KfW (424), KfW-Zuschussportal

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