Services

BMF: So kön­nen Sie Com­pu­ter und Co schnel­ler abschrei­ben!

Das soge­nann­te Moor­sche Gesetz besagt, dass sich die Anzahl von Tran­sis­to­ren in einem inte­grier­ten Schalt­kreis in einem etwa alle zwei Jah­re ver­dop­pelt. Anders aus­ge­drückt, Hard­ware wie Com­pu­ter wird in einem sehr raschen Tem­po kom­ple­xer. Das trifft längst nicht nur auf Hard­ware zu. Auch für viel Soft­ware im Büro lau­tet die Devi­se: Heu­te modern, mor­gen ver­al­tet. Wer da auf dem neu­es­ten Stand der Tech­nik blei­ben will, muss für Dru­cker, Soft­ware, Moni­to­re, Com­pu­ter und Co. oft tief in die Tasche grei­fen. Vor rund 20 Jah­ren hat­te das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um gere­gelt, wie lan­ge Sie Tech­nik benut­zen müs­sen, bevor Sie ein Upgrade steu­er­lich abset­zen dür­fen. So war für die genann­ten Lap­tops und Dru­cker bei­spiels­wei­se eine Nut­zungs­dau­er von drei Jah­ren vor­ge­se­hen. Für Digi­tal­ka­me­ras lag die­ser Zeit­rah­men sogar bei gan­zen sie­ben Jah­ren.

Der Kos­ten­de­ckel für Com­pu­ter und mehr ent­fällt

Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ange­kün­digt, dass die vor­ge­se­he­ne Nut­zungs­dau­er zukünf­tig nur noch ein Jahr beträgt. Das betrifft bei­spiels­wei­se auch Soft­ware, Kopf­hö­rer, Ein­ga­be­ge­rä­te wie Maus und Tas­ta­tur und der­glei­chen mehr. Weil das Hand in Hand mit regel­mä­ßig hohen Kos­ten für Tech­nik-Anschaf­fun­gen geht, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um im glei­chen Atem­zug auch die Kos­ten­gren­ze auf­ge­ho­ben. Bis dato konn­ten Sie jähr­lich nur 800 Euro net­to in sol­che Anschaf­fun­gen ste­cken. Seit dem 1. Janu­ar 2021 gilt die­se Decke­lung für moder­ne IT im Büro nicht mehr.

Ein Schritt für die Digi­ta­li­sie­rung

Die­se steu­er­li­chen Vor­tei­le erge­ben Sinn, wenn man bedenkt, dass Deutsch­land in Sachen Digi­ta­li­sie­rung seit Jah­ren hin­ter­her­hinkt. In Zukunft soll hier ein Anreiz geschaf­fen wer­den, als Unter­neh­mer immer auf dem neu­es­ten Stand der Tech­nik zu sein. Das hat immer­hin auch Kon­se­quen­zen für die Pro­duk­ti­vi­tät und Wett­be­werbs­fä­hig­keit eines Betriebs. Mög­li­cher­wei­se hat auch die Coro­na-Pan­de­mie die­sem Gedan­ken einen Schub gege­ben.
Der­zeit arbei­ten rund ein Vier­tel aller Arbeit­neh­mer von zu Hau­se aus. Laut Sta­tis­ta spre­chen sich mehr als 70% aller Deut­schen für einen gesetz­li­chen Anspruch auf das Home Office aus. Bei sol­chen Zah­len ist moder­ne Tech­nik längst kein net­tes Bei­werk, son­dern drin­gend not­wen­dig.
Rück­wir­kend gilt die­se Rege­lung für alle ab dem 1. Janu­ar 2021 gekauf­te Hard­ware. Wer aller­dings im Anla­ge­ver­zeich­nis noch Rest­buch­wer­te ver­gan­ge­ner Jah­re hat, die noch nicht abge­schrie­ben wur­den, kann das dank der neu­en Rege­lung jetzt eben­falls tun. Denn nach dem BMF-Erlass wur­de die Abschrei­bungs­dau­er bzw. betriebs­ge­wöhn­li­che Nut­zungs­dau­er für Com­pu­ter, Hard­ware, Soft­ware und Dru­cker auf ein Jahr gesenkt.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Abschreibung, Abschreibungsdauer, Abschreibungsmöglichkeiten, AfA, Anlageverzeichnis, BMF-Erlass, Computer, Digitalisierung, Hardware, Home Office, IT, Mooresches Gesetz, Nutzungsdauer, Produktivität, Restbuchwerte, Software, Werbungskosten, Wirtschaftsgüter

Wei­te­re Infos

Jetzt zum Öko­strom: So schnell und ein­fach geht der Anbie­ter­wech­sel!
Ener­ge­tisch sanie­ren: Jetzt 20 Pro­zent vom Finanz­amt zurück­ho­len!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

nachhaltig. transparent. erklärt.