Geldanlagen

Der Akti­ons­plan der Euro­päi­schen Uni­on für ein nach­hal­ti­ges Finanz­we­sen!

Im all­ge­mei­nen Cha­os der Coro­na-Pan­de­mie geht so man­che Nach­richt bis­wei­len unter. So zum Bei­spiel auch die­se: Im Finanz­we­sen fin­det gera­de nichts gerin­ge­res als der Sprung in ein neu­es Zeit­al­ter statt. Ange­trie­ben von der EU ver­pflich­tet sich die Finanz­welt zukünf­tig zu einer nach­hal­ti­gen Arbeit ohne wenn und aber. Denn seit dem 10. März 2021 trat offi­zi­ell die “Ver­ord­nung (EU) 2019/2088Offen­le­gungs­ver­ord­nung” in Kraft.
Ver­mö­gens­ver­wal­ter aller Arten sind damit ange­hal­ten, ihre Arbeit um einen wich­ti­gen Punkt zu ergän­zen, näm­lich die Nach­hal­tig­keit.

Mit der Ver­ord­nung auf EU-Ebe­ne geht die Offen­le­gungs­ver­ord­nung damit weit über eine frei­wil­li­ge Selbst­ver­pflich­tung hin­aus. Laut dem Maß­nah­men­bün­del müs­sen Fonds­ma­na­ger und ähn­li­che Ver­wal­ter aus dem Finanz­sek­tor in Zukunft umfas­send Aus­kunft über die Nach­hal­tig­keit ihrer Ange­bo­te geben. Falls Sie also ein Finanz­pro­dukt im Auge haben, ist die Bewer­tung der Nach­hal­tig­keit schon bald ohne grö­ße­re Recher­che mach­bar.

Offen­le­gungs­ver­ord­nung: Umfas­sen­de Trans­pa­renz für alle

Von den Ände­run­gen per Offen­le­gungs­ver­ord­nung ist grund­sätz­lich erst ein­mal die gesam­te Bran­che betrof­fen. Finanz­pro­duk­te müs­sen zukünf­tig mit zwei wich­ti­gen Fak­to­ren bewer­tet wer­den. An ers­ter Stel­le wären das die Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken. Gemeint ist hier also, ob und inwie­fern bei­spiels­wei­se ein Fonds Pro­duk­te ent­hält, die sich schäd­lich auf die Nach­hal­tig­keit aus­wir­ken könn­ten.
Die zwei­te wich­ti­ge Kate­go­rie lau­tet nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren. Zu die­sen Fak­to­ren zäh­len etwa Umwelt­schutz, aber auch Arbeit­neh­mer- und Men­schen­rech­te.
Für bei­de Kate­go­rien for­dert die EU in naher Zukunft glas­kla­re Trans­pa­renz. Finanz­dienst­leis­ter müs­sen Sie also schon vor Ver­trags­an­tritt über die Nach­hal­tig­keit ihrer Pro­duk­te in Kennt­nis set­zen. Es ist also davon aus­zu­ge­hen, dass Ver­kaufs­pro­spek­te für Finanz­pro­duk­te aller Art momen­tan im Eil­tem­po revi­diert und neu gedruckt wer­den.

Eine gewis­se Gna­den­frist hat der Gesetz­ge­ber den­noch ein­ge­führt. Mit Inkraft­tre­ten der Offen­le­gungs­ver­ord­nung am 10. März 2021 haben Ver­mö­gens­ver­wal­ter und ähn­li­che Dienst­leis­ter bis Ende 2022 Zeit, die erwähn­ten Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren für jeden ein­zel­nen Fonds zu prü­fen und im Detail offen­zu­le­gen.

Hoher Druck auf dem Markt

Beson­ders span­nend ist, dass die Offen­le­gungs­ver­ord­nung sicher­lich auch Druck auf Unter­neh­men aus­üben wird. Zweck der Akti­on ist immer­hin, dass sich inter­es­sier­te Kun­den im Vor­feld genau infor­mie­ren kön­nen, anstatt mit einem Fonds die Kat­ze im Sack zu kau­fen.
Spä­tes­tens dann dürf­te ein Kon­kur­renz­druck zwi­schen Unter­neh­men ent­ste­hen, den es so in die­ser Form noch nicht gab. In Zukunft dürf­te der gute Ruf eines Unter­neh­mens also auch deut­lich stär­ker dar­an gebun­den sein, ob und wie gut es mit der Umwelt umgeht. Weil die Form der Offen­le­gung trans­pa­rent und ein­deu­tig ist, rei­chen blo­ße Lip­pen­be­kennt­nis­se für die­sen Zweck nicht mehr aus – wer nicht lie­fert, muss schon vor­ver­trag­lich mit einer schlech­ten Nach­hal­tig­keits­be­wer­tung rech­nen. Damit soll­ten eini­ge Unter­neh­men auch jetzt schon Stra­te­gien aus­tüf­teln, wie sie ihren Betrieb bis zur voll­stän­di­gen Ein­füh­rung der neu­en EU-Ver­ord­nung auf Nach­hal­tig­keit umstel­len kön­nen.

Sicher ist alle­ma­le, dass der Finanz­markt zukünf­tig deut­lich span­nen­der wird. Mit ihrer Ver­ord­nung macht die EU deut­lich, dass Umwelt­schutz in Zukunft erns­ter genom­men wird und ein Invest­ment­fonds deut­lich mehr kön­nen muss, als nur Geld zu machen.

Mei­ne ESG-Infos habe ich hier für Sie ver­öf­fent­licht.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: ESG-Info, EU, EU-Verordnung, Finanzdienstleister, Finanzprodukte, Fonds, Grüne Investments, Investmentfonds, Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsfaktoren, Offenlegungsverordnung, Transparenz, Umweltschutz, Vermögensverwalter, Verordnung (EU) 2019/2088

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