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Der Wahn­sinn mit 6‑Jah­res-Ver­trä­gen!

Neu­lich hat­te ich einen beson­ders ärger­li­chen Fall zu bear­bei­ten: Ein Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter hat­te mei­nem Man­dan­ten ein Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis über 6 Jah­re auf­ge­schwatzt. Mit die­sem und ähn­li­chen Tricks ver­su­chen zwei­fel­haf­te Gestal­ten immer wie­der, ihre Kun­den über lan­ge Zeit zu kne­beln.

§ 11 des Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz klärt auf, war­um der vor­lie­gen­de Ver­trag Unsinn ist. In Absatz 4 heißt es dort:

“Ein Ver­si­che­rungs­ver­trag, der für die Dau­er von mehr als drei Jah­ren geschlos­sen wor­den ist, kann vom Ver­si­che­rungs­neh­mer zum Schluss des drit­ten oder jedes dar­auf fol­gen­den Jah­res unter Ein­hal­tung einer Frist von drei Mona­ten gekün­digt wer­den; § 11 Abs. 4 VVG.”

Das Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) wur­de zum 1. Janu­ar 2008 dahin­ge­hend geän­dert, dass Ver­trä­ge nach spä­tes­tens drei Jah­ren gekün­digt wer­den kön­nen – bis dahin war es üblich, Ver­trä­ge über 5 oder sogar 10 Jah­re zu schlie­ßen.
Obwohl die­se Zei­ten vor­bei sind, kommt es immer wie­der vor, dass Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter Kun­den über ein hal­bes Jahr­zehnt an den Ver­trag fes­seln wol­len. Außer­halb von Lang­zeit­ver­trä­gen wie Lebens­ver­si­che­run­gen oder Ren­ten­ver­si­che­run­gen ist eine so lan­ge Bin­dung in der Regel nicht im Inter­es­se des Kun­den – auch dann nicht, wenn als “Bon­bon” für die über­lan­ge Ver­trags­lauf­zeit etwa mit einem Bei­trags­ab­schlag gelockt wird.

Fazit

Die Rechts­la­ge bei lang­fris­ti­gen Ver­trä­gen ist ein­deu­tig, und damit auch der Irr­sinn sol­cher Ver­trä­ge, mit denen Sie lan­ge Jah­re zur Zah­lung ver­pflich­tet wer­den sol­len. Ich rate grund­sätz­lich dazu, genau auf die ange­ge­be­ne Ver­trags­lauf­zeit zu ach­ten und sich nicht kne­beln zu las­sen. Beden­ken Sie Ihr gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nes Kün­di­gungs­recht. Ger­ne neh­me ich Ihre Ver­trä­ge mit län­ge­rer Lauf­zeit unter die Lupe – spre­chen Sie mich dar­auf an!

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Falschberatung, Knebel, Laufzeit, Tricks, Versicherungsvertragsgesetz, VVG, Wahnsinn

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