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Der Wahnsinn mit 6-Jahres-Verträgen!

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Neulich hatte ich einen besonders ärgerlichen Fall zu bearbeiten: Ein Versicherungsvertreter hatte meinem Mandanten ein Versicherungsverhältnis über 6 Jahre aufgeschwatzt. Mit diesem und ähnlichen Tricks versuchen zweifelhafte Gestalten immer wieder, ihre Kunden über lange Zeit zu knebeln.

§ 11 des Versicherungsvertragsgesetz klärt auf, warum der vorliegende Vertrag Unsinn ist. In Absatz 4 heißt es dort:

„Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden; § 11 Abs. 4 VVG.“

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde zum 1. Januar 2008 dahingehend geändert, dass Verträge nach spätestens drei Jahren gekündigt werden können – bis dahin war es üblich, Verträge über 5 oder sogar 10 Jahre zu schließen.
Obwohl diese Zeiten vorbei sind, kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsvertreter Kunden über ein halbes Jahrzehnt an den Vertrag fesseln wollen. Außerhalb von Langzeitverträgen wie Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen ist eine so lange Bindung in der Regel nicht im Interesse des Kunden – auch dann nicht, wenn als „Bonbon“ für die überlange Vertragslaufzeit etwa mit einem Beitragsabschlag gelockt wird.

Fazit

Die Rechtslage bei langfristigen Verträgen ist eindeutig, und damit auch der Irrsinn solcher Verträge, mit denen Sie lange Jahre zur Zahlung verpflichtet werden sollen. Ich rate grundsätzlich dazu, genau auf die angegebene Vertragslaufzeit zu achten und sich nicht knebeln zu lassen. Bedenken Sie Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Kündigungsrecht. Gerne nehme ich Ihre Verträge mit längerer Laufzeit unter die Lupe – sprechen Sie mich darauf an!

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Falschberatung, Knebel, Laufzeit, Tricks, Versicherungsvertragsgesetz, VVG, Wahnsinn

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