Versicherungen

Die außer­ge­richt­li­che Streit­bei­le­gung: Unab­hän­gig und kos­ten­frei!

Ver­si­che­run­gen sind ein ech­ter Mehr­wert. Hier­zu­lan­de kön­nen Sie sich gegen so ziem­lich alles Wich­ti­ge absi­chern und damit ein Stück sor­gen­frei­er leben. Egal, ob es die Zäh­ne sind, Natur­heil­ver­fah­ren oder eine Kran­ken­ver­si­che­rung im Aus­land: Finan­zi­el­le Eng­päs­se über­brü­cken ist dem Deut­schen offen­bar eine Her­zens­an­ge­le­gen­heit.

Pri­va­te Ver­si­che­rung haben natür­lich eines gemein: Sie begin­nen mit einem Ver­trags­ab­schluss. Der Ver­trag gibt bei­den Sei­ten Rechts­si­cher­heit und regelt, wel­che Rech­te und Pflich­ten bestehen. Soweit zumin­dest die Theo­rie. In der Pra­xis ist es lei­der häu­fig so, dass Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge eini­ge Fall­stri­cke mit sich brin­gen kön­nen.
Für Ver­si­cher­te kommt es dann schlimms­ten­falls zum Super-GAU: Sie glau­ben, der Ver­si­che­rungs­fall ist ein­deu­tig ein­ge­tre­ten. “Nein, nein”, hält die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft dage­gen. Aus dem Ver­trag gin­ge doch ein­deu­tig her­vor, dass in die­sem spe­zi­el­len Fall nun­mal nichts zu machen sei. Was nun?

Ombuds­mann kann hel­fen

In einer so ver­fah­re­nen Situa­ti­on füh­len sich Betrof­fe­ne oft über­wäl­tigt. Sofern Sie nicht gera­de ein Jura­stu­di­um oder einen Abschluss in Ver­si­che­rungs­recht in der Tasche haben, sitzt der Ver­si­che­rer theo­re­tisch am län­ge­ren Hebel. Natür­lich steht hier­zu­lan­de jedem Mensch der Gang zum Anwalt frei, aber die­se Ent­schei­dung fällt nicht leicht. Ein Gerichts­ver­fah­ren kann sich lan­ge hin­zie­hen und viel Geld kos­ten. Schlimms­ten­falls blei­ben Sie auf die­sen Kos­ten sit­zen, min­des­tens aber müs­sen Sie viel Ner­ven inves­tie­ren. Dabei hat die Regie­rung schon 2016 eine Alter­na­ti­ve auf den Weg gebracht, die allen Bür­gern offen­steht: Den Ombuds­mann.

Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz oder kurz VSBG nennt sich das etwas sper­ri­ge benann­te Gesetz, und die Rege­lung hat es in sich: Beim Streit­fall mit einem Ver­si­che­rer oder Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler zum Bei­spiel kön­nen Sie sich kos­ten­frei an eine Schlich­tungs­stel­le wen­den. Eine klei­ne Hür­de gibt es dann noch zu über­win­den. Ob es zum Schlich­tungs­fall kommt, hängt näm­lich davon ab, ob sich das betrof­fe­ne Unter­neh­men dar­auf ein­lässt. Schlich­tungs­stel­len bau­en ihre Tätig­keit des­halb so auf, dass sich ihnen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten anschlie­ßen und dann grund­sätz­lich Ver­fah­ren zulas­sen. Wen­den Sie sich an einen Ombuds­mann, muss die­ser des­halb in der Regel nicht nach­fra­gen, ob eine Schlich­tung gewollt ist. Das ergibt auch inso­fern Sinn, als dass sich Ver­si­che­rer eben­so wenig auf eine Schlamm­schlacht vor Gericht freu­en wie Sie.

So läuft das Ver­fah­ren ab

Um das Ver­fah­ren ein­zu­lei­ten, kön­nen Sie online einen Antrag dar­auf stel­len. Ob es zu einer Schlich­tung kommt, muss dann vom Ombuds­mann indi­vi­du­ell ent­schie­den wer­den. Bei­spiels­wei­se haben pri­va­te Kran­ken­kas­sen eige­ne Ombuds­män­ner, an die Sie sich in die­sem Fall wen­den müs­sen. Auf die­ser Sei­te fin­den Sie bei­spiel­haft den Ver­fah­rens­weg einer Schlich­tungs­stel­le und mög­li­che Ein­schrän­kun­gen. Unter­schie­de bestehen bei­spiels­wei­se dann, wenn Sie als Pri­vat­per­son oder als Unter­neh­men ein Ver­fah­ren in Anspruch neh­men wol­len. Bei Streit­wer­ten von mehr als 100.000 Euro greift die Schlich­tungs­stel­le eben­falls nicht ein. Und: Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­run­gen sind von der Schlich­tung durch einen Ver­si­che­rungs­om­buds­mann eben­falls aus­ge­nom­men.

Dar­über hin­aus soll­ten Sie alle für den Fall rele­van­ten Doku­men­te und Unter­la­gen griff­be­reit hal­ten.

Ombuds­män­ner und ‑frau­en sind unab­hän­gig und objek­tiv. Sie haben das Fach­wis­sen und die Exper­ti­se, Ver­trä­ge genau unter die Lupe zu neh­men und dar­aus ein­deu­ti­ge Schlüs­se zu zie­hen. Für Ver­si­cher­te ist die Dienst­leis­tung kos­ten­frei und spart oft den Gang zum Rechts­an­walt. Haben Sie ein Pro­blem mit Ihrer Ver­si­che­rung und wis­sen nicht wei­ter? Nut­zen Sie die Mög­lich­kei­ten des VSBG – mit etwas Glück kommt die Ange­le­gen­heit so ohne gro­ßen Stress zu einem guten Ende.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Ärger mit der Versicherung, Ombudsmann, private krankenversicherung, Streit, Streitschlichtung

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