Versicherungen sind ein echter Mehrwert. Hierzulande können Sie sich gegen so ziemlich alles Wichtige absichern und damit ein Stück sorgenfreier leben. Egal, ob es die Zähne sind, Naturheilverfahren oder eine Krankenversicherung im Ausland: Finanzielle Engpässe überbrücken ist dem Deutschen offenbar eine Herzensangelegenheit.
Private Versicherung haben natürlich eines gemein: Sie beginnen mit einem Vertragsabschluss. Der Vertrag gibt beiden Seiten Rechtssicherheit und regelt, welche Rechte und Pflichten bestehen. Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis ist es leider häufig so, dass Versicherungsverträge einige Fallstricke mit sich bringen können.
Für Versicherte kommt es dann schlimmstenfalls zum Super-GAU: Sie glauben, der Versicherungsfall ist eindeutig eingetreten. „Nein, nein“, hält die Versicherungsgesellschaft dagegen. Aus dem Vertrag ginge doch eindeutig hervor, dass in diesem speziellen Fall nunmal nichts zu machen sei. Was nun?
Ombudsmann kann helfen
In einer so verfahrenen Situation fühlen sich Betroffene oft überwältigt. Sofern Sie nicht gerade ein Jurastudium oder einen Abschluss in Versicherungsrecht in der Tasche haben, sitzt der Versicherer theoretisch am längeren Hebel. Natürlich steht hierzulande jedem Mensch der Gang zum Anwalt frei, aber diese Entscheidung fällt nicht leicht. Ein Gerichtsverfahren kann sich lange hinziehen und viel Geld kosten. Schlimmstenfalls bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen, mindestens aber müssen Sie viel Nerven investieren. Dabei hat die Regierung schon 2016 eine Alternative auf den Weg gebracht, die allen Bürgern offensteht: Den Ombudsmann.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz oder kurz VSBG nennt sich das etwas sperrige benannte Gesetz, und die Regelung hat es in sich: Beim Streitfall mit einem Versicherer oder Versicherungsvermittler zum Beispiel können Sie sich kostenfrei an eine Schlichtungsstelle wenden. Eine kleine Hürde gibt es dann noch zu überwinden. Ob es zum Schlichtungsfall kommt, hängt nämlich davon ab, ob sich das betroffene Unternehmen darauf einlässt. Schlichtungsstellen bauen ihre Tätigkeit deshalb so auf, dass sich ihnen Versicherungsgesellschaften anschließen und dann grundsätzlich Verfahren zulassen. Wenden Sie sich an einen Ombudsmann, muss dieser deshalb in der Regel nicht nachfragen, ob eine Schlichtung gewollt ist. Das ergibt auch insofern Sinn, als dass sich Versicherer ebenso wenig auf eine Schlammschlacht vor Gericht freuen wie Sie.
So läuft das Verfahren ab
Um das Verfahren einzuleiten, können Sie online einen Antrag darauf stellen. Ob es zu einer Schlichtung kommt, muss dann vom Ombudsmann individuell entschieden werden. Beispielsweise haben private Krankenkassen eigene Ombudsmänner, an die Sie sich in diesem Fall wenden müssen. Auf dieser Seite finden Sie beispielhaft den Verfahrensweg einer Schlichtungsstelle und mögliche Einschränkungen. Unterschiede bestehen beispielsweise dann, wenn Sie als Privatperson oder als Unternehmen ein Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Bei Streitwerten von mehr als 100.000 Euro greift die Schlichtungsstelle ebenfalls nicht ein. Und: Gesetzliche Krankenversicherungen sind von der Schlichtung durch einen Versicherungsombudsmann ebenfalls ausgenommen.
Darüber hinaus sollten Sie alle für den Fall relevanten Dokumente und Unterlagen griffbereit halten.
Ombudsmänner und -frauen sind unabhängig und objektiv. Sie haben das Fachwissen und die Expertise, Verträge genau unter die Lupe zu nehmen und daraus eindeutige Schlüsse zu ziehen. Für Versicherte ist die Dienstleistung kostenfrei und spart oft den Gang zum Rechtsanwalt. Haben Sie ein Problem mit Ihrer Versicherung und wissen nicht weiter? Nutzen Sie die Möglichkeiten des VSBG – mit etwas Glück kommt die Angelegenheit so ohne großen Stress zu einem guten Ende.
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Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.