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So erhalten Sie 900 Euro Zuschuss für eine privat genutzte Ladestation!

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Die Zahl der Elektrofahrzeuge in Deutschland nimmt stetig zu. Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein und insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen (Quelle GDV).
So entstehen neben öffentlichen Ladepunkten auch immer mehr private Ladepunkte in Garagen.

KfW-Förderprogramm 440

Um die Förderung für den Einbau von Ladestationen auf privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden zu erhalten, müssen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen entsprechenden Zuschuss für den Kauf und Anschluss der Ladestation beantragen. Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss 900 Euro. Der genutzte Strom muss dabei zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt (Nicht antrags­berechtigt sind beispiels­weise Unter­nehmen, die Lade­stationen für eine gewerb­liche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kunden­park­plätze, zum Laden des Dienst­fahr­zeuges)
  • Für Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter

Was wird gefördert?

  • Sie erhalten einen pauschalen Zu­schuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­station mehrere Lade­punkte hat, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 900 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert (siehe Tabelle).
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

In wenigen Schritten zum Zuschuss

  • Antrag im KfW-Zuschussportal stellen

  • Ladestation bestellen und installieren lassen

  • Nachweise hochladen

Unter diesem Link gelangen Sie direkt zum Zuschussportal der KfW.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Elektroauto, Elektrofahrzeug, KfW, Ladepunkt, Zuschuss

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