Die Zahl der Elektrofahrzeuge in Deutschland nimmt stetig zu. Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein und insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen (Quelle GDV).
So entstehen neben öffentlichen Ladepunkten auch immer mehr private Ladepunkte in Garagen.
KfW-Förderprogramm 440
Um die Förderung für den Einbau von Ladestationen auf privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden zu erhalten, müssen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen entsprechenden Zuschuss für den Kauf und Anschluss der Ladestation beantragen. Pro Ladepunkt beträgt der Zuschuss 900 Euro. Der genutzte Strom muss dabei zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.
Das Wichtigste in Kürze
- 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt (Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges)
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
Was wird gefördert?
- Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert (siehe Tabelle).
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
In wenigen Schritten zum Zuschuss
Unter diesem Link gelangen Sie direkt zum Zuschussportal der KfW.
Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.
In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.
Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.