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Elterliche Pflege: Für die finanziellen Bedürfnisse kann man vorsorgen!

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Den eigenen Eltern ist man bestenfalls ein Leben lang verbunden. Dann nämlich kennen wir sie als Stütze, Vorbild und wichtigen Kompass in unserem Leben. Umso schwieriger ist es allerdings, wenn diese Menschen irgendwann ihren Lebensabend erreichen. Mit dem Alter kommen Gebrechlichkeit und auch Abhängigkeit von der Unterstützung derer, die sie selbst früher unterstützt haben. Wer schon einmal in dieser Situation war, weiß um deren Schwierigkeit – emotional, aber auch finanziell. Denn Pflege ist oft nicht günstig. Wenn sie aber unumgänglich ist, haben Sie bestenfalls schon vorher Pläne dafür vorbereitet. Mit der richtigen Vorsorge können Sie auch diesen schwierigen Teil des Lebens stemmen.

Für die Pflege vorsorgen – aber wie?

Weil viele Menschen berufstätig sind und nicht gleichzeitig in Vollzeit pflegen und arbeiten können, geht der erste Gang meist zu den Pflegekassen. Die machen ihre Unterstützung vor allem vom gesundheitlichen Zustand der Patienten abhängig. Per Gutachten lassen sie dann feststellen, ob Ihre Eltern noch einigermaßen selbstständig oder wegen Gebrechen wie Bettlägrigkeit oder Demenz schwer eingeschränkt sind.

Nach dem Gutachten richtet sich, in welche der fünf Pflegegrade Ihre Eltern fallen. Sie reichen von Pflegegrad 1 (größtenteils selbstständig) bis Pflegegrad 5 (stark eingeschränkt) und sind maßgeblich dafür, wie viel finanzielle Unterstützung es von der Pflegekasse gibt. So erhalten Patienten und Patientinnen des Pflegegrads 1 etwa ein monatliches Pflegegeld  von 125 Euro. Bei Pflegegrad 5 kommt die Unterstützung mitunter auf bis zu 2.005 Euro pro Monat. Je nach Bedürfnis variiert die Unterstützung durch die Pflegekassen also erheblich. Nach welchen Faktoren die Einstufung in Pflegegrade erfolgt – die Pflegestufen der Vergangenheit gibt es seit 2017 nicht mehr – habe ich in diesem Beitrag im Detail für Sie entschlüsselt.

Kostenfalle Unterhaltspflicht?

Wichtig ist: Falls Ihrer Eltern selbst kaum finanzielle Ressourcen haben, stehen Sie selbst schnell in der Unterhaltspflicht. Dann prüft der Staat zwar zunächst, ob Sie durch so einen Unterhalt nicht finanziell ruiniert werden. Andererseits kommt es eben doch teilweise so, dass Sie und eventuelle Ehepartner dann in der Verpflichtung stehen, monatlich bis zu 500 Euro Unterstützung zu zahlen. Ein so dicker Brocken wird gerne unterschätzt, bis es zu spät ist – da summieren sich auf fünf Jahre plötzlich 30.000 Euro an Pflegekosten. Denken Sie deshalb unbedingt frühzeitig darüber nach, ob Sie für die Pflege Ihrer Eltern vorbereitet sind. Mental und finanziell ist so eine Situation nämlich nichts, was sich spontan lösen lässt.

Fairerweise muss dazu gesagt werden, dass auch diese Situation vor kurzer Zeit gesetzlich entschärft wurde. Seit dem 01. Januar 2020 gilt nämlich das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Dessen wichtigste Neuerung ist, dass Kinder erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro jährlich für die Pflege ihrer Eltern zur Verantwortung gezogen werden. Wer finanziell überhaupt nicht gut aufgestellt ist, sieht in diesem Fall zumindest nicht dem Ruin entgegen. Alles dazu habe ich in diesem Beitrag für Sie aufbereitet.

Bei allen Belangen rund um die finanzielle Vorsorge im Alter – Ihrer und der Ihrer Eltern – stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Seite.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Alter, Eltern, Finanzielle Vorsorge, Kinder, Pflege, Pflegegrad, Pflegegrade, Pflegekosten, Pflegestärkungsgesetz II, Pflegestufe, Pflegeversicherung, Ruhestand, Unterhaltspflicht

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