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Elter­li­che Pfle­ge: Für die finan­zi­el­len Bedürf­nis­se kann man vor­sor­gen!

Den eige­nen Eltern ist man bes­ten­falls ein Leben lang ver­bun­den. Dann näm­lich ken­nen wir sie als Stüt­ze, Vor­bild und wich­ti­gen Kom­pass in unse­rem Leben. Umso schwie­ri­ger ist es aller­dings, wenn die­se Men­schen irgend­wann ihren Lebens­abend errei­chen. Mit dem Alter kom­men Gebrech­lich­keit und auch Abhän­gig­keit von der Unter­stüt­zung derer, die sie selbst frü­her unter­stützt haben. Wer schon ein­mal in die­ser Situa­ti­on war, weiß um deren Schwie­rig­keit – emo­tio­nal, aber auch finan­zi­ell. Denn Pfle­ge ist oft nicht güns­tig. Wenn sie aber unum­gäng­lich ist, haben Sie bes­ten­falls schon vor­her Plä­ne dafür vor­be­rei­tet. Mit der rich­ti­gen Vor­sor­ge kön­nen Sie auch die­sen schwie­ri­gen Teil des Lebens stem­men.

Für die Pfle­ge vor­sor­gen – aber wie?

Weil vie­le Men­schen berufs­tä­tig sind und nicht gleich­zei­tig in Voll­zeit pfle­gen und arbei­ten kön­nen, geht der ers­te Gang meist zu den Pfle­ge­kas­sen. Die machen ihre Unter­stüt­zung vor allem vom gesund­heit­li­chen Zustand der Pati­en­ten abhän­gig. Per Gut­ach­ten las­sen sie dann fest­stel­len, ob Ihre Eltern noch eini­ger­ma­ßen selbst­stän­dig oder wegen Gebre­chen wie Bett­läg­rig­keit oder Demenz schwer ein­ge­schränkt sind.

Nach dem Gut­ach­ten rich­tet sich, in wel­che der fünf Pfle­ge­gra­de Ihre Eltern fal­len. Sie rei­chen von Pfle­ge­grad 1 (größ­ten­teils selbst­stän­dig) bis Pfle­ge­grad 5 (stark ein­ge­schränkt) und sind maß­geb­lich dafür, wie viel finan­zi­el­le Unter­stüt­zung es von der Pfle­ge­kas­se gibt. So erhal­ten Pati­en­ten und Pati­en­tin­nen des Pfle­ge­grads 1 etwa ein monat­li­ches Pfle­ge­geld  von 125 Euro. Bei Pfle­ge­grad 5 kommt die Unter­stüt­zung mit­un­ter auf bis zu 2.005 Euro pro Monat. Je nach Bedürf­nis vari­iert die Unter­stüt­zung durch die Pfle­ge­kas­sen also erheb­lich. Nach wel­chen Fak­to­ren die Ein­stu­fung in Pfle­ge­gra­de erfolgt – die Pfle­ge­stu­fen der Ver­gan­gen­heit gibt es seit 2017 nicht mehr – habe ich in die­sem Bei­trag im Detail für Sie ent­schlüs­selt.

Kos­ten­fal­le Unter­halts­pflicht?

Wich­tig ist: Falls Ihrer Eltern selbst kaum finan­zi­el­le Res­sour­cen haben, ste­hen Sie selbst schnell in der Unter­halts­pflicht. Dann prüft der Staat zwar zunächst, ob Sie durch so einen Unter­halt nicht finan­zi­ell rui­niert wer­den. Ande­rer­seits kommt es eben doch teil­wei­se so, dass Sie und even­tu­el­le Ehe­part­ner dann in der Ver­pflich­tung ste­hen, monat­lich bis zu 500 Euro Unter­stüt­zung zu zah­len. Ein so dicker Bro­cken wird ger­ne unter­schätzt, bis es zu spät ist – da sum­mie­ren sich auf fünf Jah­re plötz­lich 30.000 Euro an Pfle­ge­kos­ten. Den­ken Sie des­halb unbe­dingt früh­zei­tig dar­über nach, ob Sie für die Pfle­ge Ihrer Eltern vor­be­rei­tet sind. Men­tal und finan­zi­ell ist so eine Situa­ti­on näm­lich nichts, was sich spon­tan lösen lässt.

Fai­rer­wei­se muss dazu gesagt wer­den, dass auch die­se Situa­ti­on vor kur­zer Zeit gesetz­lich ent­schärft wur­de. Seit dem 01. Janu­ar 2020 gilt näm­lich das Ange­hö­ri­gen-Ent­las­tungs­ge­setz. Des­sen wich­tigs­te Neue­rung ist, dass Kin­der erst ab einem Brut­to­ein­kom­men von 100.000 Euro jähr­lich für die Pfle­ge ihrer Eltern zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den. Wer finan­zi­ell über­haupt nicht gut auf­ge­stellt ist, sieht in die­sem Fall zumin­dest nicht dem Ruin ent­ge­gen. Alles dazu habe ich in die­sem Bei­trag für Sie auf­be­rei­tet.

Bei allen Belan­gen rund um die finan­zi­el­le Vor­sor­ge im Alter – Ihrer und der Ihrer Eltern – ste­he ich Ihnen natür­lich ger­ne zur Sei­te.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Alter, Eltern, Finanzielle Vorsorge, Kinder, Pflege, Pflegegrad, Pflegegrade, Pflegekosten, Pflegestärkungsgesetz II, Pflegestufe, Pflegeversicherung, Ruhestand, Unterhaltspflicht

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