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Ener­ge­tisch sanie­ren: Jetzt 20 Pro­zent vom Finanz­amt zurück­ho­len!

Ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung ist nicht güns­tig. Wer neue Fens­ter, eine neue Hei­zung oder etwa rund­um sanier­te Wär­me­däm­mung will, muss zunächst die Hand­wer­ker bezah­len kön­nen. Weil das einen wich­ti­gen Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­tet, för­dert die Bun­des­re­gie­rung das schon seit Jah­ren. So konn­ten Sie bis­lang immer­hin die Lohn­kos­ten, aber auch die Arbeits­kos­ten von Hand­wer­kern steu­er­lich abset­zen. Die Mate­ri­al­kos­ten waren davon aller­dings aus­ge­schlos­sen. Jetzt hat sich die Regie­rung umfas­sen­der mit dem The­ma Nach­hal­tig­keit und Hand­werk beschäf­tigt.

Für Besit­zer einer Immo­bi­lie bedeu­tet das gute Nach­rich­ten. Zukünf­tig kön­nen Sie näm­lich neben den genann­ten Lohn- und Arbeits­kos­ten von Hand­wer­kern auch die Mate­ri­al­kos­ten in der Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung gel­tend machen. Mög­lich macht das eine Ergän­zung der Ener­ge­ti­sche-Sanie­rungs­maß­nah­men-Ver­ord­nung, kurz ESanMV. Wich­ti­ge Vor­aus­set­zung: Es muss sich um ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung han­deln, die im Kon­text des Kli­ma­schut­zes sinn­voll ist. Außer­dem müs­sen Sie selbst in dem sanier­ten Gebäu­de woh­nen und es muss min­des­tens zehn Jah­re alt sein. In einem Zeit­raum von drei Jah­ren kön­nen Sie mit der Anla­ge “Ener­ge­ti­sche Maß­nah­men” bis zu 20 Pro­zent Ihrer Sanie­rungs­kos­ten steu­er­lich gel­tend machen. Die Decke­lung ist eini­ger­ma­ßen groß­zü­gig aus­ge­legt. Von Sanie­rungs­maß­nah­men im Wert von bis zu 200.000 Euro über drei Jah­re kön­nen Sie über die neue Rege­lung immer­hin bis zu 40.000 Euro zurück­ho­len. Dabei ist egal, ob es sich um ein­ma­li­ge Maß­nah­men han­delt oder Sie einen mehr­jäh­ri­gen Sanie­rungs­plan ver­fol­gen.

Ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung: Nur ein För­der­pro­gramm gleich­zei­tig

Eine wich­ti­ge Ein­schrän­kung hat die erwei­ter­te ESanMV aller­dings: Wer ander­wei­tig För­de­rung wie bei­spiels­wei­se För­der­dar­le­hen der KfW in Anspruch nimmt, kann nicht zusätz­lich steu­er­li­che För­de­rung für ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung in Anspruch neh­men.

In den jetzt gel­ten­den Neue­run­gen wur­den auch eini­ge neue Berufs­grup­pen berech­tigt, Beschei­ni­gun­gen für Maß­nah­men der ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung aus­zu­stel­len. Abset­zen dür­fen Sie bei­spiels­wei­se Arbei­ten aus fol­gen­den Berei­chen: Maler- und Lackie­rungs­ar­bei­ten, Mau­er- und Beton­ar­bei­ten, Stukk­ar­bei­ten, Wär­me- Käl­te- und Iso­lie­rungs­ar­bei­ten sowie Arbei­ten am Fens­ter. Eine voll­stän­di­ge Lis­te der berech­tig­ten Bran­chen fin­den Sie hier auf der Sei­te des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums. Wer sol­che Arbei­ten durch­führt, ist zukünf­tig ver­pflich­tet, Ihnen eine Beschei­ni­gung aus­zu­stel­len. Ein voll­stän­di­ges Mus­ter dafür fin­den Sie hier, eben­falls auf der Sei­te des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums.

Sie möch­ten bei der Finan­zie­rung spa­ren und wün­schen sich eine objek­ti­ve Erstel­lung ver­schie­de­ner Dar­le­hens­an­ge­bo­te? Dann spre­chen Sie mich ger­ne an!

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: § 35c EStG, Arbeitskosten, Baufinanzierung, Darlehensangebote, Energetische Gebäudesanierung, Energetische Maßnahmen, ESanMV, Förderprogramm, Gebäudesanierung, Handwerkerleistungen, Immobilienfinanzierung, KfW, Klimaschutz, Lohnkosten, Materialkosten, Sanierungskosten, Sanierungsplan, Steuerlich absetzbar

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