Geldanlagen

ESG-Abfrage seit dem 02.08.2022 Pflicht!

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Es klingt zunächst etwas sperrig: Verordnung 2017/565 ist der Hintergrund neuer Regeln, die auch mir ab diesem Monat häufiger begegnen werden. Hintergrund sind die Verhandlungen über nachhaltigere Investments in der EU seit 2016. Damals setzte sich die Erkenntnis durch, dass der Klimawandel ein langfristiges Problem ist. Je früher wir als Gesellschaft ihn angehen, desto besser.

Ein Weg zu mehr Nachhaltigkeit führt auch über die Finanz- und Anlagenmärkte. Die Idee hinter Verordnung 2017/565 ist, dass sich Geldströme einfacher in nachhaltige Investments lenken lassen, wenn sich Anleger mit Nachhaltigkeit beschäftigen müssen. Dafür nimmt der Gesetzgeber Anlageberater wie mich in die Pflicht: Seit Inkrafttreten der Verordnung am 02.08.2022 muss ich, falls Sie sich für einen Fonds interessieren, zunächst eine ESG-Abfrage durchführen.

Wofür steht ESG?

ESG steht für für Environmental, Social, Governance. Der Begriff umfasst Faktoren, die wichtig für ein Unternehmen sind, aber nicht direkt mit finanziellen Gewinnen zusammenhängen. Environmental ist der „grüne“ Faktor und beschreibt, wie sich ein Unternehmen auf die Umwelt auswirkt. Social bezieht sich auf das soziale Umfeld eines Betriebs, etwa in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsstandards oder Gleichstellung. Governance befasst sich mit der Unternehmensleitung – also etwa damit, ob eine Firma mit Korruption oder groben Regel- oder Gesetzesverstößen zu kämpfen hat.

Insbesondere der Faktor Umwelt spielt in der ESG-Bewertung eine wichtige Rolle. Seit Anfang 2022 ist er weiter unterteilt in die Unterfaktoren „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“.

Sollten Sie sich also für eine Geldanlage entscheiden, unterliege ich seit dem Stichtag 02.08.2022 der Pflicht, die relevanten ESG-Daten zur Verfügung zu stellen. So können Sie Ihre Entscheidung nicht nur auf finanzieller Basis treffen, sondern eben auch die genannten Faktoren mit einbeziehen. Im Prinzip wird es damit für Sie als Anleger einfacher, gute und umweltfreundliche Unternehmen zu unterstützen und damit sogar noch Geld zu verdienen.

Der Markt wandelt sich!

Wir steuern auf eine interessante Zeit für Geldanleger zu. Mit den neuen und bisherigen Verordnungen arbeitet die EU weiterhin an Wegen, umweltfreundliche und sozial gerechte Investments attraktiver zu machen. Gerne möchte ich Sie bei diesem Vorhaben unterstützten – sowohl im Rahmen meiner Pflichten als Berater als auch aufgrund meiner persönlichen Überzeugung, dass wir alle die Welt ein Stück besser machen können.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Arbeitsstandards, Environmental, ESG, ESG-Daten, EU, EU-Verordnung, Geldanlagen, Gleichstellung, Governance, Investmentfonds, Klimawandel, Korruption, Menschenrechte, nachhaltig, Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsfaktoren, , VO 2017/565

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