Geldanlagen

ESG-Abfra­ge seit dem 02.08.2022 Pflicht!

Es klingt zunächst etwas sper­rig: Ver­ord­nung 2017/565 ist der Hin­ter­grund neu­er Regeln, die auch mir ab die­sem Monat häu­fi­ger begeg­nen wer­den. Hin­ter­grund sind die Ver­hand­lun­gen über nach­hal­ti­ge­re Invest­ments in der EU seit 2016. Damals setz­te sich die Erkennt­nis durch, dass der Kli­ma­wan­del ein lang­fris­ti­ges Pro­blem ist. Je frü­her wir als Gesell­schaft ihn ange­hen, des­to bes­ser.

Ein Weg zu mehr Nach­hal­tig­keit führt auch über die Finanz- und Anla­gen­märk­te. Die Idee hin­ter Ver­ord­nung 2017/565 ist, dass sich Geld­strö­me ein­fa­cher in nach­hal­ti­ge Invest­ments len­ken las­sen, wenn sich Anle­ger mit Nach­hal­tig­keit beschäf­ti­gen müs­sen. Dafür nimmt der Gesetz­ge­ber Anla­ge­be­ra­ter wie mich in die Pflicht: Seit Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung am 02.08.2022 muss ich, falls Sie sich für einen Fonds inter­es­sie­ren, zunächst eine ESG-Abfra­ge durch­füh­ren.

Wofür steht ESG?

ESG steht für für Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce. Der Begriff umfasst Fak­to­ren, die wich­tig für ein Unter­neh­men sind, aber nicht direkt mit finan­zi­el­len Gewin­nen zusam­men­hän­gen. Envi­ron­men­tal ist der “grü­ne” Fak­tor und beschreibt, wie sich ein Unter­neh­men auf die Umwelt aus­wirkt. Social bezieht sich auf das sozia­le Umfeld eines Betriebs, etwa in Bezug auf Men­schen­rech­te, Arbeits­stan­dards oder Gleich­stel­lung. Gover­nan­ce befasst sich mit der Unter­neh­mens­lei­tung – also etwa damit, ob eine Fir­ma mit Kor­rup­ti­on oder gro­ben Regel- oder Geset­zes­ver­stö­ßen zu kämp­fen hat.

Ins­be­son­de­re der Fak­tor Umwelt spielt in der ESG-Bewer­tung eine wich­ti­ge Rol­le. Seit Anfang 2022 ist er wei­ter unter­teilt in die Unter­fak­to­ren “Kli­ma­schutz” und “Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del”.

Soll­ten Sie sich also für eine Geld­an­la­ge ent­schei­den, unter­lie­ge ich seit dem Stich­tag 02.08.2022 der Pflicht, die rele­van­ten ESG-Daten zur Ver­fü­gung zu stel­len. So kön­nen Sie Ihre Ent­schei­dung nicht nur auf finan­zi­el­ler Basis tref­fen, son­dern eben auch die genann­ten Fak­to­ren mit ein­be­zie­hen. Im Prin­zip wird es damit für Sie als Anle­ger ein­fa­cher, gute und umwelt­freund­li­che Unter­neh­men zu unter­stüt­zen und damit sogar noch Geld zu ver­die­nen.

Der Markt wan­delt sich!

Wir steu­ern auf eine inter­es­san­te Zeit für Geld­an­le­ger zu. Mit den neu­en und bis­he­ri­gen Ver­ord­nun­gen arbei­tet die EU wei­ter­hin an Wegen, umwelt­freund­li­che und sozi­al gerech­te Invest­ments attrak­ti­ver zu machen. Ger­ne möch­te ich Sie bei die­sem Vor­ha­ben unter­stütz­ten – sowohl im Rah­men mei­ner Pflich­ten als Bera­ter als auch auf­grund mei­ner per­sön­li­chen Über­zeu­gung, dass wir alle die Welt ein Stück bes­ser machen kön­nen.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Arbeitsstandards, Environmental, ESG, ESG-Daten, EU, EU-Verordnung, Geldanlagen, Gleichstellung, Governance, Investmentfonds, Klimawandel, Korruption, Menschenrechte, nachhaltig, Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsfaktoren, , VO 2017/565

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