Finanzierungen

Forward-Darlehen: Jetzt die Zinsen für die Zukunft sichern!

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Von den heutigen Niedrigzinsen können Sie über einen langen Zeitraum profitieren. Dabei haben viele das sogenannte Forward–Darlehen gar nicht im Blick – obwohl es bares Geld wert ist.

Worum geht es beim Forward–Darlehen?

Mit einem sogenannten Forward–Darlehen wird ein bestehendes Immobiliendarlehen abgelöst. Der Clou dahinter: Das Forward–Darlehen wird zu einem vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft ausgezahlt – in der Regel 3 – 6 Jahre nach Vertragsabschluss. Die Länge dieses Forward–Periode genannten Zeitraums variiert von Bank zu Bank. Der Clou dahinter: Bis zum Beginn der Laufzeit werden keine Zinsen für Kredit oder Bereitstellung fällig.

Eine derartige Zinssicherheit will sich die Bank selbstverständlich auch bezahlen lassen. Im Gegenzug für die Vorteile des Forward–Darlehens würden Sie als Kunde einen Zinsaufschlag bezahlen, der an die Dauer der Forward–Periode gekoppelt ist. Es gibt zwei verschiedene Formen des Forward–Darlehens:

Das „unechte“ Forward–Darlehen

Die Zinsbindungsfrist setzt ein, sobald der Vertrag mit Ihrem Bankpartner abgeschlossen ist. Kleines Beispiel:

Sie schließen einen Darlehensvertrag mit 10-jähriger Zinsbindung und einer zweijährigen Forward–Periode ab – sobald das Darlehen ausgezahlt wird, haben Sie also noch 8 Jahre lang den abgesprochenen Zinssatz.

Das „echte“ Forward–Darlehen

Bei einem echten Forward–Darlehen läuft die Zinsbindungsfrist ab dem Moment der Auszahlung. Schließen Sie also beispielsweise 2018 einen Vertrag mit zweijähriger Forward–Periode und zehnjähriger Zinsbindung aus, wird das Darlehen 2020 ausgezahlt und die Zinsbindung endet nach 10 Jahren, also 2030.

Es gibt auch Risiken!

Vorsicht ist dann geboten, wenn Sie in der Zukunft Ihre laufende Baufinanzierung durch einen anderen Bankpartner ablösen wollen. Denn: Falls Sie bei Ihrer momentanen Bank Darlehen mit unterschiedlicher Zinsbindung, ist ein gleichzeitiges Ablösen unmöglich. Ihre Sicherheiten können Sie also nicht eben so an die Bank weitergeben – in der Regel mit Konsequenzen für den Zinssatz.

Außerdem sollten Sie die mit einer Umschuldung verbundenen Kosten im Blick haben. Je nach Kreditinstitut können diese niedrig oder zumindest unproblematisch sein, eine pauschale Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

Zu guter Letzt sollte Ihnen bewusst sein, dass die Zinsbindung bei Forward–Darlehen verpflichtend ist. Im schlimmsten Fall könnten die Zinsen sinken und Ihr Darlehen wäre trotzdem an die höheren Altzinsen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekoppelt. In dieser Hinsicht ist das Darlehen eine Wette auf die momentan extrem niedrigen Zinssätze.

Haben Sie eine laufende Baufinanzierung und machen sich Gedanken über die Anschlussfinanzierung? Derzeit können Sie auf einen sehr langen Zeitraum von den heutigen Niedrigzinsen profitieren. Näheres dazu erläutere ich gerne in einem Beratungsgespräch.

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Forward–Darlehen gemacht? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen!

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, Darlehen, Forward–Darlehen, Immobilienfinanzierung, Prolongation, Zinsen, Zinsgarantie

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