Finanzierungen

For­ward-Dar­le­hen: Jetzt die Zin­sen für die Zukunft sichern!

Von den heu­ti­gen Nied­rig­zin­sen kön­nen Sie über einen lan­gen Zeit­raum pro­fi­tie­ren. Dabei haben vie­le das soge­nann­te Forward–Darlehen gar nicht im Blick – obwohl es bares Geld wert ist.

Wor­um geht es beim Forward–Darlehen?

Mit einem soge­nann­ten Forward–Darlehen wird ein bestehen­des Immo­bi­li­en­dar­le­hen abge­löst. Der Clou dahin­ter: Das Forward–Darlehen wird zu einem vor­de­fi­nier­ten Zeit­punkt in der Zukunft aus­ge­zahlt – in der Regel 3 – 6 Jah­re nach Ver­trags­ab­schluss. Die Län­ge die­ses Forward–Periode genann­ten Zeit­raums vari­iert von Bank zu Bank. Der Clou dahin­ter: Bis zum Beginn der Lauf­zeit wer­den kei­ne Zin­sen für Kre­dit oder Bereit­stel­lung fäl­lig.

Eine der­ar­ti­ge Zins­si­cher­heit will sich die Bank selbst­ver­ständ­lich auch bezah­len las­sen. Im Gegen­zug für die Vor­tei­le des Forward–Darlehens wür­den Sie als Kun­de einen Zins­auf­schlag bezah­len, der an die Dau­er der Forward–Periode gekop­pelt ist. Es gibt zwei ver­schie­de­ne For­men des Forward–Darlehens:

Das “unech­te” Forward–Darlehen

Die Zins­bin­dungs­frist setzt ein, sobald der Ver­trag mit Ihrem Bank­part­ner abge­schlos­sen ist. Klei­nes Bei­spiel:

Sie schlie­ßen einen Dar­le­hens­ver­trag mit 10-jäh­ri­ger Zins­bin­dung und einer zwei­jäh­ri­gen Forward–Periode ab – sobald das Dar­le­hen aus­ge­zahlt wird, haben Sie also noch 8 Jah­re lang den abge­spro­che­nen Zins­satz.

Das “ech­te” Forward–Darlehen

Bei einem ech­ten Forward–Darlehen läuft die Zins­bin­dungs­frist ab dem Moment der Aus­zah­lung. Schlie­ßen Sie also bei­spiels­wei­se 2018 einen Ver­trag mit zwei­jäh­ri­ger Forward–Periode und zehn­jäh­ri­ger Zins­bin­dung aus, wird das Dar­le­hen 2020 aus­ge­zahlt und die Zins­bin­dung endet nach 10 Jah­ren, also 2030.

Es gibt auch Risi­ken!

Vor­sicht ist dann gebo­ten, wenn Sie in der Zukunft Ihre lau­fen­de Bau­fi­nan­zie­rung durch einen ande­ren Bank­part­ner ablö­sen wol­len. Denn: Falls Sie bei Ihrer momen­ta­nen Bank Dar­le­hen mit unter­schied­li­cher Zins­bin­dung, ist ein gleich­zei­ti­ges Ablö­sen unmög­lich. Ihre Sicher­hei­ten kön­nen Sie also nicht eben so an die Bank wei­ter­ge­ben – in der Regel mit Kon­se­quen­zen für den Zins­satz.

Außer­dem soll­ten Sie die mit einer Umschul­dung ver­bun­de­nen Kos­ten im Blick haben. Je nach Kre­dit­in­sti­tut kön­nen die­se nied­rig oder zumin­dest unpro­ble­ma­tisch sein, eine pau­scha­le Garan­tie dafür gibt es aller­dings nicht.

Zu guter Letzt soll­te Ihnen bewusst sein, dass die Zins­bin­dung bei Forward–Darlehen ver­pflich­tend ist. Im schlimms­ten Fall könn­ten die Zin­sen sin­ken und Ihr Dar­le­hen wäre trotz­dem an die höhe­ren Alt­zin­sen zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses gekop­pelt. In die­ser Hin­sicht ist das Dar­le­hen eine Wet­te auf die momen­tan extrem nied­ri­gen Zins­sät­ze.

Haben Sie eine lau­fen­de Bau­fi­nan­zie­rung und machen sich Gedan­ken über die Anschluss­fi­nan­zie­rung? Der­zeit kön­nen Sie auf einen sehr lan­gen Zeit­raum von den heu­ti­gen Nied­rig­zin­sen pro­fi­tie­ren. Nähe­res dazu erläu­te­re ich ger­ne in einem Bera­tungs­ge­spräch.

Haben Sie bereits Erfah­run­gen mit Forward–Darlehen gemacht? Las­sen Sie es uns in den Kom­men­ta­ren wis­sen!

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, Darlehen, Forward–Darlehen, Immobilienfinanzierung, Prolongation, Zinsen, Zinsgarantie

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