Versicherungen

Freiwillig Versicherte in der gKV: so werden Selbständige jetzt entlastet!

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Gute Nachrichten für freiwillig Versicherte in der gKV: Der Bundesrat hat per Gesetz einen wichtigen Schutz gesetzt. Knackpunkt war, dass freiwillig Versicherte jährlich ihr Einkommen anhand der Einkommenssteuererklärung nachweisen müssen. Wurde diese innerhalb von drei Jahren nicht vorgelegt, gingen die Versicherer von einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze aus, also rund 5.000 Euro pro Monat. Damit galt sofort der Höchstsatz von 800 Euro monatlich. Hinzu kamen oft Nachzahlungen und Säumniszuschläge.

Für die Betroffenen war das häufig ein Schockmoment: Durch nachträgliche Forderungen kamen so schnell Schulden von einigen Tausend Euro zusammen. Gerade für Selbstständige mit geringem Einkommen sind solche Beträge nicht zu stemmen. Schlimmstenfalls droht ein Abrutschen in die Schuldenfalle.

Die Lösung: Entlastung per Gesetz

Wichtigster Schalthebel der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Regel, dass die Einkommenssteuererklärung binnen drei Jahren vorliegen muss. Alle bislang Betroffenen können zudem auf Entlastung hoffen: Für sie gilt nämlich, dass die Krankenkassen ihre Beiträge rückwirkend anpassen müssen. Mit der Änderung dürfte einer wachsenden Zahl kleiner Unternehmer das Risiko existenzbedrohender Forderungen doch noch genommen werden. Die Änderung gilt seit dem 24. November 2023.

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In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Beitragsanpassung, Beitragsbemessungsgrenze, Einkommenssteuer, Einkommenssteuererklärung, Freiwillig versichert, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Kleinselbstständige, Selbstständige

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