Drohnen und Helmkameras sind ein häufiges Bild geworden: Seitdem die Technik nicht mehr nur alleine Profis vorbehalten ist, nutzen Hobbyfilmer und Youtuber sie auf Skipisten, Stränden oder dem Stadtdschungel. High Tech ist mobil geworden – und gleichzeitig äußerst günstig. Aber was, wenn die Drohne abstürzt? Neben der eigentlichen Haftungsfrage, kommt es im Schadensfall auf das Gerät und den Verwendungszweck an.
Hier lohnt sich ein Blick in das Kleingedruckte Ihrer privaten Haftpflichtversicherung: Einige – jedoch nicht alle – Tarife enthalten konkrete Regelungen für den privaten Gebrauch von motorisierten Flugmodellen mit einem Gewicht von bis zu 5 Kilogramm. Anders stellt sich die Sache dar, wenn die Drohne gewerblich betrieben wird. In diesem Fall greift die private Haftpflichtversicherung regelmäßig nicht; das Gerät muss für den gewerblichen Zweck versichert werden.
Rechtliche Hürden
Neben dem potentiellen Personen– oder Sachschaden, unterliegen Drohnen einer Reihe rechtlicher Einschränkungen, die eine private Haftpflichtversicherung nicht aushebeln kann. Dazu zählt das, im Zeitalter von Youtube und Selfies gerne vergessene, Recht am eigenen Bild bzw. der allgemeine Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre.
Ob Sie Drohnen privat betreiben oder eine gewerblich ausgelegte Flotte aufbauen möchten – eines lohnt sich in jedem Fall: Eine tief gehende versicherungsrechtliche Bewertung, damit Ihr Vergnügen keine Bruchlandung erleidet. Ich stehe Ihnen gerne bei Fragen oder bei der Angebotsrecherche zur Seite.
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Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.