Um den Gasversorger zu wechseln, müssen Sie sich lediglich bei Ihrem neuen Gasversorger anmelden (Vergleichsrechner). Dieser übernimmt dann sämtliche Wechselformalitäten und auch die Kündigung Ihres alten Vertrages.
Kündigen Sie Ihren alten Vertrag nur dann selbst, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht in Folge einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen oder Ihre verbleibende Kündigungsfrist sehr kurz (weniger als 2 Wochen) ist. Eine Vorlage für das Kündigungsschreiben in diesen Fällen steht Ihnen hier als Vorlage zur Verfügung
Biogas- oder Klimatarife auswählen
Im Vergleichsrechner können Sie schnell und einfach gezielt Klimatarife selektieren.
Bei Klimatarifen verpflichtet sich der Gaslieferant, für den CO2 Ausstoß entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, wie beispielsweise in die Wiederaufforstung des Regenwalds zu investieren. Bei Biogastarifen wird die tatsächliche Einspeisung von Biogas garantiert. Dieser Anteil schwankt je nach Anbieter zwischen 1 % und 100 %.
Kostet der Wechsel des Gasanbieters etwas?
Nein, der Wechsel des Gasanbieters ist für Kunden eines Gasversorgers kostenlos. Auch ich erhebe für diesen Wechsel-Service – wenn ich diesen für Sie durchführen soll – kein Honorar.
Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel?
Außer der Höhe und dem Absender der Gasabrechnung ändert sich für Sie nichts. Technische Veränderungen am Gaszähler oder den Leitungen sind nicht erforderlich. Diese verbleiben weiterhin im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch der Ansprechpartner für technische Fragen oder Probleme bezüglich der Gasleitungen oder Zähler bleibt.
Was muss bei einem Gasanbieterwechsel bei einem Umzug beachtet werden?
Damit die Gasversorgung direkt mit dem Einzug in das neue Heim beginnen kann, sollte der Antrag rechtzeitig an den neuen Versorger gesendet werden, da der Wechsel von einem zum anderen Gasanbieter ca. sechs bis zwölf Wochen dauern kann. Kann der neue Anbieter die Versorgung nicht rechtzeitig aufnehmen, übernimmt vorerst der örtliche Grundversorger zu dessen Gastarifdie Versorgung. Dieser Vertrag kann aber mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.
Muss der Vermieter über einen Gasanbieterwechsel informiert werden?
Haben Sie mit dem Gasanbieter den Vertrag über die Gaslieferung für Ihren Haushalt selbst geschlossen, muss Ihr Vermieter bei einem Wechsel des Versorgers nicht unterrichtet werden. Wenn aber der Vermieter Vertragspartner des Gasanbieters ist, müssen Sie mit diesem über den Wechsel des Gasanbieters verhandeln.
Wie lange dauert der Wechsel des Gasanbieters?
Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Wechsel maximal drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt aber erst, wenn Ihr neuer Versorger Ihren Antrag bearbeitet hat und Sie beim Netzbetreiber ummeldet. Daher müssen Sie teilweise mit einer etwas längeren Dauer rechnen. Gilt in Ihrem alten Gasvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, vor ein Wechsel möglich ist.
Kann es beim Gasanbieterwechsel eine Unterbrechung der Gaslieferung geben?
Der Kunde kann sich auf einen sicheren Wechsel des Gasanbieters verlassen, da der örtliche Versorger gesetzlich zur Lieferung von Gas verpflichtet ist. Eine Unterbrechung der Gasversorgung ist also ausgeschlossen.
Wann sollte der aktuelle Zählerstand notiert werden?
Vor einem Wechsel des Gasversorgers sollte der Zählertand notiert werden, um eine genaue Endabrechnung gewährleisten zu können. Außerdem sollte der Zählerstand bei jeder Preiserhöhung aufgeschrieben werden.
Wie sind Kubikmeter in Kilowattstunden umzurechnen?
Manche Gasanbieter weisen den Verbrauch auf der Gasabrechnung nicht in Kilowattstunden (kWh) sondern in Kubikmetern (m³) aus. Um den Gasverbrauch in kWh umzurechnen, wird der ausgewiesene Verbrauch in m³ mit dem Brennwert multipliziert. Der Brennwert ist die Wärmemenge, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Der durchschnittliche Brennwert liegt zwischen 8,0 und 12,5 kWh pro m³. Kennen Sie Ihren Brennwert nicht, lässt sich der Gasverbrauch auch mit 10,3 multiplizieren. So erhalten Sie einen Schätzwert in Kilowattstunden.
Wer kann mir beim Vergleich und einem Anbieterwechsel helfen?
Gerne unterstütze ich Sie persönlich bei der Berechnung und dem Anbieterwechsel. Hierzu benötige ich zunächst eine Vollmacht von Ihnen, die Sie hier abrufen können.
Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.
In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.
Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.