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Gas­an­bie­ter wech­seln und Geld spa­ren: So ein­fach gehts!

Um den Gas­ver­sor­ger zu wech­seln, müs­sen Sie sich ledig­lich bei Ihrem neu­en Gas­ver­sor­ger anmel­den (Ver­gleichs­rech­ner). Die­ser über­nimmt dann sämt­li­che Wech­sel­for­ma­li­tä­ten und auch die Kün­di­gung Ihres alten Ver­tra­ges.
Kün­di­gen Sie Ihren alten Ver­trag nur dann selbst, wenn Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht in Fol­ge einer Preis­er­hö­hung in Anspruch neh­men oder Ihre ver­blei­ben­de Kün­di­gungs­frist sehr kurz (weni­ger als 2 Wochen) ist. Eine Vor­la­ge für das Kün­di­gungs­schrei­ben in die­sen Fäl­len steht Ihnen hier als Vor­la­ge zur Ver­fü­gung

Bio­gas- oder Kli­mata­ri­fe aus­wäh­len

Im Ver­gleichs­rech­ner kön­nen Sie schnell und ein­fach gezielt Kli­mata­ri­fe selek­tie­ren.

Bei Kli­mata­ri­fen ver­pflich­tet sich der Gas­lie­fe­rant, für den CO2 Aus­stoß ent­spre­chen­de Aus­gleichs­maß­nah­men durch­zu­füh­ren, wie bei­spiels­wei­se in die Wie­der­auf­fors­tung des Regen­walds zu inves­tie­ren. Bei Bio­gas­ta­ri­fen wird die tat­säch­li­che Ein­spei­sung von Bio­gas garan­tiert. Die­ser Anteil schwankt je nach Anbie­ter zwi­schen 1 % und 100 %.

Kos­tet der Wech­sel des Gas­an­bie­ters etwas?

Nein, der Wech­sel des Gas­an­bie­ters ist für Kun­den eines Gas­ver­sor­gers kos­ten­los. Auch ich erhe­be für die­sen Wech­sel-Ser­vice – wenn ich die­sen für Sie durch­füh­ren soll – kein Hono­rar.

Wel­che Ände­run­gen erge­ben sich durch den Wech­sel?

Außer der Höhe und dem Absen­der der Gas­ab­rech­nung ändert sich für Sie nichts. Tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen am Gas­zäh­ler oder den Lei­tun­gen sind nicht erfor­der­lich. Die­se ver­blei­ben wei­ter­hin im Besitz des ört­li­chen Netz­be­trei­bers, der auch der Ansprech­part­ner für tech­ni­sche Fra­gen oder Pro­ble­me bezüg­lich der Gas­lei­tun­gen oder Zäh­ler bleibt.

Was muss bei einem Gas­an­bie­ter­wech­sel bei einem Umzug beach­tet wer­den?

Damit die Gas­ver­sor­gung direkt mit dem Ein­zug in das neue Heim begin­nen kann, soll­te der Antrag recht­zei­tig an den neu­en Ver­sor­ger gesen­det wer­den, da der Wech­sel von einem zum ande­ren Gas­an­bie­ter ca. sechs bis zwölf Wochen dau­ern kann. Kann der neue Anbie­ter die Ver­sor­gung nicht recht­zei­tig auf­neh­men, über­nimmt vor­erst der ört­li­che Grund­ver­sor­ger zu des­sen Gas­ta­rif­die Ver­sor­gung. Die­ser Ver­trag kann aber mit einer vier­wö­chi­gen Kün­di­gungs­frist zum Monats­en­de gekün­digt wer­den.

Muss der Ver­mie­ter über einen Gas­an­bie­ter­wech­sel infor­miert wer­den?

Haben Sie mit dem Gas­an­bie­ter den Ver­trag über die Gas­lie­fe­rung für Ihren Haus­halt selbst geschlos­sen, muss Ihr Ver­mie­ter bei einem Wech­sel des Ver­sor­gers nicht unter­rich­tet wer­den. Wenn aber der Ver­mie­ter Ver­trags­part­ner des Gas­an­bie­ters ist, müs­sen Sie mit die­sem über den Wech­sel des Gas­an­bie­ters ver­han­deln.

Wie lan­ge dau­ert der Wech­sel des Gas­an­bie­ters?

Laut Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz darf der Wech­sel maxi­mal drei Wochen dau­ern. Die­se Frist beginnt aber erst, wenn Ihr neu­er Ver­sor­ger Ihren Antrag bear­bei­tet hat und Sie beim Netz­be­trei­ber ummel­det. Daher müs­sen Sie teil­wei­se mit einer etwas län­ge­ren Dau­er rech­nen. Gilt in Ihrem alten Gas­ver­trag eine Kün­di­gungs­frist, so muss die­se abge­war­tet wer­den, vor ein Wech­sel mög­lich ist.

Kann es beim Gas­an­bie­ter­wech­sel eine Unter­bre­chung der Gas­lie­fe­rung geben?

Der Kun­de kann sich auf einen siche­ren Wech­sel des Gas­an­bie­ters ver­las­sen, da der ört­li­che Ver­sor­ger gesetz­lich zur Lie­fe­rung von Gas ver­pflich­tet ist. Eine Unter­bre­chung der Gas­ver­sor­gung ist also aus­ge­schlos­sen.

Wann soll­te der aktu­el­le Zäh­ler­stand notiert wer­den?

Vor einem Wech­sel des Gas­ver­sor­gers soll­te der Zäh­ler­tand notiert wer­den, um eine genaue End­ab­rech­nung gewähr­leis­ten zu kön­nen. Außer­dem soll­te der Zäh­ler­stand bei jeder Preis­er­hö­hung auf­ge­schrie­ben wer­den.

Wie sind Kubik­me­ter in Kilo­watt­stun­den umzu­rech­nen?

Man­che Gas­an­bie­ter wei­sen den Ver­brauch auf der Gas­ab­rech­nung nicht in Kilo­watt­stun­den (kWh) son­dern in Kubik­me­tern (m³) aus. Um den Gas­ver­brauch in kWh umzu­rech­nen, wird der aus­ge­wie­se­ne Ver­brauch in m³ mit dem Brenn­wert mul­ti­pli­ziert. Der Brenn­wert ist die Wär­me­men­ge, die bei der Ver­bren­nung frei­ge­setzt wird. Der durch­schnitt­li­che Brenn­wert liegt zwi­schen 8,0 und 12,5 kWh pro m³. Ken­nen Sie Ihren Brenn­wert nicht, lässt sich der Gas­ver­brauch auch mit 10,3 mul­ti­pli­zie­ren. So erhal­ten Sie einen Schätz­wert in Kilo­watt­stun­den.

Wer kann mir beim Ver­gleich und einem Anbie­ter­wech­sel hel­fen?

Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie per­sön­lich bei der Berech­nung und dem Anbie­ter­wech­sel. Hier­zu benö­ti­ge ich zunächst eine Voll­macht von Ihnen, die Sie hier abru­fen kön­nen.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Biogas, CO2, Gas, Gasabrechnung, Gasanbieter, Gasanbieterwechsel, Gaslieferant, Gasrechner, Gasvergleich, Gasversorgung, Klimatarif, Preiserhöhung, Regenwald, Sonderkündigungsrecht, Tarifrechner, Vermieter, Wechsel, Wiederaufforstung

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