Versicherungen

Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Eigen­tums­wech­sel: Dar­auf soll­ten Sie ach­ten!

Das eige­ne Haus ist ein Stück Frei­heit. Von Mie­ten und läs­ti­gen Mie­tern und Ver­mie­tern unab­hän­gig zu sein, ist für vie­le Men­schen ein Traum. Zumal eine abbe­zahl­te Immo­bi­lie auch lang­fris­tig sinn­voll ist. Irgend­wann sind Sie in Ren­te und wol­len dann idea­ler­wei­se Ihren Ruhe­stand genies­sen. Dass es damit im Eigen­heim am bes­ten geht, liegt auf der Hand. Wer aller­dings den lang ersehn­ten Haus­tür­schlüs­sel in die Hand bekommt und stol­zer Besit­zer einer Immo­bi­lie ist, muss sich meist ein paar unan­ge­neh­me Fra­gen stel­len. Allen vor­an steht die Fra­ge nach der Gebäu­de­ver­si­che­rung. Ist sie ver­pflich­tend? Über­nimmt man Sie vom Vor­be­sit­zer? Wel­chen Zweck hat sie über­haupt?

Gebäu­de­ver­si­che­rung – wie­so, wes­halb, war­um?

Vor­weg sei gleich gesagt: Nein, sie müs­sen kei­ne Gebäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen. In Deutsch­land ist eine sol­che Ver­si­che­rung abso­lut optio­nal. Grund zum Durch­at­men? Mit­nich­ten, denn die Gebäu­de­ver­si­che­rung ist kein “nice to have”, son­dern ele­men­tar. Sie deckt eine Viel­zahl mög­li­cher Schä­den am Gebäu­de wie etwa Sturm­schä­den ab, die ohne Ver­si­che­rung exis­tenz­be­dro­hend sind. Wer schon ein­mal an einen Sturm sein Dach ver­lo­ren hat, weiß davon ein Lied­chen zu sin­gen – in unter einer Stun­de kön­nen Extrem­wet­ter Schä­den in Höhe von Zehn­tau­sen­den Euro ver­ur­sa­chen. Wer sich dann gegen eine Gebäu­de­ver­si­che­rung ent­schie­den hat, soll­te ein klei­nes Ver­mö­gen auf dem Spar­buch haben – auf sol­chen Kos­ten blei­ben Sie dann näm­lich sit­zen.

Falls für die Immo­bi­lie schon eine Gebäu­de­ver­si­che­rung des Vor­be­sit­zers besteht, brau­chen Sie sich dar­über übri­gens kei­ne wei­te­ren Gedan­ken machen. In Deutsch­land geht eine bestehen­de Gebäu­de­ver­si­che­rung beim Eigen­tums­wech­sel auf den neu­en Besit­zer über. So wird gewähr­leis­tet, dass auch in der Über­gangs­pha­se Schä­den am Gebäu­de von der Ver­si­che­rung abge­deckt sind. Die Ver­si­che­rung geht am Tag der Ein­tra­gung ins Grund­buch vom Vor­be­sit­zer auf Sie über. Die­ses Datum ist auch umge­kehrt wich­tig: Falls Sie eine Immo­bi­lie ver­kau­fen, geht die Gebäu­de­ver­si­che­rung an die­sem Tag von Ihnen auf den Käu­fer über.

Sobald Sie ins Grund­buch ein­ge­tra­gen sind und die Gebäu­de­ver­si­che­rung läuft, soll­ten Sie sich vom Ver­käu­fer alle wich­ti­gen Unter­la­gen geben las­sen. Beach­ten Sie auch, dass ab die­sem Datum ein Son­der­kün­di­gungs­recht von 4 Wochen gilt. Wol­len Sie die Ver­si­che­rung kün­di­gen und/oder den Anbie­ter wech­seln, hat das genau inner­halb die­ser 4 Wochen zu erfol­gen. Andern­falls blei­ben Sie auf der bestehen­den Gebäu­de­ver­si­che­rung sit­zen. Falls Sie den Anbie­ter wech­seln wol­len, soll­ten Sie die alte Ver­si­che­rung erst dann kün­di­gen, wenn der neue Ver­trag unter Dach und Fach ist. Schlimms­ten­falls haben Sie sonst eine Über­gangs­pha­se ohne Ver­si­che­rung – dann reicht ein hef­ti­ger Sturm und Sie star­ten Ihr Leben als Besit­zer eines kaput­ten Eigen­heims inklu­si­ve Schul­den­berg. Mein Rat: Las­sen Sie es gar nicht erst dar­auf ankom­men!

Wer zahlt was?

Die lau­fen­de Prä­mie der Gebäu­de­ver­si­che­rung zah­len zunächst Käu­fer und Ver­käu­fer geteilt. Wer wel­chen Anteil trägt, ist aller­dings nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Set­zen Sie sich des­halb früh­zei­tig mit dem Ver­käu­fer aus­ein­an­der und hal­ten Sie die ent­spre­chen­de Rege­lung im Kauf­ver­trag fest. Sicher ist sicher. Soll­ten Sie den Ver­trag über­neh­men, tra­gen Sie im Fol­ge­jahr selbst die Kos­ten für die Ver­si­che­rung. Kün­di­gen Sie den Ver­trag, zahlt der Ver­käu­fer ihn so lan­ge wei­ter, bis er gekün­digt ist.

Möch­ten Sie sich über Gebäu­de- und Ele­men­tar­ver­si­che­run­gen schlau machen und wis­sen bei der Viel­zahl von Anbie­tern und Ver­trä­gen nicht mehr wei­ter? Bei der Suche nach dem per­fek­ten Ver­trag ste­he ich Ihnen gern zur Sei­te. Spre­chen Sie mich dar­auf an!

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Eigenheim, Elementarschäden, Elementarversicherung, Gebäudeversicherung, Immobilie

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