Das eigene Haus ist ein Stück Freiheit. Von Mieten und lästigen Mietern und Vermietern unabhängig zu sein, ist für viele Menschen ein Traum. Zumal eine abbezahlte Immobilie auch langfristig sinnvoll ist. Irgendwann sind Sie in Rente und wollen dann idealerweise Ihren Ruhestand geniessen. Dass es damit im Eigenheim am besten geht, liegt auf der Hand. Wer allerdings den lang ersehnten Haustürschlüssel in die Hand bekommt und stolzer Besitzer einer Immobilie ist, muss sich meist ein paar unangenehme Fragen stellen. Allen voran steht die Frage nach der Gebäudeversicherung. Ist sie verpflichtend? Übernimmt man Sie vom Vorbesitzer? Welchen Zweck hat sie überhaupt?
Gebäudeversicherung – wieso, weshalb, warum?
Vorweg sei gleich gesagt: Nein, sie müssen keine Gebäudeversicherung abschließen. In Deutschland ist eine solche Versicherung absolut optional. Grund zum Durchatmen? Mitnichten, denn die Gebäudeversicherung ist kein „nice to have“, sondern elementar. Sie deckt eine Vielzahl möglicher Schäden am Gebäude wie etwa Sturmschäden ab, die ohne Versicherung existenzbedrohend sind. Wer schon einmal an einen Sturm sein Dach verloren hat, weiß davon ein Liedchen zu singen – in unter einer Stunde können Extremwetter Schäden in Höhe von Zehntausenden Euro verursachen. Wer sich dann gegen eine Gebäudeversicherung entschieden hat, sollte ein kleines Vermögen auf dem Sparbuch haben – auf solchen Kosten bleiben Sie dann nämlich sitzen.
Falls für die Immobilie schon eine Gebäudeversicherung des Vorbesitzers besteht, brauchen Sie sich darüber übrigens keine weiteren Gedanken machen. In Deutschland geht eine bestehende Gebäudeversicherung beim Eigentumswechsel auf den neuen Besitzer über. So wird gewährleistet, dass auch in der Übergangsphase Schäden am Gebäude von der Versicherung abgedeckt sind. Die Versicherung geht am Tag der Eintragung ins Grundbuch vom Vorbesitzer auf Sie über. Dieses Datum ist auch umgekehrt wichtig: Falls Sie eine Immobilie verkaufen, geht die Gebäudeversicherung an diesem Tag von Ihnen auf den Käufer über.
Sobald Sie ins Grundbuch eingetragen sind und die Gebäudeversicherung läuft, sollten Sie sich vom Verkäufer alle wichtigen Unterlagen geben lassen. Beachten Sie auch, dass ab diesem Datum ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen gilt. Wollen Sie die Versicherung kündigen und/oder den Anbieter wechseln, hat das genau innerhalb dieser 4 Wochen zu erfolgen. Andernfalls bleiben Sie auf der bestehenden Gebäudeversicherung sitzen. Falls Sie den Anbieter wechseln wollen, sollten Sie die alte Versicherung erst dann kündigen, wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist. Schlimmstenfalls haben Sie sonst eine Übergangsphase ohne Versicherung – dann reicht ein heftiger Sturm und Sie starten Ihr Leben als Besitzer eines kaputten Eigenheims inklusive Schuldenberg. Mein Rat: Lassen Sie es gar nicht erst darauf ankommen!
Wer zahlt was?
Die laufende Prämie der Gebäudeversicherung zahlen zunächst Käufer und Verkäufer geteilt. Wer welchen Anteil trägt, ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit dem Verkäufer auseinander und halten Sie die entsprechende Regelung im Kaufvertrag fest. Sicher ist sicher. Sollten Sie den Vertrag übernehmen, tragen Sie im Folgejahr selbst die Kosten für die Versicherung. Kündigen Sie den Vertrag, zahlt der Verkäufer ihn so lange weiter, bis er gekündigt ist.
Möchten Sie sich über Gebäude- und Elementarversicherungen schlau machen und wissen bei der Vielzahl von Anbietern und Verträgen nicht mehr weiter? Bei der Suche nach dem perfekten Vertrag stehe ich Ihnen gern zur Seite. Sprechen Sie mich darauf an!
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Christian Ulrich LL.B.