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Geldwäsche: Nachweispflicht bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro!

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Transparency International legt neue Zahlen zur Geldwäsche in Deutschland vor – und die haben es in sich. Laut der gemeinnützigen Organisation bringen Kriminelle jedes Jahr bis zu 100 Milliarden Euro in den Geldkreislauf. Für den Staat, aber auch für die Allgemeinheit, ist das ein gigantisches Problem. Immerhin wurden auf diese Beträge keine Steuern gezahlt. Darüber hinaus klebt oft sprichwörtlich Blut an diesem Geld, denn gewaschenes Geld kann überall herkommen – von den Drogengeschäften der Mafia über illegale Müllversorgung, Terrororganisationen und die gesamte Bandbreite mörderischer Netzwerke.

In Deutschland hatten es zwielichtige Gestalten bislang einfach, ihre Gelder in den Wirtschaftskreislauf einzubringen. Hätten Sie gewusst, dass man beispielsweise bei einem Immobilienkauf hierzulande in Bar bezahlen kann?

Tatsächlich hat sich Deutschland in dieser Hinsicht nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Handelsblatt erinnert in diesem Kontext an den jüngsten Wirecard-Skandal, als unter den Augen der zuständigen Behörden hunderte Milliarden Euro von A nach B verschoben wurden, ohne dass jemand Alarm geschlagen hätte.

Neue EU-Regeln gegen Geldwäsche sollen Klarheit schaffen

Offenbar sieht jetzt auch die EU in dem Problem einen dringenden Handlungsbedarf und hat Richtlinien für ihre Mitgliedsstaaten auf den Weg gebracht. Deren Umsetzung erfolgt zeitnah und betrifft in Deutschland gleich mehrere Branchen, in denen hohe Barbeträge vorher üblich waren.
Seit dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen in Euro sowie bei Sorten und Edelmetallankäufen ab 10.000,00 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten ab 10.000,00 Euro ist ein aussagekräftiger Herkunftsnachweis innerhalb von 30 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos einzureichen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  1. ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank
  2. Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  3. Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  4. Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf)
  5. Quittungen getätigter Sortengeschäfte
  6. letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise
  7. Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
Grundsätzlich gilt, dass Kreditinstitute im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere nach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten haben. Diese Regeln gelten selbstverständlich auch für mich!

Fazit

Es darf mit Spannung erwartet werden, ob die neuesten Zahlen von Transparency International ein ausreichender Weckruf waren, um den enormen Kreislauf illegaler Gelder in Deutschland endlich zu unterbrechen.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: 10.000 Euro, BaFin, Barzahlungen, Geldwäsche, Geldwäschegesetz, GwG, Meldepflicht, Transparency International, Wirecard

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