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Gewusst wie: Ren­ten­be­scheid che­cken und wider­spre­chen!

Ein Brief der Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung ist häu­fig erst ein­mal ein gutes Zei­chen. Immer­hin haben Sie lan­ge Jah­re in die Ren­ten­kas­se ein­ge­zahlt und nun liegt schwarz auf weiß vor, wie sich die­se Mühe im Alter bezahlt macht. Ganz so schön geht es lei­der häu­fig nicht aus. Beim Blick auf den Ren­ten­be­scheid kommt es immer wie­der zu Schock­mo­men­ten. Was tun, wenn die Berech­nung der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung knall­hart von der Rea­li­tät abweicht?

Was tun, wenn der Ren­ten­be­scheid zu nied­rig ist?

Die Daten­men­gen der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung könn­ten unvoll­stän­dig sein. In jahr­zehn­te­lan­gen Samm­lun­gen kommt es immer­hin schnell auch zu Feh­lern. Die­se könn­ten bei­spiels­wei­se dann ein­tre­ten, wenn Sie im Lau­fe ihres Lebens zwi­schen West- und Ost­deutsch­land gezo­gen sind. Krank­heits­be­ding­te Aus­fäl­le, Aus­bil­dung, Zei­ten der Arbeits­su­che und Neben­er­werbs­tä­tig­kei­ten sind eben­falls häu­fi­ge Feh­ler­quel­len. Was hier nicht rich­tig erfasst ist, macht sich Jah­re spä­ter in schwe­ren Abzü­gen bemerk­bar. Sol­chen Feh­lern kön­nen Sie vor­beu­gen, indem Sie schon früh­zei­tig Ein­sicht in Ihren Ren­ten­be­scheid ver­lan­gen und die Berech­nungs­grund­la­ge selbst prü­fen. Bei Feh­ler­quel­len wie den oben genann­ten ist es dann grund­sätz­lich noch ein­fa­cher, die ent­deck­ten Lücken zu fül­len.

Schlimms­ten­falls sind Sie nun aber kurz vor der Ren­te und sit­zen laut Ren­ten­be­scheid vor mage­ren Beträ­gen, die so nicht stim­men kön­nen. In die­sem Fall soll­ten Sie sich unver­züg­lich an Ihr Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men wen­den und Ein­spruch ein­le­gen. Falls der zustän­di­ge Ren­ten­ver­si­che­rer dem nicht statt­gibt, kommt der Fall vor einen Aus­schuss. Gibt die­ser dem Ver­si­che­rer Recht, kön­nen Sie den Rechts­weg beschrei­ten und haben womög­lich vor einem Sozi­al­ge­richt Erfolg. Ohne­hin ist es gene­rell rat­sam, sich auf dem Weg vom Wider­spruch bis hin zum mög­li­chen Gerichts­ver­fah­ren Rechts­bei­stand zu holen. Für die Dau­er Ihrer Ren­te steht immer­hin viel Geld auf dem Spiel.

Für den Wider­spruch hat die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sowie eine Vor­la­ge für Sie auf die­ser Sei­te.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Abzüge, Deutsche Rentenversicherung, Rente, Rentenbescheid, Rentenfonds, Widerspruch

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