Ein Brief der Deutsche Rentenversicherung ist häufig erst einmal ein gutes Zeichen. Immerhin haben Sie lange Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und nun liegt schwarz auf weiß vor, wie sich diese Mühe im Alter bezahlt macht. Ganz so schön geht es leider häufig nicht aus. Beim Blick auf den Rentenbescheid kommt es immer wieder zu Schockmomenten. Was tun, wenn die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung knallhart von der Realität abweicht?
Was tun, wenn der Rentenbescheid zu niedrig ist?
Die Datenmengen der Deutschen Rentenversicherung könnten unvollständig sein. In jahrzehntelangen Sammlungen kommt es immerhin schnell auch zu Fehlern. Diese könnten beispielsweise dann eintreten, wenn Sie im Laufe ihres Lebens zwischen West- und Ostdeutschland gezogen sind. Krankheitsbedingte Ausfälle, Ausbildung, Zeiten der Arbeitssuche und Nebenerwerbstätigkeiten sind ebenfalls häufige Fehlerquellen. Was hier nicht richtig erfasst ist, macht sich Jahre später in schweren Abzügen bemerkbar. Solchen Fehlern können Sie vorbeugen, indem Sie schon frühzeitig Einsicht in Ihren Rentenbescheid verlangen und die Berechnungsgrundlage selbst prüfen. Bei Fehlerquellen wie den oben genannten ist es dann grundsätzlich noch einfacher, die entdeckten Lücken zu füllen.
Schlimmstenfalls sind Sie nun aber kurz vor der Rente und sitzen laut Rentenbescheid vor mageren Beträgen, die so nicht stimmen können. In diesem Fall sollten Sie sich unverzüglich an Ihr Versicherungsunternehmen wenden und Einspruch einlegen. Falls der zuständige Rentenversicherer dem nicht stattgibt, kommt der Fall vor einen Ausschuss. Gibt dieser dem Versicherer Recht, können Sie den Rechtsweg beschreiten und haben womöglich vor einem Sozialgericht Erfolg. Ohnehin ist es generell ratsam, sich auf dem Weg vom Widerspruch bis hin zum möglichen Gerichtsverfahren Rechtsbeistand zu holen. Für die Dauer Ihrer Rente steht immerhin viel Geld auf dem Spiel.
Für den Widerspruch hat die Deutsche Rentenversicherung weiterführende Informationen sowie eine Vorlage für Sie auf dieser Seite.
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Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.