Knapp einen Monat ist es her, seit Tief „Bernd“ in NRW und Rheinland-Pfalz unvorhergesehene Schäden angerichtet hat. Das Jahrhunderthochwasser hat vielerorts massive Zerstörung hinterlassen. Auch jetzt noch sind Helfer und Bundeswehr im Einsatz, um in den betroffenen Gebieten die Trümmer zu beseitigen. Viele der betroffenen Menschen müssen sich nun die Frage stellen, wie der Aufbau vonstatten gehen soll. Das trifft unter anderem auch solche besonders hart, die für ihr Gebäude keine Elementarversicherung abgeschlossen hatten. Die AXA Deutschland hat deswegen einen Hilfsfonds über 10 Millionen Euro eingerichtet.
AXA-Hilfsfonds soll Linderung bringen
Der Fonds richtet sich an AXA-Privatkunden, die keine Elementarversicherung haben. Solange Sie eine AXA-Versicherung jedweder Art haben und von Tief „Bernd“ betroffen waren, können Sie aus dem Hilfsfonds schöpfen. Damit leistet die Versicherungsgesellschaft einen wichtigen Beitrag, denn viele Betroffene haben keine Elementarversicherung und stehen derzeit vor dem Nichts. Abhängig vom individuellen Grad der Betroffenheit gibt Ihnen die AXA damit bis zu 15.000 Euro an die Hand, die den Start in ein neues Leben erleichtern sollen. Bei der Prüfung solcher Anträge spielen insbesondere die persönliche Betroffenheit und die finanziellen Verhältnisse eine Rolle. Wer etwa über wenig Kapital verfügt und große Schäden am Haus erleiden musste, hat mit dem AXA-Hilfsfonds eine wichtige Stütze in der Not.
Weil die Prüfung zu Schäden und Bedürftigkeit individuell erfolgt, müssen Sie für einen Antrag zunächst Formulare ausfüllen. Wenden Sie sich deshalb gerne an mich, wenn Ihr Gebäude von der Hochwasserkatastrophe betroffen ist und Sie bereits über eine AXA-Privatversicherung verfügen. Nach Ausfüllen der entsprechenden Anträge prüft die AXA Ihre Dokumente intern – dabei werden auch Bankdaten abgefragt, um die Bedürftigkeit zu prüfen – und entscheidet anschließend über deren Bewilligung.
Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.
In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.
Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.