FinanzierungenVersicherungen

Hoch­was­ser­schä­den: AXA legt Hilfs­fonds über 10 Mil­lio­nen Euro auf!

Knapp einen Monat ist es her, seit Tief “Bernd” in NRW und Rhein­land-Pfalz unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den ange­rich­tet hat. Das Jahr­hun­dert­hoch­was­ser hat vie­ler­orts mas­si­ve Zer­stö­rung hin­ter­las­sen. Auch jetzt noch sind Hel­fer und Bun­des­wehr im Ein­satz, um in den betrof­fe­nen Gebie­ten die Trüm­mer zu besei­ti­gen. Vie­le der betrof­fe­nen Men­schen müs­sen sich nun die Fra­ge stel­len, wie der Auf­bau von­stat­ten gehen soll. Das trifft unter ande­rem auch sol­che beson­ders hart, die für ihr Gebäu­de kei­ne Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat­ten. Die AXA Deutsch­land hat des­we­gen einen Hilfs­fonds über 10 Mil­lio­nen Euro ein­ge­rich­tet.

AXA-Hilfs­fonds soll Lin­de­rung brin­gen

Der Fonds rich­tet sich an AXA-Pri­vat­kun­den, die kei­ne Ele­men­tar­ver­si­che­rung haben. Solan­ge Sie eine AXA-Ver­si­che­rung jed­we­der Art haben und von Tief “Bernd” betrof­fen waren, kön­nen Sie aus dem Hilfs­fonds schöp­fen. Damit leis­tet die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft einen wich­ti­gen Bei­trag, denn vie­le Betrof­fe­ne haben kei­ne Ele­men­tar­ver­si­che­rung und ste­hen der­zeit vor dem Nichts. Abhän­gig vom indi­vi­du­el­len Grad der Betrof­fen­heit gibt Ihnen die AXA damit bis zu 15.000 Euro an die Hand, die den Start in ein neu­es Leben erleich­tern sol­len. Bei der Prü­fung sol­cher Anträ­ge spie­len ins­be­son­de­re die per­sön­li­che Betrof­fen­heit und die finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se eine Rol­le. Wer etwa über wenig Kapi­tal ver­fügt und gro­ße Schä­den am Haus erlei­den muss­te, hat mit dem AXA-Hilfs­fonds eine wich­ti­ge Stüt­ze in der Not.

Weil die Prü­fung zu Schä­den und Bedürf­tig­keit indi­vi­du­ell erfolgt, müs­sen Sie für einen Antrag zunächst For­mu­la­re aus­fül­len. Wen­den Sie sich des­halb ger­ne an mich, wenn Ihr Gebäu­de von der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe betrof­fen ist und Sie bereits über eine AXA-Pri­vat­ver­si­che­rung ver­fü­gen. Nach Aus­fül­len der ent­spre­chen­den Anträ­ge prüft die AXA Ihre Doku­men­te intern – dabei wer­den auch Bank­da­ten abge­fragt, um die Bedürf­tig­keit zu prü­fen – und ent­schei­det anschlie­ßend über deren Bewil­li­gung.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: AXA, Hilfsfonds, Hochwasser, Hochwasserschäden, Tief "Bernd"

Wei­te­re Infos

Sofort­hil­fe für Hoch­was­ser­schä­den von der NRW.Bank!
Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung: BGH urteilt zuguns­ten eines Kre­dit­neh­mers!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

nachhaltig. transparent. erklärt.