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Jetzt zum Öko­strom: So schnell und ein­fach geht der Anbie­ter­wech­sel!

Bei vie­len Strom­an­bie­tern kann der Abschluss direkt online vor­ge­nom­men wer­den, ver­ein­zelt kann es auch vor­kom­men, dass ein Strom­ver­sor­gern einen unter­schrie­be­nen Antrag von Ihnen benö­tigt.
Mit dem Abschluss wird der neue Strom­ver­sor­ger bevoll­mäch­tigt, sämt­li­che For­ma­li­tä­ten des Wech­sels – also die Kün­di­gung beim Alt­ver­sor­ger und die Anmel­dung beim Netz­be­trei­ber – für Sie zu erle­di­gen. Selbst kün­di­gen soll­ten Sie nur dann, wenn Sie Ihr Son­der­kün­di­gungs­recht auf­grund einer Preis­er­hö­hung in Anspruch neh­men möch­ten oder die ver­blei­ben­de Kün­di­gungs­frist sehr kurz (weni­ger als zwei Wochen) ist. Eine Vor­la­ge für das Kün­di­gungs­schrei­ben in die­sen Fäl­len steht Ihnen hier als Vor­la­ge zur Ver­fü­gung.
Nach­dem der Abschluss durch­ge­führt wur­de, erhal­ten Sie eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung des neu­en Ver­sor­gers. Tech­ni­sche Ände­run­gen am Strom­zäh­ler sind nicht not­wen­dig.

Wel­che Anga­ben wer­den benö­tigt?

Zum Ver­gleich müs­sen Sie nur die Post­leit­zahl der Lie­fer­stel­le des Stroms und Ihren jähr­li­chen Strom­be­darf ange­ben, der auf der letz­ten Jah­res­ab­rech­nung des bis­he­ri­gen Ver­sor­gers ersicht­lich ist. Zum spä­te­ren Wech­sel benö­ti­gen Sie zudem die Zäh­ler­num­mer, den Namen des bis­he­ri­gen Ver­sor­gers und die Kun­den­num­mer bei die­sem Unter­neh­men. Die­se drei Anga­ben kön­nen Sie eben­falls der letz­ten Jah­res­ab­rech­nung ent­neh­men. In man­chen Fäl­len muss auch die Bank­ver­bin­dung ange­ben wer­den. Den Zäh­ler­stand müs­sen Sie beim Wech­sel­an­trag noch nicht able­sen. Der Zäh­ler soll­te erst an dem Tag, an dem die Strom­ver­sor­gung auf den neu­en Anbie­ter umge­stellt wird, abge­le­sen wer­den. Der neue Anbie­ter wird Sie dar­über geson­dert infor­mie­ren.

Was muss ich bei der Wahl des rich­ti­gen Strom­ta­ri­fes beach­ten?

Ich rate zu einer Ver­trags­lauf­zeit von höchs­tens zwölf Mona­ten. So kön­nen Sie fle­xi­bel auf Ver­än­de­run­gen im Strom­markt reagie­ren. Emp­feh­lens­wert ist auch eine Preis­ga­ran­tie oder Preis­fi­xie­rung, die min­des­tens der Län­ge der Ver­trags­lauf­zeit ent­spricht. Eini­ge Anbie­ter bie­ten optio­na­le Preis­ga­ran­tien an, die gegen einen Auf­preis hin­zu gebucht wer­den kön­nen. Unter­schie­de gibt es auch in der Zah­lungs­wei­se: Man­che Anbie­ter ver­lan­gen für ein Jahr Vor­aus­kas­se und kön­nen dadurch extrem güns­ti­ge Tari­fe anbie­ten ‑Sie müs­sen aber eine hohe Sum­me auf ein­mal bezah­len. Vor dem Ver­gleich kön­nen Sie im Strom­rech­ner ein­stel­len, ob Sie Vor­aus­kas­se-Tari­fe ange­zeigt bekom­men möch­ten.
Pakettari­fe ent­hal­ten eine fes­te Ener­gie­men­ge, die inner­halb eines Jah­res auf­ge­braucht wer­den kann. Nicht ver­brauch­te kWh ver­fal­len am Ende des Jah­res. Mehr­ver­brauch wird oft zu teu­ren Prei­sen abge­rech­net. In man­chen Tari­fen stei­gen die Prei­se, wenn der Ver­brauch stark vom bei Ver­trags­schluss ange­ge­be­nen Ener­gie­be­darf abweicht. Die­se Tari­fe sind eben­so wie Strompakete nur güns­tig, wenn der Strom­ver­brauch bekannt und sta­bil ist. Durch einen Fil­ter kön­nen der­ar­ti­ge Tari­fe im Ver­gleichs­rech­ner aus­ge­blen­det wer­den.

Öko­strom-Tari­fe aus­wäh­len

Im Ver­gleichs­rech­ner kön­nen Sie schnell und ein­fach gezielt Öko­strom-Tari­fe selek­tie­ren.

Wäh­len Sie die Opti­on “Ja”, wer­den nur Öko­strom-Tari­fe ange­zeigt. Dar­über hin­aus kön­nen Sie wäh­len, ob Sie alle Arten von Öko­strom-Tari­fen ange­zeigt bekom­men möch­ten, oder nur nach­hal­ti­ge Öko­strom-Tari­fe.

Mit der Opti­on „Alle“ wer­den Ihnen auch Basis Öko­strom-Tari­fe ange­zeigt. Bei die­sen Tari­fen wird der Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gie­quel­len bzw. Kraft-Wär­me-Kopp­lung pro­du­ziert. In man­chen Fäl­len ver­pflich­tet sich der Strom­an­bie­ter zusätz­lich, für den CO2-Aus­stoß ent­spre­chen­de Aus­gleichs­maß­nah­men durchzuführen.Mit der Opti­on „Nach­hal­tig“ wer­den Ihnen aus­schließ­lich Strom­ta­ri­fe ange­zeigt, die mit dem OK Power-Label oder Grü­ner Strom-Label aus­ge­zeich­net sind oder deren Anbie­ter ander­wei­tig nach­wei­sen kön­nen, dass sie in signi­fi­kan­tem Umfang in die loka­le Öko­strom­pro­duk­ti­on inves­tie­ren.

Kann der Strom wäh­rend der Umstel­lung aus­fal­len?

Nein. Die durch­gän­gi­ge Ver­sor­gung mit Strom ist in Deutsch­land durch das Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz und die Grund­ver­sor­gungs­ver­ord­nung gere­gelt. Das bedeu­tet, dass man zu jeder Zeit mit Strom belie­fert wird. Rein tech­nisch gese­hen fließt der Strom auch wie gehabt wei­ter, nur dass die Men­ge des ver­brauch­ten Stro­mes an ande­rer Stel­le ein­ge­speist wird. Ein Strom­aus­fall auf­grund eines Anbie­ter­wech­sels ist also nicht mög­lich.

Kos­tet der Wech­sel des Strom­an­bie­ters etwas?

Nein, der Wech­sel des Strom­an­bie­ters ist für Kun­den eines Strom­ver­sor­gers kos­ten­los. Auch ich erhe­be für die­sen Wech­sel-Ser­vice – wenn ich die­sen für Sie durch­füh­ren soll – kein Hono­rar.

Wel­che Ände­run­gen erge­ben sich durch den Wech­sel?

Außer der Höhe und dem Absen­der der Rech­nung ändert sich für Sie nichts. Tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen am Zäh­ler oder den Lei­tun­gen sind nicht erfor­der­lich. Die­se ver­blei­ben wei­ter­hin im Besitz des ört­li­chen Netz­be­trei­bers, der auch der Ansprech­part­ner für tech­ni­sche Fra­gen oder Pro­ble­me bleibt.

Wie lan­ge dau­ert der Wech­sel des Strom­an­bie­ters?

Ein Anbie­ter­wech­sel läuft in der Regel pro­blem­los ab und dau­ert nur weni­ge Wochen. Der Gesetz­ge­ber hat eine Frist von drei Wochen vor­ge­se­hen. In der Pra­xis dau­ert der Wech­sel aber meist etwas län­ger, da die Frist erst dann beginnt, wenn der neue Ver­sor­ger Sie beim Netz­be­trei­ber ummel­det. Gilt bei dem alten Strom­ver­trag eine Kün­di­gungs­frist, so muss die­se abge­war­tet wer­den, bevor ein Wech­sel mög­lich ist.

Wer­den die gezahl­ten Abschlä­ge zurück­er­stat­tet?

Sie erhal­ten eine Abschluss­rech­nung von Ihrem alten Strom­an­bie­ter, in der die bereits gezahl­ten Abschlä­ge sowie der Ver­brauch bis zur Umstel­lung auf­ge­führt wer­den. Zuviel gezahl­te Abschlä­ge wer­den Ihnen zurück­er­stat­tet.

Was pas­siert im Insol­venz-oder Kon­kurs­fall des Strom­an­bie­ters?

Soll­te ein Strom­an­bie­ter ein­mal in Lie­fer­schwie­rig­kei­ten gera­ten, oder liegt ein Fall von Insol­venz oder Kon­kurs vor, müs­sen Sie nicht befürch­ten, dass die Strom­ver­sor­gung unter­bro­chen wird. Der ört­li­che Netz­be­trei­ber bezie­hungs­wei­se der Grund­ver­sor­ger ist gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, in einem sol­chen Fall solan­ge die Ver­sor­gung zu über­neh­men, bis der ande­re Strom­an­bie­ter wie­der in der Lage ist, Strom zu lie­fern.

Kön­nen auch Mie­ter den Strom­an­bie­ter wech­seln?

Bekommt der Mie­ter eine eige­ne Strom­rech­nung, kann er einen Strom­an­bie­ter­wech­sel vor­neh­men und muss den Ver­mie­ter über den Wech­sel nicht ein­mal infor­mie­ren. Wenn der Strom­ver­brauch aber über den Ver­mie­ter abge­rech­net wird, muss die­ser über den Wech­sel des Strom­ver­sor­gers benach­rich­tigt oder sogar in die Ent­schei­dung für einen neu­en Ver­sor­ger mit ein­be­zo­gen wer­den.

Kann man auch mit einer Nacht­spei­cher­hei­zung wech­seln?

Haben Sie eine Nacht­spei­cher­hei­zung, ist der Wech­sel zu einem güns­ti­ge­ren Strom­an­bie­ter lei­der noch nicht mög­lich. Bis­her kann nur der regio­na­le Strom­ver­sor­ger einen Nacht­strom­ta­rif anbie­ten und bei der Strom­ver­sor­gung zwi­schen dem am Tag und dem in der Nacht ver­brauch­ten Strom unter­schei­den. Ande­re Strom­an­bie­ter kön­nen das noch nicht. Bei einem ande­ren Anbie­ter wür­den Sie dann zu jeder Tages­zeit den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Strom­preis und somit für Ihren Strom­ver­brauch mehr zah­len.

Soll­te ich mei­nen aktu­el­len Zäh­ler­stand auf­schrei­ben?

Um die End­ab­rech­nung des alten Ver­sor­gers über­prü­fen zu kön­nen, soll­te der Zäh­ler­stand am Tag der Umstel­lung vom alten auf den neu­en Anbie­ter, bei einem Umzug und bei jeder Preis­er­hö­hung notiert wer­den. Den Zeit­punkt der Umstel­lung teilt der neue Ver­sor­ger recht­zei­tig mit.

Wer kann mir beim Ver­gleich und einem Anbie­ter­wech­sel hel­fen?

Falls Sie mit dem Ver­gleichs­rech­ner nicht zurecht kom­men, unter­stüt­ze ich Sie ger­ne per­sön­lich bei der Berech­nung und dem Anbie­ter­wech­sel. Hier­zu benö­ti­ge ich zunächst eine Voll­macht von Ihnen, die Sie hier abru­fen kön­nen.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Energiewirtschaftsgesetz, Grundversorger, Netzbetreiber, Ökostrom, Preiserhöhung, Strom, Stromabrechnung, Stromanbieter, Stromanbieterwechsel, Stromrechner, Stromvergleich, Stromversorgung, Tarifrechner, Verbrauch, Vergleich, Wechsel

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