Bei vielen Stromanbietern kann der Abschluss direkt online vorgenommen werden, vereinzelt kann es auch vorkommen, dass ein Stromversorgern einen unterschriebenen Antrag von Ihnen benötigt.
Mit dem Abschluss wird der neue Stromversorger bevollmächtigt, sämtliche Formalitäten des Wechsels – also die Kündigung beim Altversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber – für Sie zu erledigen. Selbst kündigen sollten Sie nur dann, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen möchten oder die verbleibende Kündigungsfrist sehr kurz (weniger als zwei Wochen) ist. Eine Vorlage für das Kündigungsschreiben in diesen Fällen steht Ihnen hier als Vorlage zur Verfügung.
Nachdem der Abschluss durchgeführt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung des neuen Versorgers. Technische Änderungen am Stromzähler sind nicht notwendig.
Welche Angaben werden benötigt?
Zum Vergleich müssen Sie nur die Postleitzahl der Lieferstelle des Stroms und Ihren jährlichen Strombedarf angeben, der auf der letzten Jahresabrechnung des bisherigen Versorgers ersichtlich ist. Zum späteren Wechsel benötigen Sie zudem die Zählernummer, den Namen des bisherigen Versorgers und die Kundennummer bei diesem Unternehmen. Diese drei Angaben können Sie ebenfalls der letzten Jahresabrechnung entnehmen. In manchen Fällen muss auch die Bankverbindung angeben werden. Den Zählerstand müssen Sie beim Wechselantrag noch nicht ablesen. Der Zähler sollte erst an dem Tag, an dem die Stromversorgung auf den neuen Anbieter umgestellt wird, abgelesen werden. Der neue Anbieter wird Sie darüber gesondert informieren.
Was muss ich bei der Wahl des richtigen Stromtarifes beachten?
Ich rate zu einer Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten. So können Sie flexibel auf Veränderungen im Strommarkt reagieren. Empfehlenswert ist auch eine Preisgarantie oder Preisfixierung, die mindestens der Länge der Vertragslaufzeit entspricht. Einige Anbieter bieten optionale Preisgarantien an, die gegen einen Aufpreis hinzu gebucht werden können. Unterschiede gibt es auch in der Zahlungsweise: Manche Anbieter verlangen für ein Jahr Vorauskasse und können dadurch extrem günstige Tarife anbieten -Sie müssen aber eine hohe Summe auf einmal bezahlen. Vor dem Vergleich können Sie im Stromrechner einstellen, ob Sie Vorauskasse-Tarife angezeigt bekommen möchten.
Pakettarife enthalten eine feste Energiemenge, die innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden kann. Nicht verbrauchte kWh verfallen am Ende des Jahres. Mehrverbrauch wird oft zu teuren Preisen abgerechnet. In manchen Tarifen steigen die Preise, wenn der Verbrauch stark vom bei Vertragsschluss angegebenen Energiebedarf abweicht. Diese Tarife sind ebenso wie Strompakete nur günstig, wenn der Stromverbrauch bekannt und stabil ist. Durch einen Filter können derartige Tarife im Vergleichsrechner ausgeblendet werden.
Ökostrom-Tarife auswählen
Im Vergleichsrechner können Sie schnell und einfach gezielt Ökostrom-Tarife selektieren.
Wählen Sie die Option „Ja“, werden nur Ökostrom-Tarife angezeigt. Darüber hinaus können Sie wählen, ob Sie alle Arten von Ökostrom-Tarifen angezeigt bekommen möchten, oder nur nachhaltige Ökostrom-Tarife.
Mit der Option „Alle“ werden Ihnen auch Basis Ökostrom-Tarife angezeigt. Bei diesen Tarifen wird der Strom aus erneuerbaren Energiequellen bzw. Kraft-Wärme-Kopplung produziert. In manchen Fällen verpflichtet sich der Stromanbieter zusätzlich, für den CO2-Ausstoß entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.Mit der Option „Nachhaltig“ werden Ihnen ausschließlich Stromtarife angezeigt, die mit dem OK Power-Label oder Grüner Strom-Label ausgezeichnet sind oder deren Anbieter anderweitig nachweisen können, dass sie in signifikantem Umfang in die lokale Ökostromproduktion investieren.
Kann der Strom während der Umstellung ausfallen?
Nein. Die durchgängige Versorgung mit Strom ist in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Grundversorgungsverordnung geregelt. Das bedeutet, dass man zu jeder Zeit mit Strom beliefert wird. Rein technisch gesehen fließt der Strom auch wie gehabt weiter, nur dass die Menge des verbrauchten Stromes an anderer Stelle eingespeist wird. Ein Stromausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist also nicht möglich.
Kostet der Wechsel des Stromanbieters etwas?
Nein, der Wechsel des Stromanbieters ist für Kunden eines Stromversorgers kostenlos. Auch ich erhebe für diesen Wechsel-Service – wenn ich diesen für Sie durchführen soll – kein Honorar.
Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel?
Außer der Höhe und dem Absender der Rechnung ändert sich für Sie nichts. Technische Veränderungen am Zähler oder den Leitungen sind nicht erforderlich. Diese verbleiben weiterhin im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch der Ansprechpartner für technische Fragen oder Probleme bleibt.
Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters?
Ein Anbieterwechsel läuft in der Regel problemlos ab und dauert nur wenige Wochen. Der Gesetzgeber hat eine Frist von drei Wochen vorgesehen. In der Praxis dauert der Wechsel aber meist etwas länger, da die Frist erst dann beginnt, wenn der neue Versorger Sie beim Netzbetreiber ummeldet. Gilt bei dem alten Stromvertrag eine Kündigungsfrist, so muss diese abgewartet werden, bevor ein Wechsel möglich ist.
Werden die gezahlten Abschläge zurückerstattet?
Sie erhalten eine Abschlussrechnung von Ihrem alten Stromanbieter, in der die bereits gezahlten Abschläge sowie der Verbrauch bis zur Umstellung aufgeführt werden. Zuviel gezahlte Abschläge werden Ihnen zurückerstattet.
Was passiert im Insolvenz-oder Konkursfall des Stromanbieters?
Sollte ein Stromanbieter einmal in Lieferschwierigkeiten geraten, oder liegt ein Fall von Insolvenz oder Konkurs vor, müssen Sie nicht befürchten, dass die Stromversorgung unterbrochen wird. Der örtliche Netzbetreiber beziehungsweise der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, in einem solchen Fall solange die Versorgung zu übernehmen, bis der andere Stromanbieter wieder in der Lage ist, Strom zu liefern.
Können auch Mieter den Stromanbieter wechseln?
Bekommt der Mieter eine eigene Stromrechnung, kann er einen Stromanbieterwechsel vornehmen und muss den Vermieter über den Wechsel nicht einmal informieren. Wenn der Stromverbrauch aber über den Vermieter abgerechnet wird, muss dieser über den Wechsel des Stromversorgers benachrichtigt oder sogar in die Entscheidung für einen neuen Versorger mit einbezogen werden.
Kann man auch mit einer Nachtspeicherheizung wechseln?
Haben Sie eine Nachtspeicherheizung, ist der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter leider noch nicht möglich. Bisher kann nur der regionale Stromversorger einen Nachtstromtarif anbieten und bei der Stromversorgung zwischen dem am Tag und dem in der Nacht verbrauchten Strom unterscheiden. Andere Stromanbieter können das noch nicht. Bei einem anderen Anbieter würden Sie dann zu jeder Tageszeit den vertraglich vereinbarten Strompreis und somit für Ihren Stromverbrauch mehr zahlen.
Sollte ich meinen aktuellen Zählerstand aufschreiben?
Um die Endabrechnung des alten Versorgers überprüfen zu können, sollte der Zählerstand am Tag der Umstellung vom alten auf den neuen Anbieter, bei einem Umzug und bei jeder Preiserhöhung notiert werden. Den Zeitpunkt der Umstellung teilt der neue Versorger rechtzeitig mit.
Wer kann mir beim Vergleich und einem Anbieterwechsel helfen?
Falls Sie mit dem Vergleichsrechner nicht zurecht kommen, unterstütze ich Sie gerne persönlich bei der Berechnung und dem Anbieterwechsel. Hierzu benötige ich zunächst eine Vollmacht von Ihnen, die Sie hier abrufen können.
Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.
In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.
Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.