Sie wollen Ihre Kfz wechseln und haben die Frist 30.11. verschwitzt? Wie Sie dank Sonderkündigungsrecht vielleicht doch noch wechseln können.
Der gestrige Tag hat mich ganz schön auf Trab gehalten. Das Faxgerät lief heiß – die letzte ordentliche Kündigung ging gegen 23:30 Uhr raus. Sollte der nächste Morgen ruhiger werden…? Nein, sofort flatterten die nächsten Anfragen für eine Kfz-Vergleichsrecherche rein.
Was aber können Sie tun, wenn Sie die Frist 30.11. verpasst haben?
Mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist eröffnet sich in den meisten Fällen eine zweite Chance, doch noch zum 01.01. die Kfz-Versicherung zu wechseln.
Sonderkündigung bei Prämienerhöhung
Sie können Ihre Kfz-Versicherung kündigen, wenn: “.. der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie [erhöht], ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert; § 40 Abs. 1 VVG.“
Danach können Sie Ihren Vertrag „ …innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen; § 40 Abs. 1 VVG.“
Die Tricks der Versicherungen
Die Mitteilung – üblicherweise in Form der neuen Beitragsrechnung – muss spätestens einen Monat, bevor die Erhöhung der Prämie wirksam wird, eingegangen sein.
Die Betonung liegt auf Zugang, denn an dieser Stelle tricksen die Versicherer gerne. Meine Erfahrung zeigt, dass die Zustellung seitens einiger Versicherer nicht zeitgerecht erfolgt. Teilweise werden die Beitragsrechnungen erst bis weit in den Dezember hinein verschickt und zugesellt.
Bei der Wahrung der außerordentlichen Kündigungsfrist ist deshalb nicht das abgedruckte Datum im Schreiben (z.B. „im Oktober“) wichtig, sondern der Eingang des Schreibens bei Ihnen. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die einmonatige Frist.
Um den Zugang zu belegen, empfiehlt es sich, den Briefumschlag (Poststempel) aufzubewahren und/ oder einen Eingangsvermerk auf dem Schreiben zu setzen.
Vergleichen lassen
Welche Unterlagen ich für einen Vergleich benötige, lesen Sie hier im folgenden Blog-Beitrag: Kfz-Versicherung vergleichen.
Im Übrigen steht Ihnen das außerordentliche Kündigungsrecht nicht nur bei der Kfz-Versicherung zu.
Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.
In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.
Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.