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Kfz-Ver­si­che­rung: So kön­nen Sie trotz ver­pass­ter Frist noch kün­di­gen!

Sie wol­len Ihre Kfz wech­seln und haben die Frist 30.11. ver­schwitzt? Wie Sie dank Son­der­kün­di­gungs­recht viel­leicht doch noch wech­seln kön­nen.

Der gest­ri­ge Tag hat mich ganz schön auf Trab gehal­ten. Das Fax­ge­rät lief heiß – die letz­te ordent­li­che Kün­di­gung ging gegen 23:30 Uhr raus. Soll­te der nächs­te Mor­gen ruhi­ger wer­den…? Nein, sofort flat­ter­ten die nächs­ten Anfra­gen für eine Kfz-Ver­gleichs­re­cher­che rein.

Was aber kön­nen Sie tun, wenn Sie die Frist 30.11. ver­passt haben?
Mit Ablauf der ordent­li­chen Kün­di­gungs­frist eröff­net sich in den meis­ten Fäl­len eine zwei­te Chan­ce, doch noch zum 01.01. die Kfz-Ver­si­che­rung zu wech­seln.

Son­der­kün­di­gung bei Prä­mi­en­er­hö­hung

Sie kön­nen Ihre Kfz-Ver­si­che­rung kün­di­gen, wenn: “.. der Ver­si­che­rer auf Grund einer Anpas­sungs­klau­sel die Prä­mie [erhöht], ohne dass sich der Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes ent­spre­chend ändert; § 40 Abs. 1 VVG.“

Danach kön­nen Sie Ihren Ver­trag „ …inner­halb eines Monats nach Zugang der Mit­tei­lung des Ver­si­che­rers mit sofor­ti­ger Wir­kung, frü­hes­tens jedoch zum Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Erhö­hung, kün­di­gen; § 40 Abs. 1 VVG.“

Die Tricks der Ver­si­che­run­gen

Die Mit­tei­lung – übli­cher­wei­se in Form der neu­en Bei­trags­rech­nung – muss spä­tes­tens einen Monat, bevor die Erhö­hung der Prä­mie wirk­sam wird, ein­ge­gan­gen sein.
Die Beto­nung liegt auf Zugang, denn an die­ser Stel­le trick­sen die Ver­si­che­rer ger­ne. Mei­ne Erfah­rung zeigt, dass die Zustel­lung sei­tens eini­ger Ver­si­che­rer nicht zeit­ge­recht erfolgt. Teil­wei­se wer­den die Bei­trags­rech­nun­gen erst bis weit in den Dezem­ber hin­ein ver­schickt und zuge­sellt.
Bei der Wah­rung der außer­or­dent­li­chen Kün­di­gungs­frist ist des­halb nicht das abge­druck­te Datum im Schrei­ben (z.B. „im Okto­ber“) wich­tig, son­dern der Ein­gang des Schrei­bens bei Ihnen. Erst ab die­sem Zeit­punkt läuft die ein­mo­na­ti­ge Frist.
Um den Zugang zu bele­gen, emp­fiehlt es sich, den Brief­um­schlag (Post­stem­pel) auf­zu­be­wah­ren und/ oder einen Ein­gangs­ver­merk auf dem Schrei­ben zu set­zen.

Ver­glei­chen las­sen

Wel­che Unter­la­gen ich für einen Ver­gleich benö­ti­ge, lesen Sie hier im fol­gen­den Blog-Bei­trag: Kfz-Ver­si­che­rung ver­glei­chen.
Im Übri­gen steht Ihnen das außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­recht nicht nur bei der Kfz-Ver­si­che­rung zu.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: 30.11., Autoversicherung wechseln, Beitragserhöhung, Geld sparen, Kfz-Versicherung, Sonderkündigungsrecht

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