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Kfz-Versicherungsmarkt: Der Kampf der Giganten – Teil 1!

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Das Internet gewinnt als Vertriebskanal in der Kfz-Versicherung immer mehr an Bedeutung. Die Wechselbereitschaft der Deutschen im Bereich der Kfz-Versicherungen steigt zunehmend.
Auffällig ist, dass diejenigen, die bereits einmal über das Internet verglichen und abgeschlossen haben, am wechselwilligsten sind. (Quelle: „Der Insurance Monitor: Aggregatoren – vorübergehendes Phänomen oder echte ‚Game Changer‘?; PWC 2013„)

Dabei wird das vordergründige Ziel aller Vergleichsportale – Transparenz zwischen unterschiedlichen Angeboten herzustellen – allzu schnell verwaschen, weil gewichtige Aussagen hinsichtlich Servicequalität (Kundenservice, Schadensabwicklung, etc.) für den Verbraucher weiterhin intransparent bleiben.
Das ist der „springende Punkt“. Denn erst im Schadenfall zeigt sich, wie gut oder wie schlecht Ihre Entscheidung (Auswahl eines Versicherers/ Tarifs) war.

Wohin führt der Wahnsinn?

Seit Jahren ist das Geschäft mit der Kfz-Versicherung für die Versicherungsbranche von Verlusten geprägt.  Und dennoch zahlen Versicherer Internet-Vergleichsportalen zwischen 50 und 100 Euro für einen neu gewonnen Kunden.
Zukünftig will Google den Markt gehörig aufmischen und plant bereits für 2014 den Eintritt in Deutschland. Wir dürfen alle auf diese Entwicklungen gespannt sein.

Günstiger wird‘s nimmer; wir zahlen alle drauf. Legen Sie nicht nur den Preis der Versicherung in die Waagschale!

Fahrerschutz

Fahrzeuginsassen sind gesetzlich geschützt – Fahrer bleibt auf der Strecke.
Fahrzeuginsassen können bei Unfällen ihre Schadenersatzansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht.
Einer bleibt mit seinem persönlichen Schaden nach einem Unfall allerdings auf der Strecke: der Fahrer.
Sofern er selbst den Schaden verursacht hat oder kein Schädiger feststellbar ist, kann er nicht mit einer Entschädigung rechnen.
Die Fahrerschutz-Leistungen orientieren sich an denen der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Jeder berechtigte Fahrer erhält dieselben Leistungen für Personenschäden, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten – und zwar auch bis zu einer Höhe von 12 Mio. Euro. Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten.
Zu den Entschädigungsleistungen gehören insbesondere:

  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Leistungen für sonstige Folgeschäden (z.B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
  • Leistungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen-/Waisenrente)

(Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor.)

Entschädigungsleistungen aus dem Fahrerschutz führen nicht zu einer Rückstufung des Kfz-Haftpflichtvertrags.

Auslandsschutz

Achtung bei Reisen ins Ausland.
Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss mit erheblich geringeren Entschädigungen bei Personen- und Sachschäden als in Deutschland rechnen.
Auch das Schmerzensgeld ist meist deutlich geringer und die Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigengutachten oder einen Anwalt werden oft überhaupt nicht ersetzt.
Denn für den Schadenersatz ist das nationale Recht am Unfallort maßgeblich. Dazu kommen oft sprachliche Probleme, unbekannte Rechtsverhältnisse und langwierige Auseinandersetzungen wegen der Schadenersatzansprüche.
Ein sog. Auslandsschutz deckt die Versicherungslücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen.
Er ersetzt Personen- und Sachschäden so, als ob der ausländische Unfallverursacher ebenfalls bei Ihrer Versicherung Haftpflicht versichert wäre – nach deutschem Recht und deutschen Standards.

Achten Sie auf den Geltungsbereich des Auslandsschutz-Tarif (z.B. ob Reisen in den asiatischen Teil der Türkei mitversichert sind oder nicht.)

GAP

Wichtig für kreditfinanzierte oder geleaste Fahrzeuge!
Die GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) schützt den Leasing-/ Kreditnehmer vor den finanziellen Nachteilen bei Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs.
Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs muss der Leasing-/Kreditnehmer normalerweise die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an den Leasing-/Kreditgeber zahlen.
Diese liegt oft über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von der eigenen Kaskoversicherung (abzüglich Selbstbeteiligung) bzw. der Haftpflichtversicherung der Gegenseite ersetzt wird.
Für die Differenz muss der Leasing-/Kreditnehmer selbst aufkommen. Der Differenzbetrag kann abhängig von der Restlaufzeit mehrere Tausend Euro betragen.

Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko und gibt dem Leasing-/Kreditnehmer so Sicherheit vor zusätzlichen Kosten.
Die GAP-Deckung kann als beitragspflichtige Ergänzung zur Vollkaskodeckung für Verträge von geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen abgeschlossen werden.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Auslandsschutz, Fahrerschutz, GAP, Kfz-Versicherung

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