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Kfz-Ver­si­che­rungs­markt: Der Kampf der Gigan­ten – Teil 2!

Gehö­ren Sie zu den Den­je­ni­gen, die regel­mä­ßig umher irren – getrie­ben auf der Suche nach der bil­ligs­ten Kfz-Ver­si­che­rung? Dabei lohnt sich nicht nur der Blick über den Tel­ler­rand hin­aus, son­dern in den Tel­ler selbst, wie Sie gleich fest­stel­len wer­den!

Stich­tag 30.11.

Sie haben oft­mals nach dem Stich­tag 30.11. die Mög­lich­keit, Ihre Kfz-Ver­si­che­rung zu wech­seln.
Näm­lich immer dann, wenn die Ver­si­che­rung die Bei­trä­ge erhöht – ohne dass sich der Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes ent­spre­chend ändert. In die­sen Fäl­len kön­nen Sie, inner­halb eines Monats nach Zugang der Bei­trags­an­pas­sung, von Ihrem außer­or­dent­li­chen Kün­di­gungs­recht Gebrauch machen (§ 40 VVG).
Unab­hän­gig von die­ser Mög­lich­keit, soll­ten Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schutz und alle damit zusam­men­hän­gen­de sog. wei­chen Tarif­merk­ma­le stets auf ihre Aktua­li­tät hin über­prü­fen. Es lohnt sich!

Sämt­li­che rele­van­ten Ände­run­gen unver­züg­lich anzei­gen

Die Pra­xis lehrt, dass eini­ge Ver­si­che­rungs­neh­mer, Ver­än­de­run­gen gegen­über ihrer Ver­si­che­rung nicht mit­tei­len; was im schlimms­ten Fall zu einer Oblie­gen­heits­ver­let­zung und somit zur Leis­tungs­frei­heit der Ver­si­che­rung füh­ren kann (§ 58 VVG).

Nut­zer­kreis: Wer fährt bzw. nutzt den Wagen tat­säch­lich?

Den­ken Sie dar­an, Ände­run­gen beim Nut­zer­kreis (jüngs­te und ältes­te Nut­zer) Ihrer Ver­si­che­rung recht­zei­tig mit­zu­tei­len.
 Eini­ge Gesell­schaf­ten bie­ten ihren Kun­den (ohne Mehr­bei­trag) an, gele­gent­li­che Nut­zer kos­ten­frei mit zu ver­si­chern.
Ein sol­ches Ent­ge­gen­kom­men zahlt sich für Sie aus, wenn Sie z.B. im Urlaub sind und der Wagen von Freun­den, Bekann­ten oder ande­ren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen genutzt wer­den soll, die nicht als regel­mä­ßi­ge Nut­zer bei der Ver­si­che­rung gemel­det sind.

Eigen­tü­mer einer ETW, EFH?

Die meis­ten Gesell­schaf­ten gewäh­ren Eigen­tü­mern wei­te­re Rabat­te auf die Kfz-Prä­mie. Zögern Sie nicht, die­se Umstän­de unver­züg­lich Ihrer Ver­si­che­rung zu mel­den.

Werk­statt­ser­vice

Vie­len ist ihr Auto “hei­lig”. Daher sto­ße ich in mei­ner Bera­tung auf gespal­te­ne Reak­tio­nen, was den sog. Werk­statt­ser­vice bzw. die sog. Werk­statt­bin­dung anbe­langt. Mei­nes Erach­tens aber völ­lig unbe­grün­det.
Das Gros der Ver­si­che­rer bie­ten der­ar­ti­ge Wahl­op­tio­nen an, die im Übri­gen mit bis zu 20% Nach­lass auf den Kas­ko­bei­trag belohnt wer­den.
Je nach Gesell­schaft, umfasst der Werk­statt­ser­vice fol­gen­de Annehm­lich­kei­ten für Sie als Kun­de:

  • Abho­lung des PKWs vom Unfall­ort,
  • Repa­ra­tur in einer Part­ner­werk­statt,
  • Innen- und Außen­rei­ni­gung des PKWs,
  • Rück­trans­port des PKWs, kos­ten­lo­ses Ersatz­fahr­zeug,
  • 3–5 Jah­re Garan­tie auf alle aus­ge­führ­ten Repa­ra­tur­ar­bei­ten

Jah­res­ki­lo­me­ter­leis­tung

Über­prü­fen Sie Ihre tat­säch­lich gefah­re­nen Kilo­me­ter und tei­len Sie Abwei­chun­gen zur gemel­de­ten Jah­res­ki­lo­me­ter­leis­tung Ihrer Ver­si­che­rung mit. In jedem Fall wirkt sich eine Ände­rungs­an­zei­ge für Sie aus.

Bei­spiel

Sie hat­ten bei Ver­trags­schluss eine Jah­res­fahr­leis­tung von 12.000 km ver­ein­bart und stel­len zum Ende des Jah­res fest, dass Sie tat­säch­lich nur 9.000 km gefah­ren sind. Dann wür­de sich die­ser Umstand posi­tiv aus­wir­ken, weil die Mel­dung an die Ver­si­che­rung eine Umstel­lung in die güns­ti­ge­re km-Staf­fel nach sich zieht wür­de. Und zwar rück­wir­kend zum 01.01. des betref­fen­den Jah­res. Sie erhal­ten also Bei­trä­ge erstat­tet.
Umge­kehrt ver­hält es sich ent­spre­chend: Wenn Sie mehr gefah­ren sind zah­len Sie nach.
Bit­te beach­ten Sie die Kilo­me­ter­gren­zen, die i.d.R. wie folgt gestaf­felt sind:

  • bis 6.000km
  • 6.000–9.000km
  • 9.000–12.000km
  • 12.000–15.000km etc.

Beach­ten Sie bit­te alle wei­ter­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen zu optio­na­len Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: außerordentliche Kündigung, Beitragsanpassung, Kfz-Wechsel

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