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Mein klei­nes 1x1 der Ein­kom­mens­ab­si­che­rung!

Wie Sie Basis­ri­si­ken rich­tig absi­chern und für den „Fall der Fäl­le“ finan­zi­el­le Fol­gen kom­pen­sie­ren: Ein klei­nes 1x1 der Ein­kom­mens­ab­si­che­rung.
In mei­nen Bei­trag: “BU oder Dread Dise­a­se?” habe ich bereits wesent­li­che Unter­schei­dungs­merk­ma­le zwi­schen bei­den Absi­che­rungs­for­men auf­ge­zeigt und knüp­fe an jene Aus­füh­run­gen an.
Im Fol­gen­den möch­te ich an zwei kon­kre­ten Krank­heits-Sze­ne­rien auf­zei­gen, dass es kei­ne all­ge­mein­gül­ti­ge Emp­feh­lung für eine Absi­che­rungs­form geben kann, wenn es Sie sich fra­gen: “Wie siche­re ich mein Ein­kom­men am sinn­volls­ten ab?”

Aus­gangs­la­ge

In Deutsch­land erkran­ken jähr­lich über eine Mil­li­on Men­schen schwer.

Das ers­te Sche­ma (Abb. 1) behan­delt eine schwe­re Krank­heit: Krebs.

Erläu­te­rung zum Schau­bild, Abb. 1 (Krebs):

Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung: I.d.R. wird davon aus­zu­ge­hen sein, dass die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung im Krank­heits­fall Lohn­fort­zah­lung leis­tet (sofern Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung besteht).

BU-Ver­si­che­rung: In der Regel darf davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass (hof­fent­lich) der BU-Ver­si­che­rer par­al­lel über die Erkran­kung infor­miert wird, um den BU-Fall zu prü­fen.
Wird fest­ge­stellt, dass die­se Erkran­kung (hier am Bei­spiel Krebs) einen Leis­tungs­fall dar­stellt, wird die ver­si­cher­te BU-Ren­te gezahlt.
Stellt sich der Gene­sungs­pro­zess ein und sind die Bedin­gun­gen für eine BU-Zah­lung nicht mehr erfüllt, wird die BU-Ren­te sei­tens des BU-Ver­si­che­rers ein­ge­stellt.
Mit den ein­her­ge­hen­den Kon­se­quen­zen für den Betrof­fe­nen:

  • Einer Beschäf­ti­gung nach­ge­hen zu müs­sen, weil die finan­zi­el­len Ein­bu­ßen zu groß sind?!
  • (Aus-)Heilungschancen ver­schlech­tern sich, weil die wie­der­keh­ren­de Arbeits­be­las­tung einen Hei­lungs­pro­zess ver­schlech­tert oder gar ver­hin­dert?!

Dread-Dise­a­se Ver­si­che­rung: Nach der Dia­gno­se einer ver­si­cher­ten „schwe­ren“ Krank­heit (hier am Bei­spiel Krebs), wird die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me in einem Betrag aus­ge­zahlt. Damit schöp­fen Betrof­fe­ne den finan­zi­el­len Spiel­raum, um sich voll und ganz ihrem Gene­sungs­pro­zess wid­men zu kön­nen.

  • Aus gesund­heit­li­chen Grün­den beruf­lich kür­zer zu tre­ten und den­noch den bis­he­ri­gen Lebens­stan­dard hal­ten
  • Die Ver­sor­gung der Fami­lie sichern
  • Bes­te medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und mög­li­che Reha­bi­li­ta­ti­on finan­zie­ren
  • Erfor­der­li­che Umbau­maß­nah­men im Haus, in der Woh­nung oder im Auto
  • Siche­rung bestehen­der Ver­mö­gens­wer­te
  • Til­gung und Siche­rung Ihrer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung
  • Absi­che­rung eines Unter­neh­mens gegen die finan­zi­el­len Fol­gen von Aus­fäl­len von Part­nern und Mit­ar­bei­tern in Schlüs­sel­po­si­tio­nen (sog. Key­man)

Das zwei­te Sche­ma (Abb. 2) behan­delt eine Krank­heit: Band­schei­ben­vor­fall.

Erläu­te­rung zum Schau­bild, Abb. 2 (Band­schei­ben­vor­fall):

Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung: I.d.R. wird davon aus­zu­ge­hen sein, dass die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung im Krank­heits­fall Lohn­fort­zah­lung leis­tet (soweit Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung besteht).

BU-Ver­si­che­rung: In der Regel darf davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass (hof­fent­lich) der BU-Ver­si­che­rer par­al­lel über die Erkran­kung infor­miert wird, um den BU-Fall zu prü­fen.
Wird fest­ge­stellt, dass die­se Erkran­kung (hier am Bei­spiel Krebs) einen Leis­tungs­fall dar­stellt, wird die ver­si­cher­te BU-Ren­te gezahlt.
Stellt sich der Gene­sungs­pro­zess ein und sind die Bedin­gun­gen für eine BU-Zah­lung nicht mehr erfüllt, wird die BU-Ren­te sei­tens des BU-Ver­si­che­rers ein­ge­stellt.
Mit den ein­her­ge­hen­den Kon­se­quen­zen für den Betrof­fe­nen:

  • Einer Beschäf­ti­gung nach­ge­hen zu müs­sen, weil die finan­zi­el­len Ein­bu­ßen zu groß sind?!
  • (Aus-)Heilungschancen ver­schlech­tern sich, weil die wie­der­keh­ren­de Arbeits­be­las­tung einen Hei­lungs­pro­zess ver­schlech­tert oder gar ver­hin­dert?!

Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung: Nach der Dia­gno­se einer ver­si­cher­ten schwe­ren Krank­heit (hier am Bei­spiel Band­schei­ben­vor­fall) wird regel­mä­ßig (Stand Ende 2013) davon aus­zu­ge­hen sein, dass die Dread Dise­a­se-Ver­si­che­run­gen kei­ne Leis­tung erbrin­gen wird, weil es sich nicht um eine schwe­re Krank­heit gem. Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen han­delt.

Fazit

Die Berufs­un­fä­hig­keits- und die Dread Dise­a­se-Ver­si­che­rung stel­len völ­lig unter­schied­li­che Kon­zep­te zur Ein­kom­mens­ab­si­che­rung dar.
Anhand der hier skiz­zier­ten unter­schied­li­chen Krank­heits­bil­der möch­te ich deut­lich machen, dass es kei­nen all­ge­mein­gül­ti­gen Rat­schlag für eine „sinn­vol­le“ Ein­kom­mens­ab­si­che­rung geben kann.
Schließ­lich stellt eine Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve und/oder Ergän­zung zu einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung dar bzw. umge­kehrt.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Berufsunfähigkeit, Dread Disease, Einkommensabsicherung, schwere Krankheit, Sparzielabsicherung, Sparziele

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