Seit das Sturmtief „Bernd“ letzte Woche eine Schneise der Verwüstung in NRW und Rheinland-Pfalz geschlagen hat, stehen viele Menschen vor teuren Aufräum- und Reparaturarbeiten. Dazu stehen viele Betroffene auch noch unter Zeitdruck. Die Wasserschäden etwa im Keller können nämlich weitere Folgen wie Schimmel nach sich ziehen. Damit Sie mit den Folgen von Bernd nicht alleine dastehen, kooperiert die NRW.BANK mit dem Land NRW und bietet jetzt zügige Kredite zu sehr günstigen Konditionen an.
Der Kredit der NRW.BANK – das sind die Rahmenbedingungen
Den Kredit können Sie sowohl für Ihr Geschäft als auch privat in Anspruch nehmen. Wichtig ist nur, dass Sie den Kredit vor dem 31. Dezember diesen Jahres in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Januar 2022 läuft das Angebot nämlich aus. Betroffen sind zwei Kredite der NRW.BANK – „Universalkredit“ und „Gebäudesanierung“. Der „Universalkredit“ richtet sich dabei an Unternehmen. Gewerbetreibende können so etwa Aufräum- oder Reinigungsarbeiten finanzieren. Die Finanzspritze soll außerdem helfen, durch das Unwetter beschädigte Maschinen zu ersetzen. Mit dem Gewerbekredit können Sie bis zu 2 Millionen Euro für einen Zinssatz von 0,01% pro Jahr bei Laufzeiten bis zu 10 Jahren erhalten.
Das Programm „Gebäudesanierung“ ist für Privatpersonen gedacht. Es soll dabei helfen, an privaten Gebäuden und Heizungsanlagen die Hochwasserschäden zu sanieren. Der Kredit unterstützt außerdem die vielerorts notwendigen Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser. Mit dem Kredit „NRW.Gebäudesanierung“ können Sie bis zu 75.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,01% aufnehmen.
So kommen Sie an das Förderprogramm der NRW.BANK
Förderberechtigt sind alle, die ihrer Hausbank formlos hochwasserbedingte Schäden nachweisen können.
Ihre Hausbank bereitet dann mit Ihnen zusammen die notwendigen Dokumente auf und gibt diese an die NRW.BANK weiter. Die prüft momentan Einträge im Eilverfahren, damit Hilfen möglichst schnell und unbürokratisch an ihr Ziel kommen. In der Regel wissen Sie deshalb schon nach 24 Stunden Bescheid, ob der Antrag bewilligt wurde. Sobald Ihre Hausbank eine positive Rückmeldung hat, kann die Förderung beginnen.
Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.
In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.
Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.