Finanzierungen

Sofort­hil­fe für Hoch­was­ser­schä­den von der NRW.Bank!

Seit das Sturm­tief „Bernd“ letz­te Woche eine Schnei­se der Ver­wüs­tung in NRW und Rhein­land-Pfalz geschla­gen hat, ste­hen vie­le Men­schen vor teu­ren Auf­räum- und Repa­ra­tur­ar­bei­ten. Dazu ste­hen vie­le Betrof­fe­ne auch noch unter Zeit­druck. Die Was­ser­schä­den etwa im Kel­ler kön­nen näm­lich wei­te­re Fol­gen wie Schim­mel nach sich zie­hen. Damit Sie mit den Fol­gen von Bernd nicht allei­ne daste­hen, koope­riert die NRW.BANK mit dem Land NRW und bie­tet jetzt zügi­ge Kre­di­te zu sehr güns­ti­gen Kon­di­tio­nen an.

Der Kre­dit der NRW.BANK – das sind die Rah­men­be­din­gun­gen

Den Kre­dit kön­nen Sie sowohl für Ihr Geschäft als auch pri­vat in Anspruch neh­men. Wich­tig ist nur, dass Sie den Kre­dit vor dem 31. Dezem­ber die­sen Jah­res in Anspruch neh­men. Ab dem 1. Janu­ar 2022 läuft das Ange­bot näm­lich aus. Betrof­fen sind zwei Kre­di­te der NRW.BANK – „Uni­ver­sal­kre­dit“ und „Gebäu­de­sa­nie­rung“. Der „Uni­ver­sal­kre­dit“ rich­tet sich dabei an Unter­neh­men. Gewer­be­trei­ben­de kön­nen so etwa Auf­räum- oder Rei­ni­gungs­ar­bei­ten finan­zie­ren. Die Finanz­sprit­ze soll außer­dem hel­fen, durch das Unwet­ter beschä­dig­te Maschi­nen zu erset­zen. Mit dem Gewer­be­kre­dit kön­nen Sie bis zu 2 Mil­lio­nen Euro für einen Zins­satz von 0,01% pro Jahr bei Lauf­zei­ten bis zu 10 Jah­ren erhal­ten.

Das Pro­gramm „Gebäu­de­sa­nie­rung“ ist für Pri­vat­per­so­nen gedacht. Es soll dabei hel­fen, an pri­va­ten Gebäu­den und Hei­zungs­an­la­gen die Hoch­was­ser­schä­den zu sanie­ren. Der Kre­dit unter­stützt außer­dem die vie­ler­orts not­wen­di­gen Auf­räum­ar­bei­ten nach dem Hoch­was­ser. Mit dem Kre­dit „NRW.Gebäudesanierung“ kön­nen Sie bis zu 75.000 Euro zu einem Zins­satz von 0,01% auf­neh­men.

So kom­men Sie an das För­der­pro­gramm der NRW.BANK

För­der­be­rech­tigt sind alle, die ihrer Haus­bank form­los hoch­was­ser­be­ding­te Schä­den nach­wei­sen kön­nen.
Ihre Haus­bank berei­tet dann mit Ihnen zusam­men die not­wen­di­gen Doku­men­te auf und gibt die­se an die NRW.BANK wei­ter. Die prüft momen­tan Ein­trä­ge im Eil­ver­fah­ren, damit Hil­fen mög­lichst schnell und unbü­ro­kra­tisch an ihr Ziel kom­men. In der Regel wis­sen Sie des­halb schon nach 24 Stun­den Bescheid, ob der Antrag bewil­ligt wur­de. Sobald Ihre Haus­bank eine posi­ti­ve Rück­mel­dung hat, kann die För­de­rung begin­nen.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Hochwasser, Kredit, NRW.BANK, Überschwemmung

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