Versicherungen

Ombuds­män­ner: Alter­na­ti­ve zu teu­ren und lan­gen Gerichts­ver­fah­ren!

Wenn es hart auf hart kommt, sehen sich vie­le Ver­si­cher­te vor der Wahl, ob sie eine womög­lich unfai­re Ent­schei­dung der Ver­si­che­rung akzep­tie­ren oder ein Gerichts­ver­fah­ren anstren­gen sol­len. Was Sie viel­leicht nicht wuss­ten: Es gibt noch einen drit­ten Weg – die Streit­schlich­tung.

Plötz­lich war der Ver­si­che­rungs­schutz weg

Kürz­lich habe ich auf die­sem Blog über zwei Fäl­le von Anzei­ge­pflicht­ver­let­zun­gen berich­tet. In einem die­ser Fäl­le ver­lor die Kun­din ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, weil sie bei der Antrag­stel­lung auf Anra­ten der Ver­si­che­rungs­ver­tre­te­rin eine psy­cho­lo­gi­sche Behand­lung ver­schwie­gen hat­te.
Zu mei­ner Erleich­te­rung konn­te die­ser Fall nun doch noch zu einem guten Abschluss gebracht wer­den – dank eines Ombuds­mann­ver­fah­rens. Der Ver­si­che­rer hat die vol­le Ver­si­che­rungs­sum­me zurück­ge­zahlt. Ombuds­män­ner erfreu­en sich immer grö­ße­rer Beliebt­heit: Seit Jah­ren nimmt die Anzahl der Beschwer­den und Schlich­tungs­ver­fah­ren ste­tig zu. Grund genug, die­ses Schlich­tungs­ver­fah­ren (unpar­tei­ische Schieds­ver­fah­ren) genau­er unter die Lupe zu neh­men.

Was ist ein Ombuds­mann?

Ver­si­che­rungs­om­buds­män­ner sind unpar­tei­ische Schlich­tungs­stel­len, die kos­ten­los Ver­fah­ren zwi­schen Ver­si­che­rer und Ver­si­cher­tem aus­fech­ten. Ihre Arbeit macht es mög­lich, im Zwei­fels­fall gegen Ent­schei­dun­gen des Ver­si­che­rers vor­zu­ge­hen, ohne gleich den Weg über Rechts­an­wäl­te gehen zu müs­sen.
Bei Streit­be­trä­gen bis 10.000 Euro ist die Ent­schei­dung des Ombuds­manns für die Ver­si­che­rung ver­bind­lich. Gehen die Beträ­ge dage­gen hoch bis auf 100.000 Euro, kann der Ombuds­mann ledig­lich eine Emp­feh­lung aus­spre­chen. Ziel der Ent­schei­dung ist grund­sätz­lich, einen für bei­de Sei­ten gerech­ten Kom­pro­miss zu fin­den.
Weil ein Schlich­tungs­ver­fah­ren mit dem Ombuds­mann im Schnitt nur 3 Mona­te dau­ert, ist er sowohl sei­tens des Ver­si­che­rers als auch der Kun­den eine ange­neh­me Alter­na­ti­ve zu bis­wei­len lang­wie­ri­gen Gerichts­ver­fah­ren. In etwa 30% der Ver­fah­ren fällt die Ent­schei­dung im Sin­ne der/des Ver­si­cher­ten. Zudem ist die Ent­schei­dung des Ombuds­manns für Sie nicht bin­dend – im Zwei­fels­fall kön­nen Sie also immer noch vor Gericht zie­hen.

Was ist bei einem Schlich­tungs­ver­fah­ren mit­tels Ombuds­mann zu beach­ten?

Als Ver­brau­cher wird es Sie freu­en, dass der Ombuds­mann immer kos­ten­frei ist. In Aus­nah­me­fäl­len kön­nen Kos­ten bei miss­bräuch­li­chen Beschwer­den ent­ste­hen. Ombuds­leu­te neh­men eine recht­li­che Prü­fung des Streit­falls vor, kön­nen aller­dings mit Aus­nah­me der ver­füg­ba­ren Doku­men­te – anders als Rich­ter – kei­ne Zeu­gen anru­fen.
Die Kom­pe­ten­zen eines Ombuds­manns sind klar abge­steckt: Von einem Ombuds­mann für Ver­si­che­run­gen wer­den Fäl­le bear­bei­tet, die Haus­rat- und Gebäu­de­ver­si­che­rung betref­fen, eben­so wie Haft­pflicht– und Rechts­schutz­ver­si­che­rung, Kfz–, Unfall–, Lebens–, Ren­ten– und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Für pri­va­te Kran­ken– und Pfle­ge­ver­si­che­run­gen ist dage­gen ein eige­ner Ombuds­mann zustän­dig.

Ein Ombuds­mann kann ein­ge­schal­tet wer­den, wenn Sie mit der Ent­schei­dung eines Ver­si­che­rers unzu­frie­den sind oder der Ver­si­che­rer inner­halb von 6 Wochen über­haupt kei­ne Ent­schei­dung gefällt hat.  Damit das Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den, kann, benö­tigt der Ombuds­mann eini­ge Unter­la­gen: Eine Beschrei­bung des Streit­falls, Ihre Per­so­na­li­en sowie die des Ver­si­che­rers und natür­lich Anga­ben zu Ihrem Ver­trag – also die Ver­si­che­rungs­schein– bzw. Scha­den­num­mer. Stel­len Sie zudem klar, wel­chen Zweck das Ver­fah­ren hat (Ver­trags­auf­lö­sung, Ent­schä­di­gungs­zah­lung usw.)

Hat­ten Sie schon ein­mal Streit mit Ihrem Ver­si­che­rer? Haben Sie sich bei einer Ent­schei­dung Ihres Ver­si­che­rers gefragt, ob Sie kor­rekt behan­delt wur­den? Und natür­lich: Haben Sie Erfah­run­gen mit Ver­si­che­rungs­om­buds­leu­ten gemacht? Ich freue mich auf Ihre Kom­men­ta­re!

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Ärger mit der Versicherung, Gerichtsverfahren, Ombudsmann, Schlichtungsverfahren, Streit, Streitschlichtung

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