Niemand ist unverwundbar. Ein Unfall/eine Krankheit und schon ist die Einwilligungsunfähigkeit schneller da als gedacht. Wie sollen dann die ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe aussehen? Höchstwahrscheinlich haben Sie sich selbst noch nicht mit Themen wie lebenserhaltenden Maßnahmen, Organspende, Ort der Behandlung und Umfang bestimmter Maßnahmen beschäftigt. Wenn Sie es nicht wissen bzw. nicht mehr in der Lage sind Ihre Wünsche zu äußern, wie soll es jemand anderes für Sie tun? Nehmen Sie mit einer Patientenverfügung Einfluss auf ärztliche Behandlungen. Entscheiden Sie selbst über Ihr Leben und Ihren Körper!
Das Problem einer fehlenden Patientenverfügung
Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, werden Sie nur behandelt, wenn Sie hierzu eingewilligt haben. Ist dies aber nicht mehr möglich, entscheidet grundsätzlich ein Betreuer/Bevollmächtigter (Achtung: dies sind nicht automatisch Familienangehörige) darüber, ob eingewilligt wird oder nicht. Seien Sie bitte nicht so naiv und gehen an die Sachen mit einer „das-wird-schon“ oder gleichgültigen Einstellung heran. Erst wenn man sich mit einem Thema näher beschäftigt, realisiert man erst dessen Tragweite. Beispielsweise sterben in Deutschland täglich drei Menschen, weil sie kein Spenderorgan bekommen. Möglicherweise möchten Sie helfen. Ihre individuellen Wünsche können ohne eine entsprechende Verfügung nicht berücksichtigt werden.
Jedem sollte klar sein, welche ärztlichen Maßnahmen gewünscht sind und wann auf eine entsprechende Maßnahme verzichtet werden soll. Wie auch immer man sich entscheidet: Nur so können eigene Wünsche auch dann Berücksichtigung finden, wenn man es selbst nicht mehr äußern kann.
Was kann eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung gilt als eine schriftliche und bindende Festlegung einer volljährigen Person, ob diese in eine Heilbehandlung oder ärztlichen Eingriff einwilligt oder sie untersagt (§ 1901 a I BGB). Es wird also vorab für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit vorgesorgt. Zusätzlich kann die Patientenverfügung auch um Bitten und bloße Richtlinien ergänzt werden. Hier können also durchaus persönliche Wertvorstellungen, religiöse Anschauungen und Einstellungen zum eigenen Leben/Sterben innerhalb der Patientenverfügung berücksichtigt, respektiert und befolgt werden.
Eine Patientenverfügung bedeutet aber auch, dass man selbst für die Konsequenzen der Befolgung der Verfügung einsteht. Beispielsweise sollte klar sein, dass wenn das Leben um jeden Preis erhalten werden soll, auch der eigene Pflegefall in Kauf genommen wird.
Selbstbestimmungsrecht bewahren
Niemand ist verpflichtet eine Patientenverfügung für sich zu aufzusetzen. Selbst und mit wenig Aufwand eine Patientenverfügung verfasst? Kein Problem, es gibt zahlreiche Vorlagen.
Folgende Punkte sollten jedoch beachtet werden:
- schriftlich
- durch Unterschrift eigenhändig oder notariell unterzeichnet werden
- kann formlos widerrufen werden
- möglichst unkomplizierter Aufbewahrungsort
- keine allgemeinen Formulierungen
- unbeachtlich sind Anordnungen, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (§ 134 BGB)
Der Broschüre „Betreuungsrecht“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz können nähere Informationen und Muster entnommen werden.
Fazit
Eine fehlende Patientenverfügung kann persönliche Einschnitte bedeuten. Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst über Ihr Leben und Ihren Körper – und so sollte es auch sein! Eine Patientenverfügung kann stets geändert werden. Daher empfiehlt es sich: je früher, desto besser! Schließlich haben wir nicht alles selbst in der Hand.
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Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.