Dass unser Abwassersystem einigermaßen reibungslos funktioniert, hängt vor allem mit der regelmäßigen Wartung der Kanäle zusammen. Allerdings hängen an diesen Kanälen auch unzählige Rohre privater Haushalte. Wenn diese kaputt und verunreinigt sind, bringt auch das beste Kanalnetz nichts. Schlimmstenfalls führt das sogar zu Verunreinigungen des Grundwassers. Doch auch stolze Besitzer einer Immobilie können unter maroden Rohren leiden. Immerhin ziehen solche Schäden oft einen langen Rattenschwanz an Problemen mit sich, von feuchten Wänden bis hin zu Schimmelbefall. Weil kaputte Rohre ein Problem für die Allgemeinheit sind, schreiben Bundesländer mancherorts eine Dichtheitsprüfung vor. In NRW waren davon bislang vor allem Wasserschutzgebiete betroffen. Dort galt bislang eine Prüffrist für den 31. Dezember 2020. Betroffen waren Gebäude, die nach 1965 gebaut wurden.
Pflicht für die Dichtheitsprüfung entfällt
Das hat sich nun geändert. Mit der veränderten Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) hat das Land NRW die Anforderungen an private Hausbesitzer erheblich entschärft. Zukünftig gilt die Pflicht zur Dichtheits- und Funktionsprüfung nur noch für Neuvorhaben in Wasserschutzgebieten; die oben genannte Prüffrist ist gestrichen. Für gewerbliche und industrielle Anlagen besteht allerdings auch in NRW weiterhin eine Prüfpflicht.
Trotz der nun etwas „verwässerten“ Pflichten nimmt NRW die Prüfpflicht für Abwasserleitungen vergleichsweise ernst. So besteht beispielsweise in Niedersachsen überhaupt keine Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Das Problem undichter Leitungen gilt dort als Aufgabe der Kommunalen Kanalnetzbetreiber.
Auch ohne Fristen muss allerdings festgehalten werden, dass sich eine Dichtheitsprüfung immer lohnt. Schadensprävention spart auf lange Sicht hohe Kosten und ist zudem noch gut für die Umwelt. Immerhin gelangen durch undichte Rohre in Gebäuden nicht nur Wasser in den Boden, sondern auch Fäkalien, Abfälle und Chemikalien.
Alles rund um die Dichtheitsprüfung in NRW erfahren Sie außerdem auf der Seite Bürgerinfo Abwasser.
Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.
In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.
Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.