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Pflicht zur tur­nus­mä­ßi­gen Dicht­heits­prü­fung in NRW weit­ge­hend abge­schafft!

Dass unser Abwas­ser­sys­tem eini­ger­ma­ßen rei­bungs­los funk­tio­niert, hängt vor allem mit der regel­mä­ßi­gen War­tung der Kanä­le zusam­men. Aller­dings hän­gen an die­sen Kanä­len auch unzäh­li­ge Roh­re pri­va­ter Haus­hal­te. Wenn die­se kaputt und ver­un­rei­nigt sind, bringt auch das bes­te Kanal­netz nichts. Schlimms­ten­falls führt das sogar zu Ver­un­rei­ni­gun­gen des Grund­was­sers. Doch auch stol­ze Besit­zer einer Immo­bi­lie kön­nen unter maro­den Roh­ren lei­den. Immer­hin zie­hen sol­che Schä­den oft einen lan­gen Rat­ten­schwanz an Pro­ble­men mit sich, von feuch­ten Wän­den bis hin zu Schim­mel­be­fall. Weil kaput­te Roh­re ein Pro­blem für die All­ge­mein­heit sind, schrei­ben Bun­des­län­der man­cher­orts eine Dicht­heits­prü­fung vor. In NRW waren davon bis­lang vor allem Was­ser­schutz­ge­bie­te betrof­fen. Dort galt bis­lang eine Prüf­frist für den 31. Dezem­ber 2020. Betrof­fen waren Gebäu­de, die nach 1965 gebaut wur­den.

Pflicht für die Dicht­heits­prü­fung ent­fällt

Das hat sich nun geän­dert. Mit der ver­än­der­ten Selbst­über­wa­chungs­ver­ord­nung Abwas­ser (Süw­VO Abw) hat das Land NRW die Anfor­de­run­gen an pri­va­te Haus­be­sit­zer erheb­lich ent­schärft. Zukünf­tig gilt die Pflicht zur Dicht­heits- und Funk­ti­ons­prü­fung nur noch für Neu­vor­ha­ben in Was­ser­schutz­ge­bie­ten; die oben genann­te Prüf­frist ist gestri­chen. Für gewerb­li­che und indus­tri­el­le Anla­gen besteht aller­dings auch in NRW wei­ter­hin eine Prüf­pflicht.

Trotz der nun etwas “ver­wäs­ser­ten” Pflich­ten nimmt NRW die Prüf­pflicht für Abwas­ser­lei­tun­gen ver­gleichs­wei­se ernst. So besteht bei­spiels­wei­se in Nie­der­sach­sen über­haupt kei­ne Pflicht zur Dicht­heits­prü­fung. Das Pro­blem undich­ter Lei­tun­gen gilt dort als Auf­ga­be der Kom­mu­na­len Kanal­netz­be­trei­ber.

Auch ohne Fris­ten muss aller­dings fest­ge­hal­ten wer­den, dass sich eine Dicht­heits­prü­fung immer lohnt. Scha­dens­prä­ven­ti­on spart auf lan­ge Sicht hohe Kos­ten und ist zudem noch gut für die Umwelt. Immer­hin gelan­gen durch undich­te Roh­re in Gebäu­den nicht nur Was­ser in den Boden, son­dern auch Fäka­li­en, Abfäl­le und Che­mi­ka­li­en.

Alles rund um die Dicht­heits­prü­fung in NRW erfah­ren Sie außer­dem auf der Sei­te Bür­ger­info Abwas­ser.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Abwasser, Dichtheitsprüfung, Funktionsprüfung, Kanal, Kanalisation, NRW, Prüffrist, Schaden, Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, Wartung, Wasserschutzgebiete

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