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Prämiensparen: Endlich Klarheit über Zinsberechnung!

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Geld sparen ist immer richtig und wichtig. Immerhin wissen Sie nie, was im Leben noch alles an Unkosten auf Sie zukommen kann. Ob es nun ein kaputtes Auto ist, ein Unfall oder ungeplante Anschaffungen – das Leben ist manchmal ganz schön teuer. Da ist es umso besser, ein paar Euros auf der harten Kante zu haben. Nun ist es nicht immer einfach, Geld unberührt zu lassen – das Ersparte von morgen bedeutet eben Verzicht heute. Wer sich aber darauf einlässt, kann das Leben viel entspannter angehen. Recht einfach geht es beispielsweise mit einem sogenannten Prämiensparvertrag. Bei einem solchen Vertrag kommt auf die Zinsen außerdem noch eine erkleckliche Summe als Prämie oben drauf. Das kommt offenbar gut an: In den vergangenen Jahrzehnten hatten sich Tausende Kunden auf solche Sparverträge eingelassen. Allerdings hat das Prämiensparen auch einen Haken.

Prämiensparen – teures Spiel mit den Zinsen

So ist es bei Verträgen zum Prämiensparen schon lange üblich, in den Geschäftsbedingungen Klauseln wie diese einzubringen: „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit .. % p.a. verzinst.“ Das Zauberwort heißt „variabel“. Damit sahen sich viele Banken und Sparkassen im Recht, die Zinsen nach Lust und Laune anzupassen. Änderungen am Zinssatz wurden dabei zumeist über Aushänge in den jeweiligen Filialen bekannt gemacht. So konnten die Zinsen über Jahrzehnte stetig sinken – aller Prämien zum Trotz ist das für Kunden ein Verlustgeschäft.

Diese Praxis ruft seit einer Weile Verbraucherschützer auf den Plan. 2004 und 2010 sprach der Bundesgerichtshof dazu ein Machtwort und erklärte die willkürlichen Zinsanpassungen für ungültig. Geändert hat sich – wenig. Zwar kamen die Finanzinstitute der Aufforderung nach, ihre Verträge anzupassen. In der Regel wurden diese aber nur geändert, um das Prämiensparen einseitig lukrativ für die Bank zu halten. Für die gebeutelten Kunden entstand dabei kein Vorteil. Wie schwer die Zinsanpassung wiegt, zeigt ein Fall, über den dieses Jahr die Tagesschau berichtete. Sie zitiert einen Betroffenen, dem aufgrund der „variablen“ Zinsen seit 1994 gut 7.000 Euro durch die Lappen gegangen sind.

Gericht entscheidet im Sinne der Verbraucher

Weil er damit nicht alleine ist, hatten viele Betroffene des Prämiensparens zuletzt eine Musterfeststellungsklage angestrebt. Durchschnittlich 3.000 Euro wollen die Kunden bei solchen Verträgen durch „Zinsanpassungen“ verloren haben. So landete das Prämiensparen im vierten Quartal 2021 wieder einmal vor dem Bundesgerichtshof – und das Urteil ist eine Schlappe für die Banken. Unter Az. XI ZR 234/20 stellte der BGH am 06.10.2021 fest, dass die Praxis der Zinsanpassungen rechtlich unhaltbar ist. Welcher Zinssatz künftig gelten soll, muss allerdings erst noch entschieden werden. Damit soll sich zeitnah das Oberlandesgericht Dresden beschäftigen.

Für die Betroffenen ist das Urteil mindestens eine Erleichterung. Weil ihnen womöglich Tausende Euro zustehen, dürften sie sich bald auf einen erheblichen Zahltag freuen. Das Prämiensparen in seiner aktuellen Form wird unter diesen Bedingungen jedenfalls nicht sehr lange als Geschäftskonzept Bestand haben. Das muss es aber auch nicht, denn sparen können Sie auf viele Arten.
Haben Sie sich schon einmal Gedanken über Investmentfonds gemacht? Diesen hängt in Deutschland – meiner Meinung nach zu Unrecht – immer noch der Ruf nach, ein Casino für Adrenalinjunkies zu sein.

Dass die Realität ganz anders aussieht, möchte ich Ihnen gerne im Detail erklären. Interesse geweckt? Wie Sie mit einem privaten Investment langfristig Geld sparen und damit auch noch etwas für die Umwelt tun können, habe ich in diesem und diesem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Az. XI ZR 234/20, BGH, BGH-Urteil, Bundesgerichtshof, Geld, Geld sparen, Gerichtsurteil, Investmentfonds, Musterfeststellungsklage, Prämiensparen, Sparbuch, Variable Zinsen, Zinsanpassung

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