Versicherungen

Risi­ko Berufs­un­fä­hig­keit: Der Pro­zess gegen den Ver­si­che­rer!

BU-Ver­si­che­run­gen schei­nen im Arbeits­le­ben essen­zi­ell, denn Berufs­un­fä­hig­keit – ganz gleich ob schlei­chend durch eine Krank­heit oder aus hei­te­rem Him­mel durch einen Unfall – kann jeden aus der Bahn wer­fen. Schlimms­ten­falls ste­hen Sie dann vor dem Nichts, denn wenn im Haus­halt ein Unter­hal­ter kom­plett aus­fällt, gera­ten die meis­ten Fami­li­en wirt­schaft­lich gese­hen ins Strau­cheln. Es sind Schick­sals­schlä­ge, mit denen nie­mand rech­net oder rech­nen kann. Berufs­un­fä­hig­keit bedeu­tet oft das Ende von Zukunfts­plä­nen und stellt die Betrof­fe­nen vor eine gro­ße Her­aus­for­de­rung. Die Zah­len sind erschre­ckend: Rund 75% aller Arbeit­neh­mer in Deutsch­land haben kei­ne pri­va­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Aber auch unter den bestehen­den Ver­si­che­run­gen ver­steckt sich man­ches schwar­ze Schaf.

Abs­trak­te Klau­seln

Denn die Ver­si­che­rer trick­sen bis­wei­len mit schwam­mi­gen For­mu­lie­run­gen und nebu­lö­sen Ver­trags­klau­seln. Da wäre bei­spiels­wei­se der Begriff “ärzt­lich nach­zu­wei­sen” – von wel­chem Arzt, oder von wie vie­len Ärz­ten etwas nach­ge­wie­sen wer­den muss, weiß höchs­tens der Ver­si­che­rer. Hin­ter sol­chen Begrif­fen steckt in der Regel die haar­ge­naue Arbeit von Anwäl­ten, die der­ar­ti­ge Ver­trä­ge recht­lich was­ser­fest machen. Was dann schlimms­ten­falls bei Ihnen ankommt ist die War­te­schlan­ge – denn bis ein Antrag im Licht die­ser Vor­aus­set­zun­gen bewil­ligt oder abge­lehnt wird, kann viel Zeit ver­ge­hen. Papier ist ja bekannt­lich gedul­dig.

Ver­si­che­rer haben das letz­te Wort

Die Ver­si­che­rer ern­ten damit Früch­te, die das Kabi­nett Schrö­der 2001 gesät hat­te. Damals wur­de die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung als Teil der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung abge­schafft und durch ein rein pri­va­tes Modell ersetzt. Die Wir­kung zeigt sich jetzt dar­in, dass nur 25% aller Arbeit­neh­mer über­haupt eine BU haben und Ver­si­che­rer in ihren Ver­trags­klau­seln einen bis­wei­len erschre­ckend gro­ßen Spiel­raum haben. Ver­zö­ge­rungs­tak­ti­ken bei der Antrags­be­wil­li­gung sind da offen­bar kei­ne Sel­ten­heit: Bis zu meh­re­re Jah­re kann ein Antrag in der Maschi­ne­rie ste­cken blei­ben; recht­li­che Kon­se­quen­zen hat das nicht. Auch bei der Aus­wahl von poten­zi­el­len Ver­si­cher­ten sind die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten mitt­ler­wei­le vor­sich­tig gewor­den. Denn: Im Ernst­fall kos­tet die BU den Ver­si­che­rer bis zu meh­re­re Hun­dert­tau­send Euro. Die rich­ti­ge Balan­ce zwi­schen preis­güns­ti­ger BU und sau­ber for­mu­lier­ten Ver­trags­be­din­gun­gen zu fin­den kann eine unan­ge­neh­me Auf­ga­be sein. Bis sich die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ändern gilt: Augen auf beim Ver­si­che­rungs­kauf.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Abstrakte Klauseln, Arbeitskraftabsicherung, Berufsunfähigkeit, Dread Disease, Einkommensabsicherung, Risikovorsorge, Schwere Krankheiten

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