Versicherungen

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung: Hin­ter­blie­be­ne gut ver­sorgt wis­sen!

Der Tod gehört zum Leben dazu und darf kein Tabu­the­ma sein. Es kann jeder­zeit jeden tref­fen – das wis­sen wir alle. Und doch blen­det man die­sen Umstand nur all­zu ger­ne aus. Das kann aller­dings für Hin­ter­blie­be­ne erheb­li­che Kon­se­quen­zen haben. Zusätz­lich zur Belas­tung des Ver­lus­tes eines gelieb­ten Men­schen kommt es zum finan­zi­el­len Ein­bruch. Neben den Beer­di­gungs­kos­ten lässt man eine gro­ße Ver­sor­gungs­lü­cke zurück. Fol­ge: der Lebens­stil der Hin­ter­blie­be­nen kann nicht mehr auf­recht­erhal­ten wer­den. Hier droht ein Leben am Exis­tenz­mi­ni­mum. Aber das muss nicht sein! Sie kön­nen Ihre Lie­ben schüt­zen.
Set­zen wir uns also mit einem ernst­zu­neh­men­den The­ma aus­ein­an­der.

Das Pro­blem

Gesetz­li­che Wit­wen- und Wai­sen­ren­te sind oft nur ein Was­ser­trop­fen auf dem hei­ßen Stein.
War man ver­hei­ra­tet oder bestand eine ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner­schaft erhält man Wit­wen­ren­te, sofern der ver­stor­be­ne Part­ner bereits Ren­te bezo­gen oder min­des­tens fünf Jah­re in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt hat, §§ 46, 50 SGB VI. Die­ser Anspruch bezieht sich aller­dings nur auf einen Teil der gesetz­li­chen Ren­te! Und wir alle ken­nen das Pro­blem der auf uns zukom­men­den Alters­ar­mut. Meist reicht schon die vol­le Aus­zah­lung der Ren­te nicht zum Leben. Und bei der Wit­wen­ren­te wird im aller­bes­ten Fall 55% (gr. Wit­wen­ren­te) der Ren­te aus­ge­zahlt. Bei der klei­nen Wit­wen­ren­te bekommt man sogar nur 25% der Ren­te aus­be­zahlt. Letzt­lich nur ein mar­gi­na­ler finan­zi­el­ler Aus­gleich für Hin­ter­blie­be­ne.

Bei­spiel: Ehe­paar mit zwei Kin­dern und einem Monats­ver­dienst in Höhe von 2.000 Euro Net­to – wobei der Vater hier als Haupt­ver­die­ner fun­giert. Bei Tod des Vaters bleibt – nach der gesetz­li­chen Absi­che­rung – 564 Euro Hin­ter­blie­be­nen­ren­te. Die­ser Betrag errech­net sich aus: 414 Euro gro­ße Wit­wen­ren­te und zwei mal 75 Euro Halb­wai­sen­ren­te. Der Fami­lie feh­len also 1.436 Euro im Monat.

Die gesetz­li­che Absi­che­rung stellt also kei­ne Hil­fe im Ernst­fall dar!

Hin­ter­blie­be­nen­schutz durch Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Eine indi­vi­du­el­le Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kann hier einen finan­zi­el­len Aus­gleich schaf­fen. Hier wird im Todes­fall die fest­ge­setz­te Sum­me der im Ver­trag begüns­tig­ten Per­son aus­be­zahlt. Die­se Sum­me sichert Hin­ter­blie­be­ne vor einem finan­zi­el­len Ruin ab. Die­sen Schutz erhält man teil­wei­se schon ab 50 Euro pro Jahr. Kos­tet also nicht die Welt und ist in kei­nem Ver­gleich mit dem gro­ßen Nut­zen im Todes­fall gleich­zu­set­zen.

Her­vor­zu­he­ben ist bei der Risi­ko­ver­si­che­rung, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me auch kurz nach Ver­trags­schluss aus­ge­zahlt wird. Sie haben also kei­ne beträcht­li­che War­te­zeit zu befürch­ten. Hier trägt näm­lich die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft das Risi­ko.

Mit weni­gen finan­zi­el­len Mit­teln kön­nen Sie hier also vor­sor­gen, dass Ihre Hin­ter­blie­be­nen nicht am Exis­tenz­mi­ni­mum leben müs­sen. Eine gute und vor allem beru­hi­gend zu wis­sen­de Sache, oder? Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist auch ger­ne als Sicher­heit bei Ban­ken zur Auf­nah­me eines Kre­di­tes gese­hen.

Ver­bun­de­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung: Lukra­tiv für Ehe­paa­re

Bei einer sog. ver­bun­de­nen Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kön­nen sich bis zu neun Per­so­nen gegen­sei­tig absi­chern. In einem Ver­trag sind also gleich meh­re­re Per­so­nen ver­si­chert. Gera­de für Ehe­paa­re und ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner­schaf­ten attrak­tiv. Denn Vor­teil die­ses „Paar-Tarifs“ sind die güns­ti­gen Bei­trä­ge. Aller­dings zahlt der Ver­si­che­rer bei der Risi­ko­ver­si­che­rung auf zwei ver­bun­de­ne Leben (Part­ner­ver­si­che­rung) die Ver­si­che­rungs­sum­me nur bei Tod der zuerst ster­ben­den ver­si­cher­ten Per­son. Bei gleich­zei­ti­gem Tod des Paa­res wird die Ver­si­che­rungs­sum­me nur ein­mal fäl­lig.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist eine Absi­che­rung und kein Spar­plan

Mit einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sichert man sei­ne Hin­ter­blie­be­nen ab und nicht sich selbst. Man bekommt – nach Ablauf der Ver­si­che­rungs­dau­er – kei­ne Ver­si­che­rungs­sum­me aus­be­zahlt, wenn der Ver­si­che­rungs­fall nicht ein­ge­tre­ten ist. Sie bekom­men hier Ihre Bei­trä­ge auch nicht zurück!

Aus­nah­me: Bei einer Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung bekommt man am Ende der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit eine Ver­si­che­rungs­sum­me aus­be­zahlt (macht aber nur in weni­gen Fäl­len Sinn, z.B. aber bei einer betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge).

Wann sich für Sie eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung lohnt

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung lohnt sich nur, wenn es auch Hin­ter­blie­be­ne gibt. Gera­de bei Hei­rat oder bei Geburt eines Kin­des soll­ten Sie sich mit dem Gedan­ken einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung beschäf­ti­gen.

Um den genau­en Bedarf einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zu ermit­teln, soll­ten Sie Ihren per­sön­li­chen Ver­sor­gungs­be­darf ermit­teln. Berech­nen Sie hier­für die Dif­fe­renz von monat­li­chen Aus­ga­ben und monat­li­chen Ein­nah­men, wenn Ihr Ver­dienst aus­fällt. Die­se Sum­me stellt Ihre monat­li­che Ver­sor­gungs­lü­cke dar. Ist die Ver­sor­gungs­lü­cke so groß, dass Hin­ter­blie­be­ne ins Leben am Exis­tenz­mi­ni­mum rut­schen, soll­te man ernst­haft über den Abschluss einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung nach­den­ken.

Ent­schei­den Sie sich für eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung, müs­sen Sie sich für eine Ver­si­che­rungs­sum­me ent­schei­den. Für den Regel­fall wird  emp­foh­len, dass man sei­ne monat­li­che Ver­sor­gungs­lü­cke mit 200 mul­ti­pli­ziert.

Fazit

Für Hin­ter­blie­be­ne ist ein Todes­fall ein gro­ßer Ver­lust – auch in finan­zi­el­ler Hin­sicht. Für Hin­ter­blie­be­ne kann nun ein Leben am Exis­tenz­mi­ni­mum dro­hen. Denn die gesetz­li­che Absi­che­rung hilft hier lei­der nicht wei­ter. Die Ver­sor­gungs­lü­cke bleibt groß und kann im Zwei­fel nur durch eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung geschlos­sen wer­den. Mit wenig finan­zi­el­lem Auf­wand kann man bei einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung dafür Sor­ge tra­gen, dass die Hin­ter­blie­be­nen aus­rei­chend ver­sorgt sind. Eine Ver­si­che­rung, die durch­aus Sinn und das Leben in einer schwe­rer Situa­ti­on leich­ter macht.

Beach­ten Sie bei Antrag­stel­lung Ihre Anzei­ge­pflicht bzw. die Fol­gen einer Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Angehörige schützen, Hinterbliebene, Hinterbliebenenrente, Risiko-LV, Risikolebensversicherung, Tod, Versicherungssumme, Versorgungslücke, Waisenrente, Witwenrente

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