Konstante, wahlfreie, risikoadäquate, lineare oder annuitätisch fallende Versicherungssumme: Wer sich für den Abschluss einer Risikolebensversicherung entschieden hat, steht häufig vor der Frage nach der richtigen Absicherungsvariante.
In den Anfängen der Risikolebensversicherung stellte sich diese Frage nicht, da es nur den konstanten Versicherungsverlauf gab. Hierbei ist die Versicherungssumme über die gesamt Laufzeit unverändert. Erst später kamen weitere Versicherungssummenverläufe – wie bspw. linear oder annuitätisch fallend – hinzu.
Die Wahl des richtigen Verlaufs ist abhängig vom Absicherungsmotiv. Es sollte also immer die Frage gestellt werden, wen oder was gilt es abzusichern.
Soll „nur“ eine finanzielle Sicherheit für den Todesfall des Hauptverdieners geschaffen werden oder ist evtl. eine Baufinanzierung mit zu berücksichtigen?
Soll ein Ausbildungsziel der Kinder gesichert werden, wird eine Kapitalsumme oder ist eine zeitlich begrenzte Rente erforderlich?
Viele weitere Faktoren können bei der Wahl der richtigen Absicherungsform eine Rolle spielen
Der konstante Versicherungsverlauf ist hierbei sicher nicht immer der richtige, da diese Form der Absicherung im Verlauf zu einer Überversicherung führen kann und dadurch gegenüber
anderen Möglichkeiten schlichtweg zu teuer ist.
Um den richtigen Weg zu finden gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten. So können konstante, linear oder annuitätisch fallende und sogar völlig wahlfreie Versicherungssummenverläufe gewählt werden.
Die Beiträge können laufend oder einmalig entrichtet werden. Auch technisch-einjährig kalkulierte Produkte, die gerade für junge Menschen oder Existenzgründer sinnvoll sein können, sind am
Markt erhältlich. Zur gleichzeitigen Absicherung mehrerer Personen können Risikolebensversicherungen als sog. verbundene Leben abgeschlossen werden.
Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Eine bedarfsgerechte Beratung ist somit unumgänglich. Ich finde bestimmt die passende Absicherungsform für Sie – sprechen Sie mich darauf an!
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In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.
Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.