Versicherungen

Rückstau- und Elementarschäden: So schützen Sie Ihre Immobilie optimal!

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„Es regnet, es regnet, die Erde wird nass! Und wenn’s genug geregnet hat, dann wächst auch wieder Gras!“

Leider hat diese idyllisch anmutende Strophe aus dem deutschsprachigen Kinderlied aus dem 19. Jahrhundert nur wenig mit den gegenwärtigen Ursachen und Folgen des Klimawandels gemein.

Thema Elementarschäden: Mit einem Gastkommentar von Klaus Wiethmann, Geschäftsführer Rückstauprofi GmbH & Co. KG

So haben alleine extreme Niederschläge im Juni 2013 Schäden in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verursacht (Quelle: GDV).

„Es regnet, es regnet, es regnet seinen Lauf! Und wenn’s genug geregnet hat, dann hört’s auch wieder auf!“

Dann steigen nicht nur die Pegel in unseren heimischen Flüssen und Seen – nein! Das Wasser verlässt seine natürlichen Wege und dringt in Keller, Garagen oder in die ersten Wohngeschosse vor.
Welche einprägsamsten Erlebnisse im Zusammenhang mit Überschwemmungen bzw. Rückstau Herr Wiethmann gesammelt hat, zeigen die nächsten Fotos.

Anschauungsmaterial (Überschwemmung):

„Es regnet, es regnet, was kümmert uns das! Wir sitzen im Trocknen, und werden nicht nass!“

Eine solche Umgebung würden sich insbesondere all diejenigen immer wieder aufs Neue herbeibeschwören, die schon einmal mit ansehen mussten, wie ihr Hab und Gut im Wasser versinkt.
Und dabei gibt es technische Einrichtungen, die derartig beschriebene Szenen verhindern können.

Begriffsbestimmung: Überschwemmung

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, Witterungsniederschläge oder Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.

Begriffsbestimmung: Rückstau

Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.

Herr Wiethmann, Sie haben sich auf Rückstausysteme spezialisiert. Welche präventiven Schutzmaßnahmen können ergriffen werden, um einen Rückstau wirksam zu verhindern?

Die Möglichkeiten sind vielfältig. Von einfachen Rückstauklappen, Rückstauautomaten, Rückstaupumpsysteme, Hebeanlagen, Pumpstationen und vieles mehr.
Das alles hängt jedoch mit den örtlichen Gegebenheiten zusammen. Rückstauschutz ist keine Sache aus dem Katalog. Genau wie der Bau eines Hauses. Daher ist immer ein vor Ort Termin notwendig. In diesem Termin machen wir uns ein Bild von der Situation, um dann die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Das kann von einer zuvor notwendigen Zustand- und Funktionsprüfung (Rückstaurelevanten-TV-Befahrung) der vorhandenen Abwasserleitungen bis zu schon ganz konkreten Umsetzungsmöglichkeiten gehen. Genau darauf haben wir uns spezialisiert.

Anschauungsmaterial (Rückstausysteme):

Oft nicht ausreichend geschützt

Die meisten Hauseigentümer besitzen zwar eine Wohngebäudeversicherung, aber Wenige von denen entscheiden sich für einen umfassenden Versicherungsschutz, der die sog. weiteren Elementargefahren mit einschließt. Überwiegend werden Gebäude gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Glasbruch versichert. Die optionale weitere Elementargefahrendeckung (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch) wird oft nicht mitversichert.
Dabei steht dieser Versicherungsschutz für Elementarschäden praktisch allen Gebäuden – auch in stark gefährdeten Gebieten – zur Verfügung.

Kompass Naturgefahren

Für meine Begriffe ist die Elementarschadenversicherung unabdingbar.
Über das gleichnamige Internetportal „Kompass Naturgefahren“ werden Sie bestens informiert, inwieweit Sie vor Ort von Elementarereignissen bedroht sind. Das Portal erreichen Sie über diesen Link.

Herr Wiethmann, Sie und Ihr Team haben bereits unzählige Pumpstationen und Rückstauhebeanlagen eingebaut bzw. gewartet. Was sind die größten Fehler, die Betreiber und Installationsbetriebe solcher Anlagen machen?

Wenn ich eine Rangliste aufstellen darf sind es: Fehlende Wartung der Anlagen, Eigenreperaturversuche von ungeschulten Personen, fehlerhafter Einbau der Anlagen, fehlende Inbetriebnahme und Einweisung in die Anlagen.

Anschauungsmaterial (Vorher/ Nachher, Neuinstallation):

Anschauungsmaterial (Vorher/ Nachher, Wartung bestehende Anlagen):

Obliegenheiten

Was Sie als Versicherungsnehmer zwingend zu beachten haben, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten und Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten.

Obliegenheitsverletzungen

Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. (Vgl. § 58 VVG)

Fazit

Ein guter Versicherungsschutz alleine kann keine Katastrophe verhindern.
Wichtig ist das Zusammenspiel von staatlichem und kommunalem Hochwasserschutz, individuellen Präventionsmaßnahmen am Gebäude sowie erweitertem Versicherungsschutz (Elementarschadendeckung).

Dabei wird die Elementarschadenversicherung viel zu oft vernachlässigt. Das mag einerseits an der Unkenntnis liegen oder daran, dass viele Gesellschaften horrende Zuschläge verlangen. Aber das muss nicht sein.
Denken Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch über die Möglichkeit der Elementarschadenversicherung in Ihrer Hausratversicherung nach, damit Sie mit Ihren Elementarschäden nicht sprichtwörtlich im Regen stehen.

Strategische Kooperation: Ein starkes Team

Nutzen Sie die Kompetenzen und Erfahrungen von Herrn Wiethmann und seinem Team der Firma Rückstauprofi, um Ihr Objekt vor dem nächsten Zwischenfall ordentlich zu wappnen.

Und ich unterstütze Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer bestehenden Gebäudeversicherung, weise auf entsprechende Lücken im Kleingedruckten hin und recherchiere selbstverständlich ebenso gerne geeignete Tarife für Ihr selbstgenutztes Ein-/ Zwei oder für Ihr vermietetes Mehrfamilienhaus – auch für Ihre Ferienimmobilie im Ausland.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Elementarschäden, Gebäudeversicherung, Hebeanlagen, Pumpanlagen, Rückstau, Rückstauanlagen, Rückstauautomaten, Rückstauklappen, Starkregen, Überschwemmung

Weitere Infos

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