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Statusbezogene Erstinformationen: Darauf sollten Sie achten!

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Dubiose Gestalten: Weshalb Sie so penibel auf statusbezogene Erstinfomationen achten sollten?! Bleiben Sie auf Augenhöhe, indem Sie selbst für Klarheit sorgen.

Informationspflichten

Für alle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gelten strikte Informationspflichten. Diese Erstinformationen entfalten Ihre Geltung bereits beim ersten Geschäftskontakt. Aber genau hier liegt das Problem!
In den seltensten Fällen werden diese (Pflicht-)Informationen tatsächlich im ersten Gespräch an die Kunden ausgehändigt. Deshalb ist die eineindeutige Identifizierung Ihres Gegenübers und die Kontrolle jener Angaben unabdingbar, um keine ‚bösen‘ Überraschungen zu erleben.
Welche Informationen Ihnen gegenüber konkret zu erteilen sind, erfahren Sie in den nächsten beiden Absätzen.

Statusbezogene Erstinformationen: Bei der Vermittlung bzw. Beratung von Versicherungen

Der Gewerbetreibende hat dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt [nach-]folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen; § 11 VersVermV.

Konkret bedeutet dass, die Mitteilung über:

  • Familiennamen und Vornamen sowie die Firma, Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
  • Betriebliche Anschrift,
  • Status (ob er als Versicherungsmakler, als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsberater tätig ist),
  • Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,
  • Direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,
  • Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte,
  • Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,
  • Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann

Statusbezogene Erstinformationen: Bei der Vermittlung bzw. Beratung von Finanzanlagen

Der Gewerbetreibende hat dem Anleger vor der ersten Anlageberatung oder -vermittlung [nach]folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen; § 12 FinVermV.

Konkret bedeutet dass, die Mitteilung über:

  • seinen Familiennamen und seinen Vornamen sowie die Firmen der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
  • seine betriebliche Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Anleger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten; insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
  • ob er als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 der GewO in das Register eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
  • die Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen er Vermittlungs- oder Beratungsleistungen anbietet,
  • die Anschrift der für die Erlaubniserteilung nach § 34f Abs. 1 der GewO zuständigen Behörde sowie die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist.

Lassen Sie sich nicht blenden

Im Idealfall erhalten Sie die, vom Gesetz geforderten, Informationen ohne danach fragen zu müssen. Aber leider sieht die Praxis anders aus!
Sollte das nicht der Fall sein, ist Ihr Spürsinn, ein wenig Detektivarbeit und Ihr Instinkt gefragt.

Vorrecherche

Wer nichts zu verbergen hat, wird seine statusbezogenen Erstinformationen offen zugänglich machen.
Im Übrigen finden Sie meine statusbezogenen Erstinformationen in meinemImpressum.
Sollte sich Ihr Berater hingegen in Ausflüchten verstricken, sollten Sie sich selbst auf die Suche begeben, bevor es zum einem – wie auch immer gearteten – Abschluss kommt.

Kontrolle

Die Kontrolle der Angaben ist relativ einfach und schnell erledigt.
Greifen Sie auf das jeweilige online-Register zurück (s.u.). Diese online-Regsiter lassen einerseits die Suche nach Namen und Vornamen oder nach der Registrierungs-Nummer zu, sofern Ihnen diese bekannt.
Und hier die beiden Links zu den erwähnten Online-Registern:

Erkenntnisse bewerten

Wenn Sie Gewissheit darüber erlangt haben mit wem Sie es zu tun haben, folgt der umfangreichste Prozess: Die unterschiedlichen
Vermittlertypen richtig zu bewerten und zu beurteilen!

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Blender, Informationspflichten, statusbezogene Erstinfomationen

Weitere Infos

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