Versicherungen

Sturm­scha­den – wer zahlt wann?

Cir­ca 54.000 Haus­hal­te im Kreis Bor­ken und 19.000 Haus­hal­te in Meck­len­burg-Vor­pom­mern ohne Strom, ein Todes­op­fer in Nie­der­sach­sen und Feu­er­weh­ren in ganz Deutsch­land im Dau­er­ein­satz.
Zum Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung die­ses Bei­trags ist das Sturm­tief “Yle­nia” gera­de über Deutsch­land hin­weg gezo­gen. Noch ist gar nicht abseh­bar, wie teu­er die Fol­gen des Sturms die Bevöl­ke­rung zu ste­hen kom­men wer­den. Aller­dings ist jetzt schon deut­lich, dass der Sturm teils schwe­re Schä­den ange­rich­tet hat. Für vie­le Haus­be­sit­zer auch hier im Wes­ten stellt sich des­halb heu­te und dem­nächst die Fra­ge: Wer zahlt bei so einem Sturm­scha­den eigent­lich was?

Wer kommt für den Sturm­scha­den auf?

Für Schä­den im und am Gebäu­de ist zunächst ein­mal wich­tig, wo der Scha­den ent­stan­den ist. Zieht der Sturm das Innen­le­ben Ihrer Immo­bi­lie in Mit­lei­den­schaft, so kommt dafür die Haus­rat­ver­si­che­rung auf. Ent­steht der Sturm­scha­den dage­gen am Haus oder einem ande­ren exter­nen Gebäu­de wie der Gara­ge oder einem Neben­ge­bäu­de, haf­tet die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Für die Ver­si­che­rung ist außer­dem immer wich­tig, inwie­fern die Schä­den ver­meid­bar waren. Reg­net es durch ein offe­nes Fens­ter, obwohl eine War­nung vor Sturm­bö­en bestand, müs­sen Sie in der Regel sel­ber zah­len.

Im Auge des Sturms geht von Bäu­men ein beson­de­res Risi­ko aus. Wenn zu dem Wind auch noch Regen kommt, weicht der Boden auf und Bäu­me sind von jetzt auf gleich ent­wur­zelt. Für teu­re Schä­den muss aber nicht ein­mal der gan­ze Baum umfal­len. Es reicht schon, wenn orkan­ar­ti­ge Böen den Ästen so lan­ge zu schaf­fen machen, bis sie abbre­chen und her­un­ter­fal­len. Ragt der Baum dann auch noch auf das Nach­bars­grund­stück, gehen dabei schnell Fens­ter und Dach­zie­gel zu Bruch. Ent­schei­dend bei einem Sturm­scha­den durch Bäu­me ist zunächst, auf wes­sen Grund­stück der Baum steht bzw. stand. Zwei­tens ist wich­tig, auf wes­sen Grund­stück der Scha­den ent­stan­den ist. Drit­tens zählt außer­dem, ob der Baum gesund oder bei­spiels­wei­se erkenn­bar gebrech­lich war. Ver­si­che­run­gen zah­len außer­dem grund­sätz­lich erst bei Sturm­bö­en, die min­des­tens 62 km/h schnell waren. Das ent­spricht der Wind­stär­ke 8.

Ob eine Ver­si­che­rung über­haupt für den Sturm­scha­den durch Bäu­me auf­kommt, ergibt sich aus dem Ver­si­che­rungs­ver­trag. Denk­bar wären bei­spiels­wei­se die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, Haus­rat­ver­si­che­rung, Roh­bau­ver­si­che­rung oder auch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Für voll­ge­lau­fe­ne Kel­ler dage­gen bie­tet sich eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung an.

Scha­den am Auto – Voll­kas­ko oder Teil­kas­ko?

Wich­tig für Auto­fah­rer: Die ver­pflich­ten­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt in der Regel nicht für einen Sturm­scha­den auf. Dafür bräuch­ten Sie min­des­tens eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung. Die­ser soll­ten Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich mel­den. Aller­dings zah­len auch Teil­kas­ko­ver­si­che­run­gen nur einen Teil sturm­be­ding­ter Schä­den.
Gab es bei­spiels­wei­se eine Hoch­was­ser­war­nung und das Auto stand in einem gefähr­de­ten Bereich, blei­ben Sie schlimms­ten­falls auf den Kos­ten sit­zen. Wer auf Num­mer Sicher gehen möch­te, soll­te bes­ser zu Voll­kas­ko grei­fen. Was die­se Ver­si­che­rung abdeckt, ergibt sich aus dem Ver­si­che­rungs­ver­trag, des­halb lohnt sich ein genau­er Blick auf die Kon­di­tio­nen. In der Regel zah­len auch die­se Ver­si­che­run­gen erst ab Wind­ge­schwin­dig­kei­ten von 62 km/h (stür­mi­scher Wind, Wind­stär­ke 8).

Weil für Auto und Gebäu­de gleich meh­re­re Ver­si­che­run­gen infra­ge kom­men, soll­ten Sie im Zwei­fels­fall regel­mä­ßig Ihren Ver­si­che­rungs­schutz durch einen Exper­ten prü­fen las­sen. Selbst­ver­ständ­lich ste­he ich Ihnen dabei ger­ne zur Sei­te. Es bie­tet sich außer­dem an, auf­ge­deck­te Ver­si­che­rungs­lü­cken zu schlie­ßen, zum The­ma Bäu­me bei­spiels­wei­se durch geziel­te Wie­der­auf­fors­tung.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Baum, Elementarschäden, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Immobilie, Orkan, Sturmschäden, Sturmtief, Teilkasko, Teilkaskoversicherung, Überschwemmung, Vollkasko, Vollkaskoversicherung, Wohngebäudeversicherung, Ylenia

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