Versicherungen

Sturmschaden – wer zahlt wann?

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Circa 54.000 Haushalte im Kreis Borken und 19.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern ohne Strom, ein Todesopfer in Niedersachsen und Feuerwehren in ganz Deutschland im Dauereinsatz.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags ist das Sturmtief „Ylenia“ gerade über Deutschland hinweg gezogen. Noch ist gar nicht absehbar, wie teuer die Folgen des Sturms die Bevölkerung zu stehen kommen werden. Allerdings ist jetzt schon deutlich, dass der Sturm teils schwere Schäden angerichtet hat. Für viele Hausbesitzer auch hier im Westen stellt sich deshalb heute und demnächst die Frage: Wer zahlt bei so einem Sturmschaden eigentlich was?

Wer kommt für den Sturmschaden auf?

Für Schäden im und am Gebäude ist zunächst einmal wichtig, wo der Schaden entstanden ist. Zieht der Sturm das Innenleben Ihrer Immobilie in Mitleidenschaft, so kommt dafür die Hausratversicherung auf. Entsteht der Sturmschaden dagegen am Haus oder einem anderen externen Gebäude wie der Garage oder einem Nebengebäude, haftet die Wohngebäudeversicherung. Für die Versicherung ist außerdem immer wichtig, inwiefern die Schäden vermeidbar waren. Regnet es durch ein offenes Fenster, obwohl eine Warnung vor Sturmböen bestand, müssen Sie in der Regel selber zahlen.

Im Auge des Sturms geht von Bäumen ein besonderes Risiko aus. Wenn zu dem Wind auch noch Regen kommt, weicht der Boden auf und Bäume sind von jetzt auf gleich entwurzelt. Für teure Schäden muss aber nicht einmal der ganze Baum umfallen. Es reicht schon, wenn orkanartige Böen den Ästen so lange zu schaffen machen, bis sie abbrechen und herunterfallen. Ragt der Baum dann auch noch auf das Nachbarsgrundstück, gehen dabei schnell Fenster und Dachziegel zu Bruch. Entscheidend bei einem Sturmschaden durch Bäume ist zunächst, auf wessen Grundstück der Baum steht bzw. stand. Zweitens ist wichtig, auf wessen Grundstück der Schaden entstanden ist. Drittens zählt außerdem, ob der Baum gesund oder beispielsweise erkennbar gebrechlich war. Versicherungen zahlen außerdem grundsätzlich erst bei Sturmböen, die mindestens 62 km/h schnell waren. Das entspricht der Windstärke 8.

Ob eine Versicherung überhaupt für den Sturmschaden durch Bäume aufkommt, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Denkbar wären beispielsweise die Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Rohbauversicherung oder auch die Haftpflichtversicherung. Für vollgelaufene Keller dagegen bietet sich eine Elementarschadenversicherung an.

Schaden am Auto – Vollkasko oder Teilkasko?

Wichtig für Autofahrer: Die verpflichtende Haftpflichtversicherung kommt in der Regel nicht für einen Sturmschaden auf. Dafür bräuchten Sie mindestens eine Teilkaskoversicherung. Dieser sollten Sie den Schaden so schnell wie möglich melden. Allerdings zahlen auch Teilkaskoversicherungen nur einen Teil sturmbedingter Schäden.
Gab es beispielsweise eine Hochwasserwarnung und das Auto stand in einem gefährdeten Bereich, bleiben Sie schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte besser zu Vollkasko greifen. Was diese Versicherung abdeckt, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Konditionen. In der Regel zahlen auch diese Versicherungen erst ab Windgeschwindigkeiten von 62 km/h (stürmischer Wind, Windstärke 8).

Weil für Auto und Gebäude gleich mehrere Versicherungen infrage kommen, sollten Sie im Zweifelsfall regelmäßig Ihren Versicherungsschutz durch einen Experten prüfen lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dabei gerne zur Seite. Es bietet sich außerdem an, aufgedeckte Versicherungslücken zu schließen, zum Thema Bäume beispielsweise durch gezielte Wiederaufforstung.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Baum, Elementarschäden, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Immobilie, Orkan, Sturmschäden, Sturmtief, Teilkasko, Teilkaskoversicherung, Überschwemmung, Vollkasko, Vollkaskoversicherung, Wohngebäudeversicherung, Ylenia

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