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Ver­si­chert oder nicht: Über ver­stopf­te und gebro­che­ne Ablei­tungs­roh­re!

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„Wenn der Abfluss mal vers­topf ist, ja was ist denn schon dabei…“ – Naja, Sie wis­sen schon?!

Vie­len dürf­te die­se klei­ne Wer­be­bot­schaft eben­so im Ohr hän­gen geblie­ben sein, wie mir.
Aber nun lässt sich längst nicht alles so ein­fach und sicher besei­ti­gen, wie unser Exper­te Gün­ter Schüß­ler zu berich­ten weiß.

Mit einem Gast­kom­men­tar von Gün­ter Schüß­ler, Geschäfts­füh­rer Schüßler´s Rohr­rei­ni­gungs­schnell­dienst GmbH & Co. KG

Herr Schüß­ler, Rohr­ver­stop­fun­gen und deren Besei­ti­gung sind Ihr täg­li­ches Geschäft. Kön­nen Sie uns sagen, ob Rohr­ver­stop­fun­gen über­wie­gend bei alten Häu­sern oder auch bei jün­ge­ren Gebäu­den vor­kom­men? Wel­che Erfah­run­gen haben Sie gemacht?

Zunächst ein­mal kön­nen wir fest­stel­len, dass sich Rohr­ver­stop­fun­gen in/an Häu­sern, die älter als 30 Jah­re sind, ver­mehrt nach­wei­sen las­sen. Damals wur­den noch Stein­zeug­roh­re mon­tiert (Ton- oder Beton­roh­re) die in den ein­zel­nen Steck­ver­bin­dun­gen (Mut­tern) immer wie­der Ver­sät­ze auf­wei­sen. Die meis­ten Häu­ser wur­den bereits, vor allem im Bade­zim­mer­be­reich und im inne­ren des Hau­ses, saniert. Dabei wur­den meist Spar­spül­käs­ten mon­tiert, die mit 6 l Was­ser die Fäka­li­en auf ca. 15 – 30 lfd. Metern bis zum Stra­ßen­ka­nal trans­por­tie­ren sol­len. Die­ses funk­tio­niert selbst­ver­ständ­lich eher schlecht als recht.
Aber auch jün­ge­re Gebäu­de und gera­de Neu­bau­ten sind regel­mä­ßig von Ver­stop­fun­gen betrof­fen. Hier wird oft­mals das Regen­was­ser sepa­riert ver­si­cke­rungs­fä­hig im Gar­ten ange­legt und bei nor­ma­lem Regen bzw. Stark­re­gen fehlt somit die Spüll­eis­tung bis zum Stra­ßen­ka­nal. Zusätz­lich wer­den immer wie­der Din­ge wie Feucht­tü­cher und Intim­tex­ti­li­en ver­wen­det, die in der Grund­lei­tung auf­quel­len und für Ver­stop­fun­gen auf der gesam­ten Län­ge sor­gen.

In den über­wie­gen­den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen fin­det man kei­nen Ein­schluss für die Besei­ti­gung von Rohr­ver­stop­fun­gen

Bei genau­em Stu­di­um der Bedin­gun­gen wird man in Aus­nah­me­fäl­len den­noch fün­dig. Meis­tens sind dann Sum­men­be­gren­zun­gen vor­ge­se­hen, wie die­se Klau­seln exem­pla­risch bele­gen sol­len:
„In Erwei­te­rung von … sind die not­wen­di­gen Kos­ten für die Besei­ti­gung von Ver­stop­fun­gen von Ablei­tungs­roh­ren inner­halb ver­si­cher­ter Gebäu­de sowie auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück mit­ver­si­chert. Aus­ge­schlos­sen sind Ver­stop­fun­gen von Regen­fall­roh­ren. Die Ent­schä­di­gung ist je Ver­si­che­rungs­fall begrenzt auf ein Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me.“
oder
„Der Ver­si­che­rer ersetzt … die Kos­ten für die Besei­ti­gung von Ver­stop­fun­gen von ver­si­cher­ten Roh­ren inner­halb ver­si­cher­ter Gebäu­de sowie auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück. Die Ent­schä­di­gung hier­für ist auf EUR 1.000,- begrenzt.“

Herr Schüß­ler, wel­che Ursa­chen haben Roh­ver­stop­fun­gen? Gibt es hier­für eine ein­deu­ti­ge und immer wie­der­keh­ren­de Erklä­rung?

Die meis­ten Rohr­ver­stop­fun­gen ent­ste­hen durch fal­sche Hand­ha­bung, zu wenig Was­ser und zu vie­le Din­ge die nicht in das WC oder den Küchen­an­schluss gelan­gen soll­ten.
Gute Bei­spie­le hier­für sind z. B. Hack­bra­ten, Forel­le blau, Salz­gur­ken, Essens­res­te, Sup­pen, Pas­ta, zu Weih­nach­ten Tan­nen­zwei­ge, zu Ostern Oster­ei­er, etc.
Das hört sich zunächst ein­mal wit­zig an, ist jedoch für uns jah­res­zei­ten­be­dingt jeder­zeit zu erle­ben.
Die Leu­te haben heu­te kei­ne Lust mehr, vom 3. OG bis zur Müll­ton­ne zu gehen. Lie­ber machen sie den Toi­let­ten­de­ckel auf, schmei­ßen alles rein und drü­cken ab. Damit sind sie fer­tig. Ob der gan­ze „Sarot­ti“ dann im Erd­ge­schoss aus der Toi­let­te schnellt, samt Hähn­chen­kno­chen und diver­sen ande­ren Uten­si­li­en, ist den Leu­ten oben zunächst ein­mal völ­lig egal.
Zudem gibt es deut­li­che Unter­schie­de vom Eigen­tü­mer zum Mie­ter. Die Wer­tig­keit des Mie­ters zum Objekt und deren Kos­ten ist oft­mals nicht so hoch, wie die vom Eigen­tü­mer zum sei­nem Objekt.

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (Roh­ver­stop­fun­gen):

Defek­te Abwas­ser­ka­nä­le ver­ur­sa­chen ekla­tan­te Schä­den: Ärger­lich, wenn es an das eige­ne Porte­mon­naie geht

Neben den erwähn­ten Rohr­ver­stop­fun­gen, die allein betrach­tet schon für ein beträcht­li­ches Scha­den­bild sor­gen kön­nen, stel­len Defek­te an Roh­ren (Rohr­brü­che, etc.) das weit­aus grö­ßer Übel dar.

Man könn­te mei­nen, dass ohne­hin jeder Haus­ei­gen­tü­mer (bzw. Erb­bau­be­rech­tig­te) ein pri­mä­res Inter­es­se dar­an haben dürf­te, sei­ne Abwas­ser­lei­tun­gen regel­mä­ßig auf Funk­ti­on und Dich­tig­keit hin über­prü­fen zu las­sen.
Schließ­lich kann man dadurch Näs­se­schä­den, auf­wän­di­ge Repa­ra­tu­ren am Mau­er­werk begeg­nen und zudem einen Wert­ver­lust der eige­nen Immo­bi­lie ver­mei­den.
Aber anders als bei einem undich­ten Dach, Tür oder Fens­ter zum Bei­spiel, wird alles was im Ver­bor­ge­nen schlum­mert qua­si gedul­det, solan­ge, ja solan­ge kei­ne sicht­ba­ren Schä­den auf­tre­ten.
Dabei kann es oft schon zu spät sein. So ver­si­ckert Abwas­ser teil­wei­se jah­re­lang unbe­merkt, ver­un­rei­nigt Boden und Grund­was­ser und es ent­ste­hen hohe Repa­ra­tur­kos­ten.

Wie es im Erd­reich aus­sieht, zei­gen die­se Bil­der von der Fir­ma Schüß­ler:
Anschau­ungs­ma­te­ri­al (defek­te Roh­re im Erd­reich):

Auf die­sen Umstand hat unlängst die Poli­tik reagiert – und das nicht zwin­gend allei­ne aus Grün­den des Natur­schut­zes, wie ich glau­be: Denn unser Kanal­sys­tem ist z.T. sehr maro­de. Die „öffent­li­che Hand“ wird die­sen finan­zi­el­len Kraft­akt nicht allei­ne meis­tern (wol­len).

Dich­tig­keits- und Funk­ti­ons­prü­fung: Eigen­tum ver­pflich­tet

All­ge­mei­ner Kon­sens dürf­te dar­über herr­schen, dass wir kein ver­seuch­tes Grund­was­ser wol­len.
Aber anders als beim Auto, wel­ches alle zwei Jah­re zur Haupt­un­ter­su­chung muss, sieht die Rea­li­tät bei Ablei­tungs­roh­ren (noch) anders aus.

Gesetz­li­che Vor­ga­ben: Gut gewollt aber aus mei­ner Sicht eher halb­gar gemacht!

Zwar bie­tet ein Bun­des­ge­setz – das Was­ser­haus­halts­ge­setz (WHG) – die wesent­li­che Anspruchs­grund­la­ge für bzw. gegen Betrei­ber von Abwas­ser­an­la­gen.
Danach sind Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ver­pflich­tet, regel­mä­ßig Dicht­heits­prü­fun­gen durch­zu­füh­ren und ihre Abwas­ser­lei­tun­gen zu sanie­ren, um Gefah­ren für die Umwelt und die All­ge­mein­heit abzu­wen­den: „Abwas­ser ist so zu besei­ti­gen, dass das Wohl der All­ge­mein­heit nicht beein­träch­tigt wird; § 55 Abs. 1 WHG.“ Die ent­spre­chen­den: „Abwas­ser­an­la­gen sind [nach dem Stand und nach den all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik] so zu errich­ten, zu betrei­ben und zu unter­hal­ten, dass die Anfor­de­run­gen an die Abwas­ser­be­sei­ti­gung ein­ge­hal­ten wer­den; § 60 Abs. 1 WHG und „ … ist ver­pflich­tet, ihren Zustand, ihre Funk­ti­ons­fä­hig­keit, ihre Unter­hal­tung und ihren Betrieb sowie Art und Men­ge des Abwas­sers und der Abwas­ser­in­halts­stof­fe selbst zu über­wa­chen; § 61 Abs. 2 WHG.“

Aber auf­grund des Föde­ra­lis­mus, sind die recht­li­chen Anfor­de­run­gen an die Dicht­heits­prü­fung pri­va­ter Abwas­ser­lei­tun­gen – je nach Bun­des­land, Krei­sen und Gemein­den – unter­schied­lich gere­gelt.

Häus­li­ches Abwas­ser in aus­ge­wie­se­nen Was­ser­schutz­ge­bie­ten – Fris­ten für NRW: 31.12.2015 und 31.12.2020

In § 8 Süw­VO Abw NRW wer­den die Anfor­de­run­gen aus dem WHG an die Selbst­über­wa­chung kon­kre­ti­siert und Fris­ten für die erst­ma­li­ge Zustands- und Funk­ti­ons­prü­fung und die Wie­der­ho­lungs­prü­fung von pri­va­ten Abwas­ser­lei­tun­gen fest­ge­legt.

  • 31.12.2015, für alle bestehen­den Abwas­ser­lei­tun­gen in Was­ser­schutz­ge­bie­ten, die vor dem 01.01.1965 errich­tet wur­den (vgl. § 8 Abs. 3 SüW­VO Abw NRW).
  • 31.12.2020, für alle ande­ren Abwas­ser­lei­tun­gen in Was­ser­schutz­ge­bie­ten (vgl. § 8 Abs. 3 SüW­VO Abw NRW).
  • Wie­der­ho­lung alle 30 Jah­re (vgl. § 8 Abs. 8 SüW­VO Abw NRW).
    (Ob Ihr Grund­stück im Was­ser­schutz­ge­biet liegt, kön­nen Sie über die­sen Link ermit­teln.)

Für Neu­bau­ten gel­ten beson­de­re Vor­schrif­ten: Unab­hän­gig davon, ob sich das Grund­stück in Was­ser­schutz­ge­bie­ten befin­det oder nicht

“Der Eigen­tü­mer eines Grund­stücks hat im Erd­reich oder unzu­gäng­lich ver­leg­te Abwas­ser­lei­tun­gen zum Sam­meln oder Fort­lei­ten von Schmutz­was­ser oder mit die­sem ver­misch­ten Nie­der­schlags­was­ser sei­nes Grund­stücks nach der Errich­tung oder nach wesent­li­cher Ände­rung unver­züg­lich von Sach­kun­di­gen nach den all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik auf deren Zustand und Funk­ti­ons­fä­hig­keit prü­fen zu las­sen; § 8 Abs. 2 Süw­VO Abw NRW“.

Man möch­te es kaum glau­ben. Aber selbst bei Neu­bau­ten sto­ßen Gün­ter Schüß­ler und sein Team immer wie­der auf Defek­te, weil Bau­ar­bei­ten nicht sach­ge­recht durch­ge­führt wur­den.

Es ist für uns immer wie­der ver­wun­der­lich, dass alle Din­ge – gera­de im Neu­bau – wie z. B. Türz­ar­gen, Wand- und Flie­sen­be­lä­ge, etc., bewer­tet wer­den. Jedoch die wich­tigs­ten Kom­po­nen­ten, die sich im Unter­grund befin­den, wie z. B. Abwas­ser­lei­tun­gen, Außen­iso­lie­rung, Drai­na­gen, Pump­sta­tio­nen und Rückstau­schutz nicht.
Zu Bewer­tun­gen kommt es erst dann, wenn die Garan­tie nach 5 Jah­ren nicht mehr vor­han­den ist und die ers­ten Ver­stop­fun­gen auf­tre­ten. Oft­mals, wenn die Gara­ge plat­ziert ist, alle Pflas­ter­flä­chen ver­legt wur­den und wir dann die ers­te TV-Unter­su­chung durch­füh­ren, die in der Regel für einen Neu­bau bei einem Preis von ca. 200,00 – 300,00 € als Erst­auf­nah­me liegt. Hier­bei wer­den meist unzäh­li­ge Falsch­mon­ta­gen, Defor­ma­tio­nen der Roh­re, Defek­te durch das Ver­dich­ten der Erd­ober­flä­che, aus­ge­drück­te Ohr­rin­ge, falsch mon­tier­te Rück­stau­klap­pen, etc., fest­ge­stellt und doku­men­tiert. Lei­der meis­tens dann viel zu spät.

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (defek­te Roh­re im Erd­reich bei Neu­bau­ten):

War­um über­haupt all der Stress, wenn ein Teil der Eigen­tü­mer erst gar nicht in die Pflicht genom­men wird?

„Für die Prü­fung ande­rer Abwas­ser­lei­tun­gen wird kei­ne lan­des­weit gel­ten­de Frist zur Erst­prü­fung vor­ge­ge­ben. Unab­hän­gig hier­von kann die Gemein­de von ihrer Sat­zungs­er­mäch­ti­gung (§ 53 Abs. 1e S. 1 Nr. 1 LWG) Gebrauch machen; § 8 Abs. 4 SüW­VO Abw NRW“.
Ein­mal von mög­li­chen recht­li­chen Fol­gen bei Miss­ach­tung (Ver­hän­gung von Buß­gel­dern) abge­se­hen, dürf­te jedem Eigen­tü­mer viel am Wert­erhalt des eige­nen Gebäu­des lie­gen.
Nicht zuletzt kann eine unzu­rei­chen­de War­tung zum Erlö­schen des Ver­si­che­rungs­schut­zes (Gebäu­de­ver­si­che­rung) füh­ren.

Apro­pos Gebäu­de­si­che­rung: Was wür­den Sie davon hal­ten, wenn Ihre Ver­si­che­rung Bruch­schä­den an Zu- und ins­be­son­de­re an Ablei­tungs­roh­ren bezahlt?

Sie hät­ten sicher­lich nichts dage­gen, oder?

Bevor wir uns die­ser Fra­ge ein­dring­lich wid­men, möch­te ich mir einen klei­nen Aus­flug erlau­ben.
Was bedeu­tet es, wenn in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen von Zu- und Ablei­tungs­roh­ren inner­halb bzw. außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks die Rede ist?
Wie die Begriff­lich­kei­ten bereits andeu­ten, wird im Scha­dens­fall sei­tens einer Ver­si­che­rung sehr genau dar­auf geach­tet, ob das Rohr inner­halb (also bis zur Grund­stücks­gren­ze) gebro­chen ist und/oder dar­über hin­aus (also außer­halb der Grund­stücks­gren­ze bis zum Kanal­haupt­an­schluss). Und damit die Fra­ge, ob der Scha­den ver­si­chert ist oder nicht.

Soll­te Ihre Ver­si­che­rung, respek­ti­ve die Bedin­gun­gen, kei­ne Klau­sel für den Fall der Fäl­le vor­se­hen, gehen Sie leer aus. Sie tra­gen die Kos­ten für eine Repa­ra­tur oder Sanie­rung ganz allei­ne. Und das kann sehr teu­er wer­den.
Schließ­lich haben: „Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin­nen und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer .. gro­ße Schä­den an Abwas­ser­lei­tun­gen kurz­fris­tig zu sanie­ren oder sanie­ren zu las­sen. Mit­tel­gro­ße Schä­den sind in einem Zeit­raum von zehn Jah­ren zu sanie­ren. Bei Baga­tell­schä­den ist eine Sanie­rung in der Regel vor der Wie­der­ho­lungs­prü­fung nach § 8 Absatz 8 nicht erfor­der­lich; § 10 Abs. 1 Süw­VO Abw NRW“.

Herr Schüß­ler, was hal­ten Sie von die­ser gesetz­li­chen Rege­lung? Wie wür­den Sie gro­ße Schä­den defi­nie­ren; was sind Mit­tel­gro­ße? Kön­nen Sie uns Bei­spie­le nen­nen?

Heu­te sind TV-Anla­gen, die zur Unter­su­chung von Abwas­ser­lei­tun­gen benutzt wer­den, so gut, wie bei einer „Darm­spie­ge­lung“. Sämt­li­che Haar­ris­se, Defek­te, Wur­ze­lein­wüch­se und Undich­tig­kei­ten kön­nen genau­es­tens unter­sucht und doku­men­tiert wer­den. Selbst die Stel­le, an dem sich die­ser Defekt befin­det (inner­halb und außer­halb des Hau­ses) kann mit­tels Rohr­or­tung bis auf einen hal­ben Meter genau an der Ober­flä­che ange­zeich­net und fest­ge­stellt wer­den.
Wenn wir mal davon aus­ge­hen, dass sämt­li­che Häu­ser die älter als 20 Jah­re sind, einer Druck­prü­fung nicht stand­hal­ten, so wis­sen wir, wie undicht unse­re Kanä­le bei einer Ver­stop­fung, einem Rück­stau, bei Stark­re­gen oder einer nicht fach­ge­rech­ten Fre­quen­tie­rung sein dürf­ten. Die­ses fäka­li­en­hal­ti­ge Abwas­ser sickert aus den undich­ten Muf­fen her­aus und befin­det sich in unse­rem Grund­was­ser.
Gera­de bei Brun­nen­was­ser, wel­chem durch die Gesteins­fil­te­rung – die Sedi­men­te – ein guter Geschmack und soge­nann­te „hei­len­de Kräf­te“ zuge­ord­net oder nach­ge­wie­sen wer­den, kann fest­ge­stellt wer­den, dass es sehr wahr­schein­lich kei­nen Brun­nen in Deutsch­land geben wird, der kei­nen Fäka­li­en­an­teil im Was­ser besitzt. Zu defi­nie­ren­de Defek­te im Lauf- oder Rohr­be­reich, wo ganz klar Erd­reich ein­spült und mit­tels TV-Anla­ge sicht­bar ist, dass das Fäkal­was­ser hier durch die Muf­fe in das Erd­reich läuft, soll­ten zum Schutz des eige­nen Gebäu­des und in Anbe­tracht der zukünf­ti­gen Gene­ra­tio­nen repa­riert wer­den.
Nicht jeder Muf­fen­ver­satz ist schäd­lich und schlimm und muss sofort einer Repa­ra­tur unter­zo­gen wer­den. Hier­bei geht es häu­fig um die Fre­quen­tie­rung der Abwas­ser­lei­tung. Die­se muss einer indi­vi­du­el­len Bewer­tung unter­zo­gen wer­den, die selbst­ver­ständ­lich auf Grund­la­ge der Ver­ord­nung zur Selbst­über­wa­chung von Abwas­ser­an­la­gen, also der Selbst­über­wa­chungs­ver­ord­nung Abwas­ser (Süw­VO Abw), vor­ge­nom­men wird.
Jedoch gibt es auch hier einen Ermes­sens­spiel­raum, der von dem Ope­ra­teur vor Ort aus­ge­wer­tet wer­den kann.

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (defek­te gro­ße und mit­tel­gro­ße Schä­den):

Gut zu wis­sen: Sol­che Klau­seln kön­nen „Gold wert sein“!
Erwei­ter­te Ver­si­che­rung von Ablei­tungs­roh­ren auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück:

“In Erwei­te­rung von … sind Frost- und sons­ti­ge Bruch­schä­den an Ablei­tungs­roh­ren der Was­ser­ver­sor­gung außer­halb ver­si­cher­ter Gebäu­de auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück ver­si­chert, soweit die­se Roh­re der Ent­sor­gung ver­si­cher­ter Gebäu­de oder Anla­gen die­nen.”

Erwei­ter­te Ver­si­che­rung von Ablei­tungs­roh­ren außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks:

“In Erwei­te­rung von … sind Frost- und sons­ti­ge Bruch­schä­den an Ablei­tungs­roh­ren der Was­ser­ver­sor­gung ver­si­chert, die außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks ver­legt sind und der Ent­sor­gung ver­si­cher­ter Gebäu­de oder Anla­gen die­nen, soweit der Ver­si­che­rungs­neh­mer dafür eine Gefahr trägt.”

Knack­punkt Scha­den­ur­sa­che: Wie reagie­ren Ver­si­che­run­gen auf die Fra­ge: „Liegt ein ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger Scha­den vor, ja oder nein?“

Herr Schüß­ler, Sie sind u.a. auch für Ver­si­che­rungs­kon­zer­ne als exter­ner Gut­ach­ter tätig, um Scha­den­sze­na­ri­en zu doku­men­tie­ren. Wel­che Erfah­run­gen haben Sie hin­sicht­lich der ent­stan­de­nen Kos­ten im Fal­le eines Rohr­bru­ches gemacht; wer­den die­se sei­tens der Ver­si­che­run­gen anstands­los bezahlt? Oder mit wel­chen Hür­den hat ein Eigen­tü­mer zu kämp­fen?

Da ich seit 1997 sowohl für Haus­ei­gen­tü­mer als auch für Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten als Sach­ver­stän­di­ger tätig bin, habe ich in den Jah­ren fest­ge­stellt, wie die Ver­trä­ge dahin­ge­hend ver­än­dert wor­den sind, dass gro­ße Ver­si­che­run­gen die Schä­den nicht mehr in dem Maße regu­lie­ren müs­sen. In den neu­en Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen ist das Rohr „außer­halb des Hau­ses“, wel­ches sich bereits schon unter­halb der Sohl­plat­te befin­det nicht mehr inbe­grif­fen und muss somit von den Ver­si­che­run­gen bei Schä­den nicht mehr bezahlt wer­den. In den Ver­trä­gen aus dem Jahr 2000 und älter war die­ses selbst­ver­ständ­lich noch anders gere­gelt und gehör­te noch zu „inner­halb des Hau­ses“ und wur­de somit gezahlt.
Wir als Unter­neh­men neh­men für unse­re Kun­den die Ter­mi­ne mit dem Scha­dens­re­gu­lie­rer vor Ort per­sön­lich wahr. Der Kun­de kennt sich meist mit den Sta­tu­ten des Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges, wo, was und in wel­chem Fall ver­si­chert ist nicht aus. Somit ver­su­chen wir für bei­de Sei­ten ein akzep­ta­bles Ergeb­nis mit der ent­spre­chen­den Scha­dens­re­gu­lie­rung her­bei­zu­füh­ren. In der Regel gelingt die­ses auch bedingt durch die rich­ti­ge Doku­men­ta­ti­on der Abwas­ser­lei­tung, der plat­zier­ten Rohr­lei­tung und Höhen­ni­vel­lie­rung.

Nun bli­cke ich seit 2001 eben­falls auf eine Viel­zahl von Scha­den­mel­dun­gen und deren Abwick­lung zurück.

Ein strit­ti­ger Punkt ist – neben den bereits erwähn­ten Din­gen, stets die Fra­ge, ob tat­säch­lich ein Rohr­bruch oder sons­ti­ge Grün­de (z.B. ein sog. Muf­fen­ver­satz) vor­lie­gen.
Herr Schüß­ler: Was ist ein Muf­fen­ver­satz und wel­che ande­ren Grün­de füh­ren zu undich­ten Roh­ren?

Ein Muf­fen­ver­satz ent­steht z.B., wenn die sei­ner­zeit ver­leg­ten Hanf­stri­cke (Abdich­tung in den Roh­ren sel­ber) in den Jah­ren ver­rot­ten und sich dadurch die Steck­ver­bin­dun­gen von ein­zel­nen Roh­ren ver­schie­ben.
Ein ein­fa­ches Bei­spiel für das wei­te­re Set­zen der Abwas­ser­lei­tung ist, wenn man jeden Tag in sei­nen Gar­ten geht und an die glei­che Stel­le 1 Liter Was­ser hin­gießt. Bei die­sem Vor­gang wer­den die Null­an­tei­le im Dreck weggespült.Nach einer Zeit von unge­fähr 3 bis 5 Mona­ten hat man hier schon ein sicht­ba­res Loch in der Ober­flä­che. Die­ses pas­siert genau­so mit den Abwas­ser­lei­tun­gen. Hier­bei läuft aus den undich­ten Abwas­ser­lei­tun­gen immer wie­der fäkal­hal­ti­ges Abwas­ser her­aus, ver­si­ckert im Erd­reich und spült die Null­an­tei­le weg (feins­te Par­ti­kel von Staub). Dadurch kann sich dann das Abwas­ser­rohr set­zen bis es dann irgend­wann kom­plett abreißt. Die­ses kann dann nur noch mit­tels offe­ner Bau­wei­se (Tief­bau) repa­riert wer­den.
Um den Scha­den für sein eige­nes Gebäu­de abzu­wen­den und even­tu­ell teu­re Not­dien­st­ein­sät­ze, die immer dann pas­sie­ren, wenn man sie nicht braucht, zu spa­ren, soll­te zunächst eine ers­te Bestands­auf­nah­me der Abwas­ser­lei­tung mit­tels einer TV-Anla­ge durch­ge­führt wer­den.
Wei­ter­hin wird oft­mals ein Defekt in der Abwas­ser­lei­tung erst dann fest­ge­stellt, wenn bereits Schim­mel und Feuch­tig­keit das Gebäu­de befal­len haben.
Im letz­te­ren Fall ist eine zu spät durch­ge­führ­te TV-Unter­su­chung immer dann das Pro­blem, wenn das Rohr mit­tels Inli­ner (Rohr- in Rohr- Sys­tem) nicht mehr repa­ra­bel ist (Zusam­men­bruch, Abriss, nur noch Erd­reich sicht­bar).
Die­se Kos­ten und der damit ver­bun­de­ne Arbeits­auf­wand, wie z. B. Dreck, Staub, Flie­sen­schä­den und ähn­li­ches, kann man sich pro­blem­los bei einer recht­zei­ti­gen TV-Unter­su­chung spa­ren. Es kön­nen meist an der defek­ten Stel­le Inli­ner plat­ziert wer­den. Durch das Set­zen eines Inli­ners wer­den zukünf­ti­ge Defek­te an der Lei­tung dau­er­haft ver­mie­den und viel Ärger, Geld und Zeit gespart.

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (Rohr­bruch):

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (Muf­fen­ver­satz):

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (sonst. Grün­de für undich­te Roh­re):

Fazit

Der poli­ti­sche Wil­le, Eigen­tü­mer beim The­ma Abwas­ser in die Ver­ant­wor­tung zu neh­men, geht aus mei­ner Sicht nicht weit genug.
Die Fris­ten für eine Erst­über­prü­fung erschei­nen zu weit­ma­schig zu sein. Und über­haupt wird ein gro­ßer Teil der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer (z.B. die­je­ni­gen, des­sen Grund­stück nicht in einem aus­ge­wie­se­nen Natur­schutz­ge­biet liegt) über­haupt gar nicht oder zumin­dest unge­nü­gend von den gesetz­li­chen Rege­lun­gen erfasst.
Die Wie­der­zu­las­sung eines gebrauch­ten PKW setzt zwin­gend einen ver­kehrs­si­che­ren Zustand vor­aus, wel­cher wie­der­um über einen gül­ti­gen Prüf­be­richt (Haupt­un­ter­su­chung) nach­ge­wie­sen wer­den muss.
Vom Gesetz­ge­ber hät­te ich mir – bezo­gen auf die Dich­tig­keits- und Funk­ti­ons­prü­fung bei Ablei­tungs­roh­ren – eine ver­gleich­ba­re Rege­lung gewünscht.

Stra­te­gi­sche Koope­ra­ti­on: Ein star­kes Team

Herr Schüß­ler und sei­ne Mit­ar­bei­ten bera­ten Sie in allen Fra­gen rund um die Zustands- und Funk­ti­ons­prü­fung Ihrer Abwas­ser­an­la­ge und hel­fen natür­lich auch im Fal­le einer even­tu­el­len Sanie­rung.

Und ich unter­stüt­ze Sie ger­ne bei der Über­prü­fung Ihrer bestehen­den Gebäu­de­ver­si­che­rung, wei­se auf ent­spre­chen­de Lücken im Klein­ge­druck­ten hin und recher­chie­re selbst­ver­ständ­lich eben­so ger­ne geeig­ne­te Gebäu­de­ver­si­che­run­gen für Ihr selbst­ge­nutz­tes Ein-/ Zwei oder für Ihr ver­mie­te­tes Mehr­fa­mi­li­en­haus – auch für Ihre Feri­en­im­mo­bi­lie im Aus­land.

Wir freu­en uns auf eine gute Zusam­men­ar­beit

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Abwasser, Dichtheitsprüfung, Gebäudeversicherung, Muffenversatz, Rohrbruch, Rohrreinigung, Rohrrenovierung, Rohrsanierung, Rohrverstopfungen, TV-Rohruntersuchung

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41 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Vie­len Dank für die­sen Bei­trag zum The­ma Rohr­rei­ni­gung. Gut zu wis­sen, dass eine Rohr­rei­ni­gung auch von der Ver­si­che­rung über­nom­men wer­den kann. Ich wer­de mal einen Not­dienst kon­tak­tie­ren müs­sen.

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  • Bei uns ist lei­der ein Rohr ver­stopft. Gut zu wis­sen, dass Ver­stop­fun­gen durch fal­sche Hand­ha­bung ent­ste­hen. Ich wer­de nun auch das Leck im Rohr orten las­sen.

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  • Maria Mettermann
    Juli 16, 2023 4:36 p.m.

    Unser Haus ist wirk­lich schon sehr alt und da kann sowas mal pas­sie­ren. Das ist wirk­lich eine ekli­ge Ange­le­gen­heit und da soll­te man sich hel­fen las­sen. Dann ist das auch durch eine Kanal­rei­ni­gung wie­der gut.

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  • Ich habe neu­lich auch eine Kanal­rei­ni­gung machen las­sen, da ich eine Ver­stop­fung hat­te. Gut zu wis­sen, dass in den über­wie­gen­den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen kein Ein­schluss für die Besei­ti­gung von Rohr­ver­stop­fun­gen zu fin­den ist. Ich wer­de mal nach­se­hen, ob das bei mei­ner auch so ist.

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    • Hal­lo Herr Trabb!

      Lei­der fin­den sich sol­che Klau­seln in sehr weni­gen “Stan­dard-Bedin­gun­gen”.
      Hier muss man schon mal einen ordent­li­chen Leis­tungs­ver­gleich anstel­len, um sei­ne Ablei­tungs­roh­re inner­halb und außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks ver­si­chert zu wis­sen.

      Bes­te Grü­ße
      Chris­ti­an Ulrich

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  • Bei uns war auch der Abfluss ver­stopft. Inter­es­sant, wie man die Ver­stop­fung lösen kann. Doch am Schluss muss­ten wir den ver­stopf­ten Abfluss rei­ni­gen las­sen.

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  • Gut zu wis­sen, dass es bei Ver­stop­fun­gen oft der Fall ist, dass Abwas­ser teil­wei­se jah­re­lang unbe­merkt ver­si­ckert und so hohe Repa­ra­tur­kos­ten ent­ste­hen. Ich möch­te eine Rohr­rei­ni­gung beim Haus mei­ner Groß­el­tern vor­neh­men las­sen. hof­fent­lich habe ich dafür zum Anfang der Woche einen pas­sen­den Fach­mann gefun­den.

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  • Vie­len Dank für die­sen Bei­trag zum The­ma Ablei­tungs­roh­re. Ich muss dem­nächst mei­nen Kanal rei­ni­gen las­sen. Es ist inter­es­sant, dass meis­tens dann Sum­men­be­gren­zun­gen vor­ge­se­hen sind.

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  • Dan­ke für den Arti­kel! Bei uns ist der Abfluss und poten­zi­ell auch das Rohr ver­stopft. Daher ist es gut zu wis­sen, dass dies meist auf fal­sche Hand­ha­bung zurück­zu­füh­ren ist. Ich hof­fe, bei uns wird es kei­ne Pro­ble­me mit der Ver­si­che­rung geben.

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  • Wir hat­ten vor einem Monat einen Was­ser­scha­den. Das Rohr muss­te ich kom­plett sanie­ren las­sen. Schön zu erfah­ren, dass die Fra­ge, ob die Ver­si­che­rung zahlt, oft nicht ein­fach zu beant­wor­ten ist.

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  • Anton Schneider
    September 9, 2022 9:49 p.m.

    Bei uns ist das Rohr auch in der Küche ver­stopft. Gut zu wis­sen, wie es mit der Ver­si­che­rung steht. Ich wer­de mich mal genau­er dar­über infor­mie­ren.

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  • Tuula Lipponen
    Juli 20, 2022 2:06 p.m.

    Inter­es­sant, dass es oft zu Ver­stop­fun­gen kommt, wenn die Häu­ser ein Alter von min­des­tens 30 Jah­ren aus­wei­sen. Das Rohr mei­ner Toi­let­te ist seit heu­te Mor­gen auf ein­mal ver­stopft gewe­sen. Für eine schnel­le
    Rohr­rei­ni­gung suche ich am bes­ten einen idea­len Ser­vice auf.

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  • Es ist inter­es­sant über die ver­schie­de­nen Grün­de für eine Rohr­ver­stop­fung zu lesen. Ich kann mir vor­stel­len, dass man prä­ven­tiv eine Ver­stop­fung vor­beu­gen kann. Gibt es Zeit­punkt in denen auf jeden Fall eine Rohr­sa­nie­rung durch­ge­führt wer­den soll­te?

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  • Maria Schwarz
    April 29, 2022 9:07 a.m.

    Mir war nicht klar, dass oft­mals ein Defekt in der Abwas­ser­lei­tung erst dann fest­ge­stellt, wenn bereits Schim­mel und Feuch­tig­keit das Gebäu­de befal­len haben. Das Abwas­ser­rohr, das direkt unter mei­nen Gar­ten ver­läuft, ist so sehr ver­schmutzt, dass ich am liebs­ten eine Rohr­sa­nie­rung vor­neh­men möch­te. Zuerst las­se ich mich dafür von einem Exper­ten bera­ten.

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  • Es ist wirk­lich hilf­reich, so aus­führ­lich zum The­ma “ver­stopf­te Roh­re” infor­miert zu wer­den. Ich lebe selbst zur Mie­te und muss­te bereits den Rohr­rei­ni­gungs­dienst rufen. Glück­li­cher­wei­se konn­te es schnell beho­ben wer­den, ein Scha­den ist nicht ent­stan­den. Die Angst war aber da, dass es mit einer Rohr­rei­ni­gung nicht getan ist und mir hohe Kos­ten ent­ste­hen.

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  • Maria Schwarz
    März 29, 2022 1:56 p.m.

    Gut zu wis­sen, dass man durch das Set­zen eines Inli­ners zukünf­tig Defek­te an der Lei­tung dau­er­haft ver­mei­den kann. Ich habe das Gefühl, dass eine Lei­tung nicht mehr rich­tig abfließt. Für eine Kanal­un­ter­su­chung mit Kame­ras wer­de ich ein Fach­un­ter­neh­men beauf­tra­gen.

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  • Wir hat­ten eine ver­stopf­te Rohr­lei­tung, wel­ches wir rei­ni­gen las­sen muss­ten. Es ist gut zu wis­sen, dass zu wenig Was­ser die Ver­stop­fung aus­ge­löst haben könn­te. Daher wer­den wir dies in Zukunft umge­hen.

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  • Bei uns lief das Was­ser nicht mehr ab. Grund dafür war ein ver­stopf­tes Rohr, wel­ches wir pro­fes­sio­nell rei­ni­gen lie­ßen. Daher fin­de ich es inter­es­sant, dass die meis­ten Ver­stop­fun­gen durch zu wenig Was­ser wer­den.

    Antworten
  • Bei uns ist lei­der ein Rohr ver­stopft. Gut zu wis­sen, dass Ver­stop­fun­gen durch fal­sche Hand­ha­bung ent­ste­hen. Ich wer­de eine Fir­ma für Rohr­ver­stop­fung in Olden­burg suchen.

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  • Martin Lobinger
    Oktober 19, 2021 10:28 p.m.

    Gut zu wis­sen, dass sich Rohr­ver­stop­fun­gen in/an Häu­sern, die älter als 30 Jah­re sind, ver­mehrt nach­wei­sen las­sen. Mein Onkel muss oft Ver­stop­fun­gen im Abfluss in sei­nem Haus auf­lö­sen. Viel­leicht spielt da der Umstand eine Rol­le, dass das Haus sogar 40 Jah­re alt ist.

    Antworten
  • Guter Bei­trag zu kaput­ten Abfluss­roh­ren. Gut, dass in Zukunft regel­mä­ßig Dicht­heits­prü­fun­gen durch­ge­führt wer­den sol­len, dass sowas nicht mehr pas­siert. Wir haben auch gemerkt, dass unse­re Roh­re nicht mehr pas­sen, jetzt wer­den wir bald eine Kanal­sa­nie­rung bei uns durch­füh­ren las­sen.

    Antworten
  • Thomas Karbowski
    September 21, 2021 9:50 p.m.

    Gut zu wis­sen, dass das Was­ser­haus­halts­ge­setz die wesent­li­che Anspruchs­grund­la­ge für bzw. gegen Betrei­ber von Abwas­ser­an­la­gen dar­stellt. Mein Onkel möch­te eine Kla­ge gegen den Betrei­ber der loka­len Abwas­ser­an­la­ge erhe­ben. Er weiß nun, dass er nach kon­kre­ten Anspruchs­grund­la­gen im WHG suchen muss.

    Antworten
    • Hal­lo Herr Kar­bow­ski!

      Vie­len Dank für Ihren Kom­men­tar.

      Bit­te neh­men Sie zur Kennt­nis, dass ich grund­sätz­lich Querverweise/ Links lösche, weil ich deren Inhalt nicht über­prü­fen kann.

      Bes­te Grü­ße
      Chris­ti­an Ulrich

      Antworten
  • Bei mir in der Woh­nung sind wie­der die Roh­re ver­stopft, Gut zu wis­sen, was alles in eine Toi­let­te darf, und was nicht. Ich wer­de wohl wie­der die Kanal­rei­ni­gung rufen müs­sen.

    Antworten
  • Wie Sie bereits anfüh­ren, ist die Prü­fung der Abwas­ser­lei­tun­gen auf Grund­la­ge der Selbst­über­wa­chungs­ver­ord­nung Abwas­ser (Süw­VO Abw) durch­zu­füh­ren. Es gibt eben vie­le Stel­len an denen Schä­den auf­tre­ten kön­nen oder an denen nach­ge­bes­sert wer­den muss. Vie­len Dank für Ihren Bei­trag zur Gebäu­de­ver­si­che­rung hin­sicht­lich eines Rohr­scha­dens.

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    • Christian Ulrich LL.B., M.A.
      November 13, 2019 1:00 p.m.

      Hal­lo Herr Bucher!

      Vie­len Dank für Ihren Kom­men­tar, dem ich nun wie­der­um “ein­fach so unkom­men­tiert ste­hen las­se”. 😉 Dan­ke!

      Bes­te Grü­ße
      Chris­ti­an Ulrich

      Antworten
  • Was darf ins WC nicht – dies soll viel­leicht in jeder Toi­let­te rot geschrie­ben ste­hen! Bei uns im Hau­se wer­den vie­le Woh­nun­gen ver­mie­tet und die Ver­stop­fun­gen kom­men ja nicht sel­ten. Da ich im Erd­ge­schoss woh­ne, beun­ru­higt mich die­ses The­ma sehr. Mein ers­tes Ret­tungs­mit­tel, Püm­pel, steht immer Wache.

    Antworten
    • Christian Ulrich LL.B., M.A.
      Februar 12, 2019 12:47 p.m.

      Hal­lo Hel­ga!

      Vie­len Dank für Ihren Kom­men­tar – das hört sich irgend­wie beun­ru­hi­gend an.
      Wenn Sie einen Fach­mann suchen, kann ich Sie in die­sem Zusam­men­hang ger­ne an die Fir­ma Schüßler’s Rohr­rei­ni­gungs­schnell­dienst: https://rohrreinigungsschnelldienst.de ver­wei­sen.

      Ansons­ten hof­fe ich, dass für den Scha­den­fall auch eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung vor­hal­ten. Wenn nicht, spre­chen Sie mich ger­ne an!

      Bes­te Grü­ße
      Chris­ti­an Ulrich

      Antworten
  • Gibt es einen Zeit­raum, in dem es sinn­voll ist eine War­tung durch­füh­ren zu las­sen? Bei mei­ner Dusche muss­te mal eine TV-Unter­su­chung der Abwas­ser­lei­tung gemacht wer­den. Das Rohr war ver­stopft und ließ sich nicht frei­set­zen.

    Antworten
    • Christian Ulrich LL.B., M.A.
      Februar 12, 2019 12:44 p.m.

      Hal­lo Bernd!

      Vie­len Dank für Ihren Kom­men­tar.

      Lei­der kann ich Ihre Fra­ge nicht beant­wor­ten und ver­wei­se Sie in die­sem Zusam­men­hang ger­ne an die Fir­ma Schüßler’s Rohr­rei­ni­gungs­schnell­dienst: https://rohrreinigungsschnelldienst.de

      Bes­te Grü­ße
      Chris­ti­an Ulrich

      Antworten
  • Dan­ke für die­sen tol­len Blog.

    Antworten
  • Maria Erdmann
    März 6, 2018 9:17 a.m.

    Dan­ke für den Bei­trag. Sowas ist immer ärger­lich und läs­tig. Mei­ne Nach­ba­rin muss­te vor kur­zem auch einen Fach­mann orga­ni­sie­ren um die Schä­den zu besei­ti­gen. Zum Glück ging das bei ihr schnell.

    Antworten
    • Christian Ulrich LL.B., M.A.
      März 6, 2018 9:33 a.m.

      Guten Mor­gen Frau Erd­mann!

      Es freut mich zu hören, wenn Ihnen mein Bei­trag gefal­len hat und eben­so, dass Ihrer Bekann­ten schnell gehol­fen wur­de.
      Lei­der tum­meln sich auch in die­ser Bran­che zu vie­le schwar­ze Scha­fe…

      Bes­te Grü­ße
      Chris­ti­an Ulrich

      Antworten

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