Versicherungen

Versichert oder nicht: Über verstopfte und gebrochene Ableitungsrohre!

41 Kommentare

„Wenn der Abfluss mal verstopf ist, ja was ist denn schon dabei…“ – Naja, Sie wissen schon?!

Vielen dürfte diese kleine Werbebotschaft ebenso im Ohr hängen geblieben sein, wie mir.
Aber nun lässt sich längst nicht alles so einfach und sicher beseitigen, wie unser Experte Günter Schüßler zu berichten weiß.

Mit einem Gastkommentar von Günter Schüßler, Geschäftsführer Schüßler´s Rohrreinigungsschnelldienst GmbH & Co. KG

Herr Schüßler, Rohrverstopfungen und deren Beseitigung sind Ihr tägliches Geschäft. Können Sie uns sagen, ob Rohrverstopfungen überwiegend bei alten Häusern oder auch bei jüngeren Gebäuden vorkommen? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Zunächst einmal können wir feststellen, dass sich Rohrverstopfungen in/an Häusern, die älter als 30 Jahre sind, vermehrt nachweisen lassen. Damals wurden noch Steinzeugrohre montiert (Ton- oder Betonrohre) die in den einzelnen Steckverbindungen (Muttern) immer wieder Versätze aufweisen. Die meisten Häuser wurden bereits, vor allem im Badezimmerbereich und im inneren des Hauses, saniert. Dabei wurden meist Sparspülkästen montiert, die mit 6 l Wasser die Fäkalien auf ca. 15 – 30 lfd. Metern bis zum Straßenkanal transportieren sollen. Dieses funktioniert selbstverständlich eher schlecht als recht.
Aber auch jüngere Gebäude und gerade Neubauten sind regelmäßig von Verstopfungen betroffen. Hier wird oftmals das Regenwasser separiert versickerungsfähig im Garten angelegt und bei normalem Regen bzw. Starkregen fehlt somit die Spülleistung bis zum Straßenkanal. Zusätzlich werden immer wieder Dinge wie Feuchttücher und Intimtextilien verwendet, die in der Grundleitung aufquellen und für Verstopfungen auf der gesamten Länge sorgen.

In den überwiegenden Versicherungsbedingungen findet man keinen Einschluss für die Beseitigung von Rohrverstopfungen

Bei genauem Studium der Bedingungen wird man in Ausnahmefällen dennoch fündig. Meistens sind dann Summenbegrenzungen vorgesehen, wie diese Klauseln exemplarisch belegen sollen:
„In Erweiterung von … sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert. Ausgeschlossen sind Verstopfungen von Regenfallrohren. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf ein Prozent der Versicherungssumme.“
oder
„Der Versicherer ersetzt … die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von versicherten Rohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück. Die Entschädigung hierfür ist auf EUR 1.000,- begrenzt.“

Herr Schüßler, welche Ursachen haben Rohverstopfungen? Gibt es hierfür eine eindeutige und immer wiederkehrende Erklärung?

Die meisten Rohrverstopfungen entstehen durch falsche Handhabung, zu wenig Wasser und zu viele Dinge die nicht in das WC oder den Küchenanschluss gelangen sollten.
Gute Beispiele hierfür sind z. B. Hackbraten, Forelle blau, Salzgurken, Essensreste, Suppen, Pasta, zu Weihnachten Tannenzweige, zu Ostern Ostereier, etc.
Das hört sich zunächst einmal witzig an, ist jedoch für uns jahreszeitenbedingt jederzeit zu erleben.
Die Leute haben heute keine Lust mehr, vom 3. OG bis zur Mülltonne zu gehen. Lieber machen sie den Toilettendeckel auf, schmeißen alles rein und drücken ab. Damit sind sie fertig. Ob der ganze „Sarotti“ dann im Erdgeschoss aus der Toilette schnellt, samt Hähnchenknochen und diversen anderen Utensilien, ist den Leuten oben zunächst einmal völlig egal.
Zudem gibt es deutliche Unterschiede vom Eigentümer zum Mieter. Die Wertigkeit des Mieters zum Objekt und deren Kosten ist oftmals nicht so hoch, wie die vom Eigentümer zum seinem Objekt.

Anschauungsmaterial (Rohverstopfungen):

Defekte Abwasserkanäle verursachen eklatante Schäden: Ärgerlich, wenn es an das eigene Portemonnaie geht

Neben den erwähnten Rohrverstopfungen, die allein betrachtet schon für ein beträchtliches Schadenbild sorgen können, stellen Defekte an Rohren (Rohrbrüche, etc.) das weitaus größer Übel dar.

Man könnte meinen, dass ohnehin jeder Hauseigentümer (bzw. Erbbauberechtigte) ein primäres Interesse daran haben dürfte, seine Abwasserleitungen regelmäßig auf Funktion und Dichtigkeit hin überprüfen zu lassen.
Schließlich kann man dadurch Nässeschäden, aufwändige Reparaturen am Mauerwerk begegnen und zudem einen Wertverlust der eigenen Immobilie vermeiden.
Aber anders als bei einem undichten Dach, Tür oder Fenster zum Beispiel, wird alles was im Verborgenen schlummert quasi geduldet, solange, ja solange keine sichtbaren Schäden auftreten.
Dabei kann es oft schon zu spät sein. So versickert Abwasser teilweise jahrelang unbemerkt, verunreinigt Boden und Grundwasser und es entstehen hohe Reparaturkosten.

Wie es im Erdreich aussieht, zeigen diese Bilder von der Firma Schüßler:
Anschauungsmaterial (defekte Rohre im Erdreich):

Auf diesen Umstand hat unlängst die Politik reagiert – und das nicht zwingend alleine aus Gründen des Naturschutzes, wie ich glaube: Denn unser Kanalsystem ist z.T. sehr marode. Die „öffentliche Hand“ wird diesen finanziellen Kraftakt nicht alleine meistern (wollen).

Dichtigkeits- und Funktionsprüfung: Eigentum verpflichtet

Allgemeiner Konsens dürfte darüber herrschen, dass wir kein verseuchtes Grundwasser wollen.
Aber anders als beim Auto, welches alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung muss, sieht die Realität bei Ableitungsrohren (noch) anders aus.

Gesetzliche Vorgaben: Gut gewollt aber aus meiner Sicht eher halbgar gemacht!

Zwar bietet ein Bundesgesetz – das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – die wesentliche Anspruchsgrundlage für bzw. gegen Betreiber von Abwasseranlagen.
Danach sind Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig Dichtheitsprüfungen durchzuführen und ihre Abwasserleitungen zu sanieren, um Gefahren für die Umwelt und die Allgemeinheit abzuwenden: „Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird; § 55 Abs. 1 WHG.“ Die entsprechenden: „Abwasseranlagen sind [nach dem Stand und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik] so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden; § 60 Abs. 1 WHG und „ … ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen; § 61 Abs. 2 WHG.“

Aber aufgrund des Föderalismus, sind die rechtlichen Anforderungen an die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen – je nach Bundesland, Kreisen und Gemeinden – unterschiedlich geregelt.

Häusliches Abwasser in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten – Fristen für NRW: 31.12.2015 und 31.12.2020

In § 8 SüwVO Abw NRW werden die Anforderungen aus dem WHG an die Selbstüberwachung konkretisiert und Fristen für die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung und die Wiederholungsprüfung von privaten Abwasserleitungen festgelegt.

  • 31.12.2015, für alle bestehenden Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden (vgl. § 8 Abs. 3 SüWVO Abw NRW).
  • 31.12.2020, für alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten (vgl. § 8 Abs. 3 SüWVO Abw NRW).
  • Wiederholung alle 30 Jahre (vgl. § 8 Abs. 8 SüWVO Abw NRW).
    (Ob Ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt, können Sie über diesen Link ermitteln.)

Für Neubauten gelten besondere Vorschriften: Unabhängig davon, ob sich das Grundstück in Wasserschutzgebieten befindet oder nicht

„Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen; § 8 Abs. 2 SüwVO Abw NRW“.

Man möchte es kaum glauben. Aber selbst bei Neubauten stoßen Günter Schüßler und sein Team immer wieder auf Defekte, weil Bauarbeiten nicht sachgerecht durchgeführt wurden.

Es ist für uns immer wieder verwunderlich, dass alle Dinge – gerade im Neubau – wie z. B. Türzargen, Wand- und Fliesenbeläge, etc., bewertet werden. Jedoch die wichtigsten Komponenten, die sich im Untergrund befinden, wie z. B. Abwasserleitungen, Außenisolierung, Drainagen, Pumpstationen und Rückstauschutz nicht.
Zu Bewertungen kommt es erst dann, wenn die Garantie nach 5 Jahren nicht mehr vorhanden ist und die ersten Verstopfungen auftreten. Oftmals, wenn die Garage platziert ist, alle Pflasterflächen verlegt wurden und wir dann die erste TV-Untersuchung durchführen, die in der Regel für einen Neubau bei einem Preis von ca. 200,00 – 300,00 € als Erstaufnahme liegt. Hierbei werden meist unzählige Falschmontagen, Deformationen der Rohre, Defekte durch das Verdichten der Erdoberfläche, ausgedrückte Ohrringe, falsch montierte Rückstauklappen, etc., festgestellt und dokumentiert. Leider meistens dann viel zu spät.

Anschauungsmaterial (defekte Rohre im Erdreich bei Neubauten):

Warum überhaupt all der Stress, wenn ein Teil der Eigentümer erst gar nicht in die Pflicht genommen wird?

„Für die Prüfung anderer Abwasserleitungen wird keine landesweit geltende Frist zur Erstprüfung vorgegeben. Unabhängig hiervon kann die Gemeinde von ihrer Satzungsermächtigung (§ 53 Abs. 1e S. 1 Nr. 1 LWG) Gebrauch machen; § 8 Abs. 4 SüWVO Abw NRW“.
Einmal von möglichen rechtlichen Folgen bei Missachtung (Verhängung von Bußgeldern) abgesehen, dürfte jedem Eigentümer viel am Werterhalt des eigenen Gebäudes liegen.
Nicht zuletzt kann eine unzureichende Wartung zum Erlöschen des Versicherungsschutzes (Gebäudeversicherung) führen.

Apropos Gebäudesicherung: Was würden Sie davon halten, wenn Ihre Versicherung Bruchschäden an Zu- und insbesondere an Ableitungsrohren bezahlt?

Sie hätten sicherlich nichts dagegen, oder?

Bevor wir uns dieser Frage eindringlich widmen, möchte ich mir einen kleinen Ausflug erlauben.
Was bedeutet es, wenn in den Versicherungsbedingungen von Zu- und Ableitungsrohren innerhalb bzw. außerhalb des Versicherungsgrundstücks die Rede ist?
Wie die Begrifflichkeiten bereits andeuten, wird im Schadensfall seitens einer Versicherung sehr genau darauf geachtet, ob das Rohr innerhalb (also bis zur Grundstücksgrenze) gebrochen ist und/oder darüber hinaus (also außerhalb der Grundstücksgrenze bis zum Kanalhauptanschluss). Und damit die Frage, ob der Schaden versichert ist oder nicht.

Sollte Ihre Versicherung, respektive die Bedingungen, keine Klausel für den Fall der Fälle vorsehen, gehen Sie leer aus. Sie tragen die Kosten für eine Reparatur oder Sanierung ganz alleine. Und das kann sehr teuer werden.
Schließlich haben: „Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer .. große Schäden an Abwasserleitungen kurzfristig zu sanieren oder sanieren zu lassen. Mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von zehn Jahren zu sanieren. Bei Bagatellschäden ist eine Sanierung in der Regel vor der Wiederholungsprüfung nach § 8 Absatz 8 nicht erforderlich; § 10 Abs. 1 SüwVO Abw NRW“.

Herr Schüßler, was halten Sie von dieser gesetzlichen Regelung? Wie würden Sie große Schäden definieren; was sind Mittelgroße? Können Sie uns Beispiele nennen?

Heute sind TV-Anlagen, die zur Untersuchung von Abwasserleitungen benutzt werden, so gut, wie bei einer „Darmspiegelung“. Sämtliche Haarrisse, Defekte, Wurzeleinwüchse und Undichtigkeiten können genauestens untersucht und dokumentiert werden. Selbst die Stelle, an dem sich dieser Defekt befindet (innerhalb und außerhalb des Hauses) kann mittels Rohrortung bis auf einen halben Meter genau an der Oberfläche angezeichnet und festgestellt werden.
Wenn wir mal davon ausgehen, dass sämtliche Häuser die älter als 20 Jahre sind, einer Druckprüfung nicht standhalten, so wissen wir, wie undicht unsere Kanäle bei einer Verstopfung, einem Rückstau, bei Starkregen oder einer nicht fachgerechten Frequentierung sein dürften. Dieses fäkalienhaltige Abwasser sickert aus den undichten Muffen heraus und befindet sich in unserem Grundwasser.
Gerade bei Brunnenwasser, welchem durch die Gesteinsfilterung – die Sedimente – ein guter Geschmack und sogenannte „heilende Kräfte“ zugeordnet oder nachgewiesen werden, kann festgestellt werden, dass es sehr wahrscheinlich keinen Brunnen in Deutschland geben wird, der keinen Fäkalienanteil im Wasser besitzt. Zu definierende Defekte im Lauf- oder Rohrbereich, wo ganz klar Erdreich einspült und mittels TV-Anlage sichtbar ist, dass das Fäkalwasser hier durch die Muffe in das Erdreich läuft, sollten zum Schutz des eigenen Gebäudes und in Anbetracht der zukünftigen Generationen repariert werden.
Nicht jeder Muffenversatz ist schädlich und schlimm und muss sofort einer Reparatur unterzogen werden. Hierbei geht es häufig um die Frequentierung der Abwasserleitung. Diese muss einer individuellen Bewertung unterzogen werden, die selbstverständlich auf Grundlage der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen, also der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw), vorgenommen wird.
Jedoch gibt es auch hier einen Ermessensspielraum, der von dem Operateur vor Ort ausgewertet werden kann.

Anschauungsmaterial (defekte große und mittelgroße Schäden):

Gut zu wissen: Solche Klauseln können „Gold wert sein“!
Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück:

„In Erweiterung von … sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück versichert, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.“

Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks:

„In Erweiterung von … sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung versichert, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür eine Gefahr trägt.“

Knackpunkt Schadenursache: Wie reagieren Versicherungen auf die Frage: „Liegt ein versicherungspflichtiger Schaden vor, ja oder nein?“

Herr Schüßler, Sie sind u.a. auch für Versicherungskonzerne als externer Gutachter tätig, um Schadenszenarien zu dokumentieren. Welche Erfahrungen haben Sie hinsichtlich der entstandenen Kosten im Falle eines Rohrbruches gemacht; werden diese seitens der Versicherungen anstandslos bezahlt? Oder mit welchen Hürden hat ein Eigentümer zu kämpfen?

Da ich seit 1997 sowohl für Hauseigentümer als auch für Versicherungsgesellschaften als Sachverständiger tätig bin, habe ich in den Jahren festgestellt, wie die Verträge dahingehend verändert worden sind, dass große Versicherungen die Schäden nicht mehr in dem Maße regulieren müssen. In den neuen Versicherungsverträgen ist das Rohr „außerhalb des Hauses“, welches sich bereits schon unterhalb der Sohlplatte befindet nicht mehr inbegriffen und muss somit von den Versicherungen bei Schäden nicht mehr bezahlt werden. In den Verträgen aus dem Jahr 2000 und älter war dieses selbstverständlich noch anders geregelt und gehörte noch zu „innerhalb des Hauses“ und wurde somit gezahlt.
Wir als Unternehmen nehmen für unsere Kunden die Termine mit dem Schadensregulierer vor Ort persönlich wahr. Der Kunde kennt sich meist mit den Statuten des Versicherungsvertrages, wo, was und in welchem Fall versichert ist nicht aus. Somit versuchen wir für beide Seiten ein akzeptables Ergebnis mit der entsprechenden Schadensregulierung herbeizuführen. In der Regel gelingt dieses auch bedingt durch die richtige Dokumentation der Abwasserleitung, der platzierten Rohrleitung und Höhennivellierung.

Nun blicke ich seit 2001 ebenfalls auf eine Vielzahl von Schadenmeldungen und deren Abwicklung zurück.

Ein strittiger Punkt ist – neben den bereits erwähnten Dingen, stets die Frage, ob tatsächlich ein Rohrbruch oder sonstige Gründe (z.B. ein sog. Muffenversatz) vorliegen.
Herr Schüßler: Was ist ein Muffenversatz und welche anderen Gründe führen zu undichten Rohren?

Ein Muffenversatz entsteht z.B., wenn die seinerzeit verlegten Hanfstricke (Abdichtung in den Rohren selber) in den Jahren verrotten und sich dadurch die Steckverbindungen von einzelnen Rohren verschieben.
Ein einfaches Beispiel für das weitere Setzen der Abwasserleitung ist, wenn man jeden Tag in seinen Garten geht und an die gleiche Stelle 1 Liter Wasser hingießt. Bei diesem Vorgang werden die Nullanteile im Dreck weggespült.Nach einer Zeit von ungefähr 3 bis 5 Monaten hat man hier schon ein sichtbares Loch in der Oberfläche. Dieses passiert genauso mit den Abwasserleitungen. Hierbei läuft aus den undichten Abwasserleitungen immer wieder fäkalhaltiges Abwasser heraus, versickert im Erdreich und spült die Nullanteile weg (feinste Partikel von Staub). Dadurch kann sich dann das Abwasserrohr setzen bis es dann irgendwann komplett abreißt. Dieses kann dann nur noch mittels offener Bauweise (Tiefbau) repariert werden.
Um den Schaden für sein eigenes Gebäude abzuwenden und eventuell teure Notdiensteinsätze, die immer dann passieren, wenn man sie nicht braucht, zu sparen, sollte zunächst eine erste Bestandsaufnahme der Abwasserleitung mittels einer TV-Anlage durchgeführt werden.
Weiterhin wird oftmals ein Defekt in der Abwasserleitung erst dann festgestellt, wenn bereits Schimmel und Feuchtigkeit das Gebäude befallen haben.
Im letzteren Fall ist eine zu spät durchgeführte TV-Untersuchung immer dann das Problem, wenn das Rohr mittels Inliner (Rohr- in Rohr- System) nicht mehr reparabel ist (Zusammenbruch, Abriss, nur noch Erdreich sichtbar).
Diese Kosten und der damit verbundene Arbeitsaufwand, wie z. B. Dreck, Staub, Fliesenschäden und ähnliches, kann man sich problemlos bei einer rechtzeitigen TV-Untersuchung sparen. Es können meist an der defekten Stelle Inliner platziert werden. Durch das Setzen eines Inliners werden zukünftige Defekte an der Leitung dauerhaft vermieden und viel Ärger, Geld und Zeit gespart.

Anschauungsmaterial (Rohrbruch):

Anschauungsmaterial (Muffenversatz):

Anschauungsmaterial (sonst. Gründe für undichte Rohre):

Fazit

Der politische Wille, Eigentümer beim Thema Abwasser in die Verantwortung zu nehmen, geht aus meiner Sicht nicht weit genug.
Die Fristen für eine Erstüberprüfung erscheinen zu weitmaschig zu sein. Und überhaupt wird ein großer Teil der Grundstückseigentümer (z.B. diejenigen, dessen Grundstück nicht in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet liegt) überhaupt gar nicht oder zumindest ungenügend von den gesetzlichen Regelungen erfasst.
Die Wiederzulassung eines gebrauchten PKW setzt zwingend einen verkehrssicheren Zustand voraus, welcher wiederum über einen gültigen Prüfbericht (Hauptuntersuchung) nachgewiesen werden muss.
Vom Gesetzgeber hätte ich mir – bezogen auf die Dichtigkeits- und Funktionsprüfung bei Ableitungsrohren – eine vergleichbare Regelung gewünscht.

Strategische Kooperation: Ein starkes Team

Herr Schüßler und seine Mitarbeiten beraten Sie in allen Fragen rund um die Zustands- und Funktionsprüfung Ihrer Abwasseranlage und helfen natürlich auch im Falle einer eventuellen Sanierung.

Und ich unterstütze Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer bestehenden Gebäudeversicherung, weise auf entsprechende Lücken im Kleingedruckten hin und recherchiere selbstverständlich ebenso gerne geeignete Gebäudeversicherungen für Ihr selbstgenutztes Ein-/ Zwei oder für Ihr vermietetes Mehrfamilienhaus – auch für Ihre Ferienimmobilie im Ausland.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Abwasser, Dichtheitsprüfung, Gebäudeversicherung, Muffenversatz, Rohrbruch, Rohrreinigung, Rohrrenovierung, Rohrsanierung, Rohrverstopfungen, TV-Rohruntersuchung

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41 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Rohrreinigung. Gut zu wissen, dass eine Rohrreinigung auch von der Versicherung übernommen werden kann. Ich werde mal einen Notdienst kontaktieren müssen.

    Antworten
  • Bei uns ist leider ein Rohr verstopft. Gut zu wissen, dass Verstopfungen durch falsche Handhabung entstehen. Ich werde nun auch das Leck im Rohr orten lassen.

    Antworten
  • Maria Mettermann
    Juli 16, 2023 4:36 pm

    Unser Haus ist wirklich schon sehr alt und da kann sowas mal passieren. Das ist wirklich eine eklige Angelegenheit und da sollte man sich helfen lassen. Dann ist das auch durch eine Kanalreinigung wieder gut.

    Antworten
  • Ich habe neulich auch eine Kanalreinigung machen lassen, da ich eine Verstopfung hatte. Gut zu wissen, dass in den überwiegenden Versicherungsbedingungen kein Einschluss für die Beseitigung von Rohrverstopfungen zu finden ist. Ich werde mal nachsehen, ob das bei meiner auch so ist.

    Antworten
    • Hallo Herr Trabb!

      Leider finden sich solche Klauseln in sehr wenigen „Standard-Bedingungen“.
      Hier muss man schon mal einen ordentlichen Leistungsvergleich anstellen, um seine Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstücks versichert zu wissen.

      Beste Grüße
      Christian Ulrich

      Antworten
  • Nina Hayder
    Mai 10, 2023 1:23 pm

    Bei uns war auch der Abfluss verstopft. Interessant, wie man die Verstopfung lösen kann. Doch am Schluss mussten wir den verstopften Abfluss reinigen lassen.

    Antworten
  • Gut zu wissen, dass es bei Verstopfungen oft der Fall ist, dass Abwasser teilweise jahrelang unbemerkt versickert und so hohe Reparaturkosten entstehen. Ich möchte eine Rohrreinigung beim Haus meiner Großeltern vornehmen lassen. hoffentlich habe ich dafür zum Anfang der Woche einen passenden Fachmann gefunden.

    Antworten
  • Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Ableitungsrohre. Ich muss demnächst meinen Kanal reinigen lassen. Es ist interessant, dass meistens dann Summenbegrenzungen vorgesehen sind.

    Antworten
  • Melanie Samsel
    Oktober 23, 2022 10:28 pm

    Danke für den Artikel! Bei uns ist der Abfluss und potenziell auch das Rohr verstopft. Daher ist es gut zu wissen, dass dies meist auf falsche Handhabung zurückzuführen ist. Ich hoffe, bei uns wird es keine Probleme mit der Versicherung geben.

    Antworten
  • Wir hatten vor einem Monat einen Wasserschaden. Das Rohr musste ich komplett sanieren lassen. Schön zu erfahren, dass die Frage, ob die Versicherung zahlt, oft nicht einfach zu beantworten ist.

    Antworten
  • Anton Schneider
    September 9, 2022 9:49 pm

    Bei uns ist das Rohr auch in der Küche verstopft. Gut zu wissen, wie es mit der Versicherung steht. Ich werde mich mal genauer darüber informieren.

    Antworten
  • Tuula Lipponen
    Juli 20, 2022 2:06 pm

    Interessant, dass es oft zu Verstopfungen kommt, wenn die Häuser ein Alter von mindestens 30 Jahren ausweisen. Das Rohr meiner Toilette ist seit heute Morgen auf einmal verstopft gewesen. Für eine schnelle
    Rohrreinigung suche ich am besten einen idealen Service auf.

    Antworten
  • Es ist interessant über die verschiedenen Gründe für eine Rohrverstopfung zu lesen. Ich kann mir vorstellen, dass man präventiv eine Verstopfung vorbeugen kann. Gibt es Zeitpunkt in denen auf jeden Fall eine Rohrsanierung durchgeführt werden sollte?

    Antworten
  • Maria Schwarz
    April 29, 2022 9:07 am

    Mir war nicht klar, dass oftmals ein Defekt in der Abwasserleitung erst dann festgestellt, wenn bereits Schimmel und Feuchtigkeit das Gebäude befallen haben. Das Abwasserrohr, das direkt unter meinen Garten verläuft, ist so sehr verschmutzt, dass ich am liebsten eine Rohrsanierung vornehmen möchte. Zuerst lasse ich mich dafür von einem Experten beraten.

    Antworten
  • Es ist wirklich hilfreich, so ausführlich zum Thema „verstopfte Rohre“ informiert zu werden. Ich lebe selbst zur Miete und musste bereits den Rohrreinigungsdienst rufen. Glücklicherweise konnte es schnell behoben werden, ein Schaden ist nicht entstanden. Die Angst war aber da, dass es mit einer Rohrreinigung nicht getan ist und mir hohe Kosten entstehen.

    Antworten
  • Maria Schwarz
    März 29, 2022 1:56 pm

    Gut zu wissen, dass man durch das Setzen eines Inliners zukünftig Defekte an der Leitung dauerhaft vermeiden kann. Ich habe das Gefühl, dass eine Leitung nicht mehr richtig abfließt. Für eine Kanaluntersuchung mit Kameras werde ich ein Fachunternehmen beauftragen.

    Antworten
  • Wir hatten eine verstopfte Rohrleitung, welches wir reinigen lassen mussten. Es ist gut zu wissen, dass zu wenig Wasser die Verstopfung ausgelöst haben könnte. Daher werden wir dies in Zukunft umgehen.

    Antworten
  • Bei uns lief das Wasser nicht mehr ab. Grund dafür war ein verstopftes Rohr, welches wir professionell reinigen ließen. Daher finde ich es interessant, dass die meisten Verstopfungen durch zu wenig Wasser werden.

    Antworten
  • Bei uns ist leider ein Rohr verstopft. Gut zu wissen, dass Verstopfungen durch falsche Handhabung entstehen. Ich werde eine Firma für Rohrverstopfung in Oldenburg suchen.

    Antworten
  • Martin Lobinger
    Oktober 19, 2021 10:28 pm

    Gut zu wissen, dass sich Rohrverstopfungen in/an Häusern, die älter als 30 Jahre sind, vermehrt nachweisen lassen. Mein Onkel muss oft Verstopfungen im Abfluss in seinem Haus auflösen. Vielleicht spielt da der Umstand eine Rolle, dass das Haus sogar 40 Jahre alt ist.

    Antworten
  • Guter Beitrag zu kaputten Abflussrohren. Gut, dass in Zukunft regelmäßig Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden sollen, dass sowas nicht mehr passiert. Wir haben auch gemerkt, dass unsere Rohre nicht mehr passen, jetzt werden wir bald eine Kanalsanierung bei uns durchführen lassen.

    Antworten
  • Thomas Karbowski
    September 21, 2021 9:50 pm

    Gut zu wissen, dass das Wasserhaushaltsgesetz die wesentliche Anspruchsgrundlage für bzw. gegen Betreiber von Abwasseranlagen darstellt. Mein Onkel möchte eine Klage gegen den Betreiber der lokalen Abwasseranlage erheben. Er weiß nun, dass er nach konkreten Anspruchsgrundlagen im WHG suchen muss.

    Antworten
    • Hallo Herr Karbowski!

      Vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich grundsätzlich Querverweise/ Links lösche, weil ich deren Inhalt nicht überprüfen kann.

      Beste Grüße
      Christian Ulrich

      Antworten
  • Nina Hayder
    Juli 5, 2021 9:48 am

    Bei mir in der Wohnung sind wieder die Rohre verstopft, Gut zu wissen, was alles in eine Toilette darf, und was nicht. Ich werde wohl wieder die Kanalreinigung rufen müssen.

    Antworten
  • Wie Sie bereits anführen, ist die Prüfung der Abwasserleitungen auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) durchzuführen. Es gibt eben viele Stellen an denen Schäden auftreten können oder an denen nachgebessert werden muss. Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Gebäudeversicherung hinsichtlich eines Rohrschadens.

    Antworten
    • Christian Ulrich LL.B.
      November 13, 2019 1:00 pm

      Hallo Herr Bucher!

      Vielen Dank für Ihren Kommentar, dem ich nun wiederum „einfach so unkommentiert stehen lasse“. 😉 Danke!

      Beste Grüße
      Christian Ulrich

      Antworten
  • Was darf ins WC nicht – dies soll vielleicht in jeder Toilette rot geschrieben stehen! Bei uns im Hause werden viele Wohnungen vermietet und die Verstopfungen kommen ja nicht selten. Da ich im Erdgeschoss wohne, beunruhigt mich dieses Thema sehr. Mein erstes Rettungsmittel, Pümpel, steht immer Wache.

    Antworten
    • Christian Ulrich LL.B.
      Februar 12, 2019 12:47 pm

      Hallo Helga!

      Vielen Dank für Ihren Kommentar – das hört sich irgendwie beunruhigend an.
      Wenn Sie einen Fachmann suchen, kann ich Sie in diesem Zusammenhang gerne an die Firma Schüßler’s Rohrreinigungsschnelldienst: https://rohrreinigungsschnelldienst.de verweisen.

      Ansonsten hoffe ich, dass für den Schadenfall auch eine gute Hausratversicherung vorhalten. Wenn nicht, sprechen Sie mich gerne an!

      Beste Grüße
      Christian Ulrich

      Antworten
  • Gibt es einen Zeitraum, in dem es sinnvoll ist eine Wartung durchführen zu lassen? Bei meiner Dusche musste mal eine TV-Untersuchung der Abwasserleitung gemacht werden. Das Rohr war verstopft und ließ sich nicht freisetzen.

    Antworten
  • Danke für diesen tollen Blog.

    Antworten
  • Maria Erdmann
    März 6, 2018 9:17 am

    Danke für den Beitrag. Sowas ist immer ärgerlich und lästig. Meine Nachbarin musste vor kurzem auch einen Fachmann organisieren um die Schäden zu beseitigen. Zum Glück ging das bei ihr schnell.

    Antworten
    • Christian Ulrich LL.B.
      März 6, 2018 9:33 am

      Guten Morgen Frau Erdmann!

      Es freut mich zu hören, wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat und ebenso, dass Ihrer Bekannten schnell geholfen wurde.
      Leider tummeln sich auch in dieser Branche zu viele schwarze Schafe…

      Beste Grüße
      Christian Ulrich

      Antworten

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