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Verbraucherschützer warnen vor Kombidarlehen mit Bausparverträgen!

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Dass Bausparverträge in den allermeisten Fällen Unsinnig sind, habe ich mehrfach beschrieben. Trotzdem will der Trend nicht abreißen und geht sogar noch weiter: Das große Bauspargeschäft machen Banken heute mit riskanten Kombiverträgen und setzen dem „normalen“ Bausparen nochmal eins drauf.

Worum geht es?

Kombi-Verträge vereinen das Bauspardarlehen mit einem sofort wirksamen Immobilienkredit. Der Grundgedanke ist simpel: Wer heute eine Immobilie per Bausparvertrag finanzieren will, muss in der Regel erst knapp 40% der Bausparsumme aufbringen. Wer bis dahin in seinem Eigenheim leben will, hat Pech gehabt – bis zur Tilgung der Ansparsumme vergehen in der Regel einige Jahre. Gerade mit den historischen Niedrigzinsen heutzutage ist das ärgerlich, denn die für 10 bis 15 Jahre garantierten Zinsen für die Tilgung des Bauspardarlehens werden bis dahin aller Wahrscheinlichkeit nach steigen. Hier kommen Kombi-Verträge ins Spiel.

Der Grundgedanke hinter Kombi-Verträgen ist eine lange Zinsbindung. Ein garantiertes Darlehen mit 4% Zinsen für die gesamte Laufzeit des Bauspardarlehens. Anstatt den Immobilienkredit zu tilgen, zahlen Sie über Jahre hinweg in den Bausparvertrag ein. Von dem Darlehen bis dahin tilgen Sie lediglich die äußerst niedrigen Zinsen. Sobald Ihr Bauspardarlehen dann bewilligt wurde, wird es mit dem Vorauskredit abgelöst.

Kombi-Verträge jubeln die Banken ihren Kunden gerne unter, weil sie daran gleich doppelt verdienen – nämlich bei der Abschlussgebühr. Sie beträgt bei Bausparverträgen gerne mal 1% der Bausparsumme. Immerhin gelten die Niedrigzinsen nicht nur für Ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Bank, sondern auch für Ihr „Angespartes“, das dann mit mickrigen Zinsen keinerlei Rendite bringt. Auf die lange Laufzeit eines Bauspardarlehens betrachtet schmälern diese Zinsen Ihre Rendite erheblich – wie bereits in der Vergangenheit gezeigt dauert es ohnehin schon deutlich zu lange, bis die Abschlussgebühr durch Bausparzinsen ausgeglichen wird. Zwar klingt die Argumentation der Niedrigzinsen zunächst absolut sinnvoll, allerdings lohnt sich Bausparen nicht ohne vernünftige Rendite – und die wiederum gibt es nicht bei Niedrigzinsen.

Und damit hören die Probleme noch nicht auf. So kann es beispielsweise je nach Vertragsbedingungen passieren, dass der Vorauskredit zu einem bestimmten Zeitpunkt abgelöst werden muss – gleichzeitig aber der Bausparkredit nicht vergeben werden kann. Das liegt dem Prinzip des Bausparens zugrunde. Wenn nicht genug Teilnehmer in den Bauspartopf einzahlen, ist er leer und Sie müssen warten. In so einem Fall kämen Sie für die Tilgung des Vorauskredits nicht um einen weiteren Kredit mit den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Zinsen herum.

Was kann man tun?

Zunächst einmal: Falls Sie eine Immobilie finanzieren wollen und sich noch nicht entschieden haben, werfen Sie einen sehr genauen Blick auf Kombi-Verträge. Was auf dem Papier verlockend klingt, wird im Großteil aller Fälle ein Verlustgeschäft verglichen mit einem normalen Annuitätsdarlehen.

Fazit

Finger weg von Kombidarlehen! Sie bieten weder die versprochene Flexibilität noch eine Sicherheit. Denn bei der Anschlussfinanzierung muss der Kreditnehmer die Konditionen der Bank akzeptieren. Mit Kombidarlehen wird es: teuer, kompliziert und nervenaufreibend!

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag überprüfen lassen oder sich zu Ihrer Immobilienfinanzierung beraten lassen möchten, sprechen Sie mich darauf an!

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Abschlussgebühr, Bauspardarlehen, Bausparen, Bausparkredit, Immobilienfinanzierung, Kombidarlehen, Kosten, Tilgung, Verbraucherschutz, Vertragbedingungen

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