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Versichertenentlastungsgesetz: Gut für Selbstständige!

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Gesetzlich versicherte Kleinselbstständige haben Grund zur Freude: Für 2019 hat der Gesetzgeber mit dem Versichertenentlastungsgesetz bei den Mindestbeiträgen eine radikale Kürzung festgelegt.

Warum die Änderung?

Bislang hatten Kleinselbstständige in der gesetzlichen Versicherung einen enormen Nachteil, weil als Berechnungsgrundlage der Krankenkassen pauschal von einem Monatsgehalt von mindestens 2.283,75 Euro ausgegangen wird. Diese Zahl entspricht für viele kleine Unternehmer, Freelancer und andere Einzelunternehmer allerdings bei weitem nicht der Realität. In der Folge können sich viele die Mindestbeiträge von momentan 360 Euro pro Monat nicht leisten – eine unangenehme Lage für alle Beteiligten.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung also reagiert und die Berechnungsgrundlage mit ihrem Versichertenentlastungsgesetz um über 50% gekürzt. Statt der bisherigen 2.283,75 Euro gilt als Untergrenze jetzt 1.038,33 Euro; der Mindestbeitrag fällt damit auf 156 Euro – das dürfte für viele leichter zu verdauen sein als der alte Mindestbeitrag von knapp 360 Euro. Somit teilen sich Kleinselbstständige eine Berechnungsgrundlage mit sämtlichen anderen gesetzlich Versicherten, die objektiv unfaire Lücke in der Berechnung ist geschlossen. Im Januar 2019 tritt das Gesetz in Kraft.

Wer profitiert davon?

Grundsätzliche haben alle Selbstständigen mit einem Monatsgehalt unter 2.283,75 Euro Grund zum Jubeln, gerade wenn sie sich die Beiträge bislang nicht leisten konnten. Freuen dürften sich aber auch alle, deren Gehalt zwischen dem alten und dem neuen Mindeseinkommen liegt, denn ihre Beiträge sinken relativ zum Einschnitt. Die Bundesregierung erhofft sich damit mehr Gleichheit unter Arbeitnehmern; mit dem Versichertenentlastungsgesetz sollen sie künftig Beiträge nur noch auf tatsächlich erwirtschaftete Einkommen zahlen. Im Schnitt dürfte die Ersparnis bei einem monatlichen Einkommen von 1.038,33 Euro rund 204 Euro im Monat betragen – oder 2.448 Euro im Jahr.

Damit übertrifft die Bundesregierung die noch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD festgelegte Kürzung der Berechnungsgrundlage auf einen Lohn von 1.150 Euro pro Monat um 111,25 Euro. Neben der finanziellen Ersparnis ist das Versichertenentlastungsgesetz vor allem aber ein Stück Gerechtigkeit, mit dem Selbstständige Unternehmer in Deutschland ihren Kolleginnen und Kollegen in regulären Arbeitsverhältnissen gleichgestellt werden.

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In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Berechnungsgrundlage, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Kleinselbstständige, Mindeseinkommen, Versichertenentlastungsgesetz

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