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Wär­me­pum­pe ein­schal­ten – Risi­ken aus­schal­ten!

Wär­me­pum­pen sind eine pri­ma Sache. Sie hal­ten das Haus warm, indem sie der Umge­bungs­luft, dem Grund­was­ser oder dem Erd­reich Wär­me ent­zie­hen und die­se in das Gebäu­de trans­por­tie­ren. Anders als etwa gas­be­trie­be­ne Hei­zun­gen oder gar Holz­öfen kom­men sie also ganz ohne Ver­bren­nung aus – zumin­dest im Prin­zip. Für ihre Art der Wär­me­er­zeu­gung benö­ti­gen Wär­me­pum­pen näm­lich Strom, der heu­te noch oft­mals aus Koh­le­kraft­wer­ken kommt. Bes­ser ist es natür­lich, die Wär­me­pum­pe gemein­sam mit einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge zu betrei­ben. Das Zusam­men­spiel von Wär­me­pum­pen und kli­ma­freund­li­cher Strom­erzeu­gung für ihren Betrieb ist eine der gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit.

Tat­säch­lich macht Deutsch­land in die­se Rich­tung immer grö­ße­re Schrit­te. Es gibt zwar für das Ziel der Kli­ma­neu­tra­li­tät 2050 noch eini­ges zu tun. Aber wuss­ten Sie bei­spiels­wei­se, dass 2023 gut 31% der Strom­erzeu­gung in Deutsch­land aus Wind­rä­dern kam? Der Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien in der deut­schen Strom­erzeu­gung ist damit allei­ne letz­tes Jahr um 6,7% gestie­gen.

Mitt­ler­wei­le lässt sich nicht leug­nen, dass Wär­me­pum­pen in Zukunft eine gro­ße Rol­le spie­len wer­den. Das hat auch die Bun­des­re­gie­rung erkannt. Mit dem Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) vom 01. Janu­ar 2024 leg­te sie des­halb fest, dass neu ein­ge­bau­te Hei­zun­gen auch erneu­er­ba­re Ener­gien ver­wen­den müs­sen. Wäh­rend die Wär­me­pum­pe bei Neu­bau­ten ohne­hin längst zum nor­ma­len Ange­bot gehört, rüs­ten vie­le Besit­zer von Bestands­im­mo­bi­li­en jetzt um. Das för­dert der Staat übri­gens mit groß­zü­gi­gen Zuschüs­sen.

Wär­me­pum­pe ein­ge­baut – end­lich sor­gen­frei?

Mit einer Wär­me­pum­pe erhal­ten Sie lang­fris­tig den Wert Ihres Eigen­tums. Aller­dings kön­nen auch Wär­me­pum­pen Schä­den davon­tra­gen. Als Herz­stück Ihrer Hei­zung soll­ten Sie des­halb über­le­gen, die Anla­ge zu ver­si­chern.

Dafür gibt es mitt­ler­wei­le Ver­si­che­run­gen, die auf Wär­me­pum­pen aus­ge­rich­tet sind und im schlimms­ten Fall eine dro­hen­de Kos­ten­fal­le ver­hin­dern. Bei einer guten Ver­si­che­rung soll­ten Sie bei­spiels­wei­se dar­auf ach­ten, dass Ersatz­heiz­kos­ten mit­ver­si­chert sind – für den Fall, dass die Wär­me­pum­pe ein­mal aus­fällt und Sie ander­wei­tig hei­zen müs­sen. Ihre Ver­si­che­rung soll­te außer­dem dafür sor­gen, dass defek­te Wär­me­pum­pen mög­lichst schnell repa­riert wer­den. Ganz wich­tig: Vie­le Wär­me­pum­pen wer­den über eine Finan­zie­rung gekauft. Die Ver­si­che­rung soll­te auf jeden Fall auch den Rest­wert abde­cken, damit Sie bei früh­zei­ti­gem Aus­fall nicht auf den Kos­ten sit­zen blei­ben.

Ach­ten Sie in den Bedin­gun­gen auch dar­auf, dass die Ver­si­che­rung Schä­den durch Fahr­läs­sig­keit abdeckt. Wär­me­pum­pen sind tech­ni­sche Gerä­te, da sind klei­ne Unfäl­le nicht immer ver­meid­bar. Aller­dings soll­ten sie dadurch nicht zur Kos­ten­fal­le gera­ten.

Ich habe mich mit den neu­es­ten Ver­si­che­run­gen für Wär­me­pum­pen aus­ein­an­der­ge­setzt und hel­fe ger­ne dabei, für Ihren Fall die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den. Set­zen Sie sich dafür ein­fach mit mir in Ver­bin­dung!

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: EEG, Erneuerbare Energien, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Fahrlässigkeit, Gasheizung, Heizung, Klimaneutralität, Klimawandel, Photovoltaik, Sonnenenergie, Versicherung, Wärmepumpe, Windanlage, Windkraft

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