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Was tun bei Woh­nungs­ein­bruch?

Hät­ten Sie gewusst, dass es in Deutsch­land eine regel­rech­te “Ein­bre­cher­sai­son” gibt? Eigent­lich ist es sogar ganz logisch – wenn in Herbst und Win­ter die Tage kür­zer wer­den, ist es län­ger dun­kel. Ein­bre­cher machen sich die­se düs­te­ren Tage zunut­ze, um uner­kannt zu ver­schwin­den. Da über­rascht es wenig, dass die Zahl der Ein­brü­che um die­se Jah­res­zeit rapi­de ansteigt. Auch mit einem siche­ren Schloss und ver­stärk­ter Tür pas­siert es schnell, dass Sie mor­gens auf­ste­hen und an der Tür Kratz­spu­ren fin­den, wo sich nächs­tens jemand dar­an zu schaf­fen gemacht hat. Das an sich ist schon gru­se­lig genug – viel schlim­mer ist es noch, wenn es die Täter in die Woh­nung schaf­fen. Für vie­le Men­schen ist das ein Schock­mo­ment. Ganz abge­se­hen von den gestoh­le­nen Wert­ge­gen­stän­den sind Ein­brü­che eine tief­grei­fen­de Ver­let­zung des Sicher­heits­ge­fühls in dem Raum, den wir sonst als unser Zuhau­se ken­nen. Was aber tun, wenn es zum Ernst­fall gekom­men ist?

So han­deln Sie am bes­ten

Zunächst ein­mal – so schwie­rig es auch klingt – soll­ten Sie ruhig blei­ben. Nach einem Ein­bruch ist schnel­les, beson­ne­nes Han­deln gefragt. Das ist leich­ter gesagt als getan, aber Sie tun sich bei der Auf­klä­rung sel­ber einen Gefal­len, wenn Sie jetzt kei­nen Feh­ler machen. Dazu gehört ins­be­son­de­re, den Tat­ort nicht zu ver­un­rei­ni­gen. Die eige­ne Woh­nung als Tat­ort zu sehen, kommt den meis­ten Men­schen zunächst bizarr vor. Letzt­end­lich ist sie aber genau das, und die Poli­zei muss eine genaue Bestands­auf­nah­me machen kön­nen. Des­halb soll­ten Sie kei­nes­falls den Tat­ort auf­räu­men oder Gegen­stän­de ver­rü­cken. Rufen Sie statt­des­sen sofort die Poli­zei an. Die reagiert in Deutsch­land über­aus schnell und schickt direkt einen Strei­fen­wa­gen vor­bei.

Sobald Sie die Poli­zei ange­ru­fen haben, soll­ten Sie sel­ber Fotos vom Tat­ort machen. Je fri­scher der ist, des­to bes­ser ver­wert­bar ist die­se Bestands­auf­nah­me – wie gesagt jedoch nur mit Vor­sicht, denn Sie soll­ten am Tat­ort nichts ver­än­dern.

Neben direk­ten Wert­sa­chen wie Bar­geld lagern wir heu­te auch noch eine Viel­zahl wich­ti­ger Gegen­stän­de wie Smart­phones und Kre­dit­kar­ten in der Woh­nung. Las­sen Sie des­halb umge­hend betrof­fe­ne SIM-Kar­ten, Kre­dit­kar­ten und der­glei­chen mehr sper­ren, bevor die Täter damit zusätz­li­chen Scha­den anrich­ten kön­nen.

Vie­le Haus­rats­ver­si­che­run­gen decken bereits Ein­bruch­schä­den bedin­gungs­ge­mäß ab. Dazu gehö­ren aller­dings eini­ge Vor­keh­run­gen (Oblie­gen­hei­ten). Bei­spiels­wei­se soll­ten Sie sorg­fäl­tig das Inven­tar Ihrer Woh­nung inklu­si­ve aller Wert­sa­chen auf­zeich­nen und am bes­ten foto­gra­fisch doku­men­tie­ren. Wel­che Fak­to­ren in eine sol­che Ver­si­che­rung mit ein­flies­sen soll­ten, habe ich in die­sem Bei­trag für Sie zusam­men­ge­tra­gen.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Einbrecher, Einbruch, Hausratsversicherung, Wertgegenstände, Wohnungseinbruch

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