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Was tun bei Wohnungseinbruch?

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Hätten Sie gewusst, dass es in Deutschland eine regelrechte „Einbrechersaison“ gibt? Eigentlich ist es sogar ganz logisch – wenn in Herbst und Winter die Tage kürzer werden, ist es länger dunkel. Einbrecher machen sich diese düsteren Tage zunutze, um unerkannt zu verschwinden. Da überrascht es wenig, dass die Zahl der Einbrüche um diese Jahreszeit rapide ansteigt. Auch mit einem sicheren Schloss und verstärkter Tür passiert es schnell, dass Sie morgens aufstehen und an der Tür Kratzspuren finden, wo sich nächstens jemand daran zu schaffen gemacht hat. Das an sich ist schon gruselig genug – viel schlimmer ist es noch, wenn es die Täter in die Wohnung schaffen. Für viele Menschen ist das ein Schockmoment. Ganz abgesehen von den gestohlenen Wertgegenständen sind Einbrüche eine tiefgreifende Verletzung des Sicherheitsgefühls in dem Raum, den wir sonst als unser Zuhause kennen. Was aber tun, wenn es zum Ernstfall gekommen ist?

So handeln Sie am besten

Zunächst einmal – so schwierig es auch klingt – sollten Sie ruhig bleiben. Nach einem Einbruch ist schnelles, besonnenes Handeln gefragt. Das ist leichter gesagt als getan, aber Sie tun sich bei der Aufklärung selber einen Gefallen, wenn Sie jetzt keinen Fehler machen. Dazu gehört insbesondere, den Tatort nicht zu verunreinigen. Die eigene Wohnung als Tatort zu sehen, kommt den meisten Menschen zunächst bizarr vor. Letztendlich ist sie aber genau das, und die Polizei muss eine genaue Bestandsaufnahme machen können. Deshalb sollten Sie keinesfalls den Tatort aufräumen oder Gegenstände verrücken. Rufen Sie stattdessen sofort die Polizei an. Die reagiert in Deutschland überaus schnell und schickt direkt einen Streifenwagen vorbei.

Sobald Sie die Polizei angerufen haben, sollten Sie selber Fotos vom Tatort machen. Je frischer der ist, desto besser verwertbar ist diese Bestandsaufnahme – wie gesagt jedoch nur mit Vorsicht, denn Sie sollten am Tatort nichts verändern.

Neben direkten Wertsachen wie Bargeld lagern wir heute auch noch eine Vielzahl wichtiger Gegenstände wie Smartphones und Kreditkarten in der Wohnung. Lassen Sie deshalb umgehend betroffene SIM-Karten, Kreditkarten und dergleichen mehr sperren, bevor die Täter damit zusätzlichen Schaden anrichten können.

Viele Hausratsversicherungen decken bereits Einbruchschäden bedingungsgemäß ab. Dazu gehören allerdings einige Vorkehrungen (Obliegenheiten). Beispielsweise sollten Sie sorgfältig das Inventar Ihrer Wohnung inklusive aller Wertsachen aufzeichnen und am besten fotografisch dokumentieren. Welche Faktoren in eine solche Versicherung mit einfliessen sollten, habe ich in diesem Beitrag für Sie zusammengetragen.

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Einbrecher, Einbruch, Hausratsversicherung, Wertgegenstände, Wohnungseinbruch

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