Versicherungen

So kriegen Sie die Kosten für Naturheilverfahren in den Griff!

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Naturheilkunde hat es schwer – obwohl sie immer beliebter wird. Mit bisweilen kontroversen Therapiemethoden hat die Alternativmedizin versicherungstechnisch einen schweren Stand – und das, obwohl eine Mehrheit der Deutschen solchen Heilverfahren gegenüber positiv eingestellt ist. Erschwerend kommt hinzu, dass unter „Naturheilkunde“ eine bunte Mischung an Behandlungsmethoden verstanden wird – auch solche, die in der Schulmedizin weit verbreitet sind, wie etwa Atemübungen und Ernährungstherapie.

Naturheilkunde und Alternativmedizin erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Für gesetzlich Versicherte ist das nicht unproblematisch, denn der Gesetzgeber hat in §12 des SGB V unter dem „Wirtschaftlichkeitsgebot“ Kosteneffizienz zum Grundprinzip erklärt. Konkret heißt es dort:

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Daraus folgt: Wer sich abseits der Pharmaindustrie behandeln lassen will, muss häufig tief in die Tasche greifen. Über 7.000 Heilpraktiker gibt es in Deutschland, und ihre Zahl nimmt zu – als „besondere Therapierichtungen“ werden Naturheilverfahren im SGB zwar anerkannt, ein grundsätzlicher Zwang zur Kostenübernahme besteht allerdings nicht. Das betrifft übrigens Erwachsene ebenso wie Kinder – wer seinen Nachwuchs mit „weicher“ Medizin behandeln lassen will, steckt finanziell in der Klemme.

In der GKV beginnt spätestens dort das große Herumfragen: Weil Alternativmedizin in der Regel eine Kulanzleistung ist, sollte zunächst ein Leistungskatalog des Versicherers angefragt werden. Anschließend sollten Fragen zu der konkreten Therapiemethode gestellt werden, die Ihnen vorschwebt. Es steht an, Ihren Arzt um eine spezifische Diagnose und Therapie-Empfehlung zu bitten und und und…

…aber es geht auch anders!

Im Leistungsspektrum privater Krankenversicherungen sieht das bisweilen schon ganz anders aus. Je nach Tarif erhalten Sie hier nicht unerhebliche Kostenübernahmen für Alternativmedizin pro Jahr, allerdings gilt auch bei diesen Versicherern: Ohne Notwendig besteht kein Handlungsbedarf, ergo keine Erstattung. Trotzdem sind private Versicherungen mit einem entsprechendem Tarif deutlich kulanter.
In einem Beispieltarif einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft werden explizit für alternativmedizinische Maßnahmen (Akupunktur, Homöopathie oder Kinesiologie) Übernahmen von bis zu 80% erstattet, begrenzt auf 1.000 Euro jährlich.
Wichtig: Werfen Sie, sofern Sie gesteigertes Interesse an bestimmten Therapiemethoden haben, unbedingt einen Blick in den Leistungskatalog Ihrer potentiellen Zusatzversicherung. Teilweise sind diese sogar noch an Zusatzleistungen wie Sehhilfen oder Auslandsversicherungen gekoppelt.

Bei weiteren Fragen über Zusatzversicherungen für den Bereich der Naturheilverfahren finde ich bestimmt das passende Angebot für Sie – sprechen Sie mich darauf an!

Für weitere Fragen hinterlassen Sie mir bitte am Ende des Beitrags einen Kommentar oder Sie vereinbaren direkt ein kostenfreies Erstgespräch. Alternativ können Sie sich per Direktnachricht (oder Mittels Kontaktformular) mit mir in Verbindung setzen.

In jedem Fall erhalten Sie schnellst möglich eine Antwort von mir.

Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

Tags: Alternative Medizin, Heilbehandlung, Homöopathie, Naturheilkunde, Osteopathie

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