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M+S‑Reifen ohne Win­ter­rei­fen­sta­tus ab 01.10.2024 ver­bo­ten!

Zum 1. Okto­ber 2024 ver­lie­ren M+S‑Reifen („Matsch und Schnee“) ihren Win­ter­rei­fen­sta­tus. Damit dür­fen sie bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen nicht mehr genutzt wer­den. Wer sich nicht an die­se Regel hält, muss mit einem Buß­geld rech­nen. Doch was bedeu­tet das kon­kret für Auto­fah­rer? Wel­che Stra­fen dro­hen und wie wirkt sich das auf den Ver­si­che­rungs­schutz aus? In die­sem Blog­bei­trag klä­re ich alle wich­ti­gen Fra­gen.

Win­ter­li­che Stra­ßen­ver­hält­nis­se: M+S‑Reifen ab Okto­ber 2024 nicht mehr erlaubt

Seit dem 1. Janu­ar 2018 reicht das M+S‑Symbol nicht mehr aus, um Rei­fen als für den Win­ter zuge­las­sen zu kenn­zeich­nen. An des­sen Stel­le ist das Schnee­flo­cken­sym­bol (auch „Alpin-Sym­bol“) getre­ten, das für ech­te Win­ter­taug­lich­keit steht. Für vor dem 31. Dezem­ber 2017 her­ge­stell­te M+S‑Reifen galt jedoch eine Über­gangs­frist – die­se endet nun am 30. Sep­tem­ber 2024. Das bedeu­tet, dass die Nut­zung sol­cher Rei­fen bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen ab dem 1. Okto­ber 2024 ver­bo­ten ist.

Buß­gel­der im Über­blick

Wer ab Okto­ber 2024 mit M+S‑Reifen bei win­ter­li­chen Bedin­gun­gen unter­wegs ist, muss mit Stra­fen rech­nen. Die­se sind abhän­gig von den Umstän­den des Ver­sto­ßes:

  • 60 Euro Buß­geld + 1 Punkt: Fahr­zeug mit Rei­fen betrie­ben, die nicht den Wet­ter­ver­hält­nis­sen ange­passt sind.
  • 80 Euro Buß­geld + 1 Punkt: Bei Behin­de­rung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer.
  • 100 Euro Buß­geld + 1 Punkt: Bei Gefähr­dung.
  • 120 Euro Buß­geld + 1 Punkt: Bei einem Unfall.

Die­se Rege­lung zielt dar­auf ab, die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr zu erhö­hen, da M+S‑Reifen nicht die glei­che Win­ter­taug­lich­keit wie moder­ne Win­ter- oder Ganz­jah­res­rei­fen mit Schnee­flo­cken­sym­bol bie­ten.

Ver­si­che­rungs­schutz: Kei­ne Panik, meis­tens bleibt er bestehen

Vie­le Auto­fah­rer fra­gen sich, wie sich der Ver­stoß gegen die neue Rege­lung auf den Kfz-Ver­si­che­rungs­schutz aus­wirkt. Die gute Nach­richt: In den meis­ten Fäl­len bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz trotz fal­scher Berei­fung bestehen.

War­um ist der Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel nicht gefähr­det?

Selbst wenn Sie mit M+S‑Reifen nach dem 1. Okto­ber 2024 bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen unter­wegs sind, ist Ihr Ver­si­che­rungs­schutz nicht auto­ma­tisch ver­lo­ren. Ins­be­son­de­re bei der VHV-Ver­si­che­rung gibt es Ent­war­nung: In der Kas­ko­ver­si­che­rung wird auf den Ein­wand der grob fahr­läs­si­gen Her­bei­füh­rung des Ver­si­che­rungs­falls ver­zich­tet. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung trotz einer mög­li­cher­wei­se fal­schen Berei­fung im Scha­dens­fall zah­len muss, solan­ge die fal­sche Berei­fung nicht ursäch­lich für den Unfall war.

Wann kann der Ver­si­che­rungs­schutz gefähr­det sein?

In Aus­nah­me­fäl­len kann es den­noch zu Pro­ble­men kom­men. Näm­lich dann, wenn nach­ge­wie­sen wird, dass die fal­sche Berei­fung direkt zum Unfall geführt hat. Dies ist jedoch in der Pra­xis schwie­rig zu bewei­sen und eher sel­ten der Fall. Daher bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel bestehen, selbst wenn gegen die neu­en Rei­fen­re­ge­lun­gen ver­sto­ßen wur­de.

Was soll­ten Sie jetzt tun?

Damit Sie nicht in die Buß­geld­fal­le tap­pen und stets sicher unter­wegs sind, soll­ten Sie jetzt han­deln:

  1. Prü­fen Sie Ihre Rei­fen: Sind Ihre Rei­fen noch mit dem M+S‑Symbol gekenn­zeich­net und wur­den vor dem 31.12.2017 her­ge­stellt? Dann soll­ten Sie die­se vor dem 1. Okto­ber 2024 aus­tau­schen.
  2. Wech­seln Sie auf Rei­fen mit Schnee­flo­cken­sym­bol: Ach­ten Sie beim Kauf neu­er Win­ter- oder Ganz­jah­res­rei­fen dar­auf, dass sie das Schnee­flo­cken­sym­bol (Alpin-Sym­bol) tra­gen. Nur die­se sind ab Okto­ber 2024 bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen zuge­las­sen.
  3. Sicher durch den Win­ter: Recht­zei­tig zu Win­ter­be­ginn soll­ten Sie auf die rich­ti­ge Berei­fung umstei­gen, um sich Buß­gel­der, Punk­te und even­tu­ell sogar Ver­si­che­rungs­pro­ble­me zu erspa­ren.

Fazit: M+S‑Reifen ab Okto­ber nicht mehr zuläs­sig

Ab dem 1. Okto­ber 2024 dür­fen M+S‑Reifen ohne Schnee­flo­cken­sym­bol bei win­ter­li­chen Bedin­gun­gen nicht mehr ver­wen­det wer­den. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der, und in sel­te­nen Fäl­len könn­te der Ver­si­che­rungs­schutz gefähr­det sein. Um sicher­zu­ge­hen, soll­ten Sie Ihre Rei­fen recht­zei­tig über­prü­fen und gege­be­nen­falls auf Rei­fen mit Schnee­flo­cken­sym­bol umstei­gen.

Falls Sie Fra­gen zu die­sem The­ma haben oder unsi­cher sind, wel­che Aus­wir­kun­gen die neu­en Rege­lun­gen auf Ihre Ver­si­che­rung haben, ste­he ich Ihnen ger­ne für eine Bera­tung zur Ver­fü­gung. Kon­tak­tie­ren Sie mich ger­ne!

Mit bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

 

Tags: Alpin-Symbol, Autofahren im Winter, Bußgeld, Ganzjahresreifen, Kfz-Versicherung, M+S-Reifen, Matsch und Schnee, Reifenwechsel, Schneeflockensymbol, Straßenverkehr, Verkehrsregeln, Versicherungsschutz, Winterreifen, Winterreifenpflicht

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