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M+S-Reifen ohne Winterreifenstatus ab 01.10.2024 verboten!

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Zum 1. Oktober 2024 verlieren M+S-Reifen („Matsch und Schnee“) ihren Winterreifenstatus. Damit dürfen sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr genutzt werden. Wer sich nicht an diese Regel hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch was bedeutet das konkret für Autofahrer? Welche Strafen drohen und wie wirkt sich das auf den Versicherungsschutz aus? In diesem Blogbeitrag kläre ich alle wichtigen Fragen.

Winterliche Straßenverhältnisse: M+S-Reifen ab Oktober 2024 nicht mehr erlaubt

Seit dem 1. Januar 2018 reicht das M+S-Symbol nicht mehr aus, um Reifen als für den Winter zugelassen zu kennzeichnen. An dessen Stelle ist das Schneeflockensymbol (auch „Alpin-Symbol“) getreten, das für echte Wintertauglichkeit steht. Für vor dem 31. Dezember 2017 hergestellte M+S-Reifen galt jedoch eine Übergangsfrist – diese endet nun am 30. September 2024. Das bedeutet, dass die Nutzung solcher Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ab dem 1. Oktober 2024 verboten ist.

Bußgelder im Überblick

Wer ab Oktober 2024 mit M+S-Reifen bei winterlichen Bedingungen unterwegs ist, muss mit Strafen rechnen. Diese sind abhängig von den Umständen des Verstoßes:

  • 60 Euro Bußgeld + 1 Punkt: Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind.
  • 80 Euro Bußgeld + 1 Punkt: Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
  • 100 Euro Bußgeld + 1 Punkt: Bei Gefährdung.
  • 120 Euro Bußgeld + 1 Punkt: Bei einem Unfall.

Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, da M+S-Reifen nicht die gleiche Wintertauglichkeit wie moderne Winter- oder Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol bieten.

Versicherungsschutz: Keine Panik, meistens bleibt er bestehen

Viele Autofahrer fragen sich, wie sich der Verstoß gegen die neue Regelung auf den Kfz-Versicherungsschutz auswirkt. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen bleibt der Versicherungsschutz trotz falscher Bereifung bestehen.

Warum ist der Versicherungsschutz in der Regel nicht gefährdet?

Selbst wenn Sie mit M+S-Reifen nach dem 1. Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs sind, ist Ihr Versicherungsschutz nicht automatisch verloren. Insbesondere bei der VHV-Versicherung gibt es Entwarnung: In der Kaskoversicherung wird auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Das bedeutet, dass die Versicherung trotz einer möglicherweise falschen Bereifung im Schadensfall zahlen muss, solange die falsche Bereifung nicht ursächlich für den Unfall war.

Wann kann der Versicherungsschutz gefährdet sein?

In Ausnahmefällen kann es dennoch zu Problemen kommen. Nämlich dann, wenn nachgewiesen wird, dass die falsche Bereifung direkt zum Unfall geführt hat. Dies ist jedoch in der Praxis schwierig zu beweisen und eher selten der Fall. Daher bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen, selbst wenn gegen die neuen Reifenregelungen verstoßen wurde.

Was sollten Sie jetzt tun?

Damit Sie nicht in die Bußgeldfalle tappen und stets sicher unterwegs sind, sollten Sie jetzt handeln:

  1. Prüfen Sie Ihre Reifen: Sind Ihre Reifen noch mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet und wurden vor dem 31.12.2017 hergestellt? Dann sollten Sie diese vor dem 1. Oktober 2024 austauschen.
  2. Wechseln Sie auf Reifen mit Schneeflockensymbol: Achten Sie beim Kauf neuer Winter- oder Ganzjahresreifen darauf, dass sie das Schneeflockensymbol (Alpin-Symbol) tragen. Nur diese sind ab Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen zugelassen.
  3. Sicher durch den Winter: Rechtzeitig zu Winterbeginn sollten Sie auf die richtige Bereifung umsteigen, um sich Bußgelder, Punkte und eventuell sogar Versicherungsprobleme zu ersparen.

Fazit: M+S-Reifen ab Oktober nicht mehr zulässig

Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol bei winterlichen Bedingungen nicht mehr verwendet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder, und in seltenen Fällen könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein. Um sicherzugehen, sollten Sie Ihre Reifen rechtzeitig überprüfen und gegebenenfalls auf Reifen mit Schneeflockensymbol umsteigen.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben oder unsicher sind, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf Ihre Versicherung haben, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne!

Mit besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.

 

Tags: Alpin-Symbol, Autofahren im Winter, Bußgeld, Ganzjahresreifen, Kfz-Versicherung, M+S-Reifen, Matsch und Schnee, Reifenwechsel, Schneeflockensymbol, Straßenverkehr, Verkehrsregeln, Versicherungsschutz, Winterreifen, Winterreifenpflicht

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