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Coro­na­vi­rus: Häu­fig gestell­te Fra­gen!

Die Medi­en­be­rich­te über­schla­gen sich zum The­ma des Coro­na­vi­rus mit unschö­nen Nach­rich­ten und zahl­rei­che staat­lich vor­ge­schrie­be­ne Gegen­maß­nah­men belas­ten das gesell­schaft­li­che Mit­ein­an­der und die Wirt­schaft in unse­rem Land.

Ich möch­te es nicht ver­säu­men, Sie dar­auf hin­zu­wei­sen, dass ich als Ihr Ver­si­che­rungs­mak­ler für Sie da bin. Ins­be­son­de­re in die­sen außer­ge­wöhn­li­chen Zei­ten.

Bei Fra­gen rufen Sie mich bit­te an oder schrei­ben Sie mir eine Nach­richt.

Papier­post kann, den all­ge­mei­nen Umstän­den geschul­det, mög­li­cher­wei­se etwas zeit­ver­setzt bear­bei­tet wer­den – bei mir, aber vor allem auch bei eini­gen Ver­si­che­rern, da viel­fach in Heim­ar­beit gear­bei­tet wird. Daher nut­zen Sie bit­te am liebs­ten Tele­fon oder E‑Mail, um mich zu kon­tak­tie­ren.

Per­sön­li­che Bera­tungs­ter­mi­ne sind aus den bekann­ten Grün­den aktu­ell nicht umsetz­bar.

Aber natür­lich bie­te ich Ihnen bei Bedarf gern tele­fo­ni­sche und auch online­ba­sier­te Bera­tung an.

Selbst unter­schrei­ben kön­nen Sie im Bedarfs­fall auch auf digi­ta­lem Wege. Scheu­en Sie sich also nicht mich anzu­spre­chen, wenn Sie einen kon­kre­ten Bera­tungs­be­darf für sich sehen.

Viel­fach errei­chen mich in die­ser beson­de­ren Situa­ti­on ähn­lich lau­ten­de Fra­gen.

Ver­ständ­li­cher­wei­se besteht eine gewis­se Ver­un­si­che­rung und ein Infor­ma­ti­ons­be­darf rund um das The­ma Ver­si­che­run­gen.

Ich habe daher für die Kun­din­nen und Kun­den mei­nes Btriebs eini­ge häu­fig gestell­te Fra­gen zusam­men­ge­tra­gen.

Bit­te blei­ben Sie gesund!

Und bit­te spre­chen Sie mich bei jeg­li­chen Rück­fra­gen immer gern an. Ich bin auch in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten für Sie da.

Häu­fig gestell­te Fra­gen zum The­ma der Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie

Wer über­nimmt die Kos­ten für einen Coro­na-Test?

Egal, ob Sie eine gesetz­li­che oder eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung haben, wer­den die Kos­ten für einen Coro­na-Test in jedem Fall über die Kran­ken­ver­si­che­rung über­nom­men, sofern für den Test eine Not­wen­dig­keit bestand. D.h. Ver­dacht auf Infek­ti­on, weil z.B. Kon­takt zu einer infi­zier­ten Per­son bestand oder kla­re Krank­heits­sym­pto­me vor­lie­gen.

Von pro­phy­lak­ti­schen Tests ohne gege­be­nen Anlass, bit­ten die Behör­den in jedem Fall abzu­se­hen, um die vor­han­de­nen Test­ka­pa­zi­tä­ten nicht unnö­tig zu belas­ten und inso­fern wäre in die­sen Fäl­len auch die Kos­ten­über­nah­me aus mei­ner Sicht der­zeit nicht klar gere­gelt.

Übri­gens haben die Behör­den für alle Fra­gen rund um die Pan­de­mie all­ge­mei­ne Info­hot­lines ein­ge­rich­tet, an die Sie sich auch im Ver­dachts­fall auf eine Erkran­kung wen­den kön­nen:

Tele­fon 116 und 117.

Erhal­te ich Leis­tun­gen über mei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung im Fal­le einer Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung und / oder Krank­schrei­bung? 

ACH­TUNG: Eine Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung (egal, ob durch den Arbeit­ge­ber oder durch eine behörd­li­che Anord­nung) ist zunächst KEI­NE Krank­schrei­bung. Inso­fern besteht auch zunächst kei­ne Leis­tungs­pflicht der Kran­ken­ver­si­che­rung für Kran­ken­ta­ge­geld­leis­tun­gen.

Daher stellt sich in die­sem Fall die Fra­ge, ob Sie Krank­heits­sym­pto­me des Coro­na­vi­rus haben, oder ob Sie eine pau­scha­le ärzt­li­che Krank­schrei­bung erhal­ten. Nur mit einer ärzt­li­chen Krank­schrei­bung sind Sie im Sin­ne der Kran­ken­ver­si­che­rung leis­tungs­be­rech­tigt. Ich unter­stel­le der­zeit, dass im Bedarfs­fal­le ärzt­li­che Krank­schrei­bun­gen in die­ser Aus­nah­me­si­tua­ti­on auf tele­fo­ni­schem Wege zu bekom­men sind.

In jedem Fall erhal­ten Arbeit­neh­mer aber zunächst die 6‑wöchige Gehalts­fort­zah­lung über den Arbeit­ge­ber.

Nach Ablauf die­ser 6 Wochen und der unun­ter­bro­che­nen ärzt­li­chen Krank­schrei­bung, greift dann das Kran­ken­ta­ge­geld:

  • Bei gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten leis­tet anschlie­ßend die Kran­ken­kas­se ein Kran­ken­geld in Höhe von rund 80% des bis­he­ri­gen Net­to­ein­kom­mens.
  • Bei pri­vat Kran­ken­ver­si­cher­ten leis­tet anschlie­ßend der Kran­ken­ver­si­che­rer den tarif­lich ver­ein­bar­ten Tages­satz.

Auch bei Selb­stän­di­gen wird ana­log eine ärzt­li­che Krank­schrei­bung benö­tigt. Hier ist zu den Leis­tun­gen der Kran­ken­ver­si­che­rung jedoch kaum eine pau­scha­le Aus­sa­ge mög­lich, da Selb­stän­di­ge sowohl in der Gesetz­li­chen, wie auch in der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung eine Gestal­tungs­frei­heit haben, ab wann die Kran­ken­ta­ge­gel­der geleis­tet wer­den. Inso­fern müss­te für Selb­stän­di­ge eine indi­vi­du­el­le Prü­fung erfol­gen. Spre­chen Sie mich bei Rück­fra­gen gern an.

Wel­che gesetz­li­chen Rege­lun­gen gibt es zum The­ma des Ver­dienst­aus­fal­les?

Wie eben beschrie­ben, erhal­ten Arbeit­neh­mer zunächst pau­schal eine 6‑wöchige Lohn­fort­zah­lung durch ihren Arbeit­ge­ber. Gere­gelt ist dies über das zustän­di­ge Gesund­heits­amt nach § 29 und § 30 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, nach­dem Men­schen behörd­lich unter Qua­ran­tä­ne gestellt wer­den kön­nen.

Wenn der Betrof­fe­ne krank ist, gel­ten die Regeln für eine Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall. Die­je­ni­gen, die ohne Krank­heit vor­sorg­lich unter behörd­lich ange­ord­ne­ter Qua­ran­tä­ne ste­hen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Ver­dienst­aus­fall in Höhe ihres Net­to­ent­gel­tes. Den über­nimmt zunächst der Arbeit­ge­ber (durch die Lohn­fort­zah­lung); inner­halb von drei Mona­ten kann der Arbeit­ge­ber nach § 56 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz einen Antrag auf Erstat­tung der aus­ge­zahl­ten Beträ­ge stel­len.

Auch Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler gehen nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Ver­hü­tung und Bekämp­fung von Infek­ti­ons­krank­hei­ten erhal­ten auch sie einen Ver­dienst­aus­fall ersetzt. Dabei geht die zustän­di­ge Behör­de von dem Gewinn aus, der im Steu­er­be­scheid für das letz­te Kalen­der­jahr fest­ge­stellt wur­de. Kon­kret ist dies im § 56 IfSG gere­gelt.

Bei Rück­fra­gen zu die­sen The­men wen­den Sie sich bit­te vor­nehm­lich an Ihre Steu­er­be­ra­tung, da dies im Grun­de kei­ne ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Bera­tung dar­stellt und ich Ihnen inso­fern sicher­lich nur wenig behilf­lich sein kann.

Sind die ärzt­li­chen Behand­lungs­kos­ten auf­grund der Coro­na-Virus­er­kran­kung ver­si­chert?

Unab­hän­gig davon, ob Sie gesetz­lich oder pri­vat Kran­ken­ver­si­chert sind, sind natür­lich die all­ge­mei­nen Behand­lungs­kos­ten immer ver­si­chert, bei Pri­vat­ver­si­cher­ten mög­li­cher­wei­se nach Abzug eines ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Selbst­be­hal­tes.

Das Deut­sche Gesund­heits­sys­tem zählt zu den leis­tungs­stärks­ten Sys­te­men der Welt und es sieht vor, dass jeder Pati­ent pau­schal IMMER eine best­mög­li­che Behand­lung erhält.

Ange­sichts der teil­wei­se sicher­lich deut­lich über­stra­pa­zier­ten Kran­ken­häu­ser auf­grund des Coro­na­vi­rus wer­den etwa­ige Zusatz­bau­stei­ne in der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung / Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung (z.B. Ein­bett­zim­mer und Chef­arzt­be­hand­lung) mög­li­cher­wei­se logis­tisch von Sei­ten der Kran­ken­häu­ser nicht dar­stell­bar sein. Sicher­lich für jeden ver­ständ­lich, ange­sichts die­ser Aus­nah­me­si­tua­ti­on.

Soll­te solch ein Fall auf­tre­ten, haben Sie als Pri­vat­ver­si­cher­ter als klei­nen Trost hin­ter­her einen Anspruch auf ent­spre­chen­de Ersatz­leis­tun­gen aus Ihrem Tarif, qua­si als klei­ne Wie­der­gut­ma­chung. Spre­chen Sie mich in sol­chen Fäl­len gern an.

Was gibt es ansons­ten für ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Absi­che­run­gen in der der­zei­ti­gen Situa­ti­on?

Ihre mög­li­cher­wei­se vor­han­de­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet bei einer vor­lie­gen­den Arbeits­un­fä­hig­keit von min­des­tens 6 Mona­ten und län­ger. Sie ist also für dras­ti­sche und blei­ben­de Erkran­kun­gen gedacht. Inso­fern ange­sichts der der­zei­ti­gen Kri­se sicher­lich nicht rele­vant – prü­fungs­wür­dig höchs­tens dann, wenn Sie nach einer Erkran­kung blei­ben­de Schä­den zurück­be­hal­ten soll­ten, was nach der­zei­ti­ger Infor­ma­ti­ons­la­ge aber nicht zu befürch­ten ist.

Zudem haben eini­ge Unfall­ver­si­che­run­gen eine so genann­te „Infek­ti­ons­klau­sel“ ent­hal­ten. Dem­nach wäre der Coro­na­vi­rus qua­si als „Unfall“ anzu­se­hen. Soll­ten Sie einen sol­chen Ver­trag haben, sind Leis­tungs­an­sprü­che denk­bar: Bei­spiels­wei­se Leis­tun­gen in Form von Tages­sät­zen als „Unfall-Kran­ken­ta­ge­geld“ (zuhau­se krank­ge­schrie­ben; Leis­tun­gen aller­dings zumeist erst ab dem 43. Tag) oder „Unfall-Kran­ken­haus­ta­ge­geld“ (beim Kran­ken­haus-auf­ent­halt; zumeist ab dem 1. Tag).

Auch hier­zu ste­he ich Ihnen bei Rück­fra­gen gern bera­tend zur Ver­fü­gung.

Auf das The­ma Todes­fall­schutz durch Lebens­ver­si­che­run­gen oder Risi­ko­le­bens-Ver­si­che­run­gen möch­te ich an die­ser Stel­le nicht tie­fer ein­ge­hen. Bei jeg­li­chen Rück­fra­gen dazu spre­chen Sie mich gern an.

Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung (u.ä. Pro­duk­te) für Unter­neh­mer und Fir­men sind zumeist gedacht für Betriebs­stö­run­gen in Fol­ge von Feu­er­schä­den oder ver­gleich­ba­ren Stör­fäl­len für Unter­neh­men. Kaum ein Pro­dukt sieht Leis­tun­gen für Betriebs­stö­run­gen auf­grund eines sol­chen Sze­na­ri­os vor, wie wir es gera­de welt­weit erle­ben. Auch hier­zu ste­he ich Ihnen bei tie­fer­ge­hen­den Rück­fra­gen natür­lich gern zur Ver­fü­gung.

Wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es bei finan­zi­el­ler Not?

Soll­te bei Ihnen im Nach­gang zur der­zei­ti­gen Kri­se bei­spiels­wei­se durch län­ger anhal­ten­de Kurz­ar­beit oder gar einer Kün­di­gung mög­li­cher­wei­se ein finan­zi­el­ler Eng­pass auf­tre­ten, bera­te ich Sie natür­lich eben­falls gern. Es gibt bei Pro­duk­ten der Alters­ver­sor­gung ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten einer Bei­trags­stun­dung oder einer Her­ab­set­zung der Bei­trags­zah­lun­gen. Auch bei vie­len Sach­ver­si­che­run­gen kön­nen, durch die Her­aus­nah­me von Bau­stei­nen, in der Regel Kos­ten redu­ziert wer­den. Bevor Sie also über die Kün­di­gung ein­zel­ner Ver­si­che­run­gen nach­den­ken, spre­chen Sie mich bit­te an, damit wir gemein­sam über­le­gen kön­nen, wie Ihre Ver­si­che­run­gen an ver­än­der­te Situa­tio­nen mög­li­cher­wei­se anzu­pas­sen gehen.

Soweit mein Über­blick über alle mög­li­cher­wei­se rele­van­ten Ver­si­che­rungs­be­rei­che und zahl­rei­che Fra­gen zum The­ma der Pan­de­mie.

Bei jeg­li­chen Rück­fra­gen, oder wenn Sie Absi­che­run­gen für spe­zi­el­le The­men wün­schen, spre­chen Sie mich gern an.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Corona, Corona-Modus, Coronavirus, COVID-19, FAQ, Krankengeld, Krankentagegeld, Krisenmodus

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