Versicherungen

PV-Anla­ge ver­si­chern: Wel­che Schä­den Wohn­ge­bäu­de- und All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung abde­cken!

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist für vie­le Haus­ei­gen­tü­mer eine lang­fris­ti­ge Inves­ti­ti­on. Solar­mo­du­le, Wech­sel­rich­ter, Bat­te­rie­spei­cher, Ver­ka­be­lung, Mon­ta­ge­sys­tem und Steue­rungs­tech­nik kön­nen zusam­men einen erheb­li­chen Wert errei­chen. Wird die Anla­ge durch Sturm, Hagel, Feu­er, Über­span­nung, Tier­biss, tech­ni­schen Defekt oder ein ande­res unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis beschä­digt, kön­nen des­halb hohe Repa­ra­tur­kos­ten und zusätz­li­che Ertrags­aus­fäl­le ent­ste­hen.

Vie­le Eigen­tü­mer gehen davon aus, dass eine auf dem Dach mon­tier­te PV-Anla­ge auto­ma­tisch voll­stän­dig über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geschützt ist. Die­se Annah­me kann gefähr­lich sein. Ob eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mit­ver­si­chert ist, wel­che Kom­po­nen­ten dazu­ge­hö­ren und gegen wel­che Gefah­ren Ver­si­che­rungs­schutz besteht, hängt vom jewei­li­gen Tarif und den ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab.

Eine PV-Anla­ge ist daher erst dann rich­tig abge­si­chert, wenn Sach­schä­den, unvor­her­ge­se­he­ne Beschä­di­gun­gen, Ertrags­aus­fall und Haft­pflicht­ri­si­ken aus­drück­lich geprüft wur­den.

Wich­tigs­te Erkennt­nis­se auf einen Blick

  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind nicht in jeder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch im glei­chen Umfang mit­ver­si­chert.
  • Ent­schei­dend sind der kon­kre­te Tarif, der Ver­si­che­rungs­ort und die Defi­ni­ti­on der ver­si­cher­ten Sachen.
  • Eine klas­si­sche Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt häu­fig nur gegen aus­drück­lich ver­ein­bar­te Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel.
  • Eine All­ge­fah­ren-Deckung kann den Schutz auf unvor­her­ge­se­he­ne Beschä­di­gun­gen und Zer­stö­run­gen erwei­tern.
  • Ertrags­aus­fall ist nicht auto­ma­tisch Bestand­teil jeder Gebäu­de­ver­si­che­rung.
  • Auch Wech­sel­rich­ter, Strom­spei­cher, Ver­ka­be­lung, Lade­reg­ler und Mon­ta­ge­sys­te­me müs­sen berück­sich­tigt wer­den.
  • Die Instal­la­ti­on soll­te dem Ver­si­che­rer vor oder unmit­tel­bar nach der Inbe­trieb­nah­me gemel­det wer­den.
  • Zusätz­lich muss geprüft wer­den, ob Schä­den gegen­über Drit­ten über die pri­va­te Haft­pflicht- oder eine Betrei­ber­haft­pflicht­ver­si­che­rung geschützt sind.

Zusam­men­fas­sung des Bei­trags

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge kann über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder über eine eigen­stän­di­ge Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den. Eine auto­ma­ti­sche und umfas­sen­de Mit­ver­si­che­rung besteht jedoch nicht in jedem Tarif. Wäh­rend eini­ge Ver­trä­ge die Anla­ge als Gebäu­de­be­stand­teil gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ein­schlie­ßen, ver­lan­gen ande­re Ver­si­che­rer eine aus­drück­li­che Mel­dung, einen Zusatz­bau­stein oder einen sepa­ra­ten Ver­trag. Eine All­ge­fah­ren-Deckung kann zusätz­lich unvor­her­ge­se­he­ne Beschä­di­gun­gen, tech­ni­sche Schä­den, Tier­biss, Bedie­nungs­feh­ler oder ande­re nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­se­ne Ereig­nis­se erfas­sen. Wich­tig sind außer­dem Ertrags­aus­fall, Bat­te­rie­spei­cher, Wech­sel­rich­ter, Über­span­nung, Dieb­stahl, Ele­men­tar­schä­den und Haft­pflicht­ri­si­ken.

Fak­ten­ba­sis die­ses Bei­trags

  • The­ma: Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge rich­tig ver­si­chern
  • Grund­schutz: Je nach Wohn­ge­bäu­de­ta­rif ins­be­son­de­re Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel
  • Mög­li­che Erwei­te­rung: All­ge­fah­ren-Deckung für unvor­her­ge­se­he­ne Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung
  • Wei­te­re wich­ti­ge Leis­tun­gen: Ertrags­aus­fall, Über­span­nung, Tier­biss, Dieb­stahl, Ele­men­tar­schä­den und De- und Remon­ta­ge­kos­ten
  • Ver­si­cher­te Kom­po­nen­ten: Je nach Ver­trag unter ande­rem Modu­le, Wech­sel­rich­ter, Spei­cher, Ver­ka­be­lung, Mon­ta­ge­rah­men, Lade­reg­ler, Mess- und Steu­er­tech­nik
  • Haf­tungs­be­reich: Schä­den, die durch Betrieb oder Ein­spei­sung gegen­über Drit­ten ent­ste­hen
  • Ziel­grup­pe: Eigen­tü­mer von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern, Ver­mie­ter, Bau­her­ren und Betrei­ber pri­va­ter PV-Anla­gen
  • Wich­ti­ge Ein­ord­nung: Maß­geb­lich sind aus­schließ­lich Ver­si­che­rungs­schein, Tarif und Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des kon­kre­ten Ver­trags.

Ist eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auto­ma­tisch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert?

Eine all­ge­mein­gül­ti­ge Ant­wort gibt es nicht. Bei eini­gen moder­nen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen wer­den fest instal­lier­te Pho­to­vol­ta­ik- oder Solar­an­la­gen als Gebäu­de­be­stand­teil oder aus­drück­lich als ver­si­cher­te Anla­ge der erneu­er­ba­ren Ener­gien behan­delt. Ande­re Tari­fe sehen dage­gen nur einen begrenz­ten Grund­schutz, eine Ent­schä­di­gungs­gren­ze oder einen bei­trags­pflich­ti­gen Zusatz­bau­stein vor.

Bei älte­ren Ver­trä­gen kann die PV-Anla­ge voll­stän­dig feh­len, weil sie bei Abschluss des Ver­trags noch nicht vor­han­den war oder im dama­li­gen Bedin­gungs­werk nicht aus­drück­lich berück­sich­tigt wur­de. Auch eine spä­te­re Instal­la­ti­on kann eine anzei­ge­pflich­ti­ge Ver­än­de­rung des ver­si­cher­ten Risi­kos oder des Gebäu­de­wer­tes dar­stel­len.

Die Tat­sa­che, dass eine Anla­ge fest mit dem Dach ver­bun­den ist, garan­tiert des­halb nicht auto­ma­tisch einen voll­stän­di­gen Ver­si­che­rungs­schutz.

War­um die PV-Anla­ge dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den soll­te

Der Ver­si­che­rer soll­te mög­lichst vor der Instal­la­ti­on oder spä­tes­tens unmit­tel­bar nach der Inbe­trieb­nah­me infor­miert wer­den. So kann geprüft wer­den, ob die Anla­ge bereits mit­ver­si­chert ist oder der Ver­trag ange­passt wer­den muss.

Die Mel­dung soll­te unter ande­rem fol­gen­de Anga­ben ent­hal­ten:

  • Anschaf­fungs- und Instal­la­ti­ons­kos­ten,
  • Nenn­leis­tung in Kilo­watt-Peak,
  • Art und Anzahl der Modu­le,
  • Mon­ta­ge­ort und Mon­ta­ge­sys­tem,
  • Wech­sel­rich­ter und Steue­rungs­tech­nik,
  • vor­han­de­ner Bat­te­rie­spei­cher,
  • Datum der Inbe­trieb­nah­me,
  • Eigen­nut­zung oder Ein­spei­sung,
  • gege­be­nen­falls gewerb­li­che Nut­zung sowie
  • bestehen­de War­tungs- und Ser­vice­ver­trä­ge.

Eine schrift­li­che Bestä­ti­gung des Ver­si­che­rers schafft Klar­heit dar­über, ob und in wel­chem Umfang die Anla­ge geschützt ist.

Was der Grund­schutz einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung leis­ten kann

Ist die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge als ver­si­cher­te Sache ein­ge­schlos­sen, gel­ten zunächst die im Ver­trag ver­ein­bar­ten Gefah­ren. Dazu gehö­ren bei vie­len Gebäu­de­ver­si­che­run­gen ins­be­son­de­re Feu­er, Lei­tungs­was­ser sowie Sturm und Hagel.

Ver­si­cher­te Gefahr Mög­li­ches Scha­den­bei­spiel Wich­ti­ge Ein­schrän­kung
Feu­er Ein Brand beschä­digt Modu­le, Ver­ka­be­lung und Wech­sel­rich­ter. Die genaue Brand­de­fi­ni­ti­on und Aus­schlüs­se erge­ben sich aus den Bedin­gun­gen.
Blitz und Über­span­nung Ein Blitz ver­ur­sacht einen Kurz­schluss am Wech­sel­rich­ter. Man­che Tari­fe unter­schei­den zwi­schen direk­tem Blitz­schlag und sons­ti­ger Über­span­nung.
Lei­tungs­was­ser Was­ser aus einer ver­si­cher­ten Lei­tung beschä­digt Wech­sel­rich­ter oder Spei­cher. Nie­der­schlags­was­ser und Über­schwem­mung sind nicht auto­ma­tisch Lei­tungs­was­ser.
Sturm Sturm löst Modu­le oder beschä­digt die Unter­kon­struk­ti­on. Häu­fig muss min­des­tens Wind­stär­ke 8 erreicht sein.
Hagel Hagel­kör­ner beschä­di­gen Solar­mo­du­le. Mate­ri­al­feh­ler oder schlei­chen­de Schä­den sind nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert.

Die­ser Grund­schutz ist wich­tig, erfasst aber nicht zwangs­läu­fig alle typi­schen Scha­den­ur­sa­chen einer moder­nen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge.

Was eine All­ge­fah­ren-Deckung für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bedeu­tet

Eine All­ge­fah­ren-Deckung folgt einem ande­ren Prin­zip als eine klas­si­sche Gefah­ren­ver­si­che­rung. Bei der klas­si­schen Deckung ist ver­si­chert, was in den Bedin­gun­gen aus­drück­lich als Gefahr genannt wird. Bei einer All­ge­fah­ren-Deckung sind grund­sätz­lich unvor­her­ge­se­he­ne Beschä­di­gun­gen und Zer­stö­run­gen ver­si­chert, sofern sie nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind.

Das bedeu­tet nicht, dass wirk­lich jeder denk­ba­re Scha­den bezahlt wird. Auch eine All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung ent­hält Aus­schlüs­se, Selbst­be­tei­li­gun­gen, Oblie­gen­hei­ten und Begren­zun­gen. Den­noch kann sie Deckungs­lü­cken schlie­ßen, die ein rei­ner Schutz gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel offen­lässt.

Typi­sche Scha­den­bei­spie­le einer erwei­ter­ten Deckung

  • Ein Tier oder Wes­pen­nest beschä­digt Lei­tun­gen der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge.
  • Ein Solar­mo­dul ent­wi­ckelt durch Hit­ze unvor­her­ge­se­he­ne Span­nungs­ris­se.
  • Eine Stö­rung im Strom­netz ver­ur­sacht einen Über­span­nungs­scha­den.
  • Ein Mon­ta­ge- oder Bedie­nungs­feh­ler führt zur Beschä­di­gung der Anla­ge.
  • Ein Gegen­stand fällt auf ein Modul und zer­stört des­sen Ober­flä­che.
  • Unbe­kann­te Täter beschä­di­gen oder ent­wen­den ver­si­cher­te Kom­po­nen­ten.
  • Ein tech­ni­scher Kurz­schluss beschä­digt Wech­sel­rich­ter und Steue­rung.

Ob ein kon­kre­ter Scha­den ver­si­chert ist, rich­tet sich aus­schließ­lich nach den ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­sen.

Wel­che Bestand­tei­le der PV-Anla­ge mit­ver­si­chert sein soll­ten

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge besteht nicht nur aus den sicht­ba­ren Solar­mo­du­len. Für einen voll­stän­di­gen Schutz müs­sen sämt­li­che tech­nisch und wirt­schaft­lich rele­van­ten Kom­po­nen­ten betrach­tet wer­den.

Kom­po­nen­te Funk­ti­on War­um die Mit­ver­si­che­rung wich­tig ist
Solar­mo­du­le Erzeu­gen Gleich­strom aus Son­nen­en­er­gie Sie sind Sturm, Hagel, Hit­ze und mecha­ni­schen Ein­wir­kun­gen aus­ge­setzt.
Wech­sel­rich­ter Wan­delt Gleich­strom in Wech­sel­strom um Ein Defekt kann die gesam­te Strom­pro­duk­ti­on unter­bre­chen.
Bat­te­rie­spei­cher Spei­chert erzeug­ten Strom Spei­cher sind wert­voll und kön­nen durch Feu­er, Über­span­nung oder tech­ni­sche Defek­te beschä­digt wer­den.
Mon­ta­ge­sys­tem Befes­tigt die Modu­le am Gebäu­de oder Auf­stell­ort Schä­den kön­nen die Stand­si­cher­heit der gesam­ten Anla­ge beein­träch­ti­gen.
Ver­ka­be­lung Ver­bin­det Modu­le, Wech­sel­rich­ter, Spei­cher und Netz Tier­biss, Kurz­schluss und mecha­ni­sche Beschä­di­gun­gen kön­nen zum Aus­fall füh­ren.
Mess- und Steu­er­tech­nik Über­wacht und steu­ert Erzeu­gung und Ver­brauch Elek­tro­ni­sche Schä­den kön­nen die Betriebs­fä­hig­keit voll­stän­dig beein­träch­ti­gen.
Über­span­nungs­schutz Schützt elek­tri­sche Kom­po­nen­ten Auch die­se Bau­tei­le kön­nen beschä­digt wer­den und müs­sen im Leis­tungs­um­fang berück­sich­tigt sein.
Zäh­ler und Lade­reg­ler Erfas­sen und regeln Ener­gie­flüs­se Ein Aus­fall kann Ein­spei­sung und Eigen­ver­brauch unter­bre­chen.

Auf­dach­an­la­ge, Flach­dach oder Neben­ge­bäu­de: Der Mon­ta­ge­ort ist ent­schei­dend

Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen kön­nen genau fest­le­gen, an wel­chem Ort eine Anla­ge mit­ver­si­chert ist. Häu­fig wer­den Anla­gen erfasst, die auf oder an dem ver­si­cher­ten Gebäu­de, einer mit­ver­si­cher­ten Gara­ge, einem Car­port oder einem ver­si­cher­ten Neben­ge­bäu­de instal­liert sind.

Bei Flach­dä­chern wer­den häu­fig soge­nann­te Auf­last- oder Eigen­last­sys­te­me ver­wen­det. Die­se sind nicht zwin­gend fest mit dem Gebäu­de ver­schraubt, son­dern wer­den durch Kon­struk­ti­on und Eigen­ge­wicht sta­bi­li­siert. Ob sol­che Sys­te­me als ver­si­cher­te Sachen gel­ten, soll­te aus­drück­lich geprüft wer­den.

Frei­flä­chen­an­la­gen, Anla­gen auf nicht mit­ver­si­cher­ten Neben­ge­bäu­den oder Anla­gen außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stücks kön­nen dage­gen anders behan­delt wer­den und einen geson­der­ten Ein­schluss erfor­dern.

War­um Sturm- und Hagel­schutz allein nicht genügt

Sturm und Hagel gehö­ren zu den bekann­tes­ten Risi­ken einer Dach­an­la­ge. In der Pra­xis kön­nen jedoch zahl­rei­che Schä­den ent­ste­hen, die nicht unmit­tel­bar auf die­se Gefah­ren zurück­zu­füh­ren sind.

  • Tier­biss an Kabeln,
  • Mate­ri­al- oder Kon­struk­ti­ons­schä­den,
  • Bedie­nungs­feh­ler,
  • tech­ni­sche Kurz­schlüs­se,
  • Über­span­nung ohne direk­ten Blitz­schlag,
  • Van­da­lis­mus,
  • Dieb­stahl ein­zel­ner Kom­po­nen­ten,
  • Schä­den bei War­tung oder Rei­ni­gung,
  • mecha­ni­sche Ein­wir­kun­gen sowie
  • unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den an Wech­sel­rich­ter oder Spei­cher.

Ein sinn­vol­ler Ver­si­che­rungs­schutz soll­te des­halb nicht nur das Dach­ri­si­ko, son­dern die gesam­te tech­ni­sche Anla­ge berück­sich­ti­gen.

Ertrags­aus­fall: Wenn die Anla­ge kei­nen Strom mehr pro­du­ziert

Nach einem Sach­scha­den ent­ste­hen nicht nur Repa­ra­tur­kos­ten. Solan­ge die Anla­ge still­steht, pro­du­ziert sie kei­nen oder weni­ger Strom. Dadurch kann dem Betrei­ber ein finan­zi­el­ler Nach­teil ent­ste­hen.

Bei einer Ein­spei­se­an­la­ge feh­len mög­li­cher­wei­se Ein­spei­se­er­lö­se. Bei einer Anla­ge mit hohem Eigen­ver­brauch muss Strom wäh­rend des Aus­falls teu­rer aus dem öffent­li­chen Netz bezo­gen wer­den. Eine Ertrags­aus­fall- oder Aus­fall­de­ckung kann die­se wirt­schaft­li­chen Fol­gen auf­fan­gen.

Wich­ti­ge Prüf­punk­te sind:

  • Wel­che Sach­schä­den lösen die Ertrags­aus­fall­leis­tung aus?
  • Wie wird die Ent­schä­di­gung berech­net?
  • Wird nach tat­säch­li­chem Ertrag oder pau­schal je Kilo­watt-Peak geleis­tet?
  • Wel­che maxi­ma­le Haft­zeit gilt?
  • Gibt es eine zeit­li­che Karenz?
  • Wer­den Mehr­kos­ten für zuge­kauf­ten Strom ersetzt?
  • Gel­ten beson­de­re Nach­weis­pflich­ten?

In einem der aus­ge­wer­te­ten Bedin­gungs­wer­ke wird der Ertrags­aus­fall pau­schal anhand der aus­ge­fal­le­nen Nenn­leis­tung und der Aus­fall­dau­er berech­net. Zudem gel­ten unter­schied­li­che maxi­ma­le Haft­zei­ten, abhän­gig davon, ob der Aus­fall durch eine Stan­dard­ge­fahr oder einen erwei­ter­ten All­ge­fah­ren­scha­den ver­ur­sacht wur­de.

Ele­men­tar­schä­den sind ein eige­ner Prüf­punkt

Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­be­ben, Erd­sen­kung, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawi­nen und wei­te­re Natur­ge­fah­ren sind in einer klas­si­schen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung häu­fig nicht auto­ma­tisch ein­ge­schlos­sen.

Das gilt auch dann, wenn die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge grund­sätz­lich als ver­si­cher­te Sache aner­kannt ist. Ist die aus­lö­sen­de Gefahr nicht ver­si­chert, kann auch der Scha­den an der PV-Anla­ge außer­halb des Ver­si­che­rungs­schut­zes lie­gen.

Beson­ders rele­vant sind:

  • Über­schwem­mungs­schä­den an Wech­sel­rich­ter oder Bat­te­rie­spei­cher,
  • Rück­stau in Tech­nik- oder Kel­ler­räu­men,
  • Schnee­druck auf Modu­len und Unter­kon­struk­ti­on,
  • Erd­rutsch oder Erd­sen­kung bei Frei­flä­chen- und Neben­ge­bäu­de­an­la­gen sowie
  • Stark­re­gen und ein­drin­gen­des Ober­flä­chen­was­ser.

Die Absi­che­rung der PV-Anla­ge soll­te des­halb immer gemein­sam mit dem Ele­men­tar­schutz des Gebäu­des geprüft wer­den.

Über­span­nung und Kurz­schluss rich­tig absi­chern

Elek­tri­sche Schä­den gehö­ren zu den bedeu­ten­den Risi­ken einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge. Ein direk­ter Blitz­schlag ist in vie­len Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen abge­si­chert. Schwie­ri­ger kann die Ein­ord­nung sein, wenn eine Über­span­nung ohne nach­weis­ba­ren direk­ten Blitz­ein­schlag ent­steht.

Auch Schä­den durch Über­strom, Kurz­schluss, Netz­schwan­kun­gen oder tech­ni­sche Stö­run­gen sind nicht in jedem Grund­ta­rif auto­ma­tisch ent­hal­ten. Eine Elek­tro­nik- oder All­ge­fah­ren­kom­po­nen­te kann den Schutz deut­lich erwei­tern.

Bei der Tarif­prü­fung soll­te des­halb nicht nur nach „Blitz­schlag“, son­dern aus­drück­lich nach fol­gen­den Begrif­fen gesucht wer­den:

  • Über­span­nung,
  • Über­strom,
  • Kurz­schluss,
  • Induk­ti­on,
  • Netz­stö­rung und
  • sons­ti­ge elek­tri­sche Schä­den.

Dieb­stahl und Van­da­lis­mus: Nicht auto­ma­tisch ver­si­chert

Fest mon­tier­te Modu­le sind schwe­rer zu ent­wen­den als frei zugäng­li­che Kom­po­nen­ten. Den­noch kön­nen Wech­sel­rich­ter, Bat­te­rie­spei­cher, Kabel, Wär­me­pum­pen oder ein­zel­ne Modu­le gestoh­len oder vor­sätz­lich beschä­digt wer­den.

Eine klas­si­sche Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt Dieb­stahl nicht auto­ma­tisch in jedem Umfang. Man­che Tari­fe schüt­zen nur gegen Ein­bruch­dieb­stahl, ande­re ent­hal­ten begrenz­te Leis­tun­gen für außen ange­brach­te Sachen. Eine All­ge­fah­ren- oder spe­zi­el­le Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung kann einen wei­ter­ge­hen­den Schutz bie­ten.

Schä­den bei Mon­ta­ge, War­tung und Repa­ra­tur

Wäh­rend der Instal­la­ti­on besteht häu­fig noch nicht der­sel­be Schutz wie nach voll­stän­di­ger Inbe­trieb­nah­me. Vor Abnah­me und Betriebs­fer­tig­keit kön­nen Mon­ta­ge­ver­si­che­rung, Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung oder Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Instal­la­ti­ons­be­triebs rele­vant sein.

Auch bei spä­te­rer War­tung oder Repa­ra­tur muss geklärt wer­den, ob Schä­den durch den aus­füh­ren­den Fach­be­trieb, durch eine bestehen­de All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung oder durch des­sen Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung getra­gen wer­den.

Rech­nun­gen, Abnah­me­pro­to­kol­le und War­tungs­nach­wei­se soll­ten des­halb dau­er­haft auf­be­wahrt wer­den.

War­tungs­pflich­ten und Oblie­gen­hei­ten beach­ten

Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge kön­nen vor­se­hen, dass die Anla­ge regel­mä­ßig ent­spre­chend den Her­stel­ler­vor­ga­ben durch einen qua­li­fi­zier­ten Fach­be­trieb gewar­tet wer­den muss. Wird eine sol­che ver­trag­li­che Oblie­gen­heit ver­letzt, kann der Ver­si­che­rer sei­ne Leis­tung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kür­zen oder ver­wei­gern.

Wich­ti­ge Unter­la­gen sind:

  • Instal­la­ti­ons- und Abnah­me­pro­to­koll,
  • Her­stel­ler­un­ter­la­gen,
  • War­tungs­nach­wei­se,
  • Rech­nun­gen und Zah­lungs­be­le­ge,
  • Seri­en­num­mern der Kom­po­nen­ten,
  • Fotos der Anla­ge,
  • Netz­an­schluss­un­ter­la­gen,
  • Ertrags­ab­rech­nun­gen sowie
  • Doku­men­ta­ti­on von Ände­run­gen und Erwei­te­run­gen.

Haft­pflicht­schutz für Betrei­ber einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge

Die Sach­ver­si­che­rung schützt die eige­ne Anla­ge. Sie ersetzt jedoch nicht auto­ma­tisch Schä­den, die durch die Anla­ge bei ande­ren Per­so­nen ent­ste­hen.

Bei­spie­le für mög­li­che Haft­pflicht­schä­den sind:

  • Ein Modul löst sich und beschä­digt ein frem­des Fahr­zeug.
  • Tei­le der Anla­ge ver­let­zen einen Pas­san­ten.
  • Durch die Ein­spei­sung ent­steht ein Scha­den im Strom­netz.
  • Ein tech­ni­scher Defekt ver­ur­sacht einen Brand­scha­den am Nach­bar­ge­bäu­de.
  • Bei War­tungs­ar­bei­ten wer­den Drit­te geschä­digt.

Bei pri­vat genutz­ten Anla­gen kann das Betrei­ber­ri­si­ko bereits in einer leis­tungs­star­ken Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten sein. Bei ver­mie­te­ten Gebäu­den, grö­ße­ren Anla­gen oder gewerb­li­cher Nut­zung kann ein geson­der­ter Haft­pflicht­schutz not­wen­dig sein.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder sepa­ra­te Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung?

Lösung Typi­sche Vor­tei­le Wor­auf zu ach­ten ist
Ein­schluss in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ein Ver­trag, ein Ansprech­part­ner und häu­fig unkom­pli­zier­te Zuord­nung bei Gebäu­de­schä­den Deckungs­um­fang, Ent­schä­di­gungs­gren­zen, Ertrags­aus­fall und beson­de­re Aus­schlüs­se prü­fen
Zusatz­bau­stein zur Gebäu­de­ver­si­che­rung Erwei­ter­ter Schutz, bei­spiels­wei­se als All­ge­fah­ren- oder Elek­tro­nik­de­ckung Selbst­be­tei­li­gung, Haft­zeit, ver­si­cher­te Kom­po­nen­ten und Aus­schlüs­se ver­glei­chen
Sepa­ra­te Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung Häu­fig spe­zi­ell auf tech­ni­sche Risi­ken, Dieb­stahl und Ertrags­aus­fall zuge­schnit­ten Über­schnei­dun­gen, Dop­pel­ver­si­che­rung und Zustän­dig­keit im Scha­den­fall ver­mei­den

Typi­sche Deckungs­lü­cken bei Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen

  • Die Anla­ge wur­de dem Gebäu­de­ver­si­che­rer nicht gemel­det.
  • Der Tarif schützt nur das Gebäu­de, nicht aber sämt­li­che PV-Kom­po­nen­ten.
  • Der Bat­te­rie­spei­cher ist nicht aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen.
  • Über­span­nung ist nur nach direk­tem Blitz­schlag ver­si­chert.
  • Tier­biss und tech­ni­sche Defek­te sind aus­ge­schlos­sen.
  • Dieb­stahl und Van­da­lis­mus feh­len.
  • Ele­men­tar­schä­den wur­den nicht ver­ein­bart.
  • Ertrags­aus­fall ist nicht oder nur sehr kurz ver­si­chert.
  • Freiflächen‑, Car­port- oder Neben­ge­bäu­de­an­la­gen lie­gen außer­halb der Orts­de­fi­ni­ti­on.
  • Mon­ta­ge- und Demon­ta­ge­kos­ten sind nicht aus­rei­chend berück­sich­tigt.
  • Der Haft­pflicht­schutz umfasst den Betrieb und die Ein­spei­sung nicht.
  • Die Ver­si­che­rungs­sum­me oder Ent­schä­di­gungs­gren­ze ent­spricht nicht dem aktu­el­len Anla­gen­wert.

Was bei einer Erwei­te­rung der PV-Anla­ge zu beach­ten ist

Wird die Anla­ge spä­ter ver­grö­ßert, ein Bat­te­rie­spei­cher ergänzt oder eine Wall­box mit dem Ener­gie­sys­tem ver­bun­den, soll­te der Ver­si­che­rungs­ver­trag erneut geprüft wer­den.

Eine Erwei­te­rung kann den Wert, die Leis­tung und das Haf­tungs­ri­si­ko ver­än­dern. Das gilt ins­be­son­de­re für:

  • zusätz­li­che Solar­mo­du­le,
  • neu­en oder grö­ße­ren Bat­te­rie­spei­cher,
  • Aus­tausch des Wech­sel­rich­ters,
  • Ein­bin­dung einer Wär­me­pum­pe,
  • Instal­la­ti­on einer Wall­box,
  • Not­strom- oder Ersatz­strom­funk­ti­on sowie
  • Ände­rung von Eigen­ver­brauch oder Ein­spei­sung.

Die Ände­rung soll­te dem Ver­si­che­rer schrift­lich ange­zeigt und der aktua­li­sier­te Ver­si­che­rungs­um­fang doku­men­tiert wer­den.

Zitat­fä­hi­ge Kern­aus­sa­gen

  • Eine fest instal­lier­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist nicht auto­ma­tisch in jeder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung voll­stän­dig abge­si­chert.
  • Ent­schei­dend ist nicht nur, ob die PV-Anla­ge mit­ver­si­chert ist, son­dern gegen wel­che Gefah­ren und mit wel­chen Ent­schä­di­gungs­gren­zen.
  • Eine All­ge­fah­ren-Deckung kann Schä­den erfas­sen, die über Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel hin­aus­ge­hen.
  • Ertrags­aus­fall, Bat­te­rie­spei­cher und Haft­pflicht­ri­si­ken müs­sen geson­dert geprüft wer­den.
  • Die Instal­la­ti­on oder Erwei­te­rung einer PV-Anla­ge soll­te dem Ver­si­che­rer immer schrift­lich gemel­det wer­den.
  • Maß­geb­lich ist aus­schließ­lich der indi­vi­du­ell ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­schutz.

Was Eigen­tü­mer jetzt kon­kret tun soll­ten

1. Ver­si­che­rungs­schein und Bedin­gun­gen prü­fen

Kon­trol­lie­ren Sie, ob Pho­to­vol­ta­ik- und Solar­an­la­gen aus­drück­lich als ver­si­cher­te Sachen genannt wer­den. Ach­ten Sie auch auf Spei­cher, Wech­sel­rich­ter, Ver­ka­be­lung und Mon­ta­ge­sys­tem.

2. PV-Anla­ge schrift­lich mel­den

Tei­len Sie dem Ver­si­che­rer Anschaf­fungs­wert, Leis­tung, Mon­ta­ge­ort, Inbe­trieb­nah­me und vor­han­de­nen Spei­cher mit. Las­sen Sie sich den Ver­si­che­rungs­schutz schrift­lich bestä­ti­gen.

3. Ver­si­cher­te Gefah­ren ver­glei­chen

Prü­fen Sie, ob nur Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel gel­ten oder auch Über­span­nung, Kurz­schluss, Tier­biss, Bedie­nungs­feh­ler, Dieb­stahl und Van­da­lis­mus ein­ge­schlos­sen sind.

4. All­ge­fah­ren-Deckung prü­fen

Eine All­ge­fah­ren-Deckung kann sinn­voll sein, wenn die klas­si­sche Gebäu­de­ver­si­che­rung wich­ti­ge tech­ni­sche und unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den nicht erfasst.

5. Ertrags­aus­fall ein­schlie­ßen

Prü­fen Sie Haft­zeit, Berech­nung, Karenz­zeit und Vor­aus­set­zun­gen der Aus­fall­de­ckung. Berück­sich­ti­gen Sie dabei sowohl ent­gan­ge­ne Ein­spei­se­er­lö­se als auch zusätz­li­che Strom­be­zugs­kos­ten.

6. Ele­men­tar­schutz ein­be­zie­hen

Klären Sie, ob Über­schwem­mung, Rück­stau, Schnee­druck, Erd­sen­kung und wei­te­re Natur­ge­fah­ren mit­ver­si­chert sind.

7. Haft­pflicht­schutz kon­trol­lie­ren

Prü­fen Sie, ob Schä­den aus Besitz, Betrieb und Ein­spei­sung der Anla­ge über Ihre Privathaftpflicht‑, Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht- oder Betrei­ber­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert sind.

8. Doku­men­ta­ti­on voll­stän­dig auf­be­wah­ren

Spei­chern Sie Rech­nun­gen, Fotos, Seri­en­num­mern, War­tungs­nach­wei­se, Abnah­me­pro­to­kol­le und Ertrags­ab­rech­nun­gen dau­er­haft und mög­lichst zusätz­lich digi­tal.

Fazit: Eine PV-Anla­ge braucht mehr als nur Sturm- und Hagel­schutz

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist eine wert­vol­le tech­ni­sche Anla­ge und ein wich­ti­ger Bestand­teil der pri­va­ten Ener­gie­ver­sor­gung. Der Schutz über eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann eine gute Grund­la­ge bie­ten. Er ist jedoch nicht bei jedem Ver­si­che­rer und in jedem Tarif auto­ma­tisch gleich aus­ge­stal­tet.

Ein rei­ner Schutz gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel lässt mög­li­cher­wei­se wich­ti­ge Risi­ken offen. Schä­den durch Über­span­nung, Kurz­schluss, Tier­biss, tech­ni­sche Defek­te, Bedie­nungs­feh­ler, Dieb­stahl oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se kön­nen einen erwei­ter­ten Ver­si­che­rungs­schutz erfor­der­lich machen.

Eine PV-Anla­ge ist erst dann rich­tig abge­si­chert, wenn Sach­schä­den, sämt­li­che Kom­po­nen­ten, Ertrags­aus­fall, Ele­men­tar­ge­fah­ren und Haft­pflicht­ri­si­ken auf­ein­an­der abge­stimmt sind.

Möch­ten Sie prü­fen, ob Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge aus­rei­chend ver­si­chert ist?
Dann lohnt sich ein genau­er Blick auf Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, die Defi­ni­ti­on der ver­si­cher­ten Sachen, mög­li­che All­ge­fah­ren-Bau­stei­ne, den Ertrags­aus­fall und Ihren Haft­pflicht­schutz.

Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie dabei, Ihren bestehen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu über­prü­fen und mög­li­che Deckungs­lü­cken rund um Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ein­zu­ord­nen. Kon­tak­tie­ren Sie mich für eine unver­bind­li­che Bera­tung.

Mit bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

FAQ: Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge rich­tig ver­si­chern

Ist eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auto­ma­tisch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert?

Nein, nicht in jedem Tarif auto­ma­tisch und nicht immer im glei­chen Umfang. Eini­ge Ver­si­che­run­gen schlie­ßen fest instal­lier­te Anla­gen ein, ande­re ver­lan­gen eine Mel­dung, einen Zusatz­bau­stein oder eine sepa­ra­te Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung.

Wel­che Schä­den deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einer PV-Anla­ge?

Ist die Anla­ge als ver­si­cher­te Sache ein­ge­schlos­sen, gel­ten die ver­ein­bar­ten Gefah­ren. Häu­fig sind dies Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Wei­te­re Gefah­ren müs­sen je nach Tarif zusätz­lich ver­ein­bart wer­den.

Was ist eine All­ge­fah­ren-Deckung für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen?

Sie schützt grund­sätz­lich vor unvor­her­ge­se­he­nen Beschä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen, sofern das Scha­den­er­eig­nis nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen ist. Auch hier gel­ten Selbst­be­tei­li­gun­gen, Oblie­gen­hei­ten und ver­trag­li­che Aus­schlüs­se.

Ist der Bat­te­rie­spei­cher auto­ma­tisch mit­ver­si­chert?

Das hängt vom Ver­trag ab. Bat­te­rie­spei­cher soll­ten aus­drück­lich in der Defi­ni­ti­on der ver­si­cher­ten Kom­po­nen­ten oder im Ver­si­che­rungs­schein ent­hal­ten sein.

Was bedeu­tet Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung?

Sie ersetzt einen ver­si­cher­ten finan­zi­el­len Aus­fall, wenn die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge nach einem gedeck­ten Sach­scha­den kei­nen oder weni­ger Strom pro­du­ziert. Berech­nung und maxi­ma­le Haft­zeit unter­schei­den sich je nach Tarif.

Sind Tier­biss und Schä­den durch Wes­pen­nes­ter ver­si­chert?

In klas­si­schen Grund­de­ckun­gen häu­fig nicht. Eine All­ge­fah­ren- oder spe­zi­el­le Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung kann sol­che Schä­den ein­schlie­ßen, sofern sie nicht aus­ge­schlos­sen sind.

Ist Über­span­nung immer ver­si­chert?

Nein. Man­che Tari­fe leis­ten nur bei Über­span­nung infol­ge eines Blitz­schlags. Wei­ter­ge­hen­de elek­tri­sche Schä­den durch Netz­stö­run­gen, Über­strom oder Kurz­schluss benö­ti­gen mög­li­cher­wei­se einen erwei­ter­ten Schutz.

Brau­che ich zusätz­lich eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Ja, das Betrei­ber­ri­si­ko soll­te geprüft wer­den. Schä­den, die die Anla­ge bei Drit­ten ver­ur­sacht, gehö­ren nicht zur Sach­ver­si­che­rung der eige­nen PV-Anla­ge. Je nach Nut­zung kann der Schutz über die Pri­vat­haft­pflicht oder eine beson­de­re Betrei­ber­haft­pflicht bestehen.

Muss ich eine neue PV-Anla­ge dem Ver­si­che­rer mel­den?

Die Anla­ge soll­te dem Gebäu­de- und Haft­pflicht­ver­si­che­rer immer früh­zei­tig mit­ge­teilt wer­den. So kann geprüft wer­den, ob der Ver­trag ange­passt wer­den muss und wel­che Anga­ben erfor­der­lich sind.

Ist eine sepa­ra­te Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung not­wen­dig?

Nicht zwin­gend. Ein leis­tungs­star­ker Ein­schluss in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann aus­rei­chen. Ent­schei­dend sind die ver­si­cher­ten Gefah­ren, Kom­po­nen­ten, Ertrags­aus­fall­leis­tung, Ent­schä­di­gungs­gren­zen und Haft­pflicht­ri­si­ken.

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Wei­te­re Infos

Bank­schließ­fä­cher: War­um eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung für mehr Schutz sorgt!
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