Die staatlich geförderte private Altersvorsorge steht vor einem grundlegenden Neustart. Ab dem 1. Januar 2027 können die neuen Altersvorsorgeprodukte angeboten werden. Im Mittelpunkt steht das Altersvorsorgedepot: Erstmals wird damit eine staatlich geförderte private Altersvorsorge ermöglicht, die ohne verpflichtende Kapitalgarantie stärker auf Fonds, ETFs und die langfristigen Chancen des Kapitalmarktes setzen kann.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf zentrale Schwächen des bisherigen Riester-Systems: komplexe Förderregeln, teilweise hohe Kosten und eine Garantiearchitektur, die insbesondere in Niedrigzinsphasen die Renditechancen vieler Verträge eingeschränkt hat.
Doch die häufig verwendete Aussage „Riester wird abgeschafft“ greift zu kurz. Bestehende Riester-Verträge verschwinden 2027 nicht. Für Altverträge gilt Bestandsschutz. Sparer können ihren Vertrag grundsätzlich weiterführen, beitragsfrei stellen, unter bestimmten Voraussetzungen in die neue Förderung wechseln oder vorhandenes Kapital auf einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen.
Für Millionen Sparer stellt sich deshalb eine wesentlich interessantere Frage: Ist das Altersvorsorgedepot tatsächlich besser als Riester – und was sollten Besitzer eines bestehenden Riester-Vertrags jetzt tun?
Wichtigste Erkenntnisse auf einen Blick
- Ab 1. Januar 2027 startet die neue Produktwelt der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.
- Neue Riester-Verträge nach altem System werden durch neue Produktformen ersetzt. Bestehende Riester-Verträge genießen dagegen Bestandsschutz.
- Das neue Altersvorsorgedepot verzichtet auf eine verpflichtende Kapitalgarantie und eröffnet damit größere Kapitalmarkt- und Renditechancen – gleichzeitig trägt der Sparer auch das entsprechende Verlustrisiko.
- Ein Standarddepot soll eine einfache und vergleichbare Alternative bieten. Seine Effektivkosten sind auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
- Garantieprodukte bleiben möglich: Vorgesehen sind Produkte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie.
- Die Förderung wird einfacher: Statt eines einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags wird die Grundzulage künftig unmittelbar an die Höhe des Eigenbeitrags gekoppelt.
- Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr sind möglich. Hinzu können bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro kommen.
- Bis zu 6.840 Euro können jährlich eingezahlt werden; bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag werden über die neue Zulagenlogik gefördert.
- Auch Selbstständige werden einbezogen. Damit erweitert sich der Kreis der Förderberechtigten gegenüber dem bisherigen Riester-System deutlich.
- Bestehende Riester-Verträge sollten nicht vorschnell gekündigt werden. Ob Weiterführung, Beitragsfreistellung oder Wechsel sinnvoll ist, hängt vom konkreten Vertrag ab.
Zusammenfassung des Beitrags
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 grundlegend neu geordnet. Kernstück ist das Altersvorsorgedepot ohne verpflichtende Kapitalgarantie. Sparer können damit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben stärker kapitalmarktorientiert investieren. Daneben gibt es ein kostengedeckeltes Standarddepot und weiterhin Garantieprodukte. Gleichzeitig wird die Riester-Förderlogik durch beitragsabhängige Zulagen ersetzt und der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Ein automatischer Wechsel ist deshalb keineswegs immer sinnvoll: Garantien, Kosten, Vertragswert, Laufzeit, Förderhistorie und persönliche Risikobereitschaft müssen individuell verglichen werden.
Faktenbasis dieses Beitrags
- Rechtsgrundlage: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
- Bundestagsbeschluss: 27. März 2026
- Zustimmung Bundesrat: Mai 2026
- Verkündung: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026
- Start der neuen Produkte: 1. Januar 2027
- Neue Produktwelt: Altersvorsorgedepot ohne Garantie, Standarddepot sowie Garantieprodukte
- Bestandsverträge: Vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge genießen grundsätzlich Bestandsschutz.
- Maximale jährliche Einzahlung: 6.840 Euro
- Für die Zulagenförderung maßgeblicher Eigenbeitrag: bis zu 1.800 Euro jährlich
- Maximale Grundzulage: bis zu 540 Euro jährlich
Riester läuft aus – aber bestehende Riester-Verträge verschwinden nicht
Die Aussage „Riester wird 2027 abgeschafft“ ist verständlich, aber unpräzise. Richtig ist: Für Neuabschlüsse wird die bisherige Riester-Produktwelt durch ein neues System der geförderten privaten Altersvorsorge ersetzt.
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss diesen jedoch weder kündigen noch automatisch umstellen. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen grundsätzlich Bestandsschutz und können mit der bisherigen steuerlichen Förderung fortgeführt werden.
Damit entstehen für Riester-Sparer ab 2027 mehrere Möglichkeiten:
- den bestehenden Vertrag unverändert weiterführen,
- den bestehenden Vertrag beitragsfrei stellen,
- unter Beibehaltung des Vertrags in die neue Fördersystematik wechseln oder
- das vorhandene Altersvorsorgevermögen in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen.
Gerade deshalb sollte die Reform nicht als pauschales Kündigungssignal für bestehende Riester-Verträge verstanden werden.
Warum wird Riester überhaupt reformiert?
Die Riester-Rente wurde ursprünglich geschaffen, um private Altersvorsorge durch Zulagen und steuerliche Vorteile attraktiver zu machen. In der Praxis entwickelte sich das System jedoch zunehmend zu einem komplexen Zusammenspiel aus Zulagenberechnung, Garantievorgaben, Produktkosten und steuerlichen Regelungen.
Ein besonders wichtiger Kritikpunkt war die bisherige Beitragsgarantie. Sicherheit klingt zunächst positiv. Für Anbieter bedeutet eine hohe Garantie jedoch, dass ein erheblicher Teil des Kapitals so angelegt werden muss, dass die zugesagte Leistung zum Ende der Ansparphase gewährleistet werden kann.
Gerade während langer Niedrigzinsphasen konnte dies die Möglichkeit einschränken, einen hohen Anteil des Kapitals langfristig in renditestärkere Anlagen wie Aktienfonds zu investieren.
Die Reform versucht deshalb, staatliche Förderung und Kapitalmarktanlage stärker miteinander zu verbinden.
Die neue Produktwelt ab 2027 im Vergleich
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Standarddepot | Garantieprodukt |
|---|---|---|---|
| Kapitalgarantie | Keine verpflichtende Garantie | Keine klassische Beitragsgarantie | 80 % oder 100 % |
| Kapitalmarktchancen | hoch, abhängig von der gewählten Anlage | kapitalmarktorientiert | abhängig vom Garantieniveau tendenziell begrenzter |
| Anlageauswahl | größere Auswahl innerhalb der gesetzlichen Vorgaben | stark standardisierte Fondslösung | Kapitalanlage durch den Anbieter |
| Effektivkostendeckel | kein allgemeiner Deckel wie beim Standarddepot | maximal 1,0 % p. a. | kein entsprechender allgemeiner Deckel |
| Risiko | Kapitalmarktrisiko trägt der Sparer | Kapitalmarktrisiko, jedoch standardisierte Anlage | höherer Schutz durch Garantie |
| Geeignet für | rendite- und kapitalmarktorientierte Sparer | Sparer, die eine einfache Lösung bevorzugen | stärker sicherheitsorientierte Sparer |
1. Altersvorsorgedepot: Mehr Kapitalmarkt, weniger Garantie
Die größte Neuerung ist das Altersvorsorgedepot ohne verpflichtende Kapitalgarantie. Damit kann geförderte Altersvorsorge wesentlich stärker als bisher mit Fonds und ETFs verbunden werden.
Der Verzicht auf die Garantie ist dabei weder automatisch gut noch schlecht. Er verändert vielmehr die Verteilung von Chance und Risiko.
Wer über Jahrzehnte investiert, kann von den langfristigen Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren. Gleichzeitig gibt es keine Garantie dafür, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht.
Das Altersvorsorgedepot macht aus Altersvorsorge deshalb stärker eine Kapitalanlage – mit allen Chancen und Risiken, die dazugehören.
Was darf im Altersvorsorgedepot angelegt werden?
Das Anlageuniversum ist gesetzlich begrenzt. Vorgesehen sind insbesondere diversifizierte Fondsanlagen. Dazu können beispielsweise OGAW-Fonds und ETFs gehören. Auch bestimmte weitere regulierte Fonds sowie bestimmte Schuldverschreibungen können innerhalb des gesetzlichen Rahmens berücksichtigt werden.
Sehr spekulative beziehungsweise für diesen Altersvorsorgerahmen nicht vorgesehene Anlagen bleiben ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere direkte Anlagen in einzelne Aktien sowie Kryptowährungen.
Damit verfolgt der Gesetzgeber einen Mittelweg: höhere Kapitalmarktchancen als bei klassischen Garantieprodukten, aber kein völlig freies Wertpapierdepot.
2. Standarddepot: Die einfache Referenzlösung
Das Standarddepot ist eine besonders standardisierte Variante des Altersvorsorgedepots. Es soll eine einfach verständliche und vergleichbare Lösung schaffen.
Das Konzept sieht im Kern eine Kombination aus einem renditeorientierten und einem sicherheitsorientierten Fondsbaustein vor. Damit kann beispielsweise ein Aktienfonds beziehungsweise Aktien-ETF mit einem defensiveren Fonds kombiniert werden.
Besonders relevant ist der Kostendeckel: Im parlamentarischen Verfahren wurde festgelegt, dass die Effektivkosten maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen dürfen.
Das ist allerdings eine Obergrenze – kein Qualitätsmerkmal. Ein Produkt mit Effektivkosten von 0,3 Prozent kann langfristig erheblich günstiger sein als eines, das die Grenze von 1,0 Prozent vollständig ausschöpft.
Warum selbst 1 Prozent Kosten langfristig relevant ist
Bei Altersvorsorgeverträgen wirken Kosten über Jahrzehnte. Schon wenige Zehntelprozentpunkte Unterschied können sich durch den Zinseszinseffekt langfristig auf mehrere Tausend oder sogar Zehntausend Euro summieren.
Deshalb sollte die Frage bei einem Standarddepot nicht lauten:
„Liegt das Produkt unter dem gesetzlichen Kostendeckel?“
Sondern:
„Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten im Vergleich zu anderen geeigneten Angeboten?“
Genau dieser Punkt war im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Verbraucherschützer hatten deutlich niedrigere Kosten gefordert, während Teile der Finanzwirtschaft vor einem zu restriktiven Kostendeckel warnten.
3. Garantieprodukte: Sicherheit bleibt möglich
Die Reform bedeutet nicht das Ende garantierter Altersvorsorge. Wer Wert auf Sicherheit legt, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen.
Vorgesehen sind zwei Garantieniveaus:
- 100 Prozent Garantie des maßgeblichen eingezahlten Kapitals zum vereinbarten Zeitpunkt oder
- 80 Prozent Garantie, wodurch grundsätzlich mehr Spielraum für kapitalmarktorientierte Anlagen entstehen kann.
Je höher die Garantie, desto stärker muss der Anbieter darauf achten, das zugesagte Kapital abzusichern. Dies kann die Renditechancen begrenzen.
Eine 80-Prozent-Garantie kann mehr Spielraum für Kapitalmarktanlagen eröffnen. Sie bedeutet aber zugleich, dass eben nicht das gesamte eingezahlte Kapital garantiert ist.
Die entscheidende Neuerung besteht damit weniger darin, dass Garantien abgeschafft werden, sondern dass Sparer künftig stärker selbst entscheiden können, wie viel Sicherheit sie tatsächlich benötigen.
Die neue staatliche Förderung ab 2027
Auch die Förderlogik wird grundlegend vereinfacht. Die bisherige einkommensabhängige Berechnung des Mindesteigenbeitrags entfällt für die neue Förderung.
Stattdessen wird die Grundzulage direkt an den tatsächlich geleisteten Eigenbeitrag gekoppelt.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Förderung | Maximale Grundzulage |
|---|---|---|
| bis 360 € | 50 Cent Zulage je 1 € Eigenbeitrag | 180 € |
| weitere 1.440 € bis insgesamt 1.800 € | 25 Cent Zulage je 1 € Eigenbeitrag | weitere 360 € |
| insgesamt | bei 1.800 € Eigenbeitrag | bis zu 540 € Grundzulage |
Wer den maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro jährlich beziehungsweise 150 Euro monatlich einzahlt, kann damit eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr erhalten.
Ein einfaches Förderbeispiel
Ein förderberechtigter Sparer zahlt monatlich 150 Euro und damit 1.800 Euro im Jahr in seinen neuen Altersvorsorgevertrag ein.
- Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhält er 50 Prozent Förderung = 180 Euro.
- Für die weiteren 1.440 Euro erhält er 25 Prozent Förderung = 360 Euro.
- Insgesamt ergibt sich eine Grundzulage von 540 Euro.
Aus 1.800 Euro Eigenbeitrag werden damit zunächst 2.340 Euro Altersvorsorgekapital – noch bevor mögliche Kapitalerträge berücksichtigt werden.
Das Beispiel berücksichtigt ausschließlich die Grundzulage. Kinderzulagen und mögliche zusätzliche steuerliche Effekte aus der Günstigerprüfung sind nicht enthalten.
Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind
Auch die Kinderförderung wird beitragsbezogen ausgestaltet. Für jeden Euro Eigenbeitrag bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro kann grundsätzlich ein Euro Kinderzulage gewährt werden.
Damit sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr möglich.
Für Familien kann die staatliche Förderung damit weiterhin einen erheblichen Anteil der gesamten Altersvorsorgebeiträge ausmachen.
Berufseinsteigerbonus bleibt erhalten
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Gerade bei sehr langen Laufzeiten kann ein früher Einstieg zusätzlich interessant sein, weil Beiträge und Förderung über Jahrzehnte am Kapitalmarkt investiert bleiben können.
Mindestens 120 Euro Eigenbeitrag für die Grundzulage
Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein jährlicher Mindestbeitrag von 120 Euro.
Die komplizierte bisherige Riester-Frage „Wie hoch ist mein Mindesteigenbeitrag abhängig vom Vorjahreseinkommen?“ verliert damit für die neue Förderung erheblich an Bedeutung.
Die Förderung wird dadurch wesentlich leichter nachvollziehbar: Mehr eigener Beitrag führt innerhalb der Fördergrenzen unmittelbar zu mehr Zulage.
Bis zu 6.840 Euro Einzahlung – aber nicht alles wird gleich gefördert
Eine wichtige Unterscheidung betrifft den maximalen Einzahlungsbetrag und den maximal geförderten Eigenbeitrag.
In einen neuen Altersvorsorgevertrag können jährlich grundsätzlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Die neue beitragsproportionale Zulagenförderung bezieht sich jedoch auf Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro jährlich.
Mehr einzahlen zu können bedeutet daher nicht automatisch, für den gesamten Betrag eine entsprechende staatliche Zulage zu erhalten.
Wer ist ab 2027 förderberechtigt?
Die Reform erweitert den Kreis der Förderberechtigten. Neben den bereits aus dem Riester-System bekannten Gruppen werden insbesondere Selbstständige stärker einbezogen.
Zu den relevanten Gruppen gehören unter anderem:
- pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende,
- Beamte, Richter und Soldaten unter den gesetzlichen Voraussetzungen,
- bestimmte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus sowie
- selbstständig Erwerbstätige nach den neuen gesetzlichen Voraussetzungen.
Damit wird die geförderte private Altersvorsorge deutlich stärker als bisher für Personengruppen geöffnet, die im klassischen Riester-System teilweise keinen unmittelbaren Zugang hatten.
Steuerliche Förderung: Zulage ist nicht der einzige Vorteil
Die Förderung besteht weiterhin nicht nur aus Zulagen. Altersvorsorgebeiträge können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung prüft die Finanzverwaltung, ob sich aus dem Sonderausgabenabzug ein höherer steuerlicher Vorteil ergibt als aus den bereits gewährten Zulagen.
Damit hängt die tatsächliche Förderwirkung weiterhin von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Ein Vergleich allein anhand der maximalen Zulage kann deshalb irreführend sein. Einkommen, Kinder, Steuersatz und Eigenbeitrag müssen gemeinsam betrachtet werden.
Was passiert mit den Kapitalerträgen während der Ansparphase?
Ein wesentlicher Vorteil des steuerlich geförderten Vorsorgemantels liegt darin, dass Erträge innerhalb der Ansparphase nicht wie bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot laufend nach den üblichen Regeln besteuert werden.
Die Besteuerung wird grundsätzlich in die Auszahlungsphase verlagert. Bei geförderten Beiträgen greift damit das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.
Das kann insbesondere bei langen Laufzeiten interessant sein, weil Kapitalerträge während der Ansparphase innerhalb des Vertrags weiterarbeiten können.
Altersvorsorgedepot oder normales ETF-Depot – was ist besser?
Diese Frage wird ab 2027 wahrscheinlich zu den wichtigsten Beratungsfragen gehören.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot | Freies ETF-Depot |
|---|---|---|
| Staatliche Zulage | ja, bei Förderberechtigung | nein |
| Steuerlicher Vorsorgerahmen | ja | normale Besteuerung von Kapitalanlagen |
| Freie Verfügbarkeit | stark eingeschränkt, da Altersvorsorge | grundsätzlich jederzeit |
| Anlageuniversum | gesetzlich begrenzt | sehr groß |
| Produktkosten | anbieterabhängig; Standarddepot gedeckelt | bei günstigen Brokern und ETFs sehr niedrig möglich |
| Verwendung vor Rentenbeginn | nur innerhalb gesetzlicher Regeln | frei |
| Zweckbindung | Altersvorsorge | freier Vermögensaufbau |
Das Altersvorsorgedepot ist daher kein automatisch besseres ETF-Depot. Es tauscht Flexibilität gegen Förderung und steuerliche Privilegierung.
Für viele Sparer kann deshalb eine Kombination sinnvoller sein als eine Entweder-oder-Entscheidung: geförderte Altersvorsorge für langfristig gebundenes Vorsorgekapital und ein freies Depot für flexibel verfügbares Vermögen.
Was passiert in der Auszahlungsphase?
Auch bei der Auszahlung wird das System flexibler. Neben einer lebenslangen Leibrente sind künftig grundsätzlich auch Auszahlungspläne vorgesehen.
Ein solcher Auszahlungsplan muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und soll das angesparte Kapital über einen langen Zeitraum im Ruhestand verfügbar machen.
Damit wird ein Kritikpunkt des bisherigen Systems aufgegriffen: Nicht jeder Sparer möchte sein gesamtes Altersvorsorgevermögen zwingend in eine klassische lebenslange Rentenversicherung überführen.
Allerdings entsteht bei einem Auszahlungsplan ein anderes Risiko: Das Langlebigkeitsrisiko muss stärker berücksichtigt werden. Wer deutlich älter wird als erwartet, benötigt auch im hohen Alter ein verlässliches Einkommen.
Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag ab 2027?
Für bestehende Riester-Verträge gibt es mehrere Optionen. Besonders wichtig: Es besteht kein Zwang zum Wechsel.
| Option | Möglicher Vorteil | Möglicher Nachteil |
|---|---|---|
| Riester weiterführen | bestehende Garantien und Vertragskonditionen bleiben erhalten | möglicherweise geringere Renditechancen oder hohe Kosten |
| Riester beitragsfrei stellen | bestehendes Kapital und Vertrag bleiben erhalten | Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter; Kosten können weiterhin relevant sein |
| Bestehenden Vertrag auf neue Förderung umstellen | neue Förderlogik nutzbar | Rückkehr zur alten Förderung später nicht ohne Weiteres möglich |
| Kapital in Neuvertrag übertragen | Zugang zu neuer Produktwelt und Kapitalmarktchancen | Wechsel‑, Verwaltungs- oder neue Produktkosten möglich; Garantien können verloren gehen |
Warum eine vorschnelle Riester-Kündigung problematisch sein kann
Wer einen Riester-Vertrag schlicht kündigt und sich das Kapital auszahlen lässt, kann eine sogenannte schädliche Verwendung auslösen. Dann können erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgefordert beziehungsweise steuerlich korrigiert werden.
Eine gesetzlich vorgesehene Übertragung des Altersvorsorgevermögens in einen neuen förderfähigen Vertrag ist davon zu unterscheiden.
Kündigung und förderunschädlicher Anbieter- beziehungsweise Produktwechsel sind steuerlich nicht dasselbe.
Deshalb sollte ein bestehender Riester-Vertrag niemals allein aufgrund der Schlagzeile „Riester endet 2027“ gekündigt werden.
Wann kann es sinnvoll sein, einen alten Riester-Vertrag zu behalten?
Ein bestehender Vertrag kann durchaus wertvoll sein, beispielsweise wenn:
- eine attraktive garantierte Verzinsung beziehungsweise ein günstiger Alt-Tarif vorhanden ist,
- bereits hohe Abschlusskosten bezahlt wurden,
- der Vertrag vergleichsweise geringe laufende Kosten hat,
- nur noch eine kurze Laufzeit bis zum Ruhestand verbleibt,
- der Sparer eine hohe Sicherheit bevorzugt oder
- besondere vertragliche Garantien bei einem Wechsel verloren gingen.
Ein alter Vertrag ist deshalb nicht automatisch schlecht, nur weil er das Etikett „Riester“ trägt.
Wann kann ein Wechsel in die neue Produktwelt interessant sein?
Ein Wechsel kann insbesondere dann prüfenswert sein, wenn:
- noch eine sehr lange Ansparphase besteht,
- der bestehende Vertrag hohe laufende Kosten verursacht,
- die Kapitalanlage des Altvertrags sehr defensiv ist,
- der Sparer bewusst höhere Kapitalmarktrisiken tragen möchte,
- ein kostengünstiges Altersvorsorgedepot verfügbar ist oder
- die neue Förderlogik besser zur persönlichen Situation passt.
Aber auch hier gilt: Die höhere erwartete Rendite eines kapitalmarktorientierten Produkts ist keine garantierte Rendite.
Die größte Chance der Reform: mehr Renditepotenzial
Über Zeiträume von 20, 30 oder 40 Jahren können selbst moderate Unterschiede in der jährlichen Nettorendite erhebliche Auswirkungen auf das Endkapital haben.
Der Verzicht auf eine starre Beitragsgarantie kann deshalb gerade für jüngere Sparer ein wichtiger Vorteil sein. Ein höherer Aktienanteil ermöglicht eine stärkere Beteiligung an der langfristigen Wertentwicklung von Unternehmen.
Der entscheidende Begriff lautet jedoch Nettorendite: Nicht die Wertentwicklung des Fonds allein entscheidet über das Ergebnis, sondern die Rendite nach Produkt‑, Fonds‑, Depot- und gegebenenfalls Vertriebskosten.
Das größte Risiko: Aus „mehr Auswahl“ kann wieder Komplexität werden
Die Reform soll Altersvorsorge einfacher machen. Gleichzeitig entstehen mehrere Produktkategorien, unterschiedliche Garantieniveaus, verschiedene Anbieter, Fondsangebote und Kostenmodelle.
Genau darin liegt ein Widerspruch: Mehr Wahlfreiheit verbessert die Möglichkeit, ein passendes Produkt zu finden – macht die Entscheidung aber nicht automatisch einfacher.
Die politische Hoffnung lautet, dass Standardisierung, Kostentransparenz und das Standarddepot den Wettbewerb verbessern. Ob dies tatsächlich zu dauerhaft günstigen Produkten führt, wird sich erst nach dem Marktstart 2027 zeigen.
Kritische Einordnung: Ist das Altersvorsorgedepot wirklich der bessere Riester-Nachfolger?
Die Reform beseitigt einige wesentliche Schwächen des bisherigen Systems. Insbesondere die Möglichkeit einer geförderten Altersvorsorge ohne verpflichtende Kapitalgarantie ist ein grundlegender Systemwechsel.
Dennoch löst das Altersvorsorgedepot nicht automatisch jedes Problem privater Altersvorsorge.
Erstens: Kapitalmarktrenditen sind nicht garantiert. Gerade kurz vor dem Ruhestand können starke Kursverluste problematisch werden.
Zweitens: Kosten bleiben entscheidend. Der Kostendeckel des Standarddepots schützt vor besonders hohen Effektivkosten, bedeutet aber nicht, dass jedes Standarddepot automatisch günstig ist.
Drittens: staatliche Förderung macht ein schlechtes Produkt nicht automatisch gut. Entscheidend ist, was nach Kosten, Steuern und Inflation tatsächlich beim Sparer verbleibt.
Viertens: ein Altersvorsorgedepot bleibt zweckgebunden. Wer jederzeit über sein Vermögen verfügen möchte, erhält mit einem freien Wertpapierdepot erheblich mehr Flexibilität.
Fünftens: die richtige Risikostruktur hängt vom Alter, der finanziellen Gesamtsituation und der persönlichen Risikotragfähigkeit ab. Ein hoher Aktienanteil kann für einen 25-Jährigen anders zu bewerten sein als für jemanden wenige Jahre vor Rentenbeginn.
Zitatfähige Kernaussagen
- Riester verschwindet 2027 nicht: Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz, während für Neuabschlüsse eine neue Produktwelt startet.
- Das Altersvorsorgedepot verbindet erstmals staatliche Altersvorsorgeförderung mit einer Kapitalanlage ohne verpflichtende Beitragsgarantie.
- Der Verzicht auf Garantien erhöht Renditechancen, verlagert aber gleichzeitig mehr Kapitalmarktrisiko auf den Sparer.
- Die neue Grundzulage kann bei 1.800 Euro Eigenbeitrag bis zu 540 Euro pro Jahr erreichen.
- Das Standarddepot ist auf maximal 1,0 Prozent Effektivkosten begrenzt – doch eine Kostenobergrenze ist noch kein Beleg dafür, dass ein Produkt tatsächlich günstig ist.
- Ein bestehender Riester-Vertrag sollte nicht aufgrund der Reform vorschnell gekündigt werden.
- Ob Altvertrag oder Altersvorsorgedepot besser ist, entscheidet sich nicht am Produktnamen, sondern an Garantien, Kosten, Förderung, Laufzeit und persönlicher Risikobereitschaft.
- Das Altersvorsorgedepot ist kein Ersatz für ein frei verfügbares Wertpapierdepot: Staatliche Förderung wird mit langfristiger Zweckbindung erkauft.
Was Riester-Sparer und Vorsorgekunden jetzt konkret tun sollten
1. Bestehenden Riester-Vertrag nicht vorschnell kündigen
Der Bestandsschutz nimmt zunächst den Zeitdruck. Eine Kündigung allein wegen der Reform ist in der Regel keine sachgerechte Strategie.
2. Garantien des Altvertrags ermitteln
Entscheidend ist, welche garantierten Leistungen, Rechnungsgrundlagen und sonstigen Vertragsvorteile tatsächlich vorhanden sind. Diese können bei einem Wechsel verloren gehen.
3. Sämtliche Kosten prüfen
Abschluss‑, Verwaltungs‑, Fonds‑, Depot- und sonstige laufende Kosten sollten betrachtet werden. Maßgeblich ist die langfristige Gesamtkostenbelastung.
4. Aktuellen Vertragswert und eingezahlte Beiträge vergleichen
Gerade bei älteren Verträgen sollte geprüft werden, wie sich das Vertragsvermögen entwickelt hat und welche Leistungen bei Fortführung zu erwarten sind.
5. Persönliche Förderquote berechnen
Grundzulage, Kinderzulagen und mögliche steuerliche Vorteile können dazu führen, dass die tatsächliche staatliche Förderung individuell deutlich unterschiedlich ausfällt.
6. Risikobereitschaft realistisch einschätzen
Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann erhebliche Kursschwankungen aufweisen. Wer bei einem Börsenrückgang von 30 Prozent nervös verkauft, sollte dies bei der Produktauswahl berücksichtigen.
7. Anlagehorizont berücksichtigen
Je länger die verbleibende Zeit bis zum Ruhestand, desto eher können kurzfristige Kapitalmarktschwankungen ausgehalten werden. Eine Garantie kann deshalb je nach Alter unterschiedlich wertvoll sein.
8. Standarddepot und individuelles Altersvorsorgedepot vergleichen
Das Standarddepot kann eine interessante Benchmark sein. Trotzdem sollten Kosten, Anlagekonzept und Risikostruktur mit anderen verfügbaren Lösungen verglichen werden.
9. Freies Depot nicht vergessen
Geförderte Altersvorsorge und freier Vermögensaufbau erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Für viele Haushalte kann eine Kombination aus beidem sinnvoll sein.
10. Vor einem Wechsel Alt- und Neuvertrag konkret gegenüberstellen
Entscheidend sollte nicht eine allgemeine Erwartung wie „ETF ist besser als Riester“ sein, sondern eine nachvollziehbare Vergleichsrechnung auf Basis des tatsächlichen bestehenden Vertrags und eines konkreten neuen Angebots.
Fazit: Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Systemwechsel – aber kein automatischer Riester-Tauschtipp
Mit dem Altersvorsorgedepot verändert Deutschland die geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Die Reform öffnet den Weg für mehr Kapitalmarktanlage, höhere Renditechancen, einfachere Zulagen und stärkeren Wettbewerb zwischen Versicherern, Banken, Fondsgesellschaften und weiteren Anbietern.
Besonders für jüngere Sparer kann der Verzicht auf eine verpflichtende Kapitalgarantie interessant sein. Wer mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand vor sich hat, erhält erstmals die Möglichkeit, staatliche Förderung deutlich stärker mit einer langfristigen Fonds- und ETF-Anlage zu verbinden.
Gleichzeitig darf aus der berechtigten Kritik an Riester nicht der Umkehrschluss entstehen, jeder alte Vertrag müsse 2027 möglichst schnell ersetzt werden.
Ein guter Altvertrag kann besser sein als ein teurer Neuvertrag. Ein günstiges Altersvorsorgedepot kann wiederum deutlich attraktiver sein als ein kostenintensiver und renditeschwacher Altvertrag.
Die Reform macht deshalb eine individuelle Analyse nicht überflüssig – im Gegenteil. Durch die größere Auswahl wird der Vergleich von Förderung, Kosten, Garantien, Kapitalanlage und Flexibilität noch wichtiger.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihren bestehenden Riester-Vertrag zu analysieren und die Weiterführung, Beitragsfreistellung oder einen möglichen Wechsel in die neue Altersvorsorgewelt ab 2027 nachvollziehbar miteinander zu vergleichen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung.
Mit besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B., M.A.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz – BT-Drucksache 21/4088
- Bundesrat: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – BR-Drucksache 206/26
- Bundesministerium der Finanzen: Neustart für die private Altersvorsorge: Früh beginnen und Renditechancen nutzen
- Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung: Kostenhöhe bei der Altersvorsorgereform umstritten
Stand: September 2026. Grundlage sind insbesondere das verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz sowie Informationen des Bundesministeriums der Finanzen und des Deutschen Bundestages. Bei individuellen Entscheidungen sind die konkreten Vertragsbedingungen, die persönliche steuerliche Situation und die zum Marktstart verfügbaren Produkte zu berücksichtigen.
FAQ: Riester und Altersvorsorgedepot ab 2027
Wird die Riester-Rente 2027 abgeschafft?
Für Neuabschlüsse wird das bisherige Riester-System durch die neue Produktwelt der geförderten privaten Altersvorsorge ersetzt. Bestehende Riester-Verträge genießen jedoch grundsätzlich Bestandsschutz und können weitergeführt werden.
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Es besteht kein Kündigungszwang. Ein bestehender Riester-Vertrag kann grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Vor einer Kündigung sollten Garantien, Kosten, Vertragswert und mögliche steuerliche Folgen geprüft werden.
Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja. Ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich möglich, ohne dass allein aufgrund der Übertragung die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Es können jedoch Wechsel‑, Verwaltungs- oder neue Produktkosten entstehen.
Kann ich Riester beitragsfrei stellen und gleichzeitig ein Altersvorsorgedepot besparen?
Grundsätzlich ja. Ein bestehender Riester-Vertrag kann ruhend gestellt werden, während ein neuer Altersvorsorgevertrag bespart wird. Dabei sind die gesetzlichen Regeln zur Zahl der förderfähigen Verträge und zur Förderung zu beachten.
Wie hoch ist die maximale Grundzulage ab 2027?
Bei entsprechendem Eigenbeitrag kann die Grundzulage bis zu 540 Euro pro Jahr betragen. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag werden 50 Cent je Euro und für die weiteren Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro 25 Cent je Euro gewährt.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Die Kinderzulage kann bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr betragen. Sie wird ebenfalls an die Eigenbeitragsleistung gekoppelt.
Wie viel kann ich jährlich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Die jährliche Einzahlung in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich auf 6.840 Euro begrenzt. Die beitragsproportionale Zulagenförderung bezieht sich auf Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro jährlich.
Kann ich ETFs im Altersvorsorgedepot besparen?
Ja. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht innerhalb der gesetzlichen Anlagevorgaben insbesondere Investitionen in geeignete Fonds und ETFs. Es handelt sich jedoch nicht um ein völlig frei gestaltbares Wertpapierdepot.
Kann ich einzelne Aktien oder Kryptowährungen im Altersvorsorgedepot kaufen?
Direkte Anlagen in einzelne Aktien und Kryptowährungen gehören nicht zum vorgesehenen förderfähigen Anlageuniversum. Der Gesetzgeber setzt bei der kapitalmarktorientierten Altersvorsorge insbesondere auf regulierte und diversifizierte Anlageformen.
Hat das Altersvorsorgedepot eine Kapitalgarantie?
Das eigentliche Altersvorsorgedepot verzichtet auf eine verpflichtende Kapitalgarantie. Für sicherheitsorientierte Sparer stehen daneben Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Garantie zur Verfügung.
Wie teuer darf ein Standarddepot sein?
Die Effektivkosten eines Standarddepots sind auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt. Günstigere Angebote sind möglich und sollten miteinander verglichen werden.
Ist ein Altersvorsorgedepot besser als ein normales ETF-Depot?
Nicht pauschal. Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Förderung und steuerliche Vorteile, ist dafür aber langfristig zweckgebunden und hinsichtlich der Anlage eingeschränkt. Ein freies ETF-Depot bietet deutlich mehr Flexibilität, erhält dafür aber keine Altersvorsorgezulagen.
Ist das Altersvorsorgedepot automatisch besser als ein alter Riester-Vertrag?
Nein. Ein alter Riester-Vertrag kann wertvolle Garantien oder günstige Vertragsbedingungen enthalten. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt unter anderem von Kosten, Garantien, Restlaufzeit, Förderhöhe, Vertragswert und persönlicher Risikobereitschaft ab.
Sind auch Selbstständige ab 2027 förderberechtigt?
Der Kreis der Förderberechtigten wurde mit der Reform erweitert. Künftig können auch selbstständig Erwerbstätige unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zugang zur neuen geförderten privaten Altersvorsorge erhalten.












