FinanzierungenGeldanlagenVersicherungen

Sta­tus­be­zo­ge­ne Erst­in­for­ma­tio­nen: Dar­auf soll­ten Sie ach­ten!

Dubio­se Gestal­ten: Wes­halb Sie so peni­bel auf sta­tus­be­zo­ge­ne Erst­in­fo­ma­tio­nen ach­ten soll­ten?! Blei­ben Sie auf Augen­hö­he, indem Sie selbst für Klar­heit sor­gen.

Infor­ma­ti­ons­pflich­ten

Für alle Ver­si­che­rungs- und Finanz­an­la­gen­ver­mitt­ler gel­ten strik­te Infor­ma­ti­ons­pflich­ten. Die­se Erst­in­for­ma­tio­nen ent­fal­ten Ihre Gel­tung bereits beim ers­ten Geschäfts­kon­takt. Aber genau hier liegt das Pro­blem!
In den sel­tens­ten Fäl­len wer­den die­se (Pflicht-)Informationen tat­säch­lich im ers­ten Gespräch an die Kun­den aus­ge­hän­digt. Des­halb ist die ein­ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung Ihres Gegen­übers und die Kon­trol­le jener Anga­ben unab­ding­bar, um kei­ne ‘bösen’ Über­ra­schun­gen zu erle­ben.
Wel­che Infor­ma­tio­nen Ihnen gegen­über kon­kret zu ertei­len sind, erfah­ren Sie in den nächs­ten bei­den Absät­zen.

Sta­tus­be­zo­ge­ne Erst­in­for­ma­tio­nen: Bei der Ver­mitt­lung bzw. Bera­tung von Ver­si­che­run­gen

Der Gewer­be­trei­ben­de hat dem Ver­si­che­rungs­neh­mer beim ers­ten Geschäfts­kon­takt [nach-]folgende Anga­ben klar und ver­ständ­lich in Text­form mit­zu­tei­len; § 11 Vers­VermV.

Kon­kret bedeu­tet dass, die Mit­tei­lung über:

  • Fami­li­en­na­men und Vor­na­men sowie die Fir­ma, Per­so­nen­han­dels­ge­sell­schaf­ten, in denen der Ein­tra­gungs­pflich­ti­ge als geschäfts­füh­ren­der Gesell­schaf­ter tätig ist,
  • Betrieb­li­che Anschrift,
  • Sta­tus (ob er als Ver­si­che­rungs­mak­ler, als Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter oder als Ver­si­che­rungs­be­ra­ter tätig ist),
  • Regis­trie­rungs­num­mer, unter der er im Regis­ter ein­ge­tra­gen ist,
  • Direk­te oder indi­rek­te Betei­li­gun­gen von über 10 Pro­zent, die er an den Stimm­rech­ten oder am Kapi­tal eines Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens besitzt,
  • Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men oder Mut­ter­un­ter­neh­men eines Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens, die eine direk­te oder indi­rek­te,
  • Betei­li­gung von über 10 Pro­zent an den Stimm­rech­ten oder am Kapi­tal des Infor­ma­ti­ons­pflich­ti­gen besit­zen,
  • Anschrift der Schlich­tungs­stel­le, die bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lern oder Ver­si­che­rungs­be­ra­tern und Ver­si­che­rungs­neh­mern ange­ru­fen wer­den kann

Sta­tus­be­zo­ge­ne Erst­in­for­ma­tio­nen: Bei der Ver­mitt­lung bzw. Bera­tung von Finanz­an­la­gen

Der Gewer­be­trei­ben­de hat dem Anle­ger vor der ers­ten Anla­ge­be­ra­tung oder ‑ver­mitt­lung [nach]folgende Anga­ben klar und ver­ständ­lich in Text­form mit­zu­tei­len; § 12 Fin­VermV.

Kon­kret bedeu­tet dass, die Mit­tei­lung über:

  • sei­nen Fami­li­en­na­men und sei­nen Vor­na­men sowie die Fir­men der Per­so­nen­han­dels­ge­sell­schaf­ten, in denen der Ein­tra­gungs­pflich­ti­ge als geschäfts­füh­ren­der Gesell­schaf­ter tätig ist,
  • sei­ne betrieb­li­che Anschrift sowie wei­te­re Anga­ben, die es dem Anle­ger ermög­li­chen, schnell und unmit­tel­bar mit ihm in Kon­takt zu tre­ten; ins­be­son­de­re eine Tele­fon­num­mer und eine E‑Mail-Adres­se oder Fax­num­mer,
  • ob er als Finanz­an­la­gen­ver­mitt­ler mit einer Erlaub­nis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 der GewO in das Regis­ter ein­ge­tra­gen ist und wie sich die­se Ein­tra­gung über­prü­fen lässt,
  • die Emit­ten­ten und Anbie­ter, zu deren Finanz­an­la­gen er Ver­mitt­lungs- oder Bera­tungs­leis­tun­gen anbie­tet,
  • die Anschrift der für die Erlaub­nis­er­tei­lung nach § 34f Abs. 1 der GewO zustän­di­gen Behör­de sowie die Regis­trie­rungs­num­mer, unter der er im Regis­ter ein­ge­tra­gen ist.

Las­sen Sie sich nicht blen­den

Im Ide­al­fall erhal­ten Sie die, vom Gesetz gefor­der­ten, Infor­ma­tio­nen ohne danach fra­gen zu müs­sen. Aber lei­der sieht die Pra­xis anders aus!
Soll­te das nicht der Fall sein, ist Ihr Spür­sinn, ein wenig Detek­tiv­ar­beit und Ihr Instinkt gefragt.

Vor­re­cher­che

Wer nichts zu ver­ber­gen hat, wird sei­ne sta­tus­be­zo­ge­nen Erst­in­for­ma­tio­nen offen zugäng­lich machen.
Im Übri­gen fin­den Sie mei­ne sta­tus­be­zo­ge­nen Erst­in­for­ma­tio­nen in mei­nem­Im­pres­sum.
Soll­te sich Ihr Bera­ter hin­ge­gen in Aus­flüch­ten ver­stri­cken, soll­ten Sie sich selbst auf die Suche bege­ben, bevor es zum einem – wie auch immer gear­te­ten – Abschluss kommt.

Kon­trol­le

Die Kon­trol­le der Anga­ben ist rela­tiv ein­fach und schnell erle­digt.
Grei­fen Sie auf das jewei­li­ge online-Regis­ter zurück (s.u.). Die­se online-Reg­si­ter las­sen einer­seits die Suche nach Namen und Vor­na­men oder nach der Regis­trie­rungs-Num­mer zu, sofern Ihnen die­se bekannt.
Und hier die bei­den Links zu den erwähn­ten Online-Regis­tern:

Erkennt­nis­se bewer­ten

Wenn Sie Gewiss­heit dar­über erlangt haben mit wem Sie es zu tun haben, folgt der umfang­reichs­te Pro­zess: Die unter­schied­li­chen
Ver­mitt­ler­ty­pen rich­tig zu bewer­ten und zu beur­tei­len!

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Blender, Informationspflichten, statusbezogene Erstinfomationen

Wei­te­re Infos

Bera­tungs­leis­tung: Umsonst ist nicht umsonst!
Vor­sor­gen: Ver­zicht im Hier und Jetzt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

nachhaltig. transparent. erklärt.