Versicherungen

Fah­rer­schutz in der Kfz-Ver­si­che­rung: War­um auch der Fah­rer abge­si­chert sein soll­te!

Vie­le Auto­fah­rer gehen davon aus, dass sie bei einem Unfall umfas­send durch ihre Kfz-Ver­si­che­rung geschützt sind. Doch das stimmt nur teil­wei­se: Wäh­rend Mit­fah­rer über die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert sind, kann der Fah­rer selbst im schlimms­ten Fall leer aus­ge­hen – ins­be­son­de­re wenn er den Unfall selbst ver­ur­sacht hat oder kein Ver­ur­sa­cher fest­stell­bar ist.

Genau hier setzt der Fah­rer­schutz an: Eine leis­tungs­star­ke Zusatz­ver­si­che­rung, die eine zen­tra­le Lücke in der Absi­che­rung schließt und den Fah­rer bei Per­so­nen­schä­den finan­zi­ell schützt.

Gesetz­li­cher Schutz für Insas­sen – Fah­rer bleibt oft außen vor

Im Fal­le eines Ver­kehrs­un­falls sind die Fahr­zeug­insas­sen über die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Hal­ters abge­si­chert. Sie kön­nen unab­hän­gig von der Schuld­fra­ge Ansprü­che auf Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fall oder Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten gel­tend machen.

Doch für den Fah­rer selbst gilt dies nicht. Wenn er selbst den Unfall ver­ur­sacht hat oder etwa bei einem Allein­un­fall kein wei­te­rer Unfall­geg­ner exis­tiert, besteht kein gesetz­li­cher Anspruch auf Ent­schä­di­gung für die eige­nen Per­so­nen­schä­den – weder aus der Kfz-Haft­pflicht noch aus der Voll­kas­ko. In sol­chen Fäl­len trägt der Fah­rer die gesund­heit­li­chen und finan­zi­el­len Fol­gen allei­ne.

Was ist Fah­rer­schutz und wie funk­tio­niert er?

Der Fah­rer­schutz ist eine ergän­zen­de Ver­si­che­rung inner­halb der Kfz-Poli­ce, die dem Fah­rer den­sel­ben Per­so­nen­schutz bie­tet wie den Mit­fah­rern in der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung – unab­hän­gig von der Schuld­fra­ge.

Leis­tungs­bei­spie­le beim Fah­rer­schutz:

  • Ver­dienst­aus­fall nach einem Unfall mit Ver­let­zungs­fol­gen
  • Schmer­zens­geld bei kör­per­li­chen Schä­den
  • Umbau­kos­ten für behin­der­ten­ge­rech­tes Woh­nen oder Fahr­zeu­ge
  • Haus­halts­hil­fen oder Reha-Kos­ten
  • Wit­wen- oder Wai­sen­ren­ten an Hin­ter­blie­be­ne im Todes­fall

Der gro­ße Vor­teil: Die Leis­tun­gen ori­en­tie­ren sich nicht an fes­ten Ver­si­che­rungs­sum­men, wie bei einer klas­si­schen Unfall­ver­si­che­rung, son­dern am indi­vi­du­el­len Scha­den­er­satz nach dem Ver­ur­sa­cher­prin­zip – genau wie bei Ansprü­chen aus der Haft­pflicht.

In wel­chen Fäl­len greift der Fah­rer­schutz?

Der Fah­rer­schutz leis­tet bei:

  • Selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len
  • Teil­ver­schul­de­ten Unfäl­len
  • Unfäl­len durch höhe­re Gewalt (z. B. Wild­wech­sel, Aqua­pla­ning)
  • Unfäl­len mit unbe­kann­tem Ver­ur­sa­cher (z. B. Fah­rer­flucht)

Das Beson­de­re: Die Leis­tun­gen aus dem Fah­rer­schutz füh­ren nicht zu einer Rück­stu­fung in der Scha­den­frei­heits­klas­se der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Wer kann Fah­rer­schutz abschlie­ßen?

Der Fah­rer­schutz ist für Pkw, Kraft­rä­der, Leicht­kraft­rä­der, Quads, Trikes, Wohn­mo­bi­le sowie für vie­le gewerb­lich genutz­te Fahr­zeu­ge mög­lich. Nicht ange­bo­ten wird der Fah­rer­schutz in der Regel bei:

  • Fahr­zeu­gen mit gesetz­li­cher Min­dest­de­ckungs­sum­me
  • Kurz­zeit­kenn­zei­chen
  • Son­der­fahr­zeu­gen wie land­wirt­schaft­li­chen Zug­ma­schi­nen oder Gabel­stap­lern

Die Inte­gra­ti­on in bestehen­de Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge ist oft unkom­pli­ziert mög­lich – auch nach­träg­lich.

Fah­rer­schutz vs. Unfall­ver­si­che­rung: Wo liegt der Unter­schied?

Merk­mal Fah­rer­schutz Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung
Ziel­grup­pe Fah­rer eines ver­si­cher­ten Fahr­zeugs Ver­si­cher­te Per­son (unab­hän­gig vom Fahr­zeug)
Leis­tungs­vor­aus­set­zung Unfall mit Per­so­nen­scha­den beim Füh­ren des Fahr­zeugs Unfall­ereig­nis mit dau­er­haf­ter Beein­träch­ti­gung
Leis­tungs­art Scha­den­er­satz nach tat­säch­li­chem Scha­den Fes­te Ver­si­che­rungs­sum­men
Deckungs­hö­he Bis zur Höhe der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung Abhän­gig vom ver­ein­bar­ten Ver­trag
Bei­trags­aus­wir­kung Kei­ne Rück­stu­fung im Kfz-Ver­trag Kei­ne Aus­wir­kung auf ande­re Ver­si­che­run­gen

Fazit: Fah­rer­schutz schließt eine ent­schei­den­de Lücke

Der Fah­rer ist der am wenigs­ten geschütz­te Betei­lig­te im Stra­ßen­ver­kehr – zumin­dest, wenn es um die klas­si­sche Kfz-Ver­si­che­rung geht. Mit dem Fah­rer­schutz kann die­se Lücke zuver­läs­sig geschlos­sen wer­den. Die Ver­si­che­rung bie­tet genau den Per­so­nen­schutz, den Bei­fah­rer und Mit­fah­rer längst genie­ßen – und das auf einem leis­tungs­star­ken Niveau.

Wer beruf­lich oder pri­vat viel mit dem Auto unter­wegs ist, soll­te nicht auf die­sen Schutz ver­zich­ten. Beson­ders rele­vant ist der Fah­rer­schutz auch für Selbst­fah­rer, Pend­ler, Fahr­ge­mein­schaf­ten und Fami­li­en mit meh­re­ren Fahr­zeug­nut­zern.

Las­sen Sie sich jetzt indi­vi­du­ell bera­ten und fin­den Sie her­aus, ob der Fah­rer­schutz für Ihre Situa­ti­on sinn­voll ist.

Kon­tak­tie­ren Sie mich für eine unver­bind­li­che Bera­tung.

Mit bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Fahrerschutz, Haushaltshilfen, Hinterbliebene, Kfz-Versicherung, Personenschutz, Reha-Kosten, Schmerzensgeld, Umbaukosten, Verdienstausfall, Verletzungsfolgen, Waisenrente, Witwenrente

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