Versicherungen

Rück­stau- und Ele­men­tar­schä­den: So schüt­zen Sie Ihre Immo­bi­lie opti­mal!

„Es reg­net, es reg­net, die Erde wird nass! Und wenn’s genug gereg­net hat, dann wächst auch wie­der Gras!“

Lei­der hat die­se idyl­lisch anmu­ten­de Stro­phe aus dem deutsch­spra­chi­gen Kin­der­lied aus dem 19. Jahr­hun­dert nur wenig mit den gegen­wär­ti­gen Ursa­chen und Fol­gen des Kli­ma­wan­dels gemein.

The­ma Ele­men­tar­schä­den: Mit einem Gast­kom­men­tar von Klaus Wieth­mann, Geschäfts­füh­rer Rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG

So haben allei­ne extre­me Nie­der­schlä­ge im Juni 2013 Schä­den in Höhe von ins­ge­samt 1,8 Mil­li­ar­den Euro ver­ur­sacht (Quel­le: GDV).

„Es reg­net, es reg­net, es reg­net sei­nen Lauf! Und wenn’s genug gereg­net hat, dann hört’s auch wie­der auf!“

Dann stei­gen nicht nur die Pegel in unse­ren hei­mi­schen Flüs­sen und Seen – nein! Das Was­ser ver­lässt sei­ne natür­li­chen Wege und dringt in Kel­ler, Gara­gen oder in die ers­ten Wohn­ge­schos­se vor.
Wel­che ein­präg­sams­ten Erleb­nis­se im Zusam­men­hang mit Über­schwem­mun­gen bzw. Rück­stau Herr Wieth­mann gesam­melt hat, zei­gen die nächs­ten Fotos.

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (Über­schwem­mung):

„Es reg­net, es reg­net, was küm­mert uns das! Wir sit­zen im Trock­nen, und wer­den nicht nass!“

Eine sol­che Umge­bung wür­den sich ins­be­son­de­re all die­je­ni­gen immer wie­der aufs Neue her­bei­be­schwö­ren, die schon ein­mal mit anse­hen muss­ten, wie ihr Hab und Gut im Was­ser ver­sinkt.
Und dabei gibt es tech­ni­sche Ein­rich­tun­gen, die der­ar­tig beschrie­be­ne Sze­nen ver­hin­dern kön­nen.

Begriffs­be­stim­mung: Über­schwem­mung

Über­schwem­mung ist die Über­flu­tung des Grund und Bodens mit erheb­li­chen Men­gen von Ober­flä­chen­was­ser durch Aus­ufe­rung von ober­ir­di­schen (ste­hen­den oder flie­ßen­den) Gewäs­sern, Wit­te­rungs­nie­der­schlä­ge oder Aus­tritt von Grund­was­ser an die Erd­ober­flä­che.

Begriffs­be­stim­mung: Rück­stau

Rück­stau liegt vor, wenn Was­ser durch Aus­ufe­rung von ober­ir­di­schen (ste­hen­den oder flie­ßen­den) Gewäs­sern oder durch Wit­te­rungs­nie­der­schlä­ge bestim­mungs­wid­rig aus dem gebäu­de­ei­ge­nen Rohr­sys­tem oder des­sen zuge­hö­ri­gen Ein­rich­tun­gen aus­tritt.

Herr Wieth­mann, Sie haben sich auf Rück­stau­sys­te­me spe­zia­li­siert. Wel­che prä­ven­ti­ven Schutz­maß­nah­men kön­nen ergrif­fen wer­den, um einen Rück­stau wirk­sam zu ver­hin­dern?

Die Mög­lich­kei­ten sind viel­fäl­tig. Von ein­fa­chen Rück­stau­klap­pen, Rück­stau­au­to­ma­ten, Rück­stau­pump­sys­te­me, Hebe­an­la­gen, Pump­sta­tio­nen und vie­les mehr.
Das alles hängt jedoch mit den ört­li­chen Gege­ben­hei­ten zusam­men. Rückstau­schutz ist kei­ne Sache aus dem Kata­log. Genau wie der Bau eines Hau­ses. Daher ist immer ein vor Ort Ter­min not­wen­dig. In die­sem Ter­min machen wir uns ein Bild von der Situa­ti­on, um dann die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se zu bespre­chen. Das kann von einer zuvor not­wen­di­gen Zustand- und Funk­ti­ons­prü­fung (Rück­staure­le­van­ten-TV-Befah­rung) der vor­han­de­nen Abwas­ser­lei­tun­gen bis zu schon ganz kon­kre­ten Umset­zungs­mög­lich­kei­ten gehen. Genau dar­auf haben wir uns spe­zia­li­siert.

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (Rück­stau­sys­te­me):

Oft nicht aus­rei­chend geschützt

Die meis­ten Haus­ei­gen­tü­mer besit­zen zwar eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, aber Weni­ge von denen ent­schei­den sich für einen umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz, der die sog. wei­te­ren Ele­men­tar­ge­fah­ren mit ein­schließt. Über­wie­gend wer­den Gebäu­de gegen die Gefah­ren Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel oder Glas­bruch ver­si­chert. Die optio­na­le wei­te­re Ele­men­tar­ge­fah­ren­de­ckung (Über­schwem­mung, Rück­stau, Erd­be­ben, Erd­sen­kung, Erd­rutsch, Lawi­nen, Schnee­druck und Vul­kan­aus­bruch) wird oft nicht mit­ver­si­chert.
Dabei steht die­ser Ver­si­che­rungs­schutz für Ele­men­tar­schä­den prak­tisch allen Gebäu­den – auch in stark gefähr­de­ten Gebie­ten – zur Ver­fü­gung.

Kom­pass Natur­ge­fah­ren

Für mei­ne Begrif­fe ist die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung unab­ding­bar.
Über das gleich­na­mi­ge Inter­net­por­tal “Kom­pass Natur­ge­fah­ren” wer­den Sie bes­tens infor­miert, inwie­weit Sie vor Ort von Ele­men­tar­ereig­nis­sen bedroht sind. Das Por­tal errei­chen Sie über die­sen Link.

Herr Wieth­mann, Sie und Ihr Team haben bereits unzäh­li­ge Pump­sta­tio­nen und Rück­stau­he­be­an­la­gen ein­ge­baut bzw. gewar­tet. Was sind die größ­ten Feh­ler, die Betrei­ber und Instal­la­ti­ons­be­trie­be sol­cher Anla­gen machen?

Wenn ich eine Rang­lis­te auf­stel­len darf sind es: Feh­len­de War­tung der Anla­gen, Eigen­re­pe­ra­tur­ver­su­che von unge­schul­ten Per­so­nen, feh­ler­haf­ter Ein­bau der Anla­gen, feh­len­de Inbe­trieb­nah­me und Ein­wei­sung in die Anla­gen.

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (Vorher/ Nach­her, Neu­in­stal­la­ti­on):

Anschau­ungs­ma­te­ri­al (Vorher/ Nach­her, War­tung bestehen­de Anla­gen):

Oblie­gen­hei­ten

Was Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer zwin­gend zu beach­ten haben, um den Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefähr­den. Zur Ver­mei­dung von Über­schwem­mungs- bzw. Rückstau­schä­den hat der Ver­si­che­rungs­neh­mer Rück­stau­si­che­run­gen stets funk­ti­ons­be­reit zu hal­ten und Abfluss­lei­tun­gen auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück frei­zu­hal­ten.

Oblie­gen­heits­ver­let­zun­gen

Ver­letzt der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine der genann­ten Oblie­gen­hei­ten, ist der Ver­si­che­rer zur Kün­di­gung berech­tigt oder auch ganz oder teil­wei­se leis­tungs­frei. (Vgl. § 58 VVG)

Fazit

Ein guter Ver­si­che­rungs­schutz allei­ne kann kei­ne Kata­stro­phe ver­hin­dern.
Wich­tig ist das Zusam­men­spiel von staat­li­chem und kom­mu­na­lem Hoch­was­ser­schutz, indi­vi­du­el­len Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men am Gebäu­de sowie erwei­ter­tem Ver­si­che­rungs­schutz (Ele­men­tar­scha­den­de­ckung).

Dabei wird die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung viel zu oft ver­nach­läs­sigt. Das mag einer­seits an der Unkennt­nis lie­gen oder dar­an, dass vie­le Gesell­schaf­ten hor­ren­de Zuschlä­ge ver­lan­gen. Aber das muss nicht sein.
Den­ken Sie in die­sem Zusam­men­hang unbe­dingt auch über die Mög­lich­keit der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung in Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung nach, damit Sie mit Ihren Ele­men­tar­schä­den nicht spricht­wört­lich im Regen ste­hen.

Stra­te­gi­sche Koope­ra­ti­on: Ein star­kes Team

Nut­zen Sie die Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen von Herrn Wieth­mann und sei­nem Team der Fir­ma Rück­stau­pro­fi, um Ihr Objekt vor dem nächs­ten Zwi­schen­fall ordent­lich zu wapp­nen.

Und ich unter­stüt­ze Sie ger­ne bei der Über­prü­fung Ihrer bestehen­den Gebäu­de­ver­si­che­rung, wei­se auf ent­spre­chen­de Lücken im Klein­ge­druck­ten hin und recher­chie­re selbst­ver­ständ­lich eben­so ger­ne geeig­ne­te Tari­fe für Ihr selbst­ge­nutz­tes Ein-/ Zwei oder für Ihr ver­mie­te­tes Mehr­fa­mi­li­en­haus – auch für Ihre Feri­en­im­mo­bi­lie im Aus­land.

Wir freu­en uns auf eine gute Zusam­men­ar­beit

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Elementarschäden, Gebäudeversicherung, Hebeanlagen, Pumpanlagen, Rückstau, Rückstauanlagen, Rückstauautomaten, Rückstauklappen, Starkregen, Überschwemmung

Wei­te­re Infos

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