Versicherungen

Kran­ken­geld: Finan­zi­el­le Risi­ken bei län­ge­rer Krank­heit absi­chern!

Wenn man län­ger krank ist und die Lohn­fort­zah­lung durch den Arbeit­ge­ber nach 42 Tagen endet, springt die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) mit dem Kran­ken­geld ein. Doch das Kran­ken­geld deckt nicht das vol­le Ein­kom­men ab, was zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Ein­bu­ßen füh­ren kann. In die­sem Bei­trag erklä­re ich, wel­che finan­zi­el­len Risi­ken bestehen, wenn man län­ger als 42 Tage krank ist, und wie man sich durch eine pri­va­te Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung absi­chern kann.

Was ist Kran­ken­geld?

Kran­ken­geld ist eine Leis­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, die Ver­si­cher­te erhal­ten, wenn sie län­ger als sechs Wochen (42 Tage) krank sind und des­halb arbeits­un­fä­hig. Wäh­rend der ers­ten sechs Wochen zahlt der Arbeit­ge­ber wei­ter­hin das vol­le Gehalt (Lohn­fort­zah­lung). Ab dem 43. Tag über­nimmt die GKV mit dem Kran­ken­geld.

Finan­zi­el­le Risi­ken bei län­ge­rer Krank­heit

Das Kran­ken­geld der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung beträgt 70% des Brut­to­ein­kom­mens, jedoch maxi­mal 90% des Net­to­ein­kom­mens. Zusätz­lich wer­den Bei­trä­ge zur Renten‑, Arbeits­lo­sen- und Pfle­ge­ver­si­che­rung abge­zo­gen. Dies führt zu einem deut­li­chen Ein­kom­mens­ver­lust.

Bei­spiel­rech­nung

Neh­men wir an, ein Ange­stell­ter ver­dient 3000 Euro brut­to im Monat. Die Berech­nung des Kran­ken­gel­des sieht fol­gen­der­ma­ßen aus:

  1. Berech­nung des Kran­ken­gel­des:
    • 70% von 3000 Euro Brut­to = 2100 Euro
  2. Maxi­ma­le Begren­zung (90% des Net­to­ge­halts):
    • Neh­men wir an, das Net­to­ein­kom­men beträgt nach Abzug aller Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben etwa 2000 Euro.
    • 90% von 2000 Euro Net­to = 1800 Euro
  3. Abzü­ge für Sozi­al­ver­si­che­run­gen:
    • Vom Kran­ken­geld wer­den noch Bei­trä­ge zur Renten‑, Arbeits­lo­sen- und Pfle­ge­ver­si­che­rung abge­zo­gen, etwa 12,15% (Stand 2024).
    • 12,15% von 1800 Euro = 218,70 Euro
  4. Net­to-Kran­ken­geld:
    • 1800 Euro – 218,70 Euro = 1581,30 Euro

Der Ange­stell­te erhält also rund 1581,30 Euro Kran­ken­geld. Im Ver­gleich zu sei­nem Net­to­ein­kom­men von 2000 Euro ergibt sich ein monat­li­cher Ver­lust von 418,70 Euro.

Absi­che­rung durch eine pri­va­te Kran­ken-Tage­geld-Ver­si­che­rung

Um die­ses wirt­schaft­li­che Risi­ko zu mini­mie­ren, kann eine pri­va­te Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den. Die­se Ver­si­che­rung zahlt ab dem Zeit­punkt, an dem das Kran­ken­geld der GKV gezahlt wird, eine zusätz­li­che täg­li­che Leis­tung, um den Ein­kom­mens­ver­lust aus­zu­glei­chen.

Vor­tei­le einer pri­va­ten Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung:

  1. Indi­vi­du­el­le Absi­che­rung: Die Höhe des Tage­gel­des kann indi­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den, sodass das Ein­kom­men voll­stän­dig abge­si­chert wer­den kann.
  2. Zusätz­li­cher Schutz: Die­se Ver­si­che­rung kann auch Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern hel­fen, die kein Kran­ken­geld von der GKV erhal­ten.
  3. Fle­xi­bi­li­tät: Es kann ver­ein­bart wer­den, ab wann die Ver­si­che­rung zahlt, z.B. nach Ablauf der Lohn­fort­zah­lung oder einem ande­ren Zeit­punkt.

Jetzt bera­ten las­sen

Die finan­zi­el­len Risi­ken bei län­ge­rer Krank­heit sind nicht zu unter­schät­zen. Eine pri­va­te Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung bie­tet eine wich­ti­ge Absi­che­rung und hilft, den Lebens­stan­dard trotz Krank­heit zu hal­ten. Las­sen Sie sich jetzt bera­ten und fin­den Sie die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se.

Kon­tak­tie­ren Sie mich für eine unver­bind­li­che Bera­tung und erfah­ren Sie mehr dar­über, wie Sie sich und Ihre Fami­lie vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer län­ge­ren Krank­heit schüt­zen kön­nen.

Mit bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Absicherung, Arbeitsunfähigkeit, Einkommenssicherung, Einkommensverlust, finanzielle Risiken, Finanzielle Vorsorge, Finanzplanung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheit, Krankengeld, Krankentagegeldversicherung, Krankheit, Langzeitkrankheit, Notfallrücklagen, Versicherungsberatung

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